Zum Inhalt springen

Josef Maier

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    9.440
  • Benutzer seit

Beiträge von Josef Maier

  1. vor 3 Stunden schrieb MT80:

    ...da warte ich noch darauf, dass man dem Bürger aus einem Regenschirm einen Strick dreht. 

    Beantrage halt einen Erwachsenen - Waffenschein für einen Regenschirm. Vielleicht schreiben sie Dir in der Ablehnung, daß es den nicht brauche. Könnte dann immerhin für einen Verbotsirrtum reichen. Aber nur "könnte".

    • Gefällt mir 1
  2. vor 3 Stunden schrieb Wissenssucher:

    Mein Großvater (lebt selbst nicht in DE, aber innerhalb der EU) war Jäger und hat aus seiner aktiven Zeit noch vier Gewehre. ... sie für ihn einen Verwaltungsaufwand darstellen, den er im Alter (80+) nicht mehr haben will.

    In welchem EU Land außer im besten Deutschland das wir je gehabt haben sollen hängt denn am Besitz von ein paar Kat D oder Kat C Waffen ein der Erwähnung werter Verwaltungsaufwand? Kann mir das mal jemand relotieren?

    • Gefällt mir 1
  3. Die Glaskugel sagt:

    Die Händler können notfalls ausweichen und sich bei Edeka für einen Job an der Scannerkasse bewerben. Richtige Haltung vorausgesetzt.

    Für die Bümas wird es beim Staat schon genügend Beamtenstellen geben. Hat bei Wieger und Co. auch funktioniert.

    Wie 1945 Nähmaschinen oder kleine Autos bauen - macht schon der böse Chinamann. Aber vielleicht verbietet "man" den Import weil "man" denen auch noch den Krieg erklärt?

    Glaskugel aus.

     

    @VDB Bitte weiter machen wie jetzt !!!

    • Gefällt mir 4
  4. vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

     

    Das Prozessieren gegen einen Gegner, der politisch motivierte Rechtsverletzungen begehen und endlose Prozesse führen und das mit dem Geld des Steuerzahlers finanzieren kann, ist notwendig ein schwer versicherbares Risiko. 

    Im Gegenzug ist Verwaltungsrecht nicht teuer. Aber ansonsten gebe ich Dir Denknotwendigerweise Recht.

    vor 3 Stunden schrieb Pistolen-Paule:

    Der Waffendildo kam nicht vom VDB, sondern entstand unter Mitwirkung des FWR!

    Und was wäre gewesen, wenn sich der VdB hingestellt hätte und gesagt hätte: Lieber Gesetzgeber, den Scheißdreck fassen wir nicht mit der Kohlenzange an. Wir sind Büchsenmacher und keine Büchsenkaputtmacher. Und das FWR angekündigt hätte, Rechtsschutz zu gewähren für die ersten Erben die sich auf ein Grundrecht (so ein Mist aber auch) auf Eigentum und damit Erbe berufen?  Hätten dann die SB in der Behörde den Job gemacht? :rotfl2: Oder hätten die Buttplugfirmen dann nicht 2% (?) sondern 100% Schlüsseldienste, Mister Minit, usw. usw. als Vertragswerkstätten gehabt? Jeder der mal am Messestand vorbei gelaufen ist war doch ratzfatz gelistet ohne überhaupt gefragt zu werden.

     

    Ich habe einigen im Groß- und Einzelhandel erklärt, daß der Kunde einen gewissen Etat hat und wenn er den für Buttplugs mit oder ohne Onlineverbindung  und unmäßig Tresore rauswerfen muß: Dann ist eben keine Kohle mehr da für Perazzi, Blaser u.a.m. Und gefragt, wie viel Spanne denn A. so anbietet?:s84: An Gummistiefeln war mehr verdient!  Da begannen dann die kleinen Rädchen sich zu drehen, jedenfalls bei vielen. 

     

    Daß die beiden Herren damals nicht in die Wüste geschickt wurden verstehe ich beim Einen überhaupt nicht, der war imho nicht unersetzbar.

    • Gefällt mir 8
  5. vor 8 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Der Spezialtarif nennt sich "Top Rechtsschutz Forum Waffenrecht" und kostet pro Mitglied und Jahr 42,00 EUR.

    Ich könnte mir glatt denken, daß die Umstellung des Familien- und VerkehrsRS in einen umfassenden Tarif das billiger kann, jedenfalls bei mehr als 1 LWB/Pulverschein/JS. Anbieter ohne freie Anwaltswahl halte ich für völlig daneben.

  6. Am 22.1.2024 um 15:32 schrieb WOF:

    Weil das Amt das fordert? Also ich lese da:

    Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen

    und die Begründung möchte ich dann erst mal sehen.
    Ganz abgesehen davon daß kaum eine Behörde den
    erforderlichen Platz dafür hat...

    :s82: Und wenn ich nicht genügend Taschen habe und/oder mein Stadtwagen zu klein ist und/oder ich ohne unakzeptable Risiken nur n Stücke pro Fahrt transportieren kann dann werden es eben mehrere Fahrten. 

     

    Eine vernünftige Begründung kann ich mir nicht vorstellen. Eine SB hat wegen der Unordnung die angeblich der Vorgänger hinterlassen habe vorsichtig danach gefragt und war sehr froh über mein Gegenangebot, daß ich ihr jede einzelne Zeile in den Unterlagen aus dem Stegreif erklären würde (waren einige) statt ihr den Haufen Blech auf den Tisch zu kippen und grinsend daneben zu stehen.

     

     

    • Gefällt mir 2
  7.  

    vor 8 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Na das glaube ich nun nicht, 

    Ist einem  Freund vor kurzem bei den Froggies passiert. Erst anlaßlose Alkoholkontrolle. Nach dem blow job ohne Erfolg für Herrn Macron Gas gegeben (mit einem uralten untermotorisiserten überladenen Kleintransporter) und selbst das für hat die die mobile temporäre RadarFALLE nach wenigen 100 Metern gereicht. Würden unsere nie machen, bestimmt nicht.

  8. vor 13 Minuten schrieb Smarthome:

    Gibt es bei Jägern auch das Erwerbsstreckungsgebot?

    Nein aber Bundesländer wie das grün-schwarz regierte BW die je nach RP bei 10 LW deckeln. Und ein allfälliger Bestandsschutz für alte Tresore wäre auch im (_o_). Durchsuche mal das Forum. Zumindest während Probezeit oder womöglich befristetem Aufenthalt dort wäre Einstellen der Waffen inkl. Tresor (falls alt oder benötigt) in D sinnvoller. Evtl. wird dann das BVA Deine zuständige Waffenrechtsbehörde. Und vermutlich wollen die Trainingsnachweise mit eigenen Sportwaffen. -> Schlau machen und sich vor allem nicht drängeln lassen. 

  9. vor 21 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Besser als eine Beschlagnahme, ... Im gegenseitigen Einvernehmen ist es doch in Ordnung.

    Ich stehe auf dem Schlauch! Gegen eine Beschlagnahme kann ich mich wehren, wenn die Behörde das Zeug verschlampt in Verstoß geraten läßt oder im feuchten Keller verrottet habe ich doch viel bessere Karten, oder irre ich mich?

  10. @PetManDafür dürfte eh Voraussetzung sein, daß Polizei und kein Amt für öffentliche Unordnung die Unverletzlichkeit der Wohnung stört. Aber ich fände das gut! Entweder die einigen sich danach mit dem Anwalt oder/und dem Gericht und arbeiten leisten für den Rest des Lebens (wessen Leben auch immer kürzer ist) korrekten Dienst oder man gönnt sich eben auch mal was. Beim zurück liefern oder der Abholung gegen Kostenübernahme macht dann eben der Bürger die kleine Party und nicht die Behörde.

  11. vor 2 Stunden schrieb Christian 555:

    Die Munition konnte er sich später wieder abholen.

    Und er hatte kein passendes Kleingeld zum wechseln parat? 

    Bekannter von mir hat sich sich zu §37 Zeiten einen verbotenen Gegenstand, nach dem sich vermutlich mindestens das LKA alle Finger schon Wochenlang abgeschleckt hatte, von den Herren ganz brav und überfreundlich nach Hause zurück bringen lassen. :D Der hatte aber die doppelte N-keule.

    • Gefällt mir 1
  12. vor 5 Stunden schrieb steven:

    Aber ein Aushebeln der Unverletzbarkeit der Wohnung ist schon eine andere Hausnummer.

    Es scheint halt LWBs zu geben, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Halte ich für eine andere Hausnummer als ein kleines Stockholmsyndrom wie "nett zum Kontrolletti sein" (Das bedeutet für mich daß ich ihn nicht beleidige).

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.