Josef Maier
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Beiträge von Josef Maier
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Ich stelle eine einfache Frage und bekomme vom Blogger, der sich laut eigenem (langweiligen schwachen) Filmchen doch aus diesem Forum abgemeldet hat, keine anständige Antwort sondern Pöbelei. Nichts neues. OUT.
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vor 8 Stunden schrieb gunvlog:
Ich bin tatsächlich auf den Hersteller Burg Wächter zugegangen
Mir hat der Vertragshändler von Burg-Wächter auf ausdrückliche Frage erklärt, daß ich nichts anschrauben müsse. Das war aber auch VOR dem Kauf. Ist vielleicht wie bei den Wahlen.
Wie viele
SilberlingeEuronen spendiert BW denn so für die Youtuberei? Darf ich Dir zu Ostern ein Exemplar von "Faust" vom Johann Wolfgang von Goethe schenken?- 1
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vor 3 Stunden schrieb ALBA:
...deine Behörde kann Dir sagen was sie von dir verlangt.
Steht wo, bitte, im WaffR? Für die Normalos, bitte. Nicht für gewerblich, große Sammlungen oder beantragte Erleichterungen im Einzelfall!
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vor 1 Stunde schrieb erstezw:Zitat
innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf eigene Kosten einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung zu unterziehen und ein Gutachten beizubringen hat.
Für mich steht da, daß man einen Zettel bräuchte vom: Augenarzt, HNO, Handchirurgen, Orthopäden, Logopäden (gibt es den als Arzt?), Suchtarzt, Seelenklempner und Diabetesarzt. Und das alles in einem (1) Gutachten zusammengeführt und das ganze binnen einer behördlich diktierten Frist. Gibt es denn für diese Ärzte einen Leitfaden, welche Anforderungen an einen Wiederlader, Vorderladerschießer, Böllerer zu stellen sind? Bei Luftfahrzeugführern gibt es das als Vorgabe. Bei Tauchern und Schiffeversenkern vermutlich auch.
Aber wenn Ihr jetzt zum SB geht und um seine persönliche Untersuchung bittet, dann weiß man schon mal welche Approbationen eine Verwaltungsangestellte im mittleren Dienst so drauf hat.
Btw., uns hat man beim Wiederladelehrgang dringendst empfohlen, Frau und Kinder zu "nicht stören" zu vergattern und die Türe abzusperren. Wozu soll man da sprechen können?
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Was sagen unsere Verbände dazu?
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Am 8.1.2024 um 11:13 schrieb MichaSailor:
polizeilich hart durchkehren
DAS tun sie in Mannheim, aber irgend wie anders:
https://initiative-2mai.de/Prozessbeobachtung.html
Früher war der Marktplatz - vielleicht - nachts gefährlich, aber auch das würde ich verneinen wenn man nicht von sich aus Ärger sucht. Heute reicht der Abbruch des freiwilligen Arztbesuches im ZI.
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Am 8.1.2024 um 11:13 schrieb MichaSailor:
Dies hat man in MA vor Jahren bei den Obdachlosen am Paradeplatz gemacht, daraufhin sind diese nach LU verdrängt worden.
Das haben sie schon in den 60igern probiert: Die Mannheimer (damals noch in blauen Klamotten) haben die aus dem Park hinter Schloß/Uni nach LU getrieben. Die haben sie 2 Tage später wieder nach MA geschickt. Alle paar Wochen haben sie die armen Kerle in den Bully gesetzt und nach HD gefahren. Hielt dann ein paar Tage länger.
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vor 15 Stunden schrieb Wauwi:
Nebelanlagen im Aufstellungsraum des Schrankes wären auch nicht verkehrt...
Unbedingt zusammen mit Stroboskoplicht. Noch ein Ghettoblaster damit verknüpft und die Enkel/Urenkel kommen dauernd auf Besuch. Aber gar nie nicht um arme Fachkräfte für Besitzübertragung zu gefährden!
vor 12 Stunden schrieb Last_Bullet:Und wenn ich mir momentan so die Angebote an kleineren Einsern ansehe, die wiegen nicht sehr viel und die sollen sicher sein?
Jeglicher ungebetene Besucher IST dann sicherer in seinem Leben, weil DU womöglich nicht mehr an den Tresor kommst. Mission completed.
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vor 1 Minute schrieb HillbillyNRW:
Och, bei der Inflation sind das bald nur noch Peanuts.
Bei der Inflation muß ich die Waffen eh bald beim Büchsenmacher des Vertrauens verkümmeln, dann können die Schränke zum örtlichen Schrottler, davon haben wir reichlich.
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vor 13 Stunden schrieb gunvlog:
Ich hatte hierzu mit Burg Wächter gesprochen, die mir sagten, dass bei der Anschaffung eines neuen Tresors, auch wenn dieser nur für den Schlüssel verwendet werden soll, immer der aktuellen Aufbewahrungsrichtlinie entsprechen muss, also 0 oder 1.
Endlich eine neutrale Fundstelle!
vor 7 Stunden schrieb gunvlog:Somit hat man Altbestand A und B mit Schlüssel, lieber einen 0er kaufen oder einen 1er und damit Problemen aus dem Weg gehen.
Wo findet man denn Dein Fachhandelsgeschäft?
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Analog zu Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung?
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Mal eine andere Frage: Verschicken die Nordrheinwestfalen und die Sachsen eigentlich an alle Waffenbesitzer und Gleichartige? Oder werden Erlaubnisinhaber nach 55 und Dienstwaffen - mit - nach - Hause - Nehmer da besser gestellt? Ich habe nämlich noch nie von einer Aufbewahrungskontrolle, egal ob unangemeldet oder gar kostenpflichtig, bei ausschließlichen Dienstwaffenträgern gehört. Dafür von abenteuerlichen Aufbewahrungen.
Frage für einen Freund ohne eigenes Indernet.
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vor 8 Stunden schrieb sealord37:
Allerdings wird das jetzt erstmal nichts ändern und die Überprüfung werd ich bezahlen müssen. Im Zuge der JS Verlängerung hat ja schon was stattgefunden,...
Wenn auf dem netten freundlichen Brief das garstige Wort "Rechtsmittel" steht dann KANN sich was ändern. Wenn Du im besten Deutschland dann Repressalien fürchtest, wie Du ja andeutest - tja, Deine Entscheidung!
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vor 5 Stunden schrieb HangMan69:
dann wiederum müsste bei ALLEN die gleichen voraussetzungen vorliegen.
denn es kann ja auch sein, dass einer davon jäger ist und waffen besitzt die für den rest (sporties) nicht zugelassen sind...
Jäger und Schütze SIND gleiche Erlaubnisniveaus. Laß Dir das Lehrgeld vom Sachkundelehrgang zurück zahlen!
vor 5 Stunden schrieb ASE:... bei genehmigter gemeinschaftlicher Aufbewahrung...
Aha, wer genehmigt das denn wie, wie und auf welchem Formular? Bist Du als Propagandasekretär des Innenministers eines gewissen Bundeslandes hier eingeschleust? Dann mach mal Deine Hausaufgaben oder laß den Ghostwriter auswechseln.
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vor 12 Minuten schrieb sealord37:
Wenn das Magazin nun so ungefährlich wäre, dass man nicht mit maximalen Mitteln den Zugriff durch andere als dem Altbesitzer verhindern müsste, dann gäbe es ja auch keinen Grund
für das Verbot mehr.... dafür, den Magazinbesitz nicht mit Straße oder Bußgeld zu belegen.
Kleine Korrektur von mir.
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@Last_BulletDanke, es soll Dir am Kindersegen wieder rein kommen! Der Text des BDS findet leider nicht meine Zustimmung erhöht dafür aber meinen Blutdruck. Notiz an mich: VdB Fördermitglied werden, auch wenn sich das in meinem Alter eigentlich nicht mehr lohnt!
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@Last_Bullet Bitte korrigiere, ich habe das nicht geschrieben sondern nur zitiert! Danke!
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vor 1 Stunde schrieb MAHRS:
Nein. Aber für 50 EUR.
Wäre dann nicht der 3malige 1 - JJS billiger (unter Vernachlässigung meiner Zeit und tanken muß ich eh, dann kann ich auch da hin fahren mit dem Verbrenner) als der 3 - JJS?
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vor 3 Stunden schrieb callahan44er:
Wenn du alleine wohnst kannst du den Schlüssel auch unters Kopfkissen legen.
"Mit Ihrer Lage habe ich noch mit der P1 unter dem Kopfkissen geschlafen" Alter Bundeswehrsprech aus meiner Zeit.
Man könnte den Schlüssel ja auch zum Nachthemd an einer fetten Goldkette um den Hals tragen. Oder mit Pflaster neben den anderen Familienschmuck kleben. Oder ...So, der BDS hat sich in seinem aktuellen Rundbrief auch zur Thematik geäußert, bitte jeder selber bewerten:
ZitatAufbewahrung von Schlüsseln
Seit Kurzem kursieren Schreiben von nordrhein-westfälischen Waffenbehörden, in denen Sportschützen aufgefordert werden, ihre Schlüssel für Sicherheitsbehältnisse in klassifizierten Behältnissen gleicher oder höherer Stufe und mit biometrischer Sicherung oder Zahlenschloss zu verwahren. Sprich, die Schlüssel für 0/I Waffenschränke in 0/I Tresore zu packen, die selbst keine Schlüssel haben dürfen und auch nicht mehr mitzuführen.
Als Grundlage hierfür wird das Urteil des OVG Münster (20 A 2384/20) vom 30.8.2023 angeführt. Die Gerichtsentscheidung ist aber nicht geeignet, eine derart drastische Verschärfung in das Waffengesetz hineinzuinterpretieren. Das Gericht hat, durchaus mit Verständnis für die Bedürfnisse der Waffenbesitzer, nur geurteilt: WENN Schlüssel für Waffenschränke in einem Behältnis aufbewahrt werden, DANN muss dieser Schlüsselschrank die gleiche Sicherheitsstufe haben, wie die Waffenschränke selbst. Diese Logik liegt nicht ganz fern. Nach dem Waffengesetz müssen Schlüssen aber gar nicht in einem Behältnis aufbewahrt werden, sondern können weiterhin etwa beaufsichtigt, insb. mitgeführt oder durch räumliche Trennung oder auf andere Weise gegen unbefugte Benutzung gesichert werden. Das Gesetz hat sich nicht geändert, das ist in dieser Hinsicht seit über 20 Jahren so.
Der BDS wendet sich über das Forum Waffenrecht zusammen mit den anderen Verbänden aktuell an den Innenminister von NRW Herbert Reul, damit er die Sache in Ordnung bringt. Andere Bundesländer, wie etwa die Hansestadt Hamburg, haben das bereits getan und sind zu einem gedeilichen Ergebnis gekommen.
Wer sich – bei diesem Anlass oder ohnehin – ein neues Sicherheitsbehältnis mit Klassifizierung 0 oder I und Zahlenschloss etc. anschafft und in diesem dann die Schlüssel auch anderer Behältnisse unterbringt, ist bereits auf der sicheren Seite; ebenso natürlich, wer dies schon in seiner jetzigen Situation realisieren kann. Aber Vorsicht: Die Waffen in dieser Konstellation zählen zusammen und unbegrenzt viele dürfen erst ab Stufe I, nicht schon mit 0 zusammen lagern. Dies würde dann auch für Waffen gelten, die in getrennten Behältnissen sind, aber deren Schlüssel zusammen verwahrt werden.
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vor 5 Stunden schrieb wolf01:
Nein, keinerlei Info
Hatte ich auch schon. Afair hatte ich keine Rechnung bekommen, nicht mal im Spamfilter. Das habe ich den Leuten in Prosa geschrieben. Afair habe ich dem Saftladen die Gebühr OHNE den Anteil für Moskau Inkasso überwiesen und dann war es gut.
Oder einfach neuer Account. Dann erklärst Du dem Amtsrichter daß Du keine Rechnung bekommen hast (falls er es darauf anlegt).
Neue Accounts sind denen eh lieber. Vereinsmitglied wollte nach hochzeitsbedingter Namensänderung und anstehendem Verkauf erlaubnispflichtiger Teile den Namen aktualisieren. Unglaublich was die Vögel an Unterlagen dafür forderten. Vereinskamerad hat ihm dann eine ganz, ganz höfliche Vorstufe zum Götz entboten. Zack - Konto gelöscht. Und neu angelegt.
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Schade daß es den Medusa nicht mehr gibt. Vorzugsweise aus ordentlicher Fertigung. Vielleicht sollte ich mal versuchen, den Thomas Spohr zu motivieren?
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
in Waffenrecht
Geschrieben
Das ist ein Ausfluß des Bedürfnisprinzips.