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Ja, aus den 80ern.
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Ich habe BKA VA-Genehmigungen gesehen, da war schon der Transport beschränkt auf Sammler-Veranstaltungen.
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Der hätte sich einfach eine Rote holen sollen... Meine These: Die rote WBK ist die am einfachsten zu erhaltene WBK, da abgesehen von der Prüfung des Sammelthemas keine Bedürfnisprüfung stattfindet. frogger
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Büffeljagd mit der Windbüchse: Wildschweinjagd mit der Windbüchse
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Ähnlich war es doch auch bei den Pfeilabschussgeräten. Die waren frei und nachdem Herr Sprave die Teile propagiert und vertrieben hat, sind sie jetzt eben WBK -pflichtig. Aus die Maus... frogger
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War in der DDR auch genug. Ohne Zielfernrohr. Ging auch.
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Dann kannst Du Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangen. Anfragegenerator bei "Frag den Staat". Funktioniert. https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/ Gruß, frogger
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Der Shop hat alles, wo bei mir das Warnglöckchen angeht. Incl. kruder Übersetzungen.
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Bad Karma: https://www.google.de/maps/search/Gruenauer+Strasse+99,+Müssen,Schleswig-Holstein+21516/@53.4942655,10.558077,17.04z?entry=ttu
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Waffenexport nach Polen - Welche Dienstleister?
frosch antwortete auf Herr_Merlin's Thema in Allgemein
Waffen Bock. Am Ende des Tages: Ziemlich teuer. Ich würde es selbst machen. frogger -
Die Frage, ob Baldwin abgedrückt hat oder nicht, finde ich persönlich eher nebensächlich. Die zentrale Frage für mich wäre, ob er sich fest ohne eigene Überprüfung darauf verlassen darf, eine nur mit Knallpatronen geladene Waffe überreicht bekommen zu haben. Die zweite Frage wäre, was für eine Qualifikation die "Waffenmeisterin" tatsächlich hat und ob es hier von wem auch immer beim Casting einen Fehler gegeben hat. Mit den Filmwaffen dann auch noch am Set ein Spassschießen mit scharfen Patronen zu veranstalten, ist absolut daneben. frogger
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Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
frosch antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
Also kommen tut das aus dem gewerblichen §7/§20 Bereich und ist dort auch berechtigt. Ein Stotterer als Sprengleiter? Eher nicht. Ein Stotterer als Wiederlader eh einsam im Keller sitzend - Why not-kein Problem... So etwas im §27 Bereich zu fordern ist Quatsch. Da reicht der Besuch im Amt bei der Antragsabgabe, um eine vernünftige Einschätzung vornehmen zu können. Ich würde im §27 Bereich dagegen klagen. frogger -
Finnland fördert Schießstandbau um Wehrhaftigkeit der Bevölkerung zu erhöhen
frosch antwortete auf Stefan Klein's Thema in Allgemein
PETA? Können die auch mal was anderes als mit nem fetten BMW auf dem Münchner Marienplatz aufkreuzen? -
Finnland fördert Schießstandbau um Wehrhaftigkeit der Bevölkerung zu erhöhen
frosch antwortete auf Stefan Klein's Thema in Allgemein
Jäger dürfen wenigstens die Affenjagd üben: Und da dieser hier ein mutierter Affe ist, gilt auch kein CITES. -
Munitionseintrag für 38 Special Muni für 357 Mag. Revolver in WBK eingetragen?
frosch antwortete auf Derek's Thema in Waffenrecht
https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/kaliberidentische-munition/ -
Munitionseintrag für 38 Special Muni für 357 Mag. Revolver in WBK eingetragen?
frosch antwortete auf Derek's Thema in Waffenrecht
Moin! Die Abstempelung der MEB Spalte in der WBK erlaubt den Erwerb sämtlicher beschußrechtlich zulässiger Muntionssorten für die eingetragende Waffe. Bei Eintrag 357 Mag mit MEB darf also 38 Special erworben werden. Gruß, frogger -
.357 Magnum als Jäger ohne Munitionserwerbserlaubnis?
frosch antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
lang für BÜCHSEN -
.357 Magnum als Jäger ohne Munitionserwerbserlaubnis?
frosch antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
Wie gesagt, da backt jede Behörde ihre eigenen Brötchen. In dem von mir geschilderten Fall, erfolgte dann schließlich doch noch die Abstempelung der MEB in der WBK, weil sich dieser Jäger darüber beklagte, dass die Händler die Munitionsabgebe verweigerten und ihm dieses auch schriftlich bestätigten. -
.357 Magnum als Jäger ohne Munitionserwerbserlaubnis?
frosch antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
Moin! Das Waffengesetz besagt folgendes: §13 Abs5 (5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist. Damit müsste es nach den Buchstaben des Gesetzes für einen Jäger auch erlaubt sein, Kurzwaffenmunition, die zur Verwendung aus Langwaffen vorgesehen ist, erlaubnisfrei zu erwerben. Nun wissen wir aber, dass es dieses bereits erwähnte Urteil aus Berlin gibt, das an Kreativität kaum zu überbieten ist. Aus der Praxis weiß ich, dass die Genehmigungsbehörden diesen Punkt unterschiedlich auslegen. Daraus folgt, dass die einzig richtige Maßnahme die Beantragung eines Feststellungsbescheides Deiner Behörde ist. Dann weißt Du, ob Du Kurzwaffenmunition zur Verwendung aus Langwaffen erwerben darfst. Einem Bekannten wurde die Abstempelung des Munitionserwerbes in der WBK verweigert, weil die Behörde der Ansicht ist, dass die Munition auf Jagdschein als Erwerbsgrundlage zu erwerben ist. frogger -
Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Hier ein Beispiel aus NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20027&ver=8&val=20027&sg=0&menu=0&vd_back=N Diese Verordnung stützt sich auf https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19974&vd_back=N1338a&sg=0&menu=1 welche sich wiederum auf § 42 WaffG Absatz 5 Satz 4 Halbsatz 1 und Absatz 6 Satz 4 Halbsatz 1 stützt. Es ist in der Verordnung selber dann auch nur von Waffen und Messern >4cm die Rede. frogger
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https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-sachsen-anhalt-3k20821-halle-waffenverbotszone-verordnung-unwirksam-verwaltungsakt-waffen-verbot/ Die Österreichische Lösung hat einen gewissen Charme: Drittstaatsangehörige https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2020/01_02/waffenrecht_bf_20200117.pdf
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Das mag sein, aber die Waffenverbotszonen beruhen auf dem Waffengesetz und dieses erfasst Werkzeug explizit nicht. So ist in §42 Waffge nur folgender Verbotsumgfang geregelt: Abs5: das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Abs6: dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter Ein Verbot von Werkzeugen kann sich also nicht auf §42 WaffG stützen. Gruß, frogger
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Rechtlich ist es definitiv ein Werkzeug und unterliegt nicht dem Waffenrecht. Wenn es auch verboten sein soll, muss auch Werkzeug in die Verbotsliste der Allgemeinverfügung aufgenommen werden. frogger
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Mein Favorit: Dreikanthohlschaber Billig (9,17€) und gut. frogger
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Das ist auch so nicht zwingend nötig. Mit Bescheinigung vom Kreisjägerschafts-Schießwart oder vom Kreisjägermeister bekommst Du meistens recht problemlos eine weitere Kleinkaliberwaffe über das Grundkontingent hinaus. Zumindest bei uns ist das gelebte Praxis. Den Rest der Waffen wkauft man über Jagdschein und gut ist. frogger