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Beiträge von Hephaistos
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Ja,
falls die Geschichte stimmt, geht es einmal mehr um kollektives Unvermögen.
Bitte unterstelle mir nicht, ein Märchenerzähler zu sein!
Alles andere habe ich ihm ihn ähnlicher Form geraten.
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Leider versuchen die Behörden, die Erbfolge auf kaltem Wege auszuhebeln.
Einer meiner besten Freunde (kein LWB) bekommt gerade Ärger. Die Behörde will seiner Mutter den Erbdrilling vom Vater wegnehmen, weil die schon 93 ist. Damit wäre er natürlich in der Möglichkeit, ihn weitervererbt zu bekommen, ausgesperrt.
Unverschämterweise haben sie ihm gesagt, er könne die Waffe sowieso nicht mehr erben.
Er muss jetzt alle Hebel ziehen und beweisen, dass seine Mutter noch die persönliche Eignung besitzt.
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Welches Erbrecht? Die Erben-WBK ist abgeschafft.
Seit wann ist der § 20 WaffG abgeschafft?
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Ich tippe mal auf eine Steigerung der Verbrennungsgeschwindigkeit des Pulvers durch teilweise Verdämmung in Mauerritzen etc., also der Übergang von einer Deflagration zu einer Detonation.
Treibladungsmittel gehen nicht in Detonation über, schon gar nicht, wenn sie kaum verdämmt sind.
Es wird eine besonders starke Verpuffung gewesen sein, mit besonders hoher Ausbreitungsgeschwindigkeit der Flammenfront.
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Photometrie ist nicht so ganz einfach und für Laien übersichtlich.
Schau mal unter candela im Wiki, da werden Zusammenhänge erklärt. Man muss sich aber schon ein bisschen einlesen.
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Kann mir schwer vorstellen, dass es keinen Bestandsschutz geben sollte. Wenn neue Vorschriften, dann für die Zukunft. Obwohl...
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Ich kann aus dem 36 (3) keine Verpflichtung herauslesen, Veränderungen anzeigen zu müssen, solange sie gesetzeskonform sind.
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Auf was kommt es denn dann an?
Kein Streit. Natürlich ist es ein Pleonasmus.
Es wird aber im offiziellen Sprachgebrauch (siehe z,B. bei den Waffenanzeigen) als eindeutige Kennzeichnung gegenüber dem saloppen und nicht eindeutigen Sprachgebrauch so definiert. In der Umgangssprache wird auch oft von einer Bockbüchse gesprochen, hier ist es aber nicht eindeutig. Gemeint wird da meist die Bockbüchsflinte, es könnte aber auch (korrekterweise) eine Bockdoppelbüchse sein. Auch hier wieder eigentlich ein Pleonasmus.
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Bockdoppelflinte ist ein Pleonasmus und Bockflinte ein ausreichender Ausdruck.
Hast Senkrecht und Waagerecht.
Es kommt aber nicht darauf an, was du für ausreichend hältst.
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BF = Bocklflinte = ja, ab 14 frei auf zugelassenen Schießstätten ggf. unter besonderer Aufsicht (nämlich bis 16) zu schießen.
Üblicherweise steht die Bezeichnung BF für eine Büchsflinte. Eine "Bockflinte" ist ein salopper, aber fachlich falscher Ausdruck für eine Bockdoppelflinte. (BDF) Daneben gäbe es noch die Bockbüchsflinte = BBF.
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Das sehe ich etwas anders:
Für einen Schalldämpfer (oder eine Schusswaffe mit integriertem Schalldämpfer) musst Du ein gesondertes Bedürfnis zum Besitz nachweisen, diese Dinger kann auch der Jäger nicht "einfach so" erwerben.
Tja, man macht das Behördenhandeln zum Maßstab des Rechts.
Nun ist aber ein SD den Waffen gleichgestellt, für den er bestimmt ist. Ist er für eine Langwaffe bestimmt, ist er auch de jure eine Langwaffe. Mit allen Konsequenzen des Führens, der Aufbewahrung etc.
Mithin müsste der § 13 (3) greifen und für Jäger ein Bedürfnis nicht geprüft werden. Aber ähnlich wie bei den Halbautomaten wühlt man im Grundbedürfnis herum, weil es behördlicherseits nicht erwünscht ist, SD zu führen.
Leider hat das noch niemand durchgefochten, da wäre ich mal gespannt.
(Ehe die Beckmesser kommen: Ich selbst habe eine Erlaubnis, muss also nicht vor Gericht)
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Kenne ich. Ich hab das in Outlook in der To Do-Liste und manches schimmelt da schon ziemlich lange...
Aber einen Chrony, besser gesagt Kurzzeitmesser habe ich fertig. Gebe aber zu, dass ich wegen der Bequemlichkeit einen Beta angeschafft habe.
Wenigstens mit einer separaten Beleuchtung per LED-Leiste habe ich ihn gepimpt.
73,55 de DG1FAQ.
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Mal schauen, ob ich da was organisieren kann, wäre ne' lustige Bastelei...
Dann also in der Tat 2019? :-)
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Man könnte auch ein gerichtetes Radar nehmen oder Mikrowellen oder oder oder...
Immer die Frage ob es das Geschoss überhaupt erfasst und wenn ja, wie zeitlich genau.
Man könnte auch auf eine induktive Messung setzen...
Beides wird gemacht.
Im ersten Fall wird der Dopplereffekt ausgenutzt und für die zweite Messart gibt es das Magnetospeed.
Eine Doppler-Anlage anzuschaffen übersteigt aber das Budget eines Amateurs.
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Im Jahrgang 1978 des DWJ wurde schon ein digitales Gerät beschrieben.
Im Artikel noch mit Papierstreifen als Auslöser, aber der Taktgeber mit Toren und Anzeige ist auch heute noch, ggf. mit anderen als TTL-Gattern aktuell.
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Für Waffen, deren Erstgenehmigung vor dem 1.4.2003 erteilt wurde greift die Frist des §4 nicht. Könnte ja bei dir der Fall sein.
Siehe Abhandlung Bauer/Fleck .
Leider nur für Mitglieder voll einsehbarer Link: http://www.juris.de/jportal/prev/SBLU000046710
Bei Bedarf schicke ich dir gerne das PDF. Dann bitte Emailadresse per PM.
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Beim Schüsseltreiben hätte ich überhaupt keine Bedenken, gestützt auf die WaffVwV, meine Büchse im Kofferraum zu lassen und nach einem Bier oder fünf alkoholfreien nach Hause zu fahren.
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Offenbar wissen zu wenige hier, was "Wiedergewinnen" in der Sprengstofftechnik eigentlich bedeutet, und welche (sehr wenigen) Unternehmen es betreiben. Zum Beispiel der Entsorgungspark Lübben (früher VEB Spreewerke) Klar sind derartige Erlaubnisse selten, es mag ja auch nicht jeder Granaten öffnen und Fliegerbomben ausschmelzen (!).
Jetzt interessierte mich nur noch, welche Definition aus dem Sprengstoffrecht einmal für das Delaborieren und erneutes Verwenden des verladenen Pulvers eigener Patronen und andererseits für das Delaborieren und erneutes Verwenden des verladenen Pulvers fremder Patronen anwendbar ist.
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Sicher war sie falsch. Deswegen wurde ja auch korrigiert. Aber ich denke, das war ein Fehler, der unabsichtlich war, da System noch neu.
Ja, das hat mich ja auch gefreut. Vor allem dass es so schnell ging und "vielleicht" auf die Erwähnung hier erfolgte.
Interessant waren aber die Kommentare hier von einigen.
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Um es nochmal klarzustellen:
Ich habe mich in den Onlinetrainer begeben und bei dieser Frage: "Notwehr mit einer Waffe ist nicht gerechtfertigt:"
von den Lösungsmöglichkeiten
- bei Beleidigung
- bei lebensgefährlichem tätlichen Angriff auf den Ehepartner
nur die Beleidigung angehakt. Keinerlei Korrekturen o.ä. vorgenommen.
Diese Lösung wurde als falsch gewertet. Siehe oben den Screenshot.
Daraufhin habe ich meine Verwunderung ins Forum gepostet, auch mit der Differenzierung nach Notwehr und Nothilfe, obwohl bei der gegebenen Formulierung das eigentlich nicht notwendig war.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass diese Auswertung falsch war.
Einige Stunden später kam mir im Verlauf des neuerlichen Spielens mit dem Online-Trainer wieder diese Fragestellung. Nun plötzlich war das korrigiert und die alleinige Antwort "bei Beleidigung" wurde korrekt anerkannt.
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Nein, man soll das Gesetz ja verstehen und es ist eben nicht Notwehr sondern Nothilfe.
In meinem Kurs wurde uns hauptsächlich eingetrichtert: Lest die Frage richtig und genau!
Wahrscheinlich hast du eben die gestellte Frage nicht richtig gelesen.
Aber es hat sich erledigt. Offenbar liest jemand mit und hat es korrigiert.
Danke an denjenigen, der dann doch mitgedacht hat
und Danke an alle, die das Denken schon abgeschaltet hatten. Nur um etwas dagegen zu sagen.
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Da steht was NICHT gerechtfertigt ist...
Aha! Es ist also nicht gerechtfertigt, die Waffe bei einem lebensgefährlichen Angriff auf den Ehepartner einzusetzen?
Wie sich das nennt, ist erstmal egal. Die Fragenüberschrift ist da irreführend.
Ich war schon immer gegen diesen Multipelscheiß. In einer mündlichen Prüfung hätte man die Frage als richtig beantwortet abgehakt.
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Hä?
Seit wann muß irgendwas irgendwie aufbewahrt werden, wenn der Berechtigte zu Hause ist?
Immer dann, wenn du nicht unmittelbaren Einfluss hast, z.B. im Schlaf.
Aber war es nicht so, dass die Einbrecher den Rentner gezwungen hatten den Tresor zu öffnen und er dann an die Waffe kam?
Versand von Anscheinswaffen/Softairwaffen nach §42a WaffG.
in Waffenrecht
Geschrieben
Zweimal falsch.
1. zur Händlerkollegin und deren Bediensteten braucht es kein eigenhändig.
2. Bei DHL Express gibt es das sehr wohl.