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goodoldrebel

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  1. Ab wann wären die nun ebenfalls Mieter? Die Situation scheint erstmalig vorgekommen zu sein und roman-1 hat berichtet, dass sie seit 10-15 Jahren den Stand an einen festen Tag gemietet haben. Sagen wir mal, dass romans RAG den Stand seit 2012 jeden 1. Samstag im Monat angemietet hat, die Jagdschule seit 2022 an jeden 05. des Monats. Jetzt haben sich die beiden Termine erstmalig überschnitten, dann ist das ein Fehler des Vermieters und die RAG besitzt die älteren Rechte. Zudem war die RAG jetzt zuerst am Stand und hat von seinem Recht Gebrauch gemacht. Ist aber jetzt alles natürlich nur spekulativ und meine Punkte, die ich an roman-1s Stelle abklären würde.
  2. Davon ab, waren wir einmal in einer ähnlichen Situation. An unserem festen Termin fand sich eine Werttransportfirma ein, die ihre quartalsmäßigen Fertigungsnachweis/Schießübungen absolvieren wollten. Beim dem Telefonat mit dem Vermieter/vermietendem Verein stellte sich heraus, dass dieser irrtümlicherweise eine Doppelbelegung vorgenommen hatte. Da wir mit unserem vermietendem Verein und deren Verantwortlichen ein sehr, sehr gutes Verhältnis haben, habe ich diese missliche Situation für alle drei Seiten zufriedenstellend geregelt. Zumal die Verantwortlichen der Werttransportfirma absolut kooperativ waren, habe ich das auch wirklich gerne gemacht.
  3. @Rene2109 Ich bin jetzt kein Fachmann, aber so ad hoc würde ich sagen, dass ich als Mieter sehr wohl Hausrecht habe. Zumal jetzt vom Vermieter niemand vor Ort noch erreichbar war. Ich habe z. B. immer Kopien unserer Mietverträge über die angemieteten Objekte bei mir und kann sie unverzüglich vorlegen. Ob das die Jagdschule kann/könnte? Wenn also roman-1 nachweisen kann, dass sein Verein an diesem Tag -wahrscheinlich auch langjährig- der rechtmäßige Mieter war, dann hatte er ggf. die Möglichkeit vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den Störenfried vor die Tür zu setzen. Zudem kann der Jagdschulbetreiber wohl nach aktuellem Kenntnisstand sich auch nicht auf Notwehr berufen, da der "gegenwärtige Angriff" (das Herausbugsieren) abgeschlossen war. In dessen Haut möchte ich nicht stecken, wenn der hier geschilderte Ablauf sich beweisen lässt. Der Mann hätte sich dann nicht im Griff. Das soll jetzt keine Rechtsberatung sein, aber vielleicht kann man den Anwalt darauf ansprechen und klären, ob es sich so tatsächlich verhalten kann.
  4. "Hätte ich nicht gestanden, müsste ich jetzt nicht sitzen."
  5. Zumal der Standbesitzer evtl. für die "Doppelbelegung" verantwortlich ist, wäre doch eine Klärung durch ihn und einen Ersatztermin das Mindeste. Nachtrag: Ich drücke roman-1 auf jeden Fall die Daumen.
  6. Ist denn geklärt, wer den Stand jetzt an diesem Tag offiziell gemietet hat? Ich gehe davon aus, dass ihr das seid , wenn ihr seit so langer Zeit an einem festen Tag angemietet habt. Dann hättet ihr Hausrecht. Ich hätte das aber umgehend mit dem Vermieter abgeklärt und mich dann erst an die Verantwortlichen der Jagdschule gewandt.
  7. CTR würde ich nehmen. Leider bin ich gleich bis Sonntag unterwegs. Können wir Sonntag/Montag die Formalitäten erledigen? Besten Dank im Voraus!
  8. Ich würde mich mal mit Waffen Bock in Verbindung setzen. Der hat sich darauf spezialisiert: https://www.waffen-bock.eu/index.php?id=93
  9. Darauf gibt es keine richtige Antwort. Zum einen habe ich schon vor Jahrzehnten gewarnt und wünschte, ich hätte mich nicht so auf den Radarschirm gebracht. Andererseits brauchst du eine Gemeinschaft, denn als einsamer Wolf wirst du auch schnell zur Beute. So werde ich im Familien- und Freundeskreis sicherlich hier und da noch mal belächdelt, aber warten wir ab. Ich trage das niemandem nach, aber wenn es hart auf hart kommt, müssen andere halt eine "Gegenleistung" bringen. Menschen die nicht "vorgesorgt" haben, können dennoch Fertigkeiten oder Material mitbringen, welches immens wichtig sein kann. Ansonsten werde ich helfen wo ich nur kann und werde sicherlich selbst Hilfe im großen Stil in Anspruch nehmen müssen, ganz egal wie gut man vorbereitet ist. Wichtig ist es, dass man sich von destruktiven Menschen fernhält.
  10. Zu hoher Preis? Dann bei Interesse bitte Preisvorschlag machen!
  11. Verkaufe aus meinem Überbestand den o. g. Handschutz. Er ist neu und ideal um z. B. ein "Windham Weaponry “20” Government Rifle" in ein M16A4 der Marines zu tunen. Ideal z. B. für die Disziplin ZG1 mod. A des BDMP. Preis bei Brownells (wenn verfügbar) 465,- https://www.brownells-deutschland.de/M5-Rifle-RAS-Handguard Hier 350,- inkl. versichertem Versand.
  12. Shit, Gott sei Dank ging bisher bei mir alles gut, daher habe ich damit keinerlei Erfahrung. Aber wenn die Bewertungshistorie so einfach geschönt werden kann, ist das wenig seriös und spricht gegen die Sichtweise, das eGun nur die Plattform zur Verfügung stellt. Ich fände es besser, dass die Bewertungen bestehen blieben und der Bewertete dann eine Möglichkeit zur Gegendarstellung hätte. Mit etwas Erfahrung kann man sich eine Meinung zu dem Sachverhalt bilden. Wenn sich dann Negativbewertungen und Gegendarstellungen häufen, ist eventuell sogar ein Muster erkennbar.
  13. Wie sind denn die Erfahrungen mit der Bewertungsmöglichkeit? Ist da eGun da auch verkäuferfreundlich? Wenn die sich schon so aus allem raushalten, dann sollten sie so konsequent sein und auch bei Negativ-Bewertungen sich raushalten.
  14. Nee, dafür leben wir im "Gaga-Land"... Deswegen erst zum passenden Anwalt. Der wird am ehesten wissen, was gesagt werden darf und wie man weiter vorgeht. Was man einmal schriftlich geäußert hat, kann man nicht mehr zurückholen - ist wie bei einem Schuss.
  15. Hallo Walkercat! Bitte nicht verzagen! Suche einen guten Fachanwalt auf und lasse den machen. Natürlich ist man vor Gericht und auch vor der Behörde in Gottes Hand, aber dennoch müsstest du gute Chancen haben. Dir ist der Fehler ja nicht alleine passiert. In meinem Schützenleben habe ich schon einiges mitbekommen. Z. B. ist einem Schützenkameraden nach Jahren aufgefallen, dass es einen Zahlendreher in der WBK bei einer seiner Waffen gibt. Das Amt hat das nach seiner Meldung direkt zum Anlass genommen, den Besitz einer illegalen Waffe zu konstruieren und hat erst einmal alles eingezogen. Das Gericht war anderer Ansicht und hat das Amt angewiesen, dem Sportschützen alles wieder auszuhändigen und in ihn zu rehabilitieren. Also sei guten Mutes! Sportliche Grüße
  16. Hallo Walkercat! Shit, das ist blöd gelaufen, aber ich bin mir relativ sicher, dass du die Eignung bzw. Zuverlässigkeit nicht verlierst. Allerdings würde ich sofort einen Anwalt einschalten und ihn machen lassen. Willst du uns vielleicht die zuständige Behörde nennen? Eventuell kann hier jemand eine Einschätzung zu dem Amt geben?
  17. Naja, das Forum hatte seinerzeit vor einer überstürzten Einführung des M16-Gewehrs gewarnt. Wir haben darauf hingewiesen, dass das DI mitnichten ein selbstreinigendes System ist und zu einer Auslieferung von entsprechenden Reinigungsutensilien geraten. Auch haben wir den Denkanstoß gegeben, das Pulver dahingehend zu überarbeiten, dass es weniger Dreck verursacht. Aber wer nicht auf uns hört, soll sehen was er davon hat... 😉
  18. In Soldat & Technik wird auch darüber berichtet: https://soldat-und-technik.de/2022/04/bewaffnung/31310/ngsw-sig-sauer-zuschlag/ Nachtrag: Also doch wieder eine Rückkehr zum Battle Rifle?
  19. Wird sicherlich ein und den anderen Vorteil haben, aber auch Nachteile wie Logistik. Auch scheint das Gewehr einen größeren Rückstoß zu haben, was es weniger kontrollierbar im Feuerstoß macht. 🤔
  20. Ja, ist wirklich hart. Soweit ich gesehen habe, hat man ihm nur eine Frist von drei Wochen gegeben, um die Waffen Berechtigten zu überlassen. Das kommt mir schon sehr kurz vor und lässt die Vermutung aufkommen, dass da wohl ein schwieriges Verhältnis vorherrschen könnte. Letztendlich tut es mir leid, wie das gelaufen ist. Vielleicht ist der Jäger davon ausgegangen, dass die Polizisten ihn aufgrund Wildunfällen kennen und so der "kleine Dienstweg" beschritten werden könnte?
  21. @drummer Klar, das gibt es auch, aber es ist trotzdem ein anderer Umstand, als wenn gerade gefundene Waffen, nicht sachgemäß behandelt und unerlaubterweise geführt wurden.
  22. Das sehe ich anders. Als Sachkundiger musst du dringend wissen, dass du das nicht einfach machen kannst. Er hätte einfach sein Schlaufon zücken und die Polizei über den Fund unterrichten müssen. Ist doch viel weniger Aufwand als die Dinger unsachgemäß durch die Gegend zu fahren.
  23. @Valdez Hmm, worauf willst du hinaus? Er hat doch die tatsächliche Gewalt über die Waffen erlangt, damit hat er sie erworben?
  24. In dem er sie an sich genommen hat? Anschließend hatte er sie in Besitz und hat sie geführt.
  25. Und er hat auch nicht lebenslang ein "Waffenverbot".
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