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Josef Maier
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Beiträge von Josef Maier
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Brotzeitmesserchen? Brauche ich für die Tüte Heimchen - Heuschrecken - Mehlwurmmischung nicht. Und die 10g Fleisch pro Tag kann man auch zwischen den Kiemen einspeicheln aka altfranzösisch.
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vor 4 Stunden schrieb MAHRS:
Da hat man richtig Lust zu schreiben. Kauf doch einfach ...
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vor einer Stunde schrieb JPLafitte:
Mancher der lange am "längeren Hebel" saß hatte am Ende ein Tänzchen mit des Seilers Tochter am selbigen.
Der tut nur seine Pflicht. Und befolgt Befehle.
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vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:
Diejenigen die es versuchten haben dann nach dem Gespräch zwischen Anwalt und Richter einen Rückzieher gemacht.
Vorbildliche Rechtsprechung, bin stolz auf alle Beteiligten! Ja kein Urteil schreiben und schon gar keinen Freispruch.
vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:Abholung!
Gibt es dafür eine Quelle? Danke! Bei einem Billigteil könnte die Entscheidung des pöhsen Messereigentümers ja anders ausfallen als bei was wertvollem.
Und: Kenne da einen, der hat darauf bestanden daß das freundliche Gewaltmonopol ihm sein HK 91 wieder freundlich wieder nach Hause bringen möge von wo sie es mitgenommen hatten, hat nicht mal lange gedauert. Der hatte natürlich die N - Keule mit Goldrand in der Hinterhand
Vor 2003 also zu Zeiten des alten §37, alles legal und Eier in der Hose.
vor 6 Minuten schrieb Floppyk:Das Hauptproblem ist, dass das Waffenrecht für den Bürger undurchschaubar ist.
Je öfter es einen wuffo trifft ...
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vor 4 Stunden schrieb Varminter:
Weder entsagend noch missionarisch.
Wenn Du schon, auch nur ein mal, die richtige Kombination von Essen und Weinbegleitung (Sonderfälle wie Bierbegleitung zum richtigen Menu oder gar Hochprozentiges lasse ich mal, weil unbedeutend, außen vor) hättest geniessen dürfen dann wüßtest Du, daß Du davor enthaltsam und missionarisch vegetiert hast. Und das hat nichts mit einer sog. Missionarsstellung zu tun, die welche am häufigsten davon labern bei denen läuft eh am wenigsten. Um auf dieses traurige Posting auch gleich zu antworten.
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vor 12 Stunden schrieb Proud NRA Member:
die Abbauprodukte können auch fies sein
Falls Du je in gleich bleibender Clique zum 100$ Burger fliegen solltest dann achte mal bei schlechter performance (der Anderen) darauf, ob die am Vorabend trinken waren. (Ich habe mich danach, also nach dieser regelmäßigen Beobachtung, für mich für die 24h "null" entschieden).
Aber die deutsche Weltverbesserung, daß ich mein Luftgewehr nicht im Koffer nach Hause tragen darf nachdem ich im Schützenhaus (vielleicht) Alkohol getrunken habe ist halt typisch deutsch.
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Am 17.6.2023 um 14:17 schrieb Elo:
sie haben nur den "Fehler" gemacht, sich nicht intensiv genug zu verteidigen.
DEN Fehler haben unsere Verbände und die Messerhersteller schon gemacht. Die hätten auch auffordern können, jedes einschlägige Bußgeldverfahren zum Gericht zu bringen und für die Laien unter den Anwälten Argumentationshilfen liefern.
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vor 1 Minute schrieb Bettina Fischer:
Eine grundlegende Entrümpelung des WaffG muss dringend her.
Alles verbieten (außer §55 natürlich)?
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Am 16.6.2023 um 08:42 schrieb uwewittenburg:
Ich persönlich finde eine Überprüfung unter einer Legende besser als eine Durchsuchung mit einem richterlichen Beschluß und dann auch noch mit SEK!
Der gelernte auserwählte Vopo mal wieder!
In Deutschland wurde bei dünnen Beschuldigungen vom SB des Staatsschutzes mal angerufen und man machte eine Aussage oder auch nicht. Ich kenne das Spiel, die hoplophoben gutmenschelnden Nachbarn haben mich mal beim Staatsschutz angeschissen weil ich Besuch von diversen Soldaten zur Kameradschaftspflege hatte.
Unsere Polizei hat mir dann auch nett geschrieben, welcher nette Nachbar das war. Akteneinsicht ohne teuren Anwalt war damals bei uns Wessis noch nicht, also geschickte Fragestellung. Und daß sie gegen mich eingestellt hätten, auch ohne teuren Anwalt.
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vor 18 Stunden schrieb Sal-Peter:
Die Diskussion hier kommt mir schon ein wenig fundamentalistisch vor.
Das Bedürfnisprinzip wird doch nicht zu einer speziellen Auslese führen?
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Und den Staatsdienern einer freiheitlichen Demokratie (sind wir doch, oder?), welchen §344 (2) StGB nicht gefällt, empfehle ich zur Wahrung ihres Ego berufliche Veränderung, Umzug in ein anderes Land (hat ja gestern der König von Bayern erst wieder empfohlen) und privat den Wechsel von Waffen Online zu Cop Zone, da ist Mann unter sich. OUT.
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@MB69 Von einer Unschuldsvermutung scheinst Du nichts zu halten. Nimm Dir ein Fleißkärtchen, oder besser gleich 2.
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vor 15 Stunden schrieb SEler:
Die Kollegen der Bundespolizei vor Ort haben im Prinzip alles richtig gemacht. Es gab einen Verdacht auf einen Verstoß,
Das interessiert mich jetzt! Was benötigen Du und Deine Kollegen denn damit "es einen Verdacht gibt"? Beispielhaft, also bitte zum Fall passende Beispiele würden erst mal die Diskussion befruchten.
Genügt da ein Gefühl? Schlechte Laune des Kollegen (also meine Kollegen sind es Gott sei Dank nicht, der Haufen wollte mich wegen 1/4 Dioptrie Gott sei Dank nicht) weil er nicht durfte (oder mußte für die Älteren), Zielvorgaben des Vertriebsleiters, göttlicher Rat scheidet aus weil der Aloisius ja immer noch im Hofbräuhaus sitzt, usw.?
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vor 41 Minuten schrieb Elo:
Luftgewehre mit dazugehöriger Munition.
Paßt doch zum anderen Faden, der mit der Genehmigung, die sich Sportler zusätzlich zu EFP und Eiladung vorher einholen müssen. Deswegen bekommen die ihre Sachkunde auch per Handauflegen wenn sie privat was erwerben wollen.
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Erkennt eigentlich noch jemand die Verpackung der pöhsen Geschosse auf den Zeitungsfotos? Und den zugehörigen Dealer? Und von dort Richtung Philippsburg? Frohes 50 km Luftlinienschätzen!
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Bekommt ein Verein der "P" auf dem Türschild hat mal was von der Medizin, welche "man" sonst gerne an andere verfüttert? Moment, muß schon wieder die Tränenvase leeren.
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Einen Anschluß für elektrische Post hat er trotz der bekannten Sache weiterhin. Ich habe eine ältere Bestellung vor Kurzem fast pünktlich (aus Amiland erwarte ich schon lange keine preußische Pünktlichkeit mehr) von ihm bekommen, freundlich professionelle Abwicklung wie seit einigen Jahrzehnten.
Ansonsten wie schon erwähnt mal beim Englischlehrer fragen, der hatte doch immer viel T/C.
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vor 21 Stunden schrieb Mittelalter:
Ich kann mir nicht vorstellen, warum das jemand freiwillig macht...
Ich kann mir sehr wohl vorstellen warum gewisse Leute so was machen.
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Henke?
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vor 5 Stunden schrieb gipflzipfla:
Kann man schon einmal zu Hause vergessen. Wenn der Veranstalter telefonisch erreichbar ist, lässt sich so etwas rasch abklären.
War aber, offenbar, nicht gewollt.... (aus welchen Gründen auch immer)!Das geht bei den großen IPSC Wettkämpfen viel einfacher: Sowohl Starterlisten als Nachweis der Teilnahme als auch das Einladungsschreiben sind afaik inzwischen immer offen online. Aber wenn natürlich ein Dokument gefordert wird, das gar nicht erforderlich ist und in dem Fall vermutlich überhaupt nicht erstellt werden würde von der zuständigen unteren Waffenrechtsbehörde dann ist man schnell elegant am Ziel.
So, und jetzt noch eine Frage an die Foristi: Zuständige Behörde für eine (hier imo mangels Notwendigkeit nicht zu erteilende) Erlaubnis wäre Behörde des Wettkampfortes, richtig? Und wer ist ggfs. Bußgeldbehörde? Auch diese? Oder der Ort der Beanstandung durch Polizei oder Zoll?
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vor 4 Stunden schrieb schopy:
...und für die kein erforderlicher Nachweis für die erlaubte Durchfuhr vorgelegt werden konnte.
Und welches Dokument braucht man Deiner Meinung (als Polizist, richtig?) nach für eine Einfuhr zum Sport nach D außer dem EFP? 3 - 2 - 1 los!
vor 2 Stunden schrieb MAHRS:Erklärungen die im "Gespräch" fielen - die beiden Schlösser. ... Vielleicht hätten die beiden Sportschützen mit ein paar Kabelbinder die Fahrt fortsetzen können, ganz konform.
3 Griffe - 3 Sekunden steht nicht mehr in der AWaffV? Und dazu passend die in den Medien brav (-> 4 Halbautomaten, oh oh oh!) veröffentlichte exakte Beschreibung der Ladung im Fahrzeug? Wer ist das nächste Opfer? Frage für einen Freund ohne eigenes Indernetz.
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Der Zoll ist gerne für interessante Interpretationen gut. In Erinnerung ist mir noch: Ein SB verweigerte das Papier INF3 als Dauerdokument. Ich solle ruhig vor der nächsten Reise wieder kommen, sein Arbeitsplatz müsse doch auch gesichert werden. Oder Diskussionen über Vorlage einer WBK beim Import eines Abzugszüngels, welche darin gipfelte, daß die SB mir Hausbesuch der Zollfahndung androhte.
Seither unterstütze ich lieber den deutschen Fachhandel und lasse den mitverdienen. In meinem Alter hat man nicht mehr so viel Lebenszeit zu vergeuden.
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vor 9 Stunden schrieb erstezw:
"...Allerdings hätten sie jedoch vor Antritt der Reise einen Nachweis über den Transport der Waffen und Munition bei der zuständigen Waffenbehörde einholen müssen, wie eine Nachfrage der Bundespolizei beim Zoll ergab. ..."
Dann muß es ja stimmen.
vor 7 Stunden schrieb Elo:Oder sieht jemand etwas anderes?
Ja, einen Rucksack. Und der Merkur schreibt von explizit zum Waffentransport gewidmeten Behältnissen und eben diesem Rucksack. Ist doch Bestens!
Die WaffVwV als Betriebsanleitung für Leute, die nicht gerne so arg viel selbst lesen und/oder nachdenken möchten kennt die bayerische Grenzpolizei per Definition. ->Kein Zugriff auf die Tasche, 3 Sekunden und 3 Handgriffe?
Also ...
Im Übrigen kenne ich immer noch keinen einzigen Sportschützen, der je ohne Einladungsdokument zu einem Wettkampf im Ausland gefahren wäre. Und ich bin jetzt als alter Sack schon ein paar Tage dabei. Bin gespannt!
Edith frägt, wie viele Fleißkärtchen die Herren beim Merkur für die Wortwahl "Halbautomaten" bekommen hätten.
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vor 10 Stunden schrieb erstezw:
Feierabend?
Wäre eine plausible Erklärung. Oder man hat erst gar nicht nachgefragt.
Bin mal gespannt, was Sache war, wird sich schon noch rumsprechen. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Schützen der je ohne passende Einladung gereist wäre.
VG Düsseldorf widerruft KWS bei Reichsbürger
in Waffenrecht
Geschrieben
Aus dem Mittelstrahl (eher ein linker Strahl) die Tage.