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Josef Maier
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Beiträge von Josef Maier
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@pescatorFalls in Baden alles voll ist empfehle ich einen Versuch auf der anderen Rheinseite, ggfs. PM. Ist natürlich dort Hochsaison, die Touris wollen die Winzer vom schaffen abhalten.
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vor 19 Stunden schrieb grizzly45:
Die Angehörigen des Gewaltmonopols scheint das, sehr offensichtlich, NICHT zu stören.
Oder hörte man irgend was, daß die Flotte der S - Klassen (Version Guard) vorzeitig in den Feierabend gefahren sind? Nein?
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@GKLDRangemasterSiehste, DIE Erfahrung machen wir alle, die wir nie einen Dienstausweis und die besondere Mütze hatten, schon seit mehreren Jahrzehnten.
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vor 3 Stunden schrieb CZM52:
Problem ist, als Inhaber bin ich halt haftbar für meine Mitarbeiter und wenn das Urteil die Schuld bestätigt, wird das Amt da sicher noch kommen
Bist Du für jeden einzelnen Fehler Deiner Mitarbeiter verantwortlich (dann sei froh daß Du nicht Geschäftsführer beim einschlägigen Großfilialisten bist wo einfach durch die bloße Anzahl der Vorgänge immer mal was sein könnte) oder nur für die Auswahl derselben?
Wenn der Lizenzinhaber gar nicht Angeklagter war dann sollte es auch kein Urteil zu seiner Schuld geben können. Die Mühe hat man sich nach Winnenden und zuvor bei Tochter und Papa Graf immerhin gemacht. Aber in meinem Alter wundert mich nichts mehr.
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Am 14.7.2023 um 13:33 schrieb Faust:
Ich meine mich zu erinnern, dass irgendein SPD-Fritze auch mal von einem "pervertierten Freiheitsbegriff" sprach.
Afair der Souverän?
vor 5 Stunden schrieb Elo:Die 15- bzw. 16jährige macht ein Praktikum bei der Kreisverwaltung und darf in diesem Rahmen an einem Tag auch den Waffenkontrolleur zum Bürger-LWB begleiten ...
Dürfte ich nicht in die Wohnung lassen, da liegen bei mir immer jugendgefährdende Sachen überall verteilt. Und ich biete Besuch immer einen Schnaps an, ginge ja auch nicht.
vor 7 Stunden schrieb Elo:Aber jetzt ernsthaft: Mich verwundert, daß weder Verteidiger noch der hohe Vorsitzende was zur Besitzdienerschaft dazu vorgetragen bzw. geschrieben haben. Beim Staatsanwalt wundert es mich nicht. Und nein, den Schwachsinn mit den sozialen Medien, imho durch Grundgesetz gedeckt, verteidige ich dennoch nicht.
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vor 2 Stunden schrieb frosch:
Die Eltern waren nach meinem Verständnis nicht involviert und standen dort auch nicht vor Gericht.
Auch mein Wissensstand und Verständnis. Schick ihm halt eine Mail, ich habe in der Zeit auch eine Optik bestellt (da wußte ich noch gar nichts davon daß man ihm Ruhrpott im Nobelpuff auch mit geklauten Kanonen bezahlt und nicht nur mit Mastercard) und die wurde auch freundlich sauber korrekt wie gewohnt geliefert. Er wird Dir schon sagen ob er aktuell liefern kann was Du begehrst.
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Ich gönne denen ja ihr Hausrecht. Und wenn sie eine sichere Schließfachanlage haben und ausdrücklich und unkompliziert bei Verlust haften dann kann man ja auch teure Elektronik wie Kopfhörer dort einschließen. Aber DIE wollen doch was vom Bürger, zumindest wenn der Zeuge ist und das dürfte die größte Personengruppe sein. Mal angenommen, der Geladene WILL da gar nicht rein ins Haus, seiner Ladung hat er doch Folge geleistet, und dann?
Die letzten Male wollte ich bzw. der, dessen Zeuge ich war, vom Gegner Kohle. Also bessere Kleidung als die Beklagten gewählt und vor und nach dem abfummeln den Inhalt des Geldbeutels unverzüglich sorgfältig gezählt. Und den Anwalt des Klägers laut gebeten die Aktion bitte zu beobachten. Bin halt vorsichtig.
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Gerade eben schrieb knight:
Wäre aber eh sinnlos gewesen, das zu diskutieren.
Wenn Du was von denen willst: Stimmt. Wenn die was von Dir wollen - das wäre mal interessant durch zu exerzieren. Und mal angenommen, ein Bürger der nicht täglich damit zu tun hat, ist nach und wegen der Aufregung im Zusammenhang mit der Aktion nicht mehr konzentrationsfähig?
Ein befreundeter Anwalt hat die Herrschaften von der Türe, die ihn gleich doppelt rechtswidrig abfummeln wollten schon mal aufgefordert, dem Richter Bescheid zu sagen, daß er da sei. Er gab ihnen angemessene Zeit dazu. Als er dann wieder im Auto saß, rief ihn der hohe Vorsitzende an und bettelte. Leider ist eben nicht jeder so privilegiert. Und das an einem AG mit langem, interessantem Ruf.
Btw., wie viele der eingeschmuggelten und benutzten Gegenstände jedweder Art, die dann übel mißbraucht wurden, wurden von Anwälten eingeschleppt und wie viele von anderen Menschen?
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Überraschend neutraler Bericht.
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Ich fahre lieber Auto, dann können sie ein paar Planstellen der Bahnpolizei einsparen. Aber der gezeigte abgegriffene Nagelknipser beim Mitreisenden macht mir Gänsehaut pur, isch schwör Mann.
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vor 12 Minuten schrieb CZM52:
Naja, das sieht das WaffG in §38 halt anders als deine Behörde
Wurde mir auch schon gesagt, die OWI würde ja eh bei ihm/ihr landen. Ob er/sie das für alle 3 bzw. bei Stau für alle 5 durchreisten Ordnungsämter zusagen würde und das sei nur der günstigste Fall und nur 25 Minuten weg. Den Schuh wollten sie sich nicht anziehen
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vor 1 Minute schrieb Micha176:
und war spätestens im schlimmsten Fall nach 1½ Stunden wieder draußen!
Inklusive gepflegtes Passivrauchen im öffentlichen Tabakskolleg und zahlreiche Sprachkurse.
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Letzte Glanzleistung: Popeliger Austrag 6 Wochen. Immerhin keine zufälliger Weise stattfindende allgemeine Verkehrskontrolle.
Edit.: Und Terminvereinbarungen kann man ja auch telefonisch machen, vorzugsweise über die 115. Dann darf auch die Behörde und nicht nur ich 10 - 15 Minuten Lebenszeit alleine für die Terminierung (plus Druckerpapier) spendieren.
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So lange er nicht nach einem schönen Hund o.ä. gefragt hat geht es ja noch.
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Vermutlich war der Rechtspfleger der Überzeugung, daß es zu viel Arbeit macht Dich über die nächste Stufe bei den Gebühren zu bringen.
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Am 5.7.2023 um 10:38 schrieb mos458:
„der in der Nähe ansässige Verein“ wäre die bessere Formulierung gewesen …
Wenn Du Roß und Reiter nennst, dann kann man sich bemühen, dort niemand zu belästigen (und wenn es nur die Gastronomie wäre). Danke.
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vor 50 Minuten schrieb Mittelalter:
Wobei ich fast gar nicht glauben kann, daß die vor Ort einen Persilschein ausstellen.
Da hätte ich eher mit konträrem Ablauf gerechnet, in der Verwandtschaft selbst miterlebt. Der Verblichene hatte wohl mit seiner "echten" Waffe angegeben (ohne Worte). Die zuständige untere Behörde (Landkreis Lörrach) lehnte in ihrem Ermessen jegliche Legalisierung von schwarz nach weiß im Todesfall ab, auch nicht an Erwerbsberechtigten. Die alte extrem gehbehinderte Dame und trauernde Witwe möge das dem Gewaltmonopol hinterher tragen. Was ich verhindern konnte, am Arsch die Waldfee. Also kamen die Herrschaften in grün auf meine Anregung hin zum Abholen. Und haben ohne rot zu werden halt einen Silvesterkracher mit niedriger PTB einkassiert. Den die Witwe gerne als Erinnerungsstück behalten hätte aber das wurde nicht angeboten. Quittung fand ich beim aufräumen übrigens KEINE (und es lagen Quittungen von ewig und über wirklich alles da), nur die OVP und ein Magazin. Honny soit qui mal y pense.
@OP.: Auf jeden Fall eine Gesprächsnotiz fertigen, also mit wem terminiert, falls möglich wer war da, notfalls Kennzeichen oder Funkrufname auf dem Auto usw. Taugt im worst case viellicht zum Verbotsirrtum. Nur meine 2 Cent als weißer weiser alter und paranoider Mann.
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Wenn wir schon Leichen fleddern: Hat das BKA denn seine FB zum AR von 2003 ff., also vor der Vollautofräsungs - Hysterie, konsequenter Weise widerrufen? Und den Opfern eines Meinungswechsels, die sind doch über NWR so in etwa und ganz grob bekannt, Mitteilung von der Meinungsänderung gemacht?
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vor 4 Stunden schrieb Last_Bullet:
Widersprüche kann man sich sparen, wenn
... nur ein Einzelner Rechtsmittel einlegt. Wenn nur ein Einzelner KEINE Rechtsmittel einlegen würde, dann ...
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vor 1 Stunde schrieb Last_Bullet:
oder letztendlich um Fehler in den Behörden aufzudecken
Das Interesse daran hält sich gerne mal in sehr engen Grenzen. Bei mit hat die untere Waffenrechtsbehörde sich Jahre lang geweigert einen von einer Behörde verursachten völlig schwachsinnigen Eintrag (im NWR) zu korrigieren, trotz wiederholten sehr ausführlichen freundlichen Hinweises. Erst beim Verkauf des schlimmen corpus delicti wurde auf freundliches Drängeln der Behörde des Erwerbers (die hätten sich wohl mit der Korrektur schwer getan) durch meine Behörde der Fehler korrigiert.
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vor 21 Minuten schrieb karlyman:
Die Gebührenerhebung für die Aufbewahrungskontrollen (entgegen dem erklärten Willen des Bundesgesetzgebers, s. Begründung zu § 36 Abs. 3 WaffG) ist ohnehin eine Sauerei.
Mußtest/solltest Du zahlen? Wenn ja: Rechtsmittel eingelegt, wenigstens gegen die Gebührenhöhe?
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@karlyman Dein Posting qualifiziert Dich zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft in einer Partei Deiner Wahl!
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Wenn die Regierung mit Teilen ihres Volkes sooo unzufrieden ist: Warum bietet sie denen dann nicht einfach die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft in die Staatenlosigkeit an?
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Am 26.6.2023 um 21:27 schrieb EkelAlfred:
Ich habe z.B. einen kleinen Sch, ah, lassen wir das, aber muss ich das angeben?
Ich auch. Und bei allen, wirklich allen
DamenMenschen mit Gebärmutter welche ich im einschlägigen Dienstgebäude gesehen habe bleibt das auch so.
HK Waffenladen.com
in Allgemein
Geschrieben
Hoffnungsvoller Nachwuchsschreiberling im Kampf um die Claas - Medaille? Bachelorarbeit eines einschlägigen Verwaltungslehrgangs, Potsdam hat doch Tradition? Behördennachwuchs der sich für kreativ hält? Oder doch nur unterrichtsfreie oder vorlesungsfreie Zeit in Verbindung mit einem zu hohen Wechsel vom Alten, so daß es ohne als Werksstudent ran zu müssen nur langweilig ist?