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Josef Maier

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Beiträge von Josef Maier

  1. Am 1.9.2023 um 02:28 schrieb thomas.h:

    Ich habe meinen Schlüssel für den 1er-Tresor einfach durchgesägt und zu einem Gelenk- Klappschlüssel umgearbeitet.

    Nachdem die serienmäßigen Einhakschlüssel schon nicht meinen Qualitätsvorstellungen entsprachen, der erste hat zu früh zu viel Spiel beim einhaken bekommen, habe ich mich für den gegenteiligen Weg entschieden. Aber Danke für den Hinweis.

  2. vor 3 Stunden schrieb ASE:

    Kinder sind keine Erwachsenen. Punkt.

    Mit der von Dir wiederholt hier niedergeschriebenen Logik könnte MÜSSTE man denknotwendigerweise kinderfreie Haushalte gänzlich anders behandeln. Ich vermisse aber Konsequenz Deinerseits! Auf! Oder doch nur ein Etatist beim Fleißkärtchen sammeln?

     

    Trennung

     

    Kennt jemand einen einzigen Dienstwaffenträger, dessen Aufbewahrung der Dienstwaffe (nicht von Jagd- und Sportwaffen) zu Hause unangemeldet und gerne gebührenpflichtig kontrolliert wurde? Ich höre!

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  3. vor 1 Stunde schrieb ASE:

    Und wenn dich deine Behörde fragt, wo du deinen Schlüssel aufbewahrst während du schläfst?

    Ehepartner*Innen, Kinder:ens u.a.m. mit gleichem Erlaubnisniveau und gemeinsamer Aufbewahrung schlafen abwechselnd in Schichten. Gilt das? 

    vor 1 Stunde schrieb ASE:

    Wer schläft übt keine tatsächliche Gewalt aus, 

    "MIT IHRER LAGE HABE ICH NOCH MIT DER P1 UNTER DEM KOPFKISSEN GESCHLAFEN !!!" gilt nicht mehr heute?

  4. vor 17 Minuten schrieb JPLafitte:

    Ihr macht euch Sorgen, bei einer unangemeldeten Kontrolle sind die Schlüssen natürlich im Bankschließfach gelagert.

    Alternativ: Zeitschlösser sind nicht mehr teuer und können auch Bestandteil des Sicherheitskonzepts sein. Freund von mir hatte beim Aufbewahrungshausbesuch den Schlüssel nicht da, aber afaik war die angemeldet. Daraufhin haben sie ihm die berechnet, die war damals dort noch grundsätzlich ohne Berechnung. 

     

    Außerdem: Welche Sicherheitsstufe hat das Bankschließfach? @ExOSP war schneller. 

  5. vor 7 Stunden schrieb karlyman:

    In Stuttgart gab es vor vielen Jahren...

     

    Es gab natürich auch schon Zeiten (eher 1960er/70er) da führten Taxifahrer und Juweliere via WS Schusswaffen.

    ad 1: ... einen Verein namens "Verteidigungsschießgemeinschaft Stuttgarter Richter und Staatsanwälte" oder so ähnlich. Besser als wir jungen Anfänger mit unterschiedlichem Erlaubnisniveau waren die Bonzen mit WS oder Dienstausweis aber auch nicht und wir mußten uns  im Gegensatz zu Neureichs jede verf* Patrone vom Maul absparen. 

     

    ad 2.: Es gab auch im 72/76 Waffenrecht noch eine Auflistung typischer Weise überdurchschnittlich gefährdeter Personen.

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  6. vor 14 Stunden schrieb callahan44er:

    ... gar nichts ohne Anwalt sagst! Vielleicht solltest du den sogar VOR der Polizei anrufen. 

    D´accord und ich darf einen drauf setzen als des Advocatus Diaboli? Ich erkenne nur eine Pflicht, die Waffenrechtsbehörde unverzüglich zu informieren. Ohne Hausratversicherung oder wenn der Versicherer wg. geringer Schadenhöhe keine Polizei verlangt: Wozu dann? (Den Sonderfall daß untere Waffenrechtsbehörde bei der Polizei angesiedelt ist mal außen vor, aber auch dann sehe ich keine  Pflicht die 110 zu wählen) In die Sachfahndung kommt das Zeug (hoffentlich) eh.

    vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

    Wer die Kontrolettis gerne ins Schlafgemach vorlässt...

    Trag den 0/1 er Würfel oder kleinen Gewehrschrank halt zum Standort der Kontrollettis. Also Haupt - Waffenraum, Pulverlager, Eingangsbereich Garderobe usw.! Die paar Minuten müssen sie halt warten wenn Du schon "ohne Termin" akzeptierst.

  7. vor 9 Minuten schrieb kulli:

    Allerdings ist hier der Dienstherr seit Jahren selbst in der Pflicht dem Kläger das Führen der Dienstwaffe außer Dienst zu erlauben, oder aber eine Ersatzbescheinigung auszustellen.

    Ein alter früherer Berufsoldat hat erzählt, sie seien ab Uffz (oder Fw?) aufwärts zu Zeiten der Baader Meinhoff Gruppe aufgefordert worden, sich zu bewaffnen. Ersatzbescheinigungen gab es natürlich keine oder die kannten sich im WaffR nicht hinreichend aus um diese einzufordern. Ich glaube aber nicht daß damals ein Polizist einen Soldaten auf dem Weg zum Dienst auf Taschenmesserchen kontrolliert hätte. 

  8. vor 16 Stunden schrieb Sal-Peter:

    Es war in seiner befriedeten Wohnung und da darf er eigentlich in Unterhose und geladener 9mm-Glock im Holster rumlaufen.

    Jetzt erinnerst Du mich an Richter Gnadenlos. Hat der nicht davon geschwärmt wie gut es sei, die frisch abgeschleppten Weiber auf dem Büroschreibtisch zu vögeln und dabei das Glöckchen im Schulterholster an zu behalten?

  9. vor 3 Minuten schrieb gipflzipfla:

    nicht viel passiert

    Recherchiere lieber mal etwas gründlicher! Im Nachgang hat man genügend gefunden, wofür er lange eingefahren ist. Und direkt vor Ort hat man dem afaik so lange in die Eier getreten, daß er lange stationär lag. Afaik in Anwesenheit eines Notarztwagens, der wohl immer vorsorglich dabei ist, im Gegensatz zum normalen PVB der diesen Luxus nicht genießt.

    • Wichtig 1
  10. vor 7 Stunden schrieb Mateusz:

    Der hat doch in/für Deutschland keine Gültigkeit. Der EFP ist doch nur für Ausland gedacht....

    Bei der Wiedereinreise nach D aus Nichtschengenland wollten die Kontrollettis von BGS und Zoll bei mir auch wiederholt lieber den EFP sehen. Wurden wohl nur auf 1 Zettel geschult. 

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