Zum Inhalt springen

Hephaistos

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    1.502
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Hephaistos

  1. Von der "falschen" Okulareinstellung würde ich dringend abraten. Sie behebt nicht das Parallaxenproblem, sondern verführt nur dazu, dieses zu ignorieren.

    Die Dioptrienverstellung ist dazu da, wie der Name andeutet, unterschiedliche Augenstärken zu kompensieren und das Absehen scharf zu stellen.

    Dass man auch das Objektbild schärfer stellen kann, ist ein Effekt, der aber nicht zu den Aufgaben dieses Bedienteils gehört.

    • Gefällt mir 1
  2. Das Absehen wird nicht verschoben.

    Mit dem sogenannten Parallaxenausgleich (der Begriff ist sehr irreführend) wird lediglich das Zwischenbild genau in die Absehenebene scharf gestellt.

    Dann kann es keine Parallaxe geben, die durch Betrachten der beiden Bilder (Absehen und Zwischenbild) entsteht, wenn diese in unterschiedlichen Ebenen liegen und man schräg einblickt.

    Mach es dir so klar, dass du die beiden Daumen nimmst und sie unterschiedlich weit von dir entfernt hältst. Ein Daumen repräsentiert das Absehen, der andere das durch die Optik entworfene Zwischenbild. Schaust du dir nun die Daumen an wenn die exakt vor dir liegen, siehst du sie so, dass der näherer Daumen den ferneren abdeckt. Keine Parallaxe. Situation wie beim zentrischen Einblick ins ZF. Nun bewegst du den Kopf zur Seite und du siehst den ferneren Daumen links oder rechts vom näheren. Und zwar je mehr, desto mehr du den Kopf zur Seite nimmst.

    Wenn du nun die beiden Daumen aufeinanderlegst, kannst du den Kopf so viel zur Seite nehmen wie du willst, die Daumen bleiben übereinander. Das ist die Situation mit korrekt eingestelltem Parallaxenausgleich, wenn das Zwischenbild in der Absehenebene liegt.

    Bisschen kompliziert zu schreiben, aber ich hoffe, es ist etwas klarer geworden.

    Früher hatten die ZF fest eingestellt Entfernungen. Man hatte auch nicht so große Vergrößerungen. Genau wie bei den Teleobjektiven braucht man genauere Einstellungen, je höher vergrößernd die ZF werden.

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  3. Ich wollte ja eigentlich schreiben, dass der Holzbehälter aus der SprengLR rumgeistert, als ich alzis Beitrag gelesen habe.

    Ob das auf die Munition übertragbar ist, angesichts des zunächst eindeutigen Begriffs Stahlblechbehältnis und der dann folgenden unbestimmten Definition muss in der Tat die Behörde gutheißen.

  4. Bei einer Allerweltspatrnoe wie der .308 würde ich auch eher zum Neukauf tendieren.

    Was anderes ist, wenn man seltene Patronen schießen will. Ich habe mir eine Hornet zur K-Hornet und eine 30-06 zur 8,5x63 aufziehen lassen.

    Die 8,5 schießt Loch an Loch. Die K-Hornet muss ich noch ein wenig überreden, bisher noch zu wenig Versuche.

    Gemacht wurde es bei Fuhrmann in Jena. Der hat sehr viel Erfahrung. Billiger als eine Neuwaffe wird es allemal. Ruf halt mal da an.

    • Gefällt mir 1
  5. Wer seine Waffen regelkonform verwahrt kann evtl. Kontrollen gelassen entgegensehen. Egal ob mit oder ohne Ankündigung. Und wenn wirklich mal die holde Nachbarin nackt auf der Couch liegt, wird auch der böse Kontrolleur sicher Verständnis zeigen ;)

    So sieht's aus!

    Und wenn ich alleine zu Hause bin (ohne nackte Nachbarin - "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn ihm die schöne Nachbarin gefällt), können im Keller meine regelkonformen Waffenschränke offenstehen wie ein Scheunentor und die Kurzwaffen auf der Werkbank liegen.

  6. Das hat nichts mit träumen zu tun, sondern schlicht mit grundsätzlchen staatsbürgerlichen Rechten.

    Wer das in den Bereich der Träume verortet, hat schon aufgegeben.

    Natürlich. Das ist die Staatsbürgerlehre. Die Realität sieht anders aus. Glaubst du etwa, die Grünen würden belastbare Zahlen der Kriminalstatistik zur Grundlage ihrer Forderungen nach Entwaffnung machen?

    Weil ich mich ein bisschen auskenne und weiß, dass "der Gesetzgeber", in diesem Falle nicht der BT, sondern diejenigen, die die Entwürfe drechseln, nämlich das BMI, Berater haben, die von biometrischen Sicherungen für Waffenschränke abraten (siehe u.a.VISIER Heftnummer hab ich grad nicht zur Hand) glaube ich zunächst, blauäugig wie ich bin, noch nicht an eine entsprechende Regelung. Sollte sie dennoch kommen, siehe oben unter "Träumen".

  7. Die heutigen Erkenntnisse zum Gehörschutz sind eben etwas mehr bewusst geworden.

    Es ist ja nicht besonders sinnvoll, einen starken Böller loszulassen und vorher den Gehörschutz aufzusetzen. Von den Umstehenden mal ganz zu schweigen.

    Mir reicht mittlerweile ein deutlicher Knall und Schwerpunkt sind Leuchten und Lichteffekte, ebenfalls mit verträglicher, dennoch Spaß machender Knalluntermalung.

  8. Die einzigen Kommentare zur Sache stammen von Alzi und carcano.

    Alles andere ist Forentypisch. Und für Godix' Leseschwäche kann ich nichts. Wenn er mir nachweist, wo in meinem Posting die Grammatik falsch ist, gebe ich ihm einen virtuellen Schampus aus. Stilistisch schreibe ich in Foren meist nicht wie Thomas Mann. Eher wie Cäsar.

    Anyway, ich werde - ermutigt durch die Einschätzung von carcano, welche ja durch die Klage belegt ist, die Sache in gleichem Sinne weiterverfolgen.

  9. Wenn du mich fragst, ist nach meinem Verständnis unmissverständlich, dass sich "und auf *der* WBK" auf ein einziges Dokument bezieht.


    Und wenn du noch so nett wärest und das schlichte "Ja" spezifizieren könntest? Ich lerne immer gerne dazu.


    Edit: PetMan war schneller.

  10. Ich habe mir ja gedacht, dass in diesem Forum wieder unsachliche Kommentare auftauchen.

    Godix, du hast mich missverstanden. Es soll ein Jäger als Mitberechtigter in die Erben WBK eingetragen werden. Ich kenne übrigens das Konstrukt der Eintragung ein und derselben Waffe in zwei WBK nicht. Du?

    Und das ist kein Konstrukt, um die Blockierpflicht zu umgehen, sondern um die Waffe benutzen zu können. Auch wenn wieder Unterstellungen losgelassen werden.

    Derjenige, der die Waffe auf der Jagd benutzen will, ist ein Jäger, der schlicht und ergreifend die Waffe seines verstorbenen Lehrprinzen mit Erlaubnis und dem Willen der Witwe weiter führen will. Nennt es meinetwegen Tradition, Nostalgie, Andenken oder wie auch immer. Damit aber die Waffe erbrechtlich in der Familie bleiben kann, scheidet, wie manche es nicht verstanden haben, ein Erwerb durch den Jäger aus.

  11. Frage an die Experten:

    Könnte/müsste eine Waffe, die auf einer Erben WBK steht und auf der WBK ein JJS-Inhaber als Mitberechtigter eingetragen ist (WaffVwV 10.6), von der Blockierpflicht nach WaffVwV 20.3 ausgenommen werden?

    Wie verhält es sich dann mit der Aufbewahrung und der Erlangung der tatsächlichen Gewalt durch den per Erbfolge in der WBK stehenden Besitzer?

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.