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VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
Wolfgang553 antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Sodele: Ich habe jetzt eine Antrage an das Innenministerium NRW LKA Fachabteilung Waffenrecht zu der Angelegenheit geschickt, schauen wir mal was die dazu sagen. -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
Wolfgang553 antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Ich habe den Fall mit G.W. vom BDS-LV4 durchgesprochen, Vereins-Bescheinigung und fertig. Wenn die mehr will, muss sie liefern... @ Alter Jung: Erst mal schön, dass es noch andere Sportschützen gibt, die nicht jeden Wisch von der Behörde ohne hinterfragen akzeptieren? Den herbeigezauberten "Anlass" habe ich ja erklärt bekommen, kann ich Dir gerne zukommen lassen. Wenn sich die Frau S. auf ihre Position versteift und meint, die vorgegeben Regeln zur Bedürfnisprüfung selbst bestimmen zu können, wäre statt Dienstaufsichtbeschwerde evtl. besser eine Fachaufsichtbeschwerde zu erwägen? Wir haben ja Rechtsschutz über den BDS "...Verwaltungs-Rechtsschutz gemäß § 2 (g) ARB 2012 für die Wahrnehmung der Rechtlichen Interessen der versicherten Mitglieder vor Verwaltungsbehörden ...sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens und sollten dann auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Vielleicht reicht es auch, wenn ein auf Waffenrecht spezialisierter Anwalt der Frau S. die richtige Vorgehensweise erklärt ? Werde vorsorglich mal bei BDS zum Ablauf nachfragen. Da wir tatsächlich nicht per PN schreiben können, setzte ich mal eine Wegwerfmail hier rein, kannst Du Dich mal melden unter hilowt7-dez12@yahoo.de ? -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
Wolfgang553 antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Seid Ihr auch BDS? Hatte da schon mal mit der Geschäftsstelle telefoniert, die meinen auch die 12/18 ist Blödsinn und haben auch nur eine Vorlage ohne Anzahl. Ich brauche noch Unterschriften, die ich erst am WE einsammeln kann und dann geht meine Vereinsbestätigung Anfang nächster Woche in die Post. Evtl. können wir uns gegenseitig auf dem Laufenden halten? Wenn Du neu im Forum bist, geht wohl keine PN, oder? -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
Wolfgang553 antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
...tja, vielleicht hätte bei der Anfertigung des Musterbriefs mal ein Kollege drüberschauen sollen...? ist ja eh nicht so sauber formuliert, die Überprüfung erfolgt nicht wie in dem Betreff nach §§ 8 u. 14 sondern auf Grundlage §4Abs 4 Satz 3... -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
Wolfgang553 antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
UPDATE Bedürfnisprüfung NRW Habe eine Rückantwort bekommen: Die Geschichte mit ...für alle Waffen eine Disziplin... wurde aus dem Formular gestrichen, ich hätte Recht. Dafür muss ich erst mal der Behörde Respekt zollen. Dann geht es aber, zurückhaltend formuliert, sehr kreativ weiter. Es handelt sich um eine Prüfung nach §4Abs.4 Satz 3, einer anlassbezogenen Prüfung. Dazu führt die WaffVwV aus, dass "... Anhaltspunkte vorliegen müssen, dass der Waffenbesitzer ...offensichtlich...kein Bedürfnis mehr hat (z.B. fehlende Mitgliedschaft bei Austritt aus Verein)..." Ein Waffenrechtsanwalt nennt dazu noch Umzug, glaubhafte Hinweise über Inaktivität und längere Zeit keine Ausübung des Schießsports als personenbezogene Anlässe für eine Überprüfung. Die Behörde führt aber als Grund an, dass die letzte Überprüfung schon 5 Jahre her sei und das allgemeine Wissen über nachlassendes Interesse bei sportlichen Aktivitäten als Anlass genüge??? Hat also gar nichts mit mir zu tun... Aber egal, solange mich das nichts kostet mache ich da mit. Jetzt bleibt noch die Sache mit den 12/18 Trainingsnachweisen. Diese Forderung wird damit begründet, dass eine gewisse Teilnahmehäufigkeit erforderlich ist, nur bei Einhaltung der 12/18 keine Bedenken bestünden und damit wird die 12/18 kurzerhand als Grundregel definiert ...? Falls ein Sportschütze das nicht erfüllt, solle der Verein genaue angaben zur Trainingshäufigkeit und Gründen liefern. Gleichzeitig wird aber versichert, das eine Unterschreitung der 12/18 nicht automatisch zum Entzug der WBK führt...? Aber nach WaffVwV §4.4 Satz3 "...gelten nicht die Voraussetzungen bei Ersterteilung..." Damit ist die 12/18-er Regel nicht erforderlich zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses. So wird dies auch in den Formularvorschlägen des Verbände gehandhabt, laut WaffVwV reicht eine formlose Bestätigung der Mitgliedschaft und regelmäßigen Trainingsteilnahme. In einer Dienstanweisung des LKW NRW an die Kreispolizeibehörden steht auch "...im Regelfall sollte...eine Vereinsbescheinigung...als ausreichend angesehen werden.." Genau das werde ich auch tun und das beigefügte Formular nicht nutzen. Da ich mir selbst nichts bescheinigen kann, lasse ich die Vorstandkollegen unterschreiben und warte mal ab. Falls da noch etwas kommen sollt - wovon ich nicht ausgehe - werde ich mich hier noch mal melden. -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
Wolfgang553 antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Tach! Habe diesen Fred mit großem Interesse verfolgt. Jetzt bin ich in NRW auch dran, das scheint sogar eine extra neue Mitarbeiterin zu sein, die mir noch nicht bekannt ist. Obwohl im letzten Monat eine neue Waffe (mit der in NRW üblichen Sicherheitsüberprüfung) eingetragen wurde, macht die Behörde eine Bedürfnisprüfung??? An dem Schreiben und dem Formular hat mich so einiges gestört: Also mal die SB angemailt und gefragt, warum die Überprüfung erfolgt, aus den Betreff zitierten §§ 8 u. 14 geht das so nicht hervor. Die 12/18 Forderung der Trainingstermine würde auf eine nach WaffG §4 Abs. 4 Satz 1 (um Jahre verspätete...) Prüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses nach Ersterteilung hindeuten? Oder - obwohl da nicht die Voraussetzungen der Ersterteilung gelten - nach WaffG §4 Abs. 4 Satz 3 eine (anlassbezogene) Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses? In diesem Fall will ich wissen, welche Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel am Fortbestehen des Bedürfnisses hervorrufen. Dann habe ich um Erklärung gebeten, wieso die auf dem Formular verlangen, dass der Verein für alle Waffen eines Mitglieds eine passende Disziplin bieten muss? Gerade für Waffen auf der „Gelben Sportschützen-WBK“ wird darauf ausdrücklich verzichtet: WaffVwV zu §14 Abs.4 Satz6….Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, indem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Bin mal gespannt, ob die überhaupt antworten… Ansonsten kriegen die von mir die Standard-Vereinsbescheinigung, mit der ich (als Präsi) die Vereins- und Verbandszugehörigkeit und die regelmäßige Trainigsteilnahme bescheinige. -
Erfahrungen mit Baltic Storm / Ragnarok in Estland
Wolfgang553 antwortete auf Charlie Runcle's Thema in IPSC
...wir werden da als "Freizeitschützen" auch nichts gewinnen, wir wollen auf den außergewöhnlichen Stages einfach Spaß haben [emoji41] Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk -
Erfahrungen mit Baltic Storm / Ragnarok in Estland
Wolfgang553 antwortete auf Charlie Runcle's Thema in IPSC
...prima, als Allergiker kriege ich dann Stiche wie Tennisbälle? Haben uns mit 4 Leuten einfach mal angemeldet, man will ja im Alter auch noch mal was erleben. Gibt auf youtube einige klasse Videos zu dem Match, sowas muss man mal mitgemacht haben? Flüge haben wir auch von Frankfurt mit LH. Hat jemand eine Hotelempfehlung? -
100 haste!
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Mist, Du kannst Dir auch nichts empfangen...hängt mit der Mindestanzahl von Beiträgen ab. OK, dann stelle ich die mail etwas anders geschrieben hier ein und hoffe, dass ich von spam verschont bleibe: ipsc-sportschuetzen-nrw (ätt) web (punkt) de
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Schicke mir mal eine PN, wir haben durch Austritt noch was frei, Kreis RE, Training im Durchschnitt 3xMonat Samstags Nachmittag für 2 Std. Angabe Wohnort wäre vielleicht hilfreich...
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Kann ich leider bestätigen Hab mir ein Glock MOS WS mit kleinem DocterSight zugelegt, da ich mit meinen trüben Augen und Schießbrille zwar das Korn, aber keine Treffer mehr ab 10 m erkennen kann. Bei Langwaffen komme ich super mit Rotpunkt zurecht, vermutlich weil der Anschlag recht wiederholgenau erfolgt. Mit der Pistole ist es erst einmal sehr ernüchternd, frei stehend habe ich den Rotpunkt sofort, aber sobald ich irgendwie verdreht, gehockt, einhändig etc. ziele, muss ich erst umständlich suchen und verliere Zeit. Die erhoffte Erleichterung und erwartete Geschwindigkeitssteigerung habe ich erst einmal nicht und hoffe, dass das mit der Zeit und Übung besser wird. Kann nur raten, vor einem Kauf erst mal bei einem Kollegen eine Pistole mit Optik zu schießen.
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Habe gute Erfahrungen mit Aliexpress gemacht, wenn da die Lieferung nicht einwandfrei ist, gibt es Geld zurück. Da bekommen die Verkäufer die Kohle erst, wenn der Kunde zufrieden ist. Hat bei mir bei einer Reklamation problemlos geklappt. Ich nutze eine SJ4000 für meine Multicopter, klein, leicht und gute Aufnahmen. Allerdings ist da inzwischen kaum noch ein Preisvorteil gegenüber Amazon, aber generell deutlich billiger als eine Gopro.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Wolfgang553 antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Habe über kleinanzeigen einen 2. großen LW B-Schrank (auf Vorrat) von Privat gekauft und gleich Fotos mit Typenschild an die Behörde gemailt. Damit bin ich auf der sicheren Seite, da ich keinen Kaufbeleg nachweisen kann. Die anderen Tresore hatte ich bei WBK Antrag eh angeben müssen. -
Datenquelle: Merkblatt der Arbeitsgruppe Waffenaufbewahrung LKA NRW Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 (1) Satz 1 WaffRNeuRegG).... ...Außer Schusswaffen zählen zu den Waffen z.B. auch: • Bajonette, Schwerter • Reizstoffsprühgeräte mit amtlichen Prüfzeichen • Schreckschusswaffen, Luftdruck- und Federdruckwaffen • Armbrüste • Dekorationswaffen Diese Waffen sind gegen die schnelle Wegnahme zu sichern! Früher hieß es noch, nur wenn Minderjährige Zutritt zur Wohnung haben, muss weggeschlossen werden. Jetzt müsste man die Waffen an der Wand schon andübeln oder mit Schlössern sichern.
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- waffengesetz
- aufbewahrung
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Leider ist ein verschlossener Raum rechtlich kein Behältnis: Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist. Quelle: MüKo-StGB/Schmitz, 2. Auflage München 2011, § 243 StGB, Rn 32 Daher ist auch die pöse Schreckschußwaffe, das große Bowie-Messer oder der alte Vorderlader an der Wand schwerstens verboten. Wehe das wird mal entdeckt - dann folgt die volle Härte des Gesetztes! Achso, gravierende Konsequenzen hat das meist nur für LWB, in andere Wohnungen kommt ja so schnell keiner rein...
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Ich habe mir mal das Video von Frank angesehen, die Jubelstage mit 63 Schuß war ja der Hammer Ich hoffe, ich kann nächstes Jahr wieder mitmischen, so ganz ohne Knattern ist schon zum Noch mehr vermisse die belgischen Pommes Spezial nach dem Match...
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Kein kleiner Waffenschein für Böhmermann?
Wolfgang553 antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Na da bin ich aber mal gespannt, in anderen Angelegenheiten richtet sich die Justiz doch auch nach der gewollten politischen Richtung bei der "Rechtsfindung"... -
Ach die sind viel zu schön... Das mit der ersten Hilfe ist kein Scherz, genau so eine Blechkiste erfüllt die Bestimmungen, mehr braucht es nicht. Gab bei IKEA mal den Ätran (gibts nicht mehr) aber auf Kleinanzeigen habe ich meinen auch für kleines Geld bekommen, hier ein Beispiel: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/medizinschrank-ikea-aetran/444294712-91-8613 und dann noch einen Aufkleber für Explosionsgefährlich drauf bappen und der SB ist glücklich PS: Das ist nicht mein Schrank, meine Schnappspullen lager ich im Munitionsschrank...
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Genau, so ein oller Blechschrank/Kiste ist so labil, das gibt im Falle einer Zündung keinen nennenswerten Druckaufbau. Ein Tresor ist dagegen ein 1a Behältnis für eine möglichst große Sprengwirkung Ich kann daher auch nicht verstehen, warum so viele SBs auf Tresore stehen? Mit pers. ist nichts von Urteilen bekannt, nach meinem Kenntnisstand ist die LR410 für alle Bundesländer bindend. Trotzdem ist es echt unterhaltsam, wann man mal diverse Merkblätter von Behörden vergleicht, da stehen ganz schön lustige Dinge drin Wenn Dir Dein SB auf mündliche Nachfrage zur Rechtsgrundlage keine Auskunft gibt (...basta, das ist so...), bleibt nur die Angelegenheit auf die harte Tour klären zu lassen. Also die Lagerung so belassen, bei Versagung der Pappe einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen und Widerspruch/Klage einreichen. Mir schwillt zwar auch immer der Kamm, wenn die Waffenbehörde oder sonstige SBs ihre eigenen eigenwilligen Ansichten haben, aber wenn es nicht um wirklich wichtige Dinge geht, habe ich echt keine Zeit mich auf einen langwierigen Rechtsstreit einzulassen, nur um der Prinzipien willen.
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Hallo Karl, braucht es nicht, die Behörden/SB machen sich leider gerne eigene Vorschriften, die Sachen enthalten, die nicht durch die LR410 gedeckt sind... Die Anforderungen an den Raum waren ja wohl in Ordnung? Es gibt nur Vorschriften über die Gesamtlagermenge und die getrennte Lagerung von brennbaren oder entzündlichen Stoffen (Zündhütchen). Spreng 5.410 4.10 Anhang Nr. 4.2 Absatz 10(1) Stoffe und Gegenstände dürfen in einem Behältnis nur getrennt von Gegenständen mit Zündstoff aufbewahrt werden. Die Abtrennung muss so beschaffen sein, dass die Übertragung einer Detonation auf andere Stoffe und Gegenstände verhindert wird. (2) In einem gemeinsamen Behältnis müssen Zündhütchen von Schwarzpulver und Treibladungspul-ver so getrennt aufbewahrt werden, dass eine von den Zündhütchen ausgehende Zündübertragung vermieden wird (z. B. Zwischenwand). Bei einem extra Innenfach sollte das alles gewährleistet sein, zumal bei Munition das durchzünden von Zündhütchen schwierig wird... Bei mir wollte der SB auch meine Presse und Arbeitsplatz sehen, was nicht von §27 gedeckt ist, da geht es nur um die Lagerung, aber egal. Viel lustiger war die Aussage, dass trotz Raum mit Sicherheitsschloss und Stahltür meine lose auf dem Boden stehende Pulverkiste nicht regelkonform wäre, da diese nicht das erforderliche Mindestgewicht von 200 kg hätte Da hat wohl einer was mit Waffengesetz und Sprengstoffrecht verwechselt... Aber anstatt mit dem Ausdruck der LR410 zu wedeln und eine Grundsatzdiskussion anzustrengen, hab ich zur Pulverlagerung einen kleinen Blech-Medizinschrank angedübelt und Frieden ist. Würde ich Dir auch raten, Du hast war Recht, aber erst mal garantiert Ärger - der Klügere gibt nach ist die stressfreie Wahl! Gruß Wolfgang
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ich glaube ich wandere nach Berlin aus... und dann noch 3Gun
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Hallo Rookie, ich sage mal, vom Spassfaktor und den Kosten ist KK-Minirifle eine feine Sache. Da meist auf kürzeren Entfernungen geschossen wird und das Ding keinen Rückstoß hat, kann man die kleinen Mumpeln so richtig zügig raushauen einzig die doofen 10-er Magazine dämpfen den Spaß. Ich war mal vor einem Jahr auf einem Match in NL, da konnte ich mit meiner kleinen Ruger die 25-er Spender nutzen KW mit Anschlagschaft ist auch ganz nett, aber falls es mal doch auf 50 m geht, versalzen dann die größeren Streukreise der Pistole die Suppe. Da wäre dann ein Gewehr im KW-Kaliber besser, aber auch deutlich teurer. Bevor Du jetzt Dein Konto plünderst, noch etwas zur Ernüchterung: Wie Holzy schrieb, gibt es kaum Machtes, auch bei GK-Büchsen ist in D bis auf die Deutsche Meisterschaft eigentlich nichts im Angebot. Du wirst also bis auf Dein Training nicht viele Möglichkeiten haben, Deine Schätzchen auszuführen. Meine .223-er SIG hat schon einen Platten von den langen Standzeiten Ach ja, vielleicht sollte ich noch erwähnen, das bei KK je nach Waffe und eigenen Schrauber-Fähigkeiten mitunter nicht der beste Schütze gewinnt, sondern der mit den wenigsten Störungen.... Gruß Wolfgang
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Bleibe mal ganz entspannt, da stehen 15 Leute auf der Warteliste, Thomas wird Deinen Startplatz schon vermitteln
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NRW IPSC Training samstags in Bochum freie Plätze (Pistole, Rifle, Flinte, KK)
Wolfgang553 antwortete auf Wolfgang553's Thema in IPSC
Hallo Matthias! Hattest Du nicht schon Anfang Oktober mit unserem Verein gemailt? Oder gibt es noch mehr Polizei(Anwärter) mit Deinem Vornamen und Interesse am IPSC-Schießsport...Seltsam, irgendwie haben sich in der letzten Zeit mehrere Polizisten auf Vereinssuche gemeldet Habe ich Dich evtl. auch vor kurzem Mittwoch auf dem Schießstand Bottop Boy getroffen? Ich hinterlasse mal hier die Info für Interessenten: Wir sind nur ein kleiner Verein und haben keine Vereins-Leihwaffen. Daher ist es bei uns erforderlich, dass Neumitglieder eine WBK und eine eigene Waffe haben. Also wäre erst mal ein größerer Verein (egal welcher Verband) sinnvoll, bei dem Du trainieren kannst, um dann nach einem Jahr die eigene (private) Waffe zu beantragen. Gruß Wolfgang