Zum Inhalt springen

Josef Maier

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    9.469
  • Benutzer seit

Beiträge von Josef Maier

  1. vor 1 Stunde schrieb Lavendel:

    Der EFP ist definitiv vermutlich nicht die richtige Lösung / der richtige Ansatz, aber keiner hat (derzeit) eine Lösung und es ist erst einmal ein amtliches Dokument.

    Für jeglichen Altbestand an normal großen Magazinen: Ich werfe mal das INF 3 in den Raum, unbefristet und für alle Länder beantragen/einfordern. Ist Denknotwendigerweise ungefähr so passend wie der EFP, aber ein weiterer amtlicher Zettel ist immer gut.

  2. vor 7 Stunden schrieb Mittelalter:

     Hier erzählt man sich dass die Behörde auch schon mal  umgehend vor Ort die Munition abgeholt hat. 

    Freundlicher Service. Dann können die Erben die allfälligen Erwerber dort vorbei schicken, EWB wird amtlich geprüft, Handelsfähigkeit der Munition wird geprüft und es bleibt nur noch das Inkasso offen. 

    vor 7 Stunden schrieb erstezw:

    Hat da einer nebenbei einen kleinen Handel? 

    Denken wir an den selben ehemaligen SB und ehemaligen Händler? 2 Blöde - 1 Gedanke :drinks:

    vor 7 Stunden schrieb Ulli S:

    Der Verkauf war wesentlich lukrativer als die Waffen einem Händler als Paket zu überlassen, hat mich aber einen Haufen Zeit gekostet - Würde ich auch nur noch bei mir sehr nahestehenden Erben machen ...

    Vor allem: Ohne WHL höllisch aufpassen daß einem Vater Staat nicht in unendlicher Dankbarkeit illegalen Handel anhängt. Oder das Finanzamt falls man sich Spesen ersetzen läßt. Oder gar als Empfänger von Transferleistungen. Kumpel hat da böse und ganz, ganz tief für seine Hilfsbereitschaft in die braune Masse gegriffen.

    • Gefällt mir 3
  3. vor 7 Stunden schrieb heinzaushh:

    Dann schreibs ins Testament, oder wird dies in handschriftlicher Ausführung auch abgelehnt?

    Dann bleibt nur eins: Notar wechseln.

    Man kann doch ein Testament auch ohne den Umweg Notar selber beim Gericht hinterlegen. Was auf dem Papier in dem Umschlag steht interessiert den Rechtspfleger nicht. Die Gebühren richten sich nach dem aktuellen Wert des zukünftigen Nachlasses was (im Gegensatz zum Notar) keiner hinterfrägt. Dafür braucht es dann halt später den Erbschein aber da die Erben unerwartet zu Reichtum kommen wird das nicht das große Problem sein.

    • Gefällt mir 1
  4. Der WSV ist genußssüchtig: https://www.sv-laiz.de/ehrungen-1.html 

    Zitat

    Für  50 Jahre aktive Mitgliedschaft im Verein und im Württembergischen und Deutschen Schützenbund ehren wir mit der Vereinsnadel in Gold mit Kranz und den goldenen Verbandsehrennadeln den amtierenden Baden Württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Die Ehrung erfolgt beim Landesschützentag in Ilshofen an der Winfried Kretschmann die Schirmherrschaft übernimmt.

     

    Das scheint sich auf März 2018 zu beziehen nachdem der Herr Ministerpräsident ja schon zuvor den WSV als Schirmherr ganz speziell bedient hatte.

  5. vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

    Meines Erachtens ist diese unterschiedliche Vorgehensweise klar verfassungswidrig.

    Oh je, der/die Nächste(n) denen es nicht für grüne Abitur reicht? Oder zu knausrig?

    vor 16 Minuten schrieb ASE:

    Auch nein, weil Waffenbesitz kein Grundrecht ist, das einem Vorenthalten wird

    Mit Art. 2 (1) GG könnten unsere Verbände durchaus argumentieren. IMHO. Muß man aber wollen. Im übrigen: Wenn ich das halbe Jahrhundert im Sport noch schaffen sollte (ohne Lichtspiele) dann wäre es nett, ansonsten darf nach mir die Sintflut kommen. Ihr dürft mich für den Satz jetzt teeren, federn, steinigen und pelpen.

    • Gefällt mir 1
  6. vor 12 Minuten schrieb ASE:

    Und diese Menschen bezahlen dann die 3-4k Anwalts und Gerichgskosten aus der Portokasse? 

    Advocard ist Anwalts Liebling:grin:

     

    Trennung

     

    Ich warte auf die erste Behörde, welche auch immer, die nach einem einschlägigen Einbruch Zahlenschlösser im Vergleich zu Schlüsseln pauschal als ungeeigneten Müll würdigt. Weil das mitführen zumindest 1 Schlüssels in einer frei wählbaren Öffnung von Kleidung oder Körper durchaus zumutbar sei. Die Hausratversicherer verlangen das von ihren Versicherungsnehmern und deren Entourage im Übrigen auch.

  7. vor 22 Stunden schrieb ASE:

    denn das Ende der A/B-Schränke war schon 2002 besiegelt. Diese standen nur als Ausnahme im Waffengesetz, der eigentliche Standard war sei 2002 der 0er Schrank.

    Hast Du eine Quelle für diese These? Danke.

    vor 22 Stunden schrieb Harry Callahan:

    Dass es nicht ausreichend ist, wenn man den Schlüssel zum Banktresor am Schlüsselbrett aufbewahrt, sollte doch auch logisch sein. 

    Wie, bei Deiner Hausbank komme ich nur mit Deinem Schlüssel an Dein Bankfach? Dann würde ich mal über einen besseren Geldverleiher nachdenken. Ich kenne das nur so daß man entweder, zusätzlich zum Schlüssel, persönlich mehr als bekannt ist, einen Ausweis hat auf dem der Name zum Fachmieter und das Bild darauf zum Einlaß Begehrenden paßt oder moderner: Schlüssel + EC Karte + Pin. Und an mehreren Kameras vorher posieren darf. Also bei hinreichend langer Abwesenheit halte ich das Bankfach für einen ganz guten Aufbewahrungsort für die Waffenschrankschlüssel. Auf die Argumentation bei unangemeldeter Aufbewahrungskontrolle (also beim erfolglosen Versuch in dem Fall:rotfl2:) darf man gespannt sein.

    • Gefällt mir 2
  8. vor 11 Stunden schrieb CZM52:

    Info an die Behörde und es wurde geändert   

     

    vor 10 Stunden schrieb Stefan Klein:

    Meine Behörde ist jedenfalls sehr an der Verbesserung der Datenqualität interessiert und nimmt solche Hinweise gerne auf.

    Und bei mir war es anders. SBin weigerte sich hartnäckig aus Trotz den letzten noch vorhandenen Fehler ihres Kollegen zu korrigieren.  Warum? Keine Ahnung. Warum sollte ich den Verein jetzt loben? Da sind noch mehr so Dinger gelaufen. Eigne rechtswidrige Interpretationen im wAffG. Poststelle nimmt persönlich abgelieferte Post nicht an bzw. will nicht quittieren -> Lobende Erwähnung, gerne geschehen. Maskenpflicht per Hausordnung gegen geltendes Recht -> Lobende Erwähnung, gerne geschehen. 

  9. vor 28 Minuten schrieb Elo:

    Geschulte Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung 

    Ja, bei meiner damaligen Behörde wurde zeitgleich eine eigene angeblich NWR kompatible EDV beschafft. Und vermutlich weil ich irgend was gekauft habe fiel der SB auf daß da was nicht stimmen kann. Die haben auch mein Angebot, daß wir den Käse kurz zusammen durch sprechen gerne angenommen, länger als 15 Minuten waren das nicht. Aber jetzt verstehe ich warum bei mir nur etwa 1/3 der NWReinträge falsch war.

    vor 5 Minuten schrieb steven:

    Ich denke nicht, dass ich unter diesen Voraussetzungen eine Kontrolle gestatte.

    Meine Rede! Jedenfalls bei mutmaßlich übel gesonnenem SB.

    • Gefällt mir 2
  10. vor 2 Stunden schrieb steven:

    Dann steht da häufig als Nummer "ohne". Obwohl da Seriennummern auf der Waffe ist.

    Auch der Hersteller ist hin und wieder falsch.

    Und jetzt mit der im NWR fehlenden Waffe.

    Gehen wir mal davon aus, es kommt eine Kontrolle. 

    Meine Rote ist gerade zur Eintragung bei der Waffenbehörde.

    So lange diese Mißstände nicht abgearbeitet sind würde ich die untere Verwaltungsbehörde allerhöflichst bitten, im Interesse einer vernünftigen Vollständigkeits- und Aufbewahrungskontrolle erst mal die Papierlage stimmend zu machen. Es ist das Arbeitsmaterial des Kontrolletti, wie will der denn Dienst leisten wenn seine Unterlagen Müll sind? Alternativ nur die Übereinstimmung von angegebener LagerungsMÖGLICHKEIT und tatsächlich VORHANDENER Lagermöglichkeit zu prüfen, wie das damals von der Politik versprochen wurde. Und die Frage, ob Du wirklich einen Waffenraum hast, haben sie ja vermutlich damals geklärt.

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  11. vor 11 Stunden schrieb CZM52:

    wieder ein Problem entdeckt das es nicht gibt?

    Es soll ja einzelne Behörden SB geben welche zu Lasten des Bürgers erst mal ein Faß aufmachen obwohl sie oder ihre eigenen Kollegen was verkackt haben. Natürlich nicht nur bei bei unteren Waffenrechtsbehörden, da sind alle gleich gut und ich will niemand diskriminieren. Nur aus dem Grund habe ich zahlreiche Fehler im NWR korrigieren lassen, "nur" 1/3 etwa war bei mir fehlerhaft. 

     

    Einen "halben" und damit falschen Namen bei KFZ Zulassung hatte ich auch vor kurzer Zeit erst, Zulassungsdienst grad so unfähig wie Behörde. Da wollte ich der Polizei nach allgemeiner Verkehrskontrolle oder Einreise auch keinen Vorwand liefern daß die mit meinem schönen Auto spazieren fahren nachdem sie es mir wegen fehlerhafter Papiere weggenommen hätten.

    • Gefällt mir 1
  12. vor 42 Minuten schrieb ALBA:

    Arbeite mit der BEhörde zusammen und berichtige die Fehler die im NWR stehen...

    Dazu muß die Behörde aber gewillt sein, ihre oder die Fehler ihrer Kollegen auch zu korrigieren und eben dem Klügeren auch mal was zu glauben. Und sich nicht am Corpsgeist aufgeilen. Ich habe ewig und erfolglos mit einer SB dazu diskutieren müssen. Erst als ich das corpus delicti verkümmelt habe (weil nicht mehr benötigt) und die Behörde des Erwerbers um Berichtigung vorab bat hat man korrigiert. Die betreffende SB war Gott sei Dank schon länger AU, der Buschtrommel nach hat sich jemand erbarmt.

     

     

  13. vor 2 Stunden schrieb karlyman:

    Die "besonderen" dürfen sie sich dann bei Kontrolle ggf. selbst heraussuchen. 

    Eine Vorlage von Gegenständen die nicht in Anlage 2 stehen (nur meine 2 Cent) nach §39 ohne Begründung und bei Dir zu Hause? Loooob, nimm Dir ein Fleißkärtchen. Wenn das Fleißkärtchen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird: KANN man machen, d´accord! Gemäß älteren Beiträgen scheint das bei einem hier diskutierenden Foristen so zu sein, dann würde ich ganz sicher auch mitspielen:00000733:

     

    vor einer Stunde schrieb Mick Jaeger:

    Deswegen steht da ja "je nach Kaufdatum" Das kann halt schnell übersehen werden...

    Ich glaube Du hast Dich mit der Problematik "Altbestand normal große Magazine" nicht wirklich beschäftigt? Entweder hast Du einen Zettel von der unteren Verwaltungsbehörde bzw. falls die sooo langsam sind eben eine Kopie der Anmeldung und dann steht dazu im Gesetz der Schlüsselsatz daß das Verbot nicht wirksam wird. Ganz, ganz einfach.  Oder man hat einen Brief vom BKA, vermutlich per Zustellungsurkunde bekommen, da steht dann vermutlich auch drin wie aufzubewahren ist. 

     

    • Wichtig 2
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.