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Josef Maier

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Beiträge von Josef Maier

  1. vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Geht man denn im Teutonenland als General-Aviation-Pilot oder -Gast durch den Sicherheitsbereich? 

    Früher mußte der GA Pax sich nur ausnahmsweise abfummeln lassen, der (die) Piloten nicht, das hätte als unverschämter Affront gegolten. Der Luftfahrerschein galt als vollwertiger Vorfeldausweis ohne wenn und aber. Angefangen mit der Unsitte, inzwischen schlechter Brauch, haben natürlich die Icke-wa-was in Tempelhof. Die besonders freundlichen Leute in BVG Busfahreruniform.

     

    Ich erinnere mich an eine Passagierin die ich hatte, da fiel vor dem Rückflug aus dem riesigen Verkehrsflughafen Innsbruck, afair Zugang auch für die GA durch das normale gate, der deutsch gestempelte Neujahrskracher in der Handtasche des Mädels auf. (Blöde Idee, d´accord) Nachdem die Reizstoffpatronen auf dem Hinflug dicht geblieben waren und ich den Fluggastabfertigern gesagt hatte, daß ich als PIC auf diesem Flug kein Problem damit hätte haben sie uns mit dem entladenen Spielzeug weiter gewunken. :huh2:

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  2. vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

    dann wirst Du auch kaum jemanden finden der sich wirklich dafür interessiert was Du mit in Dein Flugzeug nimmst.

    Kannst Du für Dich gerne machen. Aber empfehle den Conforisti bitte nicht so eine Scheiße! Falls Du je mal einen Luftsportgerätebedienerschein oder was Richtiges machen solltest, dann wirst Du lernen, wo man das nachliest.

  3. Bist Du etwas liquide und Dein Fliegerchen hat einen externen Gepäckraum? Leg los, allenfalls an Flughäfen mit dem Betreiber und seinen Erfüllungsgehilfen abstimmen.

    Bist Du verarmt und nimmst Dein Gepäck mit in die Zelle Deiner Baby Cessna? Schau mal in §27 LuftVO. Erlaubnisse dazu GIBT es, egal was vermutlich an Märchen und Abwimmelversuchen auftauchen könnte. 

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  4. vor 12 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Ein sinnvoller Ansatz, der in Deutschland nahezu völlig unüblich zu sein scheint, aber durchaus in manchen Wahlbezirken ein gewissen Nachdenken bewirken könnten, wäre eine Bewertung von Direktkandidaten unabhängig von deren Partei nach ihren Abstimmungsergebnissen und Versprechungen.

    https://www.nrapvf.org 

     

    Wäre das im besten Deutschland das wir je hatten justiziabel? Oder nur neue Haustüre und > 6 Monate ?

  5. vor 6 Stunden schrieb HangMan69:

    jetzt solls ein einzelner waffenhändler (du meinst wohl den berüchtigte P.B.!) gewesen sein?!?

    Ne, der damalige Chefredakteur von der "Kompetenz die begeistert", der unbedingt die richtige Werbung zur falschen Zeit drucken mußte, war auch dabei.  Wenn die Intelligentia 3 - 6 Monate das Wasser hätte halten können dann wäre die AWaffV in trockenen Tüchern gewesen. Und Sluggy hätte das entspannt verpennt. Und zahlreiche Waffen könnten sportlich genutzt werden statt noch eine anscheinsfreie dazu zu kaufen um Sport treiben zu können. Möglichst wenig Waffen ... ?

     

    Es gab übrigens auch Händler, die verkauften vor der AWaffv die paar Stücke die sie liefern konnten. Ohne es in die Zeitung zu schreiben. Was konnte P.B. denn an AK und MP5 Klonen liefern? Was er nicht auch noch im Juli hätte verscherbeln können?

  6. vor 5 Stunden schrieb karlyman:

    Otto-Normals B-Schrank, vielleicht gar ein gut gebauter A-Schrank, schon vor vielen Jahren gewisse Sicherheit geboten.

    Neumodischer Kram zur überwiegend monetären Vergrämung. Unter "vor vielen Jahren" verstehe ich den Zeitraum von Mitte 19 Jhdt. eben bis 2003 (?). Die typischen Waffenschränke waren ordentliche Holzschränke die nicht gleich jedem Deppen signalisierten: Hier lohnt es sich zu klauen. Aber damals wurden ja dauern die Waffenschränke Modell Forsthaus Falkenau ausgeräumt, schreckliche Zeit.

  7. vor einer Stunde schrieb JPLafitte:

    Die tragen zwar stehen aber nicht dazu.

    Doch, doch! Ein früherer Justizminister in BW, FDP, stand zu seinem tragen und zur plinking Kanone erworben auf "just for fun". Allerdings ist mir entgangen, daß er dem Bürger, der sich auch gefährdet fühlen könnte, dieses auch zugestehen wollte. 

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  8. vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

     

    Attraktiv wird es, sobald man mit dem Geld für den "Rückkauf" einer Schrottwaffe eine ordentliche neue kaufen kann. Eine Abwrackprämie sozusagen.

    Angeblich soll das auf der Insel so ähnlich gewesen sein. Hülsen beim Schrotti nach Masse kaufen und nach Stück gg. Entschädigung abgeben soll funktioniert haben, Umsatzsteuerkarussel für Arme. War leider nicht dort. Aber DAS könnte man ja durch eine einzelvertragliche Vereinbarung im Wesentlichen ausschließen.

     

    Aber wer soll denn freiwillig abgeben wenn die Rechnung etwa so ausschaut:
    Opas Neckermann KK 1968 - 100 DM

    1972 WBK ohne Gebühr weil Opa guter Bürger: Unbezahlbar.

    2003 Opa (der Depp) kauft für - 300 € A Schrank frei Aufstellungsort weil er glaubt jetzt sei es endlich alles gut.

    2023 Enkel zahlt -100 € für Erben WBK.

    2023 Enkel zahlt dem Büma - 50€ für Vernichtung und der unteren Verwaltungsbehörde weiter - 50 € für die Abgabe derErben WBK.

    2023 Enkel zahlt dem Schrotthändler - 300 € für die Abholung des A Schrankes und dem Vermieter - 500 € wegen der Flurschäden die der Schrotti verursacht hat (SB in der Haftpflicht).

     

    Warum sollte der für eine Bratwurst abgeben?

     

    5 Schrottwaffen gegen eine richtige wäre auch ein Ansatz. Es geht doch der Politik immer um "möglichst wenig Waffen im Volk", richtig? Ich habe manchmal das Gefühl, daß die Ministerialbürokratie dann aber vom Neid zerfressen sein könnte wenn man diesen einfachen Weg gehen würde. Oder die Politiker. Oder Beide.

     

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  9. vor 5 Stunden schrieb Elo:

    Imo wäre eine Art Aufkaufprogramm die wirksamste und dennoch billigste Methode. Bei Abwicklung über die Büchsenmacher bin ich mir auch sicher, daß die Quote "Schwund" deutlich geringer wäre als bei allen anderen Vernichtungsaktionen bisher, mein Glaube an das Gute im Menschen ist halt geteilt.:grin: Müßte natürlich mit dem, was die Leute mal ausgegeben haben, mehr zu tun haben als nur eine Bratwurst. 

  10. Am 15.10.2023 um 10:05 schrieb horidoman:

    ....Habe mit der kleinen Budischovsky in .22 schon geschossen....

    Darf ich fragen wie viele Schuß und wie zuverlässig die war? Ich ging vor Ewigkeiten mit dem Gedanken schwanger, eine (jagdlich) zu kaufen aber ein Kamerad, der sie gelegentlich jagdlich und auf den Blauen geführt hatte meinte, sie laufe grad so sch**** wie jede TPH in .22. Habe dann davon  Abstand genommen aber fasziniert bin ich auch immer noch davon, daher die Frage.

  11. vor 13 Stunden schrieb GermanKraut:

    Und warum sollten die Behörden mal eben so 120 Waffen "verschwinden lassen"?

     

    Jetzt enttäuschst Du mich als Lübecker Oldenburger Journalist aber gewaltig! Sooo wird das nichts mehr mit der Karriere.

     

    Die Pressestelle Deiner Landesregierung hilft Dir, als Inhaber eines einheitlichen quasi gleichgeschalteten Presseausweises da bestimmt weiter! Oder hast Du Angst, nicht mehr eingeladen zu werden wenn es Schnittchen und Bonzenbrause gibt?

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  12. vor 3 Stunden schrieb erstezw:

    Wird aber nie groß thematisiert... 

    Mir fallen allein 3 richtige Fälle in räumlicher Nähe ein. Immerhin bei einem hatte ein Verantwortlicher noch Ehrbegriff, beim anderen gab es Bau für den ex SB (WHL dann halt weiter auf die Frau afaik) und ein anderer wurde durch vorzeitige Pensionierung aus der Schußlinie genommen. Alles keine Bagatellen à la Einzelstück im Zentrallager falsch gepackt, beim Paketdienst verloren o.ä. sondern große Brocken. Ich kann mir nicht vorstellen daß man beim kleinen Schützen oder Jäger auch nur ansatzweise so verständnisvoll wäre.

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  13. vor 15 Stunden schrieb Rohrzange:

    aber dass dies grundsätzlich und generell möglich ist, so wie es dieses Urteil zu schreiben scheint, ist für mich etwas neues.

    Ich erinnere mich gegenteilig, daß das eben bemängelt wurde. Ich weiß nur nicht mehr ob von einem Gericht oder nur von einer unteren Verwaltungsbehörde. Meine das wäre Stuttgart/Esslingen gewesen und der Waffenbesitzer hätte im Bankschließfach oder beim Waffenhändler aufbewahren wollen. Aaaaber: Aufbewahrung von Privatwaffen dauerhaft in der Waffenkammer der Polizeidienststelle des Dienstherren wurde bis zur Pensionierung akzeptiert (Raum Stuttgart sowohl Dienststelle als Waffenrechtsbehörde) und bei einem anderen sogar bis zum Erbfall (Dresden). Da Dienstwaffenträger war die Lagerung des Sportgeräts zu Hause nicht wichtig :lol:

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