Zum Inhalt springen

Hephaistos

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    1.503
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Hephaistos

  1. Man muss nicht alles glauben, was eine Polizeibehörde verzapft.

    Schon die Forderung nach einem gleichwertigen Schlüsselaufbewahrungsbehältnis wie der Schrank selbst ist rechtsfehlerhaft.

    Man ist bei der Schlüsselaufbewahrung dem § 36 verpflichtet und sonst gar nichts. Man hat also erforderliche Vorkehrungen zu treffe, was ein Aufhangen der Schlüssel an den Schlüsselhaken oder gar ein auf-den-Schrank-legen ausschließt. Alles weitere liegt im eigenen Ermessen (und evtl. dem eines Richters)

    Aber seien wir nicht weiter OT.

  2. Das Verlangen der Behörde war damals Unisnn und wäre heute Unsinn. Man sollte aber nicht vergessen, wer diesen Blödsinn - quasi an forderster Front - mitverbreitet hat: Hartmann-Tresore

    Ja. Jetzt propagieren sie die biometrischen Sicherungen. Mit einer Arroganz an den Messe-Ständen, dass man es kaum glaubt.

    Mich haben sie als Kunden gesehen und meine Auffasung behalte ich auch nicht für mich.

  3. Wir reden hier von einer waffentechnischen Rückentwicklung durch einen deutschen Hersteller mit einer Erfolgsrepetierbüchse die so viele Rückrufaktionen hinter sich hat wie noch keine andere Schusswaffe zuvor.

    Mit der entsprechenden Propaganda (Werbung) kam sogar die NSDAP legal und demokratisch an die Macht. Man muss nicht immer Lemming spielen schließlich hat Gott uns den freien Willen gegeben.

    Mein letzter Beitrag an den begnadeten Waffenhistoriker und Maschinenbauer, Fachrichtung Waffen:

    Mein Heym Driling 37SS von 1983 hat bereits eine Hand-Kugelspannung, da hat man Blaser höchstens als kleinen Büchsenmacher in Isny gekannt.

    Der Quatsch mit der Fallenergie auf den Schlagbolzen, der zur Schussauslösung bei Handspannergewehren führt, ist auch nicht auszurotten.

  4. Für mich ist eine Handspannung ein Ausschlusskriterium - eine moderne deutsche Repetierbüchse sollte seit 1898 eine Schlagbolzensicherung haben.

    Vermeintlicher Exklusivgruppe nachhängend?

    Wo keine potentielle Energie ist, kann auch kein Zündhütchen gezündet werden. Bei der Schlagbolzensicherung könnte immerhin noch ein Bruch des Schlagbolzens zur ungewollten Schussauslösung führen. Soviel zum technischen.

    Und ob man eine irgendwie geartete Sicherung betätigt oder einen Spannschieber, ist im praktischen Betrieb bedeutungslos. Jedenfalls geht letzteres schneller und ohne die Hand vom Schaft zu nehmen.

  5. Kann sein- wie gesagt, ich weiss es nicht.

    Carcanos Meinung wäre hilfreicher.

    Aus Wiki:

    Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten ist. Sie ist nur dann erlaubt, wenn entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist (d. h., das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung in diesem Fall) oder wenn die betroffene Person ausdrücklich (meist schriftlich) ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gegeben hat (§ 4 Absatz 1, § 4a).

  6. Die Ansicht des VG Berlin (Urt. v. 02.12.2009, Az. 1 A 388.08) entspricht Ansicht Nr. 3 mit der Einschränkung, dass man bei Munition, die auch in Kurzwaffen verwendet werden kann, eine entsprechende Langwaffe besitzten muss und zusätzlich keine passende Kurzwaffe in dem betreffenden Kaliber besitzten darf.

    Nr 4 ist besonders entzückend.

    Ich kenne das Urteil. Kann nur aus einem verquasten Juristengehirn entsprungen sein.

    Wenn ich mit der Langwaffe in 9x19 auf die Jagd gehen will, darf ich keine Munition dafür zu Hause haben, wenn ich noch eine Pistole in dem Kaliber habe.

    Noch nicht mal als Wiederlader.

    Noch ein Satz aus der Urteilbegründung:

    "Zwar ist Langwaffenmunition üblicherweise großkalibriger als Kurzwaffenmunition."

    Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand.

    Was mich allerdings ein wenig wundert: Bei uns bekommt man automatisch die Mun-Erlaubnis für eine auf JS erworbene KW bei der Eintragung.

  7. Ich glaube sicher, dass es der ehemalige Mitinhaber von Sander&Visser in Duisburg ist.

    Seinerzeit ein sehr reputierter Laden, bei dem ich oft und gerne gekauft habe.

    Wie die jüngsten Erfahrungen zeigen, die hier gepostet werden, scheint sich da nichts Grundlegendes geändert zu haben.

  8. Das kommt auch...warum sollen die auch verschont werden... Pflichtschießen für Gesellschaftsjagden steht im Raum...das dürfte die Reihen ordentlich ausdünnen....

    Der Führerschein gilt bald auch nicht mehr lebenslang. Wer nicht unter 15 Minuten die Nordschleife fahren kann, kriegt ihn nicht mehr verlängert.

    .das dürfte die Reihen ordentlich ausdünnen....

  9. Tust du wirklich relevante Wertsachen in den Waffenschrank, wo dir die Kontrolleure reinglotzen und dann zweifelnd fragen, ob tatsächlich nur du als Berechtigter die Ausgabe der Juwelen deiner Frau verwaltest? ;)

    Es ist doch wunderbar, wenn sie in die Knie gehen muss, um um ihren Schmuck zu betteln. Da ist einiges möglich. :D

  10. Den Einwand, was mache ich wenn der Verleiher in der Zeit aus irgendeinem Grund die Waffe nicht zurück nehmen kann, z.b. hängt im Ausland fest, verliert seine Lizenz, verstirbt oder was auch immer, ist sehr interessant. Vor allem wenn man weiß man hat ne Behürde wie der TE. Welche ist das denn nun? Essen?

    Dann geht halt die Leihe nach § 12 (1) 1a in die sichere Verwahrung nach § 12 (1) 1b über bis der Sachverhalt geklärt ist.

    edith meint, man sollte einen Trööt erst ganz lesen, bevor man schreibt. Motto: Es ist zwar alles gesagt, aber noch nicht von jedem. :-)

  11. Nochmal - ab zu einem guten Anwalt und die Waffe umgehend bei einem Berechtigten einlagern. Den guten Willen hast du ja mit deiner Vorsprache auf dem Amt gezeigt.

    Manfred

    Die berüchtigte Dame wird dem auch einen machen wollen, weil der keinen Voreintrag hat. Der Sachverhalt (bei ihr Tatbestand) fällt ja auch unter § 12 (1) :shout:

  12. Wo gibts die denn? du meinst aber nicht in Deutschland?

    Es werden immer weniger.

    Ich habe als Schöffe noch Richter erlebt, die diesen Namen verdienten und nicht die halbgar aus den Ausbildungsstätten (Universitäten will ich sie gar nicht nennen) auf die Menschheit Losgelassenen.

  13. Die Situation haben wir stets bei der Jungjägerausbildung.

    Ene vollständige Kontrolle ist da auch schwer möglich.

    Wir händeln das so, dass neben der selbstverständlichen, eindringlichen Belehrung immer nur Dreiergruppen an Patronen ausgegeben werden weil am Stand auch immer drei Schuss wie bei der Prüfung abgegegeben werden.

    Der jeweilige Betreuer achtet auf die Abgabe der drei Schüsse und nimmt das Ergebnis in eine Liste auf..

    Wenn jetzt jemand mutwillig eine Patrone (möglich wäre nach obigem Prozedere eigentlich nur eine Anzahl modulo drei) rausschleusen will, bräuchte er schon einiges an krimineller Energie, dann glaube ich kaum, dass man da den Ausbildern einen Strick draus drehen kann. Denn - siehe oben - am Schluss des Schießens kann es keine Leibesvisitation geben.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.