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Am 17.7.2017 um 23:15 schrieb MarkF:
Da ist doch kein Widerspruch. Das ist nicht waffenbezogen in dem Sinn, daß eine bestimmte (nach dem 6.7. erworbene) Waffe nur in 0/1 gelagert werden dürfe. Sondern die Beurteilung der bis zum 6.7. erfolgten Benutzung des Schranks.
Eben. Es ist schrankbezogen.
Dann machen wir es mal andersherum.
Du schriebst:
"Natürlich bleiben aber auch hier Zweifelsfragen. Etwa wie ein A/B- oder B-Schrank weiter genutzt werden darf, der bis zum Stichtag nur für Langwaffen oder nur für Kurzwaffen benutzt wurde. Streng nach dem Wortlaut müßte die waffenbezogen-konkrete Benutzung entscheiden."
darauf hast du dir selbst die Antwort gegeben:
"Schau ins Gesetz. Dort ist gerade keine waffenbezogene sondern eine schrankbezogene, allgemein schrankbenutzungsbezogene Regelung, getroffen. "
Deswegen hätte ich keinerlei Bedenken, einen Jägerschrank, der bisher nur Langwaffen in sich aufnahm, nun mit Kurzwaffen im B-Fach zu bestücken.
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vor 6 Stunden schrieb MarkF:
Nun, DIES ist keine Zweifelsfrage. Schau ins Gesetz. Dort ist gerade keine waffenbezogene sondern eine schrankbezogene, allgemein schrankbenutzungsbezogene Regelung, getroffen. Jedenfalls Schränke, die im Ramen ihrer Zulässigkeit (A, A/B, B) benutzt worden waren, können von dem Eigentümer auch weiterhin in diesem Umfang (waffenwahlfrei) benutzt werden. Solange bis der BMI zusammen mit seiner Länderkollegen auch dies im Rahmen der Änderung der AWaffV am Parlament vorbei cancelt.
Eben.
Und deshalb verstehe ich nicht wie du sowas schreiben konntest:
Natürlich bleiben aber auch hier Zweifelsfragen. Etwa wie ein A/B- oder B-Schrank weiter genutzt werden darf, der bis zum Stichtag nur für Langwaffen oder nur für Kurzwaffen benutzt wurde. Streng nach dem Wortlaut müßte die waffenbezogen-konkrete Benutzung entscheiden.
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Opas (K)Nicker ist keine Waffe.
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vor 22 Stunden schrieb karlyman:
Kommen wir mal zum Kern der Sache und gehen wir bei pilum und gladius von Waffen-Eigenschaft aus. Waffen sind vor unbefugter Benutzung und Wegnahme durch Unbefugte zu sichern. Ob sie das sind, ist genau vor Ort feststellbar, eine Mitnahme der Gegenstände selbst zur Sachverhaltsermittlung ist weder erforderlich noch sachdienlich. Es kommt auf die Sicherungs-/Aufbewahrungssituation vor Ort an.
So! Und von vielen unbemerkt hat das neue Gesetz, wenn es denn in Kraft tritt, eine weitere dümmliche Verschärfung gebracht:
§ 13 [...]
(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen
aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition,
deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;Da steht nix von Schusswaffen. Und nu? wenn ich mich nicht gewaltig irre, wäre dann mit einer Anbringung an einer Wand Essig.
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Man glaubt nicht wie schnell man sich auf Linksschütze trainiert hat bei einer Kugel-Langwaffe.
Ich würde das angehen. Bin selber in dieser Situation (gewesen) und es war die beste Lösung.
Bei einer Flinte ist das völlig anders.
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vor 1 Stunde schrieb chapmen:
Meckern kann man immer. Immerhin fast ohne die übliche "Waffenbesitzer sind Mörder" Tendenz.
Nö.
Eindeutig falsche Statements im Artikel.
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vor 53 Minuten schrieb Raiden:
Beispiel:
Geländewinkel 30°
Entfernung 500 m
Kosinus 0,87
Korrektur 500 m x 0,87 = 435 mWinkel: Kosinus
Nennt sich Riflemans rule. Mag als Faustformel grob stimmen, fürs Präzisionschießen geht das typischerweise in die Hose weil eben die Erdbeschleunigung nicht die einzige Kraft ist, die auf ein Geschoss wirkt.
Auch das "bergrauf und bergrunter, halt immer drunter" ist für Scheibenschießen gültig. Wenn man auf Wild schießt, nur bergrauf richtig weil man die Lage der Organe berücksichtigen muss und bergrunter sich der gewünschte Ausgleich durch die höhere Treffpunklage sozusagen von selbst ergibt.
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Am 3.5.2017 um 14:55 schrieb schiiter:
An Blockiersystemen gibt es zunächst nichts auszusetzen, da diese gesetzlich erforderlich sein können.
Aha!
Und warum wurden sie gesetzlich erforderlich?
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So schauts aus. Die Ladenschlusspanik mit Kauf von alten A oder B Schränken für auch gutes Geld kann ich nicht ganz verstehen.
Ich hatte schon vor fast genau 20 Jahren mir einen 1er zugelegt. Nicht wegen der Waffen, da ginge mir ein Diebstahl ziemlich sonstwo vorbei, aber weil ich auch einen gewissen Schutz gegen Gelegenheitseinbrecher haben wollte. Gegen wirkliche Profis kommt man ja eh nicht an.
Jetzt bin ich da mit der neuen Regelung etwas entspannter ohne nicht selbst auch dagegen zu sein und schon Verbindungen genutzt habe um zu opponieren.
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Eben.
Und die Arroganz auf den Messen kann ich vollinhaltlich bestätigen. Unangenehm wird es vor allem wenn man kritische Fragen stellt und vor allem in Bezug auf sachlich fachliche Unzulänglichkeiten der Produkte nachhaken will.
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vor 2 Stunden schrieb schmitz75:
https://guenther-knoblauch.de/meldungen/strengere-regeln-fuer-die-schuetzen-nun-akzeptabel/
Der Landesschützenmeister vom BSSB findet das anscheinend akzeptabel.
SPD halt. Was uns unter rot-rot-grün blühen würde, male ich mir gar nicht erst aus.
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Keine Regelung. Statistische Rechnung bis zum Austausch der Behältnisse.
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Am 8.1.2017 um 19:15 schrieb Bautz:
Für Alle:
1. Bei der gemeinschaftlichen Aufbewahrung von Schalldämpfern wird es schwierig. Wenn hier nicht alle Beteiligten eine Erwerbs- und/oder Besitzerlaubnis für mindestens 1 Schalldämpfer haben, würde ich es derzeit lassen.
2. Berechtigter ist wer eine Waffenbesitzkarte oder eine Waffenhandelserlaubnis besitzt. Zusätzlich wird ein gleiches Erlaubnisniveau gefordert. Für "richtige" scharfe Waffen gilt: Alle Beteiligten haben wenigstens eine Erwerbs- und oder Besitzerlaubnisse für erlaubnispflichtige Waffen die keine Signalwaffen sind und für deren Erwerb u.a. ein Bedürfnis nachgewisen werden muss. Ob der eine nur Langwaffen, der andere nur oder auch Kurzwaffen besitzt ist ebenso egal wie das Kaliber. Deshalb können der Ehemann als Jäger mit einer Flinte und einer Büchse und die Ehefrau als Sportschützin mit einer Pistole .22 l.r. und einer Pistole 9 mm Para zusammen aufbewahren.
Und genau wegen deiner Erläuterungen zu zwei, die ja Allgemeingut sein sollten, stellt sich mir die Frage, warum das bei KW gehen soll, bei SD aber nicht.
Die Gleichstellung mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, wird ja nicht nur im Fall des § 13 (2) und (3) großzügig ausgehebelt.
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vor 57 Minuten schrieb Sebastians:
Munition für die Langwaffen können ins KW-Fach und Munition für die Kurzwaffen in den Langwaffenteil.
Falsch.
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vor 10 Stunden schrieb schiiter:
Wie sieht es denn in Europa aus?
Die Rede ist ja auch von europäischer Angleichung. Wenn die Politiker schon mit dem Europavorgaben kommen, sollte man sie auch darauf festnageln.
Dann kann man mal in diese Richtung auch angleichen und nicht den Deutschen immer noch mehr aufbürden.
Das wird genau so nach hinten losgehen wie die Klage der Angleichung der Besteuerung von Pensionen und Renten. Und nicht in die von dir gewünschte Richtung.
Es werden die mit erleichterten Bedingungen an die restriktiven angepasst.
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Der Schrank wird wohl auch noch mehr akzeptieren. Heißt False Acceptance und Grundlagen dazu sind in einer VISIER schon vor geraumer Zeit beschrieben.
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vor 3 Stunden schrieb Gruger:
Ein Bücherschrank hat gar keine Türen und wird trotzdem an der Wand befestigt (zumindestens normalerweise).
Außer Bücher(schrank)regalen kenne ich persönlichen keinen einzigen richtigen Bücherschrank, der an der Wand verdübelt wäre.
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Dann gäbe es da noch die Spezies der Abdrifter in die Vulgärsprache. Wie die Kebekus. Die dann auch noch die Comedy-Preise abstauben.
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vor 49 Minuten schrieb WOF:
Womit mal wieder bewiesen ist, daß es auf der Welt nichts
dümmeres gibt als deutsche Beamte.
Oder gefährlicheres als Legalwaffenbesitzer.
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vor einer Stunde schrieb Kappa:
Bist du sicher? Ich hatte in einer Statistik dazu gesehen, dass nach Besitzstatus der Waffe (legal, illegal, unbekannt) aufgeschlüsselt wird.
Wenn Besitz und Eigentum vermischt werden...
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vor 40 Minuten schrieb Kappa:
Was dagegen durchaus in der PKS in der Zahl bei den Legalwaffen auftaucht, sind Fälle, in denen Polizisten mit der Dienstwaffe z.B. ihre Partner erschießen. Gerüchtehalber (ACHTUNG, das hab ich hier gelesen und habe keine Quellen rausgesucht!!!) soll es auch schon Überfälle von Polizisten mit Dienstwaffen gegeben haben.
Leider auch die Waffen, die durch Straftaten (Diebstahl etc.) eigentlich illegal wurden.
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Am 3.4.2014 um 14:06 schrieb daybreak619:
Das kann nicht sein!? Hast Du Dir mal seine Kundenliste angeschaut?
Sogar Leonidas I. ist unter seinen Kunden.
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vor 5 Stunden schrieb carcano:
Mir macht ein Dammann-Tamke mehr Sorgen als diese Grünen...
Mir ist so ein Verhalten auch zuwider.
Aber in diesem speziellen Fall folge ich der Gradphrase deiner Aussage nicht.
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vor 1 Stunde schrieb G-String-Jones:
Dauert ja sonst bei Eintragungen auch gerne mal ne Woche oder 2.
Ach du lieber Himmel. Ich geh hin, löhne meine Gebühr und nehme die WBK mit zurück.
"Nutzung" ausgelaufener BPAs oder RPs?
in Waffenrecht
Geschrieben
Einen Reisepass muss niemand sich ausstellen lassen. Einen PA schon. Aber man muss ihn nicht bei sich haben. (Außer bspw. im Fall §38 WaffG).
Beim Führen von Kfz. reicht FS und Kfz.-Schein.