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Josef Maier

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Beiträge von Josef Maier

  1. vor 12 Stunden schrieb MAHRS:

    Immer in einen freien Fußraum wenn du mit Waffen reist.

    Immer alle Dokumente griffbereit wenn du mit Waffen reist.

    Und wenn man das Gefühl bekommt, daß das Gewaltmonopol auf Schikane und Ärger aus ist, könnte es ja auch so sein daß z. B. das Fahrerlaubnisdokument oder das Warndreieck im Kofferraum nicht dabei sind. Gestern als Helfer dem armen Fahrer eines ausländischen Pannenfahrzeugs spendiert , am Staubsauger an der Tanke vergessen oder eben in Verstoß geraten. Gibt dann halt ein Bußgeld und eine Mängelkarte.

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  2.  

    vor 4 Stunden schrieb HangMan69:

    beispiel:

    der nimmt die raus und lässt die gleich mal auf den steinboden knallen! optik schrott, waffe beschädigt!

    und nu? bezahlt das die behörde? bekomm ich überhaupt ersatz für beschädigte teile?

    Das dürfte von Deinem Lebensalter abhängen. Aber die Forderung ist vererbbar, immerhin! Aber die Beklagte wird behaupten, Du hättest runter geworfen und es sei außerdem schon vorher kaputt gewesen. Hätte der Sachverständige von einer beliebigen Behörde gesagt. Viel Spaß beim Beweis führen.

     

    vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

    warum muss es schneller gehen?

    Kohle nach benötigter Zeit, hat es zumindest zweitweise gegeben. Und selbst bei Pauschalen wäre DAS der Ansatz über die Höhe zu reden.

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  3. Aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle damals ging es nicht darum, den Waffenbesitzern was Gutes zu tun -> Fangschuß mit der Kurzwaffe, höhere Präzision im Schießsport mit Kurzwaffen sondern man habe Bedenken gehabt, wie das aussähe, wenn man die Polizei  flächendeckend (also alle dort) mit unmoralischer, evtl. verbotener Munition, ausrüsten würde -> Action, QD usw. und deswegen wurde gelockert. Gab wohl auch null komma keine Mißbrauchsfälle mit Hohlspitzpatronen in Kurzwaffen in Langwaffenkalibern.

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  4. vor 2 Stunden schrieb karlyman:

    ... GunBlock (nebenbei: der vergleichsweise sympathischere "Stöpsel"...)....

    Kann man das zu Lebzeiten für seine Erben bezahlen? Vielleicht als Sterbegeldversicherung, damit der geldgierige moralbefreite Hersteller und sein Erfüllungsgehilfe noch was dazu verdienen? Oder befreit uns die FDP davon?

  5. Am 10.9.2023 um 10:30 schrieb IMI:

    Da war er vielleicht. Nur geklingelt hat er halt nicht. Wie ging’s bei dir weiter?

    Oups, gerade erst gesehen. Problem war eine - meine Schnelldiagnose - Leseschwäche des jungen Mannes der wohl noch nicht so lange hier wohnend ist. Wie der das dann mit den Schriftzeichen macht, welche schon mal die Piktogramme v/o Verkehrszeichen ergänzen?  Der stand vor den paar Klingelschildern (Platte:grin:) und wußte nicht weiter. Disponentin hat ihn dann geimpft, er möge halt anrufen. Klappte auch am nächsten Tag, hilfsbereit (ich hatte ohne Transport Bordstein - Aufstellort gekauft) und insgesamt großes Lob an Waffenschrank24.de. War alles wie beschrieben und unbeschädigt. 

  6. vor 25 Minuten schrieb Stefan Klein:

    De facto ersetzt aber der Erbvorgang das Bedürfnis. 

    Nö, wir haben ein Grundrecht auf Erbe (noch). Da haben sie sich 2003 nicht ran getraut. Daß das kein Sonderfall des Bedürfnisses ist sollten sich zumindest die, die mal Waffen erben wollen, nicht einreden lassen. Die, die noch vererben wollen, auch nicht. Aber das ist mir egal. 

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  7. vor 6 Stunden schrieb s_f:

    Wieso wollen denn manche hier, dass Herr Wüst heute die Zuverlässigkeit aberkannt wird?

    Was der nette Herr mir alles so gewünscht hat und mit was er mir selbst 2022, vor nicht mal 1,5 Jahren, gedroht hat ist mir noch erinnerlich. Man muß nur lange genug am Fluß sitzen, dann schwimmen die Leichen der Feinde vorbei. (Sprichwort) Heute ist ein schöner Tag!

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  8. vor 6 Stunden schrieb s_f:

    Dass man nicht für frühere Taten, die damals legal, heute aber verboten sind, bestraft werden kann, ist doch eine erhebliche Errungenschaft unseres Rechtssystems.

    Wirklich? 1. ***Selbstzensur***  2. Das Treiben als Mauerschütze dürfte legal gewesen sein und wurde belohnt, richtig? 

     

    Viel, viel einfacher: Wie viele Menschen wurden härtest bestraft oder nur "bestraft" weil sie zu einem Zeitpunkt, als das noch nicht strafbewehrt war, ein medizinisches Zeugnis gefälscht haben sollen? Vor kurzem von einer Durchsuchung gehört, da bestand die Gruppe der Besuchenden aus nur 26 Leuten. Da sei es um 3 Impfpässe, in Worten: drei, gegangen. Die bereits in der Akte waren und die pöhsen Purschen geständig waren, zumal eben zum Tatzeitpunkt nix verboten. 

  9. vor 12 Stunden schrieb Stefan Klein:

    Das Stichwort ist „Bedürfnis“. Jedem Erwerb liegt ein Bedürfnis zugrunde.

    Da widerspreche ich lieber mal. Beim Erbe (und beim Fund, oder ist das geändert?) reden wir von Grundrechten, die wurden zumindest in meiner Schulzeit permanent als hochrangige Grundrechte gepredigt. Der Erbe erwirbt ja auch erst mal sofort und die Abklärung mit der WBK folgt dann später, richtig?  Fazit: Auf den Status Erbwaffe zu verzichten ist schon eine recht saublöde Idee. Wer die Gleiche nicht noch mal kaufen will kann ja auch zum sofortigen Verbrauch am Stand erwerben. 

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  10. vor 10 Stunden schrieb knight:

    Es gab da den Fall einer Rechtsanwältin, ich glaube in Freiburg, die mit ihrer KK-Pistole durchgedreht ist. 

    Das war im imho waffenfeindlichen Lörrach; da wollte man wohl bei einem Organ der Rechtspflege wegen Bedürfnisentfall kollegialiter kein großes Faß aufmachen? Frag ja nur.

    vor 12 Stunden schrieb ACR:

    Der bessere Weg wäre doch, wenn ...

    ... der Fragesteller sich anderer Leute Hirnschmalz bei den Seinen holen würde. Obere Waffenrechtsbehörden, Bundesinnenministerium, BKA, Polizeigewerkschaften (die äußern sich doch permanent auch wenn ich nicht immer verstehe was das mit klassischer Gewerkschaftsarbeit zu tun haben soll). Wenn da nichts Gescheites kommt gibt es als Waffenlobby und Sprachrohr den VdB und das FWR.

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  11. vor 2 Minuten schrieb Elo:

    ... - die TH Wildau und dort der Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg existiert, ...

    Ah, duales Studium und öffentliche Verwaltung. Also der nächste Inspektorenanwärter mit angestrebtem Abschluß Bachelor. Na gut, da liegt die Latte wo sie ist aber es ist mit Verlaub kein universitäres Studium. Dazu gehört imo Promotionsrecht.

    Also ein Inspektorenanwärter, der nachher ein restriktives Waffenrecht durchsetzen muß. Möglichst wenig Waffen im Volk ... Und da sollen wir den Ghostwriter für lau machen? Das ist fast so gut wie - nach 2020 - angehenden Polizisten Nachhilfe erteilen:clapping: Mehr!!!

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  12. Wenn der Jungforist wirklich eine wissenschaftliche Arbeit schreiben sollte und dann als Quelle unbekannte Größen aus WO angibt, ich unterstelle also als Gutmensch selbstverständlich korrektes zitieren, dann wäre ich von diesem universitären neuen Niveau aber höchst beeindruckt. :rotfl2: Mist, muß schon wieder die Tränenvase leeren und eine andere, trockene, Feinripp von Schießer anziehen.:rofl:

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  13. vor 16 Stunden schrieb Elo:

    Vielleicht sollte man der Vollständigkeit halber erwähnen, daß Fehler der Behörde im Verfahren durchaus "geheilt" werden können?

    Auch Fehler des Antragstellers? Dann hätte er ja (wenn er nicht zurückgezogen hätte) eine Verbandsbescheinigung nachreichen können. Wobei ja irrer Weise die untere Verwaltungsbehörde im geposteten Behördenschreiben ausdrücklich die - eigenwillige - Bedürfnisbescheinigung akzeptiert.

     

    Trennung

     

    Wie ich schon schrub: Wer sich damit nicht persönlich herum ärgern will kann es einem Schriftgelehrten delegieren. 

     

    @MB69 Die Kombi selbst erfolgreich Sport schießender SB und dann die Kombi 1. 45ACP und 2. .44 Magnum könnte einen ja auch auf böse Gedanken bringen.

  14. vor 12 Stunden schrieb MAHRS:

    ...keine Familienangehörigen anwesend, ...

    Wenn bessere Zeugen parat sind, also vorzugsweise Rechtsanwalt, Büma, Sachkundeausbilder, usw. ist das natürlich besser. Aber wenn Du unbedingt alleine (Dir glaubt eh niemand) gegen (1 ist sehr selten) 2 - 5 Personen der unteren Verwaltungsbehörde zu irgend was Stellung nehmen willst: Hab Spaß!

  15. vor 10 Stunden schrieb steven:

    ...abgeholt ...

    Wenn Dein Kumpel sich traut: Die sind wohl der Meinung, daß sie sich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben. Also streiche "abholen" und setze "nach Terminabsprache vorbei bringen"! 

    Kann funktionieren, kenne Einen der hat das erfolgreich praktiziert und sich ein Spielzeug nach §37 alt wieder nach Hause tragen lassen, obwohl er imo kein sooo gutes Blatt auf der Hand hatte. Allerdings hatte der die doppelte N-Keule in der Hinterhand.

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  16.  

    vor 3 Stunden schrieb MAHRS:

    Seit einigen Wochen werden in zwei, drei Bundesländer Bedürfnisbescheinigungen der Verbände von Behörden in Frage gestellt.

    Die Behörde hat natürlich das Recht dazu

    Kapiere ich nicht: Welches Recht wozu? 

    Die Verbandsbescheinigung anzuzweifeln? Dann ab damit zum Verband! Auf Fristen achten!

    Nachzufordern? Klar, wenn denn was fehlt was drin stehen müßte. 

    Voreintrag verwehren? Auf Fristen achten und notfalls ab zum Fachmann.

     

    @MB69Ist der gute Mann rechtsschutzversichert, notfalls über den Verband? Ist immer gut wenn man den SB nicht persönlich ansprechen muß, nachher sagt man vielleicht was allzu ehrliches und dann ist man sich auf ewig böse. Den Profi ran lassen hilft doch beiden Seiten das Gesicht zu wahren. Win-Win. Das wäre imo der einzige Grund den Antrag zurück zu nehmen. Und nach Ablauf allfälliger Wartezeiten (tippe auf 3 Monate + Zeit bis Vertragsbeginn) erneut zu stellen.

  17. vor 18 Minuten schrieb heinzaushh:

    Es soll ja sogar Vereine und Sportschützen geben die überhaupt kein Interesse an "GK" haben, glücklich mit ihren Disziplinen sind und internationale Erfolge erzielen....

    Wenn die dann tolerant sind und anderen Schützen auch ihren Spaß gönnen dann ist wäre ja alles gut. Aber leider sind die nach meiner Erfahrung sehr oft vom Neid zerfressen. Spätestens dann wenn ein GK Stand oder Tontauben Stand mehr Geld bekommt weil deren Stand ja auch mehr kostet als eine Luftgewehrhalle. Aber meist genügt schon die Tatsache daß andere mehr Geld fürs Hobby ausgeben. Tauben sind halt teurer als Lupi Spiegel und Schußlochpflaster, schwarz, klein.

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