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Beiträge von Hephaistos
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vor 1 Stunde schrieb karlyman:
Erinnert sich noch jemand an das "ganz alte Forendesign" von WO (helle Schrift auf dunklem Grund)....?
Deshalb auch damals der Name "Schwarzes Forum".
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Das Allerschlimmste ist, dass bei meinem Browser (zugegeben, kein Chrome oder Firefox) die Benutzernamen mit der Leiste in einer Farbe gerendert werden und sie so unsichtbar werden.
Lässt sich da nicht noch an den Einstellungen was machen? vielleicht bin ich auch nicht der Einzige?
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*D a s* ist zwar jetzt wirklich off-topic.
Aber: Im Moment ist es egal, wen du nicht wählst, die kommen doch alle an die Macht!
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4. Worst case Lösung?
Was kommt schlimmstenfalls?
Dass einige durchgeknallte Juristen, animiert von Äußerungen in Foren wie diesen, das Leipziger Urteil auf Selbstladepistolen ausdehnen.
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Wie jetzt? Ein Tenor? Kein Bariton? WO at its best......
Ja, WO at its best.
Wenn ihr nicht in der Lage seid, den üblichweise bei Urteilen verwendeten Begriff zu abstrahieren und auf die diskutierte Beschwerde sinngemäß anzuwenden -> Dieter Nuhr.
Für die, die nur Musik im Kopf haben: Tenor ist der Kern eines Urteils und ich meinte eben den Kern der Beschwerdebegründung.
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Gibt es eigentlich irgendwo den Tenor der Verfassungsbeschwerde zu erfahren?
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Wollte gerade etwas zur Klebkraft schreiben, aber carcano war schneller.
Da ich mit meiner Ausbildungsgruppe auf die DJV Scheiben schieße, ist in der Trainingsphase sehr störend wenn die Bapperl runterfallen. Kommt besonders oft vor, wenn die Scheibe schon bepflastert ist (von Schüssen und Bapperln).
Bei der Prüfung (oder im Wettkampf) könnte es ja noch angehen: In dubio pro candidato.
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Jäger brauchen keinen Munitionserwerb per WBK, solange sie einen Jagdschein gelöst haben, viele sparen sich das Geld!
warum das evtl. zu kurz gedacht ist, wurde ja schon angedeutet........und deutlich.....
Nur der Vollständigkeit halber: Für Langwaffen.
Und was Kurzwaffenmunition ist und was trotzdem auf JS erworben und besessen werden kann, ist einen Bier und Chips Trööt wert.
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Sämtliche vollmundigen Erklärungen des DJV, Wiederlader würden in ihrer Tätigkeit nicht beeinträchtigt, sind das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht - solange im Gesetz von Munition die Rede ist und nicht von Geschossen.
Ein Gericht wie die Leipziger wird sich nämlich an der Formulierung hochziehen.
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Aha!
Und die Formulierung "Nachsuche auf krank *geschossenes* Wild ist also die Exzellenzformulierung eines Volljuristen?
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Ich weiß gar nicht, welche Top-Juristen an der Verschlimmbesserung des Passus im § 19 herumgefeilt haben.
Wenn man es schon nicht auf die Reihe kriegt, die Begrenzung ganz fallen zu lassen (wahrscheinlich wegen unrichtiger Rücksichtnahme auf die Artenschutzverordnung) so könnte man doch ganz einfach formulieren:
Verboten ist es, beim Schuss auf Wild mit HA mehr als zwei Patronen in das Magazin zu laden, ausgenommen davon ist die Nachsuche (ohne weitere Rumformulierungen, schließlich handelt es sich um ein einschlägiges Jagdgesetz) sowie des übrigen im Rahmen der befugten Jagdausübung erlaubten Schießens.
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§12 1b ist die "sichere Fremdverwahrung." bei einem WBK Inhaber, die Fremdverwahrung kann auch Jahre dauern (z.B. Auslandstudium oder -arbeit oder längere Krankheit des Besitzers) nur es muss ein ENDDATUM auf dem Zettelstehen.
Auch nicht richtig. Das Ende der Verwahrung muss zwar zum Wegfall des Grunds der Verwahrung von vorneherein festgelegt oder zumindest absehbar sein. Wie willst du bei Krankheit ein Enddatum eintragen? Von einem Datum steht nirgends etwas in den Gesetzen oder Vorschriften.
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Sofern man die Ansichten des Magdeburger OStA Dr. iur. Horst Nopens zum Thema hinzuzieht und diesen ein gewisses Gewicht in dem ganzen Palaver zum Thema nicht abspricht, kann man nicht sagen, daß die Redaktion sich hier falsch ausgedrückt hätte.
Und wenn man sich da mal die Kommentare durchliest, sieht man, dass Herr Dr. Nopens sicher nicht auf unsrer Seite steht...
"Vollernter", Taschenmesser mit feststellbarer Klinge ist Waffe statt Werkzeug, und das nur auf der ersten Seite.
Der Nopens hat aber auch, zunächst in den Kommentierungsmöglichkeiten auf Amazon und dann, als er sich daraufhin im WuH Forum gezeigt hat, ordentlich Gegenwind bekommen, u.a. von juristisch vorgebildeten Foristen. Er hat dann sogar eingeräumt, dass er seine Meinung überdenken will.
ob das passiert ist, wissen die Götter.
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Der gleiche poster gibt an auf Anweisung BKA werden in 3 Wochen die HAs ausschliesslich in NRW eingesammelt.
Noch Fragen? Dont feed the troll.
Eben.
Weder ist das BKA für ein Bundesland separat zuständig und außerdem kenne ich die Auffassung des BKA, bzw. der Personen, die da einschlägig zuständig sind.
Was da so in den Netzen für Sch..haus..olen umgehen.
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Meiner sehr laienhaften Meinung nach macht es sich das Gericht aber sehr einfach wenn sie die Jagd nur auf das Erlegen von Wild, also Tieren die dem Jagdrecht unterliegen, beziehen.
Jagdschutz wird z.b. komplett ausgeklammert. Man entschuldige meinen flappsigen Kommentar, aber für mich macht das Urteil den Eindruck des "reverse-judgement". Die Entscheidung steht vorher fest, nun lasst uns mal schauen wie wir das begründen....
Natürlich ist das so.
Der § 13 (6) wird einfach in seiner Gänze ignoriert.
Den Stress hatten wir mal mit Dr. Nopens im WuH Forum, der auch beratungsresistent war, schließlich sich aber den Argumenten nicht gänzlich verschließen konnte und Zugeständnisse gemacht hat.
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Die Sachkenntnis des Gerichts ist unermesslich.
Eigentlich müssten alle Langwaffen und Kurzwaffen jagdlich verboten werden, weil man mit Patronen auf Wild schießen könnte, die den Normen des § 19 BJG nicht genügen.
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Oder meinst du vielleicht dass wir alle Sicherer werden, wenn jeder die Freiheit hat, zu tun und lassen was er möchte?
Freiheit ist nicht, tun zu können, was man möchte, sondern das nicht tun zu müssen, was man nicht möchte.
Freiheiten haben auch ihre Grenze an den Freiheiten Anderer.
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Wer oder was bekommt bzw. braucht einen Munitionserwerbschein eigentlich?
Beispielsweise ein Sachverständiger.
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Ich nehme dem kunstfertigen Gatten der Venus die Arbeit mal ab:
:-)
Danke!
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Was für`n Urteil zur Blockierung der Altbestände ?
ging an mir vorbei...
Es war strittig, ob der Altbestand, der vor der gesetzlich eingeführten Blockierpflicht 2008 vererbt wurde, auch zu blockieren sei.
Das wurde nun gerichtlich bejaht.
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Und von der "Ihr-wisst-schon-wer"-Firma gibt`s nix Neues, wie`s scheint...
Gut oder schlecht ?
Leider scheint das Urteil zur Blockierung auch der Altbestände an Erbwaffen diese Firma wieder an den Haaren ans Licht gezogen zu haben.
Beim BüMa, zu dem ich eine sehr schöne Heerenbüchse blutenden Herzens für Bekannte zum Blockieren hinbrachte, erfuhr ich, dass er in der letzten Zeit 20 Systeme verbaut hat.
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Ich kann mich nur auf den ersten Satz meines vorigen Postings beziehen.
Nichts, woraus man über das Bekannte hinaus seine Lehren ziehen könnte.
Alles wäre nur Neugierbefriedigung.
Schlimm genug, was ihn ereilt hat.
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Eine weitere Lösung anstelle von so ner simplen Blechsche**e Ikea mit SRS
könnte u.U. das hier darstellen :
Die Munition einfach in ein großes Regal stellen.
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Alte Forenstruktur war angenehmer
in WO Forum Help Desk
Geschrieben
Außer dass dabei der Inhalt um einige Zeilen scrollt, passiert da bei mir nix (Chrome)