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Hephaistos

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Beiträge von Hephaistos

  1. Ja, ihr Spezialisten, immer schön die exotischen Fälle herausgekramt. Vielleicht noch das Urteil, nachdem ein JJS-Inhaber die 115. Langwaffe nicht mehr bewilligt bekam?

    Es hat sich herausgestellt, dass Matthias einen Jahresjagdschein und keinen Falknerjagdschein hat und dass es wohl seine erste erlaubnispflichtige Luftdruckwaffe und nicht die x-te ist, die er erwerben will.

    Da greift § 13 (3).

    Ende des Fällchens.

  2. Man kann nun stundenlang aus den Schilderungen des TS irgendetwas herauslesen. Die Erwähnung einer auf JS ausgestellten WBK lässt da viel Spekulationsraum. Hat er die WBK noch und noch einen Jagdschein? Dann:

    Mit einem Jagdschein in der Tasche ginge ich nicht zu meinem SB, um ihm ein Bedürfnis zu erläutern.

    Nur zum Eintragen der gekauften Waffe.

    Hat er die WBK noch und keinen Jagdschein und wurde ihm die WBK in einer Gegend, in der sie den § 45 (3) freundlich auslegen, noch nicht widerrufen?

    Dann wird er sicherlich auch mit dem Bedürfnis Argumentationsschwierigkeiten haben und wohl zu hören kriegen: Lösen sie einfach einen Jagdschein..

  3. Schön ausgedrückt - so eine Liste habe ich auch.

    Die wird leider nur immer länger statt kürzer ;)

    Ich hatte mir vorgenommen, dieses Jahr 5 Kilo abzunehmen. Noch acht Kilo und ich habe es geschafft.

    Nun, was du im Bild zeigst, ist aber die Gaswolke. Auch die optische Dichteänderung durch die Schallwelle kann die Lichtschranke auslösen. Kommt wohl auf deren Empfindlichkeit an. Und auch 10 Meter vor der Mündung ist die Schallwelle noch schneller als das Geschoss und nicht entscheidend gedämpft.

    Wie gesagt: Kann sein, dass heutige Geräte das besser im Griff haben. Seinerzeit gab's Probleme.

  4. Es war wirklich eine schöne Zeit.

    Wenn ich noch dran denke wie ich als Zwölfjähriger im Urlaub auf dem dortigen bayerischen Jägerschießstand die PPK schießen durfte. Die Munition haben wir einfach in der Stadt beim Waffenhändler gekauft. Ja, war vor '73.

    Und die "Waffenschranksicherung" - obwohl es den Waffenschrank noch nicht gab - wäre im Zweifelsfall der fünfzinkige Schlüssel gewesen. Auf der Backe.

  5. Das mit der Schallgeschwindigkeit habe ich jetzt nicht verstanden. Meinst Du, daß die Druckwelle das Signal der Lichtschranke stört (durch Schlieren o.ä.)? Und meinst Du jetzt akkustische/Piezo Aufnehmer anstelle Lichtschranke?

    Die Dichteänderung durch die Schallwelle löst idR die Lichtschranke aus. Ich meine natürlich nicht Akustikaufnehmer.

    Wenn du nur LW-Geschosse messen willst, ist das kein Problem, weil das Geschoss die Mach'sche Kopfwelle sozusagen an der Spitze mitträgt.

    ich hatte mal Gelegenheit, mittels Ultrakurzzeitaufnahmen, deren Funkenblitz durch "mein" Signal von der Lichtschranke ausgelöst wurde zu sehen, wann und mit welchem Teil des Geschosses ausgelöst wurde. Bei Überschallgeschossen kein Problem und wie ich oben sagte.

    Wir haben damals auch kommerzielle Geräte untersucht, von Drello bis Mehl und alle hatten Probleme mit den Geschossen dicht an oder unter der Schallgeschwindigkeit. Ob das heute verbessert wurde, weiß ich nicht, es ist eine zeitlang her.

  6. ...die Sheriffs anruft. Man kann sich ja das ganze aus der Ferne betrachten und wenn die auf den Typen schiessen ist das deren Problem.
    Ich wohne relativ ländlich, bis die Cops hier sind hat der Einbrecher schon die ganze Bude ausgeräumt und ist über alle Berge...
    MT

    Du musst beim Anruf einfach sagen, dass du soeben zwei Einbrecher erschossen hast.

    Was glaubst wie schnell die da sind.

  7. Viel wichtiger als die Zähler, sind die Fotodioden und deren Auswertungsschaltung. Da ich vermute, dass viele hier KW-Schützen sind, ist eine Differenzierung zwischen der Schallwelle, die bei subsonic-Geschossen dem Geschoss vorauseilt und dem eigentlichen Geschoss essentiell.

    Die meisten Geräte, die ich kenne, messen gerne mal Schallgeschwindigkeit statt Geschossgeschwindigkeit. Vor allem wenn beide nah beieinander liegen wie bei vielen 9x19 Laborierungen.

  8. Würde er auch. Wie hoch ist denn die Anzahl der Waffen, die bei Einbrüchen in Wohnungen abhanden kommen? Wie hoch waren die Waffenverluste durch Einbrüche vor der Tresorpflicht?

    Ich kann dazu meinen eigenen Fall beitragen. Bei einem ED wurde, weil wir in Urlaub waren, von den Einbrechern in aller Ruhe die Wohnung gefilzt.

    Der Waffenschrank (damals noch unzertifizierter Sicherheitsschrank - immerhin) wurde aufgebrochen. Familienschmuck, Fotoausrüstung und eine Kurzwaffe waren perdu. Die Langwaffen standen säuberlich aufgereiht und unberührt wie sie waren als der Schrank geöffnet wurde.

  9. Das war es nicht.

    Der Gesetzestext wurde nur von Laien falsch interpretiert.

    So?

    Dann kläre mal als Fachmann die Laien auf, wo das im Gesetz steht, und wende alle wissenschaftlich-juristischen Auslegungen auf den Text an.

    Es ist alleine die Meinung eines Gerichts, die mal wieder generelle Waffenfeindlichkeit zur Grundlage eines Urteils gemacht hat. Ein vernünftiger Jurist könnte durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Allgemeinheit keineswegs mehr gefährdet wäre, wenn das aufmunitionierte Magazin statt neben der Waffe in dieser eingeführt wäre. Aber Waffen sind ja per se gefährlich und gehören sowieso aus dem Verkehr gezogen.

  10. Um auch für eine gemeinsame WBK den Sinn zu erkennen bedarf es vielleicht nur etwas Phantasie.

    Die Witwe meines jagdlichen Lehrprinzen hat dessen Waffen auf Erben-WBK. Sie will die Waffen nicht verkaufen, ich darf sie aber zur Jagd mitnehmen.

    Drum habe ich sie in Verwahrung.

    Um nicht dauernd fortlaufende Leihscheine ausstellen zu müssen, was ja auch nicht legal ist, stehe ich als Mitberechtigter in der WBK.

    Da wird, weil die Berechtigung der Jagdschein ist, kein Kontingent belastet und alle sind zufrieden.

  11. Zum Peter Abel selbst und dem aktuellen Stand gibt es nichts, was in Foren gehörte.

    Ich habe meine beiden Waffen zurück. Die Pistole hatte er gottseidank noch nicht zerlegt, so dass ich sie unversehrt wiederbekam.

    Leider war mein Luftgewehr schon reparaturmäßig auseinandergenommen und bei dem Raid alles zerstreut worden, so dass es nicht mehr komplett ist. Viele Teile sind in der Asservatenkammer in dem Haufen Gruscht nicht mehr auffindbar. Man muss allerdings auch sagen, dass sich der Kriminalbeamte sehr viel Zeit genommen hat und ich ausreichend Gelegenheit hatte, nach den Teilen zu suchen, aber vergeblich. Ich war auch höchst erstaunt, dass da jede Menge waffengesetzlich völlig irrelevanter Teile sichergestellt wurden, wie Pistolentaschen und anderes unwichtige Zeugs.

    Da geht es noch um Schadensersatz.

    Zur Wiederherstellung suche ich noch einen Ersatzteilträger. Es ist ein F.Langenhan, Zella-Mehlis, Original V.

  12. Sollte der Bohrer zum Einsatz kommen, geschieht das nur an den richtigen Stellen und mit der gebotenen Vorsicht. Die Bohrungen können leicht wieder verschlossen werden und bieten nach der Reparatur in der Regel sogar einen höheren Bohrschutz als vorher.

    So steht es auf der Homepage von tresoroeffnung.de und genau so hat eine Firma bei einem Jagdfreund den geerbten Tresor geöffnet. Die Bohrlöcher wurden wieder verschlossen und man sah praktisch nichts mehr. Der Techniker sagte aber auch, dass das Verfahren nicht mehr als drei mal anwendbar wäre.

    Gut, bei einem eigenen Tresor wird das wohl auch kaum notwendig sein.

  13. Man muss nicht alles glauben, was eine Polizeibehörde verzapft.

    Schon die Forderung nach einem gleichwertigen Schlüsselaufbewahrungsbehältnis wie der Schrank selbst ist rechtsfehlerhaft.

    Man ist bei der Schlüsselaufbewahrung dem § 36 verpflichtet und sonst gar nichts. Man hat also erforderliche Vorkehrungen zu treffe, was ein Aufhangen der Schlüssel an den Schlüsselhaken oder gar ein auf-den-Schrank-legen ausschließt. Alles weitere liegt im eigenen Ermessen (und evtl. dem eines Richters)

    Aber seien wir nicht weiter OT.

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