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Josef Maier

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Beiträge von Josef Maier

  1. vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Ministerialdirektoren, die meinen, dass Waffen ihrem Wesen nach zur Durchsetzung staatlicher Macht gegen das Volk bestimmt sind, noch für um einiges irrer und verblendeter.

    Mitnichten, für mich der erste ehrliche gun grabber. Ob er den Satz selber wieder gestrichen hat oder ob sein Chef ihn zurück gepfiffen hat? Hat er angeblich mehr als ein mal?

  2. vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Gibt es eigentlich eine Übersicht über Verwaltungsakte, deren Beantragung aus Jux und Dollerei einem Ärger einbringt?

    Ausbaufähiger Ansatz:rotfl2:, Du schuldest mir eine virtuelle trockene andere Feinrippunterhose:s75: Ich könnte mir schon vorstellen, daß derjenige (Querulant), der allfällige (unzulässige) Fragen, warum man denn einen Kinderwaffenschein oder einen bedürfnisfreien 4mm "Kracher" wolle nicht gehorsam und devot beantwortet sondern mit "haben will" oder "geht sie einen feuchten Dreck an" mit Schikane und mehr pariert wird. Das läßt sich auch ausbauen auf eine Rückgabepflicht nicht mehr genutzter oder nicht verlängerter Erlaubnisse, da hätte ich auch noch eine Zigarrenschachtel voll davon.

     

    Geeigneter Versuch für die Älteren: Bei der Zwangsumstellung auf den EU Kartenführerschein (darf man das so noch sagen?) einfach mal den "T = richtiger Traktor" mit Begründung Besitzstandswahrung, basta, beantragen. Und hier berichten.

     

    Und spezieller Tip für @Proud NRA Member: Erlaubnis nach §27 LuftVG beim nächsten Heimaturlaub ohne top ausformulierte Begründung.

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  3. vor 35 Minuten schrieb Bettina Fischer:

    Für eine Verbeamtung ist er mir zumindest noch nicht unter gekommen. Musste ich damals auch nicht vorlegen.

    Junger Hüpfer! Wurde afair ca. 1990 abgeschafft für die Verbeamtungen. Daher kenne ich das noch von Freunden aus grauer Vorzeit.

     

    Für Adoption als Deutscher m/w/d in fernen Ländern soll der Zettel angeblich auch gefordert werden, wenn ich mich recht erinnere. Hat mich aber nicht weiter beschäftigt da ich nur amtliche Zettel sammle die ich auch zu gebrauchen denke.

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  4. vor 45 Minuten schrieb Sal-Peter:

    Früher sollen z.B. Bayrische Behörden ihre Beamtenanwärter danach gefragt haben.

    Nicht nur die Bajuwaren und nicht nur die Beamtenanwärter: Auch die Referendare, deren Beamtenstatus ja nur 2. Klasse war (-> Radikalenerlaß und ein gewisser maoistischer Lehramtsstudent) da zeitlich terminiert brauchten den gelben Schein. 

    Deswegen ist der in Verhältnis zur Arbeit, welche die ausstellende Behörde erbringen darf, vor allem wenn der Antragsteller böse ist und nur das beifügt, was er definitiv zu Hause liegen haben muß, schweinebillig. Wenn der nach Aufwand kassiert würde dann würden die Spaßvögel weniger werden.

     

    Vom im Netz gelesenen Begriff "Reichsbürgerausweis" distanziere ich mich bei der Gelegenheit ausdrücklich.

     

    @EkelAlfred Gibt es nicht auch Länder, die beim schlichten Immobilienkauf durch Deutsche das Papier verlangen?

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  5. Am 1.11.2023 um 20:46 schrieb pescator:

    Schreibt der Typ nicht für Visier?

    Vor über 30 Jahren war das noch eine Auszeichnung! Heute... War das nicht der qualifizierte Herr W. der zum Thema "möglicherweise zu wenig Trainingstermine wegen Husten Schnupfen Heiserkeit" den Lesern des Blattes empfohlen hat, sich selber bei ihrer unteren Waffenrechtsbehörde vorsorglich anzuscheißen und auf den eigenen schlimmen Gesundheitszustand und die immensen Gefahren eines Schießstandbesuches zu verweisen? Und man möge einen doch dispensieren deswegen? 

     

    Das war exakt der Tag, an dem ich das Abo gekündigt habe. Da war die kleine vollschlanke Politologin, die mich als Schwurbler titulierte, noch Gold dagegen.

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  6. vor 1 Stunde schrieb steven:

    Ich habe die Kopie der WBK und die Kopie der Erwerbsanzeige dabei. Die Erwerbsanzeige ist fast 2 Jahre alt.

    Die waffenrechtlichen Ausweispflichten kennen keine Kopie einer WBK/JS/WS. Nur das Original. Kopiere Dir halt den Passus mit der Anmeldepflicht raus und drucke ihn auf (umweltfreundliches stinkendes graues) Papier. Da steht drin daß die Anmeldebescheinigung, deren Original Denknotwendigerweise im Behördenbriefkasten oder in der Postkutsche sein muß !!, Dein Besitzdokument (im Inland) ist. Da steht auch nichts von einer Befristung oder daß Du Deinen SB mit Untätigkeitsbeschwerden oder -klagen bewerfen mußt, kostet ja immerhin Dein Geld, im Zweifel auch im Obsiegensfall.

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  7. vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Nachweis mit Einwurfeinschreiben - wie geht das 

    Im Weltnetz auf der Seite der gelben Post. Sendungsnummer eintippen et voilà! Allerdings sind die gelben Postler bei Behörden da sehr oft sehr stinkend faul. Zig fach erlebt: Status der Sendung wird nicht angezeigt. Also nach 2 Wochen Nachforschung angestossen. Die sendung wurde dann IMMER angeblich am nächsten Samstag einem namentlich unbekannten Mitarbeiter der Poststelle der Behörde übergeben.:rotfl2: Könnte man auch als Betrug bezeichnen, aber ansonsten funktioniert das besser als jedes andere Einschreiben. Was machst Du wenn der Empfänger die Benachrichtigung in den Müll wirft und Dein Einschreiben nicht abholt? Oder in Urlaub, krank, an der Ukrainefront zum Krieg spielen, ... ist? DAS gibt es beim Einwurfeinschreiben erst mal nicht.

    vor 3 Stunden schrieb lrn:

    Zustellung per Gerichtsvollzieher erregt Aufsehen und man kann ganz sicher sein, daß die Erklärung zur Kenntnis genommen wird.

    Wie viele Euronen ruft der denn aus?

    Trennung

    Bote, der Kenntnis des Konvoluts hat, wirkte auch schon motivierend.

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  8. Dann wünsche ich allen stolzen Privilegierten und natürlich den Etatisten viel Spaß mit der Schadenregulierung, wenn tatsächlich beim Hausbesuch was runter geworfen wird und entweder klar ist, daß es der Kontrolletti war oder - besser - unklar ist wer des teure Stück denn jetzt mit der Optik voraus auf den Boden geknallt hat. :headbang: Bei derzeitigen Wartezeiten auf Gerichtstermine freuen sich dann die Erben erst etwas später.:rotfl2:

  9. vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Ich kenne Kontrolleure die direkt darauf aus waren!

    "Ach ihr Mann ist nicht da? Öffnen sie doch schnell den Safe, da braucht ihr Mann nicht extra frei nehmen"!

    Und, Belohnung mit Beförderung und Sonderurlaub? Oder Entfernung aus dem öffentlichen Dienst per Diszi mit Nachversicherung in der DRV Bund, damit er es sich besser merken kann?

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  10. vor 2 Stunden schrieb Commerzgandalf:

    Wo steht, dass ich den Schlüssel zum Tresor am Tag der Kontrolle da haben muss. Als besonders vorsichtiger Bürger, lagert man seine Schlüssel im Bankschließfach in einer Bank 200km weit entfernt.

    Hat ein Kumpel gemacht, allerdings ungeschickter Weise bei Hausbesuch nach Terminvereinbarung. Dann haben die den Folgetermin berechnet, war damals in dem Bundesland grundsätzlich noch ohne  Abkassieren.

    vor 8 Minuten schrieb TTG:

    Unangekündigt? Braucht er nicht kommen, meine Frau (kein LWB) verweigert ihm den Zutritt.

    Angekündigt verzichtet die Frau Gemahlin auf ihre verf... äh  grundgesetzliche Unverletzlichkeit der Wohnung aber unangemeldet besteht sie darauf? Seltsame Logik.

  11. Am 17.10.2023 um 20:36 schrieb sidolin:

    Ob es sinnvoll ist,

    Sinnvoller, aber auf jeden Fall wesentlich mehr Spaß für Dich: Vor Auktionsende den Anbieter anschreiben, man habe bis n € geboten oder beabsichtige dieses zu tun (großzügig sein) - aber man sei mit dem Altersnachweis mangels gesetzlicher Erfordernis nicht einverstanden. Dann rollen die $$ in den Augen wie am einarmigen Banditen in meiner Stammkneipe.

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  12. vor 12 Stunden schrieb MAHRS:

    Immer in einen freien Fußraum wenn du mit Waffen reist.

    Immer alle Dokumente griffbereit wenn du mit Waffen reist.

    Und wenn man das Gefühl bekommt, daß das Gewaltmonopol auf Schikane und Ärger aus ist, könnte es ja auch so sein daß z. B. das Fahrerlaubnisdokument oder das Warndreieck im Kofferraum nicht dabei sind. Gestern als Helfer dem armen Fahrer eines ausländischen Pannenfahrzeugs spendiert , am Staubsauger an der Tanke vergessen oder eben in Verstoß geraten. Gibt dann halt ein Bußgeld und eine Mängelkarte.

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  13.  

    vor 4 Stunden schrieb HangMan69:

    beispiel:

    der nimmt die raus und lässt die gleich mal auf den steinboden knallen! optik schrott, waffe beschädigt!

    und nu? bezahlt das die behörde? bekomm ich überhaupt ersatz für beschädigte teile?

    Das dürfte von Deinem Lebensalter abhängen. Aber die Forderung ist vererbbar, immerhin! Aber die Beklagte wird behaupten, Du hättest runter geworfen und es sei außerdem schon vorher kaputt gewesen. Hätte der Sachverständige von einer beliebigen Behörde gesagt. Viel Spaß beim Beweis führen.

     

    vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

    warum muss es schneller gehen?

    Kohle nach benötigter Zeit, hat es zumindest zweitweise gegeben. Und selbst bei Pauschalen wäre DAS der Ansatz über die Höhe zu reden.

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  14. Aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle damals ging es nicht darum, den Waffenbesitzern was Gutes zu tun -> Fangschuß mit der Kurzwaffe, höhere Präzision im Schießsport mit Kurzwaffen sondern man habe Bedenken gehabt, wie das aussähe, wenn man die Polizei  flächendeckend (also alle dort) mit unmoralischer, evtl. verbotener Munition, ausrüsten würde -> Action, QD usw. und deswegen wurde gelockert. Gab wohl auch null komma keine Mißbrauchsfälle mit Hohlspitzpatronen in Kurzwaffen in Langwaffenkalibern.

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