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zickzack

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  1. https://www.facebook.com/spd.fraktion.bremen/?hc_ref=PAGES_TIMELINE&fref=nf Es darf gerne kommentiert werden
  2. Danke für die Rückmeldung Fyodor. Aber beißen sich deine Antworten zu 1 und 2 nicht etwas? Ich möchte halt nicht 1.000€ aus eigener Tasche zahlen und der SSV untersagt dann den Betrieb weil er einen schlechten Tag hat bzw. aus nichtigen Gründen. Wie wäre die richtige Reihenfolge zur Anschaffung? Zuerst beim SSV anfragen ob er Einwände gegen den Betrieb des duelling trees hat? Das wäre aber wahrscheinlich wieder mit Kosten verbunden Zudem fährt man doch mit dem alten Sprichwort "geh nicht zum Fürsten wenn du nicht gerufen wirst" i.d.R. besser.
  3. Ich spiele mit dem Gedanken einen duelling tree für unseren Verein anzuschaffen. Da ich ihn dem Verein schenken möchte, sollten sich die Kosten (<1.000€) in Grenzen halten. Aufgestellt würde er auf der 25m Bahn (Outdoor) vor einem Sandkugelfang. Der Stand ist bis 1.500J für KW-Munition zugelassen. Bei Stahlziele.de habe ich einen gefunden der preislich passen würde. Folgende Fragen stellen sich mir nun: Muss ein Schießstandsachverständer den Baum vor Ort, also bei uns auf der 25m Bahn, abnehmen? Kann der SSV den Betrieb untersagen? Wenn ein SSV den Duellbaum abnehmen muss, wie hoch sind ungefähr die Kosten? Gibt es noch andere Anbieter außer Stahlziele Hack? Selber bauen kommt nicht in Frage! Würden mehr Arme (8 anstatt 6) am duelling tree Sinn machen? Freue mich auf eure Antworten!
  4. Interessante Auflistung. Bin überrascht dass nur CZ dagegen gestimmt hat. Möglicherweise hätte es dann doch noch wesentlich schlimmer können kommen
  5. Wahltipp für kommenden Herbst
  6. Das ist in meinen Augen der entscheidende Punkt. Der Gesetzgeber MUSS innerhalb der nächsten 15 Monaten (nachdem die EU-Richtlinie verabschiedet wurde) am deutschen Waffenrecht Hand anlegen. Die Verbände sollten also schonmal in Wartestellung gehen und partielle Erleichterungen fordern: bundesweiter Erwerb von Schalldämpfern für Sportschützen und Jäger Entschärfung §6 AWaffV (Wegfall Hülsenlänge und Bullpup, Reduzierung der Mindestlauflänge auf 16 Zoll) Erweiterung des Grundkontigents (KW: 4 anstatt 2, HA: 5 anstatt 3) Keine Anrechnung von VRF auf Grundkontigent etc.
  7. In der Theorie schon, in der Praxis sieht die Sache jedoch schon wieder ganz anders aus. So wurde z.B. der Attentäter von Tucson während des Magazinwechsel überwältigt
  8. @Oxymoron: Genau so sieht es die EU-Richtlinie vor. Was jedoch der nationale Gesetzgeber daraus macht, steht noch in den Sternen
  9. Ich frag mich immer wieso das halbe WO-Forum meint, dass "ganz Europa" lieberale Waffengesetze hat. "Ganz Europa" ist nicht Wyoming oder Texas!!! Im Bezug auf HAs gehört Deutschland sicherlich zu den liberaleren Staaten. https://www.docdroid.net/L0tlNMi/imco-request-for-info.pdf.html
  10. Man(n) muss die AfD natürlich nicht mögen, aber als LWB sollte man es schon honorieren, dass sich Pretzell, von Storch und co. auf EU-Ebene für eine Legalisierung von vollautomatischen Waffen ausgesprochen haben. Und das ist mir definitiv ein Kreuz bei der BTW im Herbst 2017 wert.
  11. Entscheidend ist, welche Partei 2017 an der Macht ist. Und da wirds mir ganz anders wenn ich an R-R-G denke
  12. Das soll für vollautomatische Schusswaffen, die dauerhaft und irreversibel auf halbautomatischen Betrieb für den zivilen Markt geändert wurden, gelten. Zu den B7 Waffen hat Vicky Ford ja klipp und klar gesagt, dass ein Verbot nach dem Aussehen (sog. Anscheinswaffen) für den Rat und das Parlament nicht in Frage kommen. Hoffen wir mal dass es so bleibt!
  13. Danke für die Zusammenfassung Empty8sh! Was mir aber nicht ganz klar ist: Wie steht denn nun der Ministerrat zu den B7 Waffen? Wollen die Innenminister diese Waffen, wie die Kommission, in A7 verschieben oder nicht?
  14. Da die EG-Richtline irgendwann in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist bei einer Rot-Rot-Grünen Regierung in 2017 durchaus ein komplettes HA-Verbot drinn. Die Grünen werden dann, sollten sie an der Macht sein, unter dem Vorwand der EG-Richtline alles versuchen, um ihre Vorstellungen vom Waffenrecht durch zu drücken. Und da es unter uns Schützen genug Gehirnamputierte gibt die 2017 sicherlich Grün wählen, wird die BT-Wahl durchaus spannend.
  15. zickzack

    Cz 455 tacticool

    Frag mal bei The Duke nach Die können sicherlich welche auftreiben. Ich glaube die Mindestabnahmemenge für den Import aus den Staaten wird bei min. 5 Stück liegen. Frag bitte auch nach dem Preis und gib mir bescheid, vielleicht hänge ich mich dann an die Bestellung an.
  16. ...aber nicht von der Politik. Und das ist der entscheidende Punkt. Außer dem FWR (zudem ja mittlerweile auch die Verbände gehören) spielen die anderen keine Rolle. Zudem kann man ja auch zwei, drei Organisationen unterstützen. Bei den Minibeträgen für eine Jahresmitgliedschaft (~12€) sollte das für einen Waffenbesitzer keine Rolle spielenn.
  17. Wegen ein paar Videospiele und der einen oder anderen (NRA-) Fahne wird keine Behörde deine Zuverlässigkeit anzweifeln. Mach dir mal nicht ins Hemd. Generell: Solche Fragen solltest nicht im WO-Forum stellen. Min. 50% der User hier leiden unter akuter Paranoia.
  18. Es ist ganz egal was die MEPs vor Augen hatten, da "nur" eine Richtlinie im Herbst beschlossen wird. Jeder Mitgliedsstaat kann dann diese nach eigenem Ermessen verschärfen. Wenn nächstes Jahr Rot-Rot-Grün an die Macht kommt, dann läuft es eben auf ein Totalverbot von halbautomatischen Waffen (LW und KW) hinaus, mit der Begründung dass es die EU so will. Haben wir aber einen Innenminister der uns halbwegs gesonnen ist (und eine starke AfD) dann wird der EU-Mist "nur" in einem Magazinverbot (>20 Schuß) enden.
  19. Was soll das Verbot von LW <60cm eigentlich bringen? Dann werden diese im europäischen Ausland einfach als KW eingestuft und verkauft. Das PSM-Pistolen-Verbot (<6,3mm) gibt es ja nur in Deutschland.
  20. Was ist dann in deinen Augen der richtige Weg?
  21. So wie es im Moment ausschaut hat sich die HA-Problematik ab September erledigt und HAs können dann wieder ganz legal auf JJS erworben und genutzt werden. Eigentlich ist es ein großer, wichtiger Schritt nach vorne, da ab dann auch ganz legal 30er Magazine (geladen natürlich mit 2 Schuß) für die Jagd verwendet werden dürfen. So weit so gut. Aber nehmen wir mal an dass das BVerfG nun die Klage von MP% annimmt und dann gegen uns entscheidet, also dass keine Grundrechtsverletzung vorliegt und dass das BVerwG richtig entschieden hat. Praktisch würde es wahrscheinlich keine Auswirkungen haben (da ja das Gesetz geändert wurde), aber denoch wäre es ein beachtlicher Sieg für die Antis. Daher frage ich mich ob es nach erfolgreicher Gesetzesänderung nicht sinnvoller wäre die Klage vor dem BVerfG zurück zu ziehen. Was meinen die Experten hier im Forum dazu?
  22. Schreib doch das der guten Mrs Ford Ich habs heute schon via Facebook gemacht.
  23. Wikipedia sagt zu "deligierte Rechtsakte" folgendes: Die Frage ist jetzt wohl was "nicht wesentlichte Punke" sind!
  24. Jetzt helft mir mal auf die Sprünge. In dem Entwurft, den der Ministerrat gestern abgesegnet hat, steht: Da steht doch klipp und klar, dass die Waffe (KW oder HA) erst in Kat. A fällt, wenn sie ein Festmagazin mit >20/>10 Schuß hat bzw. wenn ein Wechselmagazin mit einer größeren Kapazität als >20 Schuß KW bzw >10 Schuß HA eingeführt ist. Wie kommt ihr nun darauf, dass nun alle KW/HAs mit Wechselmagazin verboten werden sollen? Zudem verstehe ich auch nicht wieso behauptet wird, dass es für Pistolen keine Kategorie mehr geben soll? Die passen doch wunderbar in B4a
  25. Das war etwas ungünstig von mir formuliert. Ich meinte damit dass einige Bundesstaaten Magazine regulieren => high-capacity magazine ban
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