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Josef Maier

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Beiträge von Josef Maier

  1. Dafür genügt doch die Kipplaufbüchse mit Leisetreter (die grünen Anwohner halt ...) und Nachtsichttechnik (irgend jemand muß ja die unbezahlte Arbeit für die industrialisierte Landwirtschaft machen) vollkommen. Ob selber bezahlt, zu Hause oder doch von Staats wegen wie in der Zone gelagert sind doch nur Nuancen. Und am Saufang die gute alte Saufeder, genügt! Das ist genug Privilegierung. Und nein, ich mag das nicht in grün schreiben

  2. vor 3 Stunden schrieb Shiva:

    Ok, Du stehst in der Safety Area und putzt Deine Waffe. Ich mache während dessen hinter Dir Ziehübungen. Was würdest Du sagen? ?

    Bin zwar nicht @Werner Dahmen und spiele ihn auch nicht im Fernsehen, aber ich bin mir sicher, daß der Wettkampf für einen von uns beiden vorbei wäre. Btw.: Diese stundenlangen Ziehübungen in der Fummelzone sind die gleiche Unsitte wie sonstige Trockenübungen auf dem richtigen echten Stand. Ist wie Hausaufgaben von der Nebensitzerin abschreiben (5 Minuten vor Schulbeginn): Für den A*

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  3. vor 18 Minuten schrieb BBF:

    Nein, weil er sonst das Regelwerk für das er steht mit Füßen tritt und so vermittelt, dass es gar nicht so schlimm wäre.

    Genau das habe ich als RO schon mehrfach getan! Darauf hingewiesen aber es damit gut sein lassen. Ich harre der Exkommunikation durch das GROI.

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  4. vor 21 Minuten schrieb Joe07:

    Der RO muss, wenn er es sieht ein DQ aussprechen

    Wie der Beamte, der nur sein Pflicht getan hat? Jetzt weiß ich wenigstens, warum ich nicht in den IPSC Himmel kommen werde. Und wer solche Gedanken hat wie Frager der kann sich wegen mir auch gerne ein anderes schönes Hobby suchen.

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  5. vor 8 Stunden schrieb Raiden:

    Was soll da geregelt werden? Verbotene Gegenstände gehören in nen 0er-Schrank.

    Du, ich, wir wissen das schon. Aber zahlreiche A/B/C../D.. usw. Alt - Nutzer könnten da noch schreckhaft erwachen wenn es für sie zu spät ist. Aber ist ganz bestimmt nicht gewollt.

  6. vor einer Stunde schrieb CZM52:

    Spannend wird vor allem die Art der Meldung.

     

    allgemein wie damals bei der Mun Anmeldung oder mit expliziter Aufzählung?

    wie wird 30 Schuss Magazin AK Nr. 1 von 30 Schuss Magazin Ak Nr. 4 unterschieden ?

    Noch spannender finde ich die Frage der Aufbewahrung der dann doch verbotenen Gegenstände. Könnte man ja vollständigkeitshalber auch gleich mit regeln!

    Weitere Nutzungsmöglichkeiten im Inland? Im Ausland? (Rhetorische Fragen)

    Daß von Gebühren nichts drin steht muß was bedeuten oder auch nicht.

     

    Und: Munitionsanmeldung 2003 mit Einzelaufzählung haben manche auch probiert.

    Und: Was hast Du denn gegen eine (spätere) Nummerierung der gemeldeten Magazine? 

  7. Am 21.6.2019 um 13:56 schrieb steven:

    Die wurde 1995 aus einer Erbschaft als "E Büchse" in die Gelbe eines Sportschützen eingetragen.

    Da würde ich glatt ein Kaltgetränk drauf wetten, daß die vorher schon falsch eingetragen war, womöglich im Rahmen einer Meldepflicht 1972/1975 und einfach beim vererben die Behörde den Guttenberg gemacht hat statt mal zu fragen ob das denn alles so stimme?  Vielleicht hat er den Schrott ja gar nicht oder nur als Einzellader genutzt? Ist aber nur die Meinung eines Bekannten ohne hat kein Internet.

  8. vor 3 Stunden schrieb karlyman:

     

    Auch wenn es auf grüner Seite einzellne (auch selbst jagende) Ausnahmen gibt

    Wie hieß der, afair aus NRW, gleich noch mal, der auf der Gesellschaftsjagd laufend durch Fehlabschüße glänzte? 

    vor 26 Minuten schrieb Fyodor:

    Das "grüne Abitur" ist jedenfalls maßlos übertrieben.

    Heute, als Folge von Ländern die daraus in Verbindung mit der Erleichterung von Prüfungstourismus ein Geschäftsmodell entwickelt haben, schon. Der Begriff grünes Abitur stammt aus einer anderen Zeit und war stimmend. Das ist nur eine Feststellung und keine Wertung der jungen Waidgenossen.

  9. vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Von OA war m.W. phasenweise mal ein MP5 Klon ("OA-9" ?) zugelassen.

    Die OA5k ohne Malerpinsel?

     

    vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Wichtige Vorgaben macht hierzu der Hessische VGH in seinem Urteil 2012

    Aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle hieß es (vor 2012) daß das BKA bei den MP5 Klonen unbedingt mauern wolle. Also wäre der einzige Weg klar.

  10. vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Auch könnte der Staat zur Ansicht kommen, dass man statt "Hobbyjägern" lieber wieder mehr auf staatlich Angestellte zur Jagdausübung setzt.

    Meine Rede seit 1800! Sobald plötzlich die Fachhochschulen und Universitäten um einschlägige Studenten werben oder der Forst plötzlich Inspektorenanwärter en masse sucht wird es Zeit, den Rest zu verkümmeln solange es noch was dafür geben wird. Schwarz/rot ist nur noch zu sparsam für diesen Weg.

  11. vor 4 Stunden schrieb callahan44er:

    Schränke waren nicht meldepflichtig. 

    Ein Freund ohne Internet hat mir erzählt, daß seine untere Verwaltungsbehörde sehr wohl versucht hat, diesen Standpunkt zu vertreten. Da er so ein komisches Kribbeln irgendwo hatte, hat er (der Freund ohne Internet) vor dem Stichtag nachgemeldet. Daraufhin wurde erst mal eine Eingangsbestätigung (Stempel auf mitgebrachter Kopie) von Pförtner = Poststelle verweigert! Eine Runde Nachhilfe zum Thema Rechsstaat halt.

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