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schuster

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Alle Inhalte von schuster

  1. wovon träumst du? Sei wann hat "...Grundlage der vorliegenden Fakten, also Sachverhalt und vorhandene Gesetzeslage." die Politik von Gesetzsänderungen, gerade im Bereich des Waffengesetzes, abgehalten??
  2. ... und wo ist die Drehgenehmigung? ... und wo die Reaktion der Behörde? Kinder und Jugendliche bekommen für diese Aktion richtig Ärger!
  3. aber sicher doch, in "über uns":
  4. Bitte nicht nur die Bildchen "lesen" Es steht doch da in Buchstaben: Mit entsprechendem Platz könntest du auch 5 B-Fächer in den A-Schrank einbauen lassen.
  5. Wenn du oft genug Verlängert hast kommst du um eine Neuausstellung nicht herum. Dafür ist dann aber auch eine lange Zeit verstrichen.
  6. a) ja, geht. b) leider doppelte Gebühr zur Gebühr: meine Behörde hat mir vor kurzem einen neuen EFWP mit 10 Einträgen für 50,-€ ausgestellt. 8-) Nachtrag: für den Antrag reichte ein Passfoto und das Antragsformular. Einladung wurde nicht gefordert!
  7. ich habe mit "du" den falschen Bezug gesetzt. also welchen Antrag hatte das Neumitglied gestellt?
  8. Noch mal Nachgefragt: welchen Antrag an wen hast du ausgefüllt??? Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. §§ 14 und 8 WaffG) an den Landesverband oder Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis an den Landrat
  9. Na, wenn der Vorsitzende es doch sag, muss das bei seiner beruflichen Laufbahn auch stimmen. Der Vorsitzend stellt keine WBK aus und beim Antrag auf Befürwortung vom Landesverband gehört halt die Disziplinnummer drauf'!
  10. wo ist das Problem mit den Terminen? 12 x im Jahr oder 18 x Kurzfristig.
  11. ist in §11 AWaffV geregelt! Also Ja, sofern nicht Abs. 3 greift.
  12. ob Verein oder nicht Verein, §15 Abs. 5 ist eindeutig. Auszug aus der Verwaltungsvorschrift:
  13. Der Letzte macht das Licht aus.
  14. schuster

    300 m Stand ?

    den würde ich auch gerne nutzen!
  15. sorry für OT: ihr schießt mit 12er FLG auf die Hochblende mit Stahlblech Zugfestigkeit ≥ 500 N/mm2 Schau dir doch mal die Forderung für Hochblenden an.
  16. mal ´ne Frage: wer ist Betreiber dieser Schießstätte???? §10 AWaffV sagt doch etwas zur Aufsicht. und schau dir doch bitte mal §34 AWaffV an: bei diesen intoleranten "Klamaukbrüdern" befürchte ich , das denen der §27 WaffG auch am Hintern vorbeigeht Durchstreichung von mir ... und Trappschießen ist Schießen!!!
  17. Erzähl das mal einem Versicherungsmakler, gegen Feuer, Sturm, Hagel und Sonstiges wird er dir ein Angebot machen, das Versicherungsmodul "gegen Sportverein" wird er nicht finden.
  18. schuster

    Tresore im Angebot

    Ist Hartmann auch im FWR?????? .... oder hat der sich eingekauft? Sorry, FWR ist kein Vertreter mehr für den LWB. In den Hinterstuben wird eine Suppe gekocht, die mir nicht schmeckt.
  19. Die Lagerung bei einem LWB darf ohne weiteres auch mehr als 1 Monat dauern, es muss aber ein Ende sichtbar sein, siehe §12 Abs. 1 Nr. 1b
  20. sorry Manfred, bitte keine falschen Zahlen in die Welt setzen! B-Tresor über 5 Kurzwaffen, max. 10 KW, 200kg oder Verankerung >200kg Abscherkraft. Und mein 1. LW-A-7er-Tresor kam in den 90er Jahren ins Haus, bei 5 Kindern, ohne Gesetzesvorgabe, kein Typenschid und der Besenschrank war überfüllt. 8-)) ... und der wiegt keine 200kg.
  21. schuster

    WBK weg?

    Wie kommst du darauf?? Wo hat die Sachkunde das Verfallsdatum? Und im Verein bist du doch schon länger.
  22. schuster

    Standsperre

    Ist ja auch klar, da diese Ausbilung durch die DSB-Landesverbände erfolgt! Schau dir mal deine angehängt Graphik an. Na, dann fällt der RSB ja aus dem Ramen, da er Schießleiter ausbildet. Quelle: RSB Lehrgangsausschreibung z.B. 3.2.2013 uups, die haben tatsächlich "sport" unterschlagen, das muss angemeckert werden!
  23. Kleine Korrektur, du sprichst auch nicht für mich; also halte dich doch bitte an dem, was du selber geschrieben hast. Ich hätte auch ganz gerne die Begründung.
  24. Der Ausbildung nach ist er es, er muss aber auch nicht in dieser Funktion tätig sein, sofern andere, bestellte Aufsichten zur Verfügung stehen. Schön. Das nicht, aber jeder Schießsportleiter ist auch qualifizierte Aufsicht! Wie es der BDMP hält, ohne Lehrgang Aufsichtspersonen zu qualifizieren, weis ich nicht; eine entsprechende Regelung habe ich unter den Ordnungen leider nicht gefunden. Dort finde ich nur:
  25. Na ja, selbst der BDMP legt da einem Steine in den Weg: Es gibt zwar die Möglichkeit der Gleichstellung von Schießleitern aus anderen Verbänden, dabei kommt man aber auch nicht um den Lehrgang herum. Und was koster der??? Nicht "außerdem" sondern nur durch den Schießleiter bist du Aufsichtsberechtigt. Tja ... siehe §3 Und §6 edit: Paragraph hinzugefügt
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