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Tatonka

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  1. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/evaluierung-von-gesetzen/evaluierung-3-WaffRAEndG.html Stellungnahme der Verbände Evaluierungsbericht zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz Eigentlich habe ich das Dokument "Evaluierung und Fortentwicklung des Waffenrechts gem. KoaV KoaV 21. LP vom 03.08.26 gesucht und wollte es für euch verlinken. Vielleicht könnt ihr kann jemand von euch das ergänzen:
  2. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/evaluierung-von-gesetzen/evaluierung-3-WaffRAEndG.html https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/evaluierung-von-gesetzen/downloads/stellungnahmen/WaffRAendG/stellungnahmen-WaffRAendG.pdf?__blob=publicationFile&v=1 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/evaluierung-von-gesetzen/downloads/berichte/evaluierungsbericht-3-WaffRAEndG.pdf?__blob=publicationFile&v=3
  3. Ich frage als KW-Schütze: Man kann - laut Fragestellung - ein System im Holzschaft so fest einspannen, dass man einen Lauf über zwei "Höcker" ein-zwei Winkelsekunden elastisch auslenken kann? In jedem Gewinde ist Spiel, wenn man zwei Teile so "schräg" wie beschrieben zu verschraubt, dann müssten die Flächen zur Zentrierung schief sein. Oder das ist etwas dazwischen? Schief sollte sich doch leicht auf der Drehbank von einem Buchsenmacher lösen lassen - vor allem wenn der Lauf gerade sein soll. Von den alten Weltkriegs - Ordonanzgewehren hört man von Kollegen, dass Versuche aus dem alten Schätzchen einen "Freischinger" ziemlich schief gehen können. Aber mit ein bisschen anliegende Holz 20cm auf 50m - kann ich mir nicht vorstellen. Was aber nur an meiner geringen Phantasie liegt.
  4. Hallo, ich verstehe den Grund nicht, warum mit der beantragten Änderung das illegale Führen einfacher, härter durch unsere Justiz bestraft werden könnte? Haltet ihr den Äußerungswunsch einer Justiz, die einem Mitglied der Familie C. glaubt, dass sein Mitführen einer Machete zu einem illegalen Glücksspiel, seiner Angst geschuldet war. Nicht ganz so neu aber bei der Evaluierung vielleicht trotzdem wichtig? Der Berliner Senat hat am 18. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 383/26). Ziel des Antrags ist es, den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig als Verbrechen einzustufen. Damit wäre eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. § 52 Strafvorschriften ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 a) eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder b) Munition erwirbt oder besitzt, https://dejure.org/gesetze/WaffG/52.html Die aktuell maximal möglichen Strafen werden augenscheinlich nicht von der Staatsanwaltschaft gefordert. Wo ist die Falle für Legalwaffenbesitzer?
  5. Ich verstehe, was du ausdrücken möchtest. Grundsätzlich sind die Materialien bei der deutschen Profilzylindern+Schlüsselkombination so gewählt, dass sich der Schlüssel und nicht das teure und aufwendiger zu wechselnde Schloss (PZ) abnutzt.
  6. http://vdb-waffen.de/umfrage Der VDB benötigt eure fachkundigen Antworten, kein Meckern, keine Kritik an der Fragestellung, sondern konstruktive, sinnvolle Argumente finden. Es sicher nicht notwendig und sinnvoll alle BMI Fragen zu beantworten sondern sich auf einen Teilaspekt zu konzentrieren. Es geht nach meinem Verständnis um zusätzliche - bisher so nicht vorgebrachte - Argumente aus unserer Sicht. Beispiel "Aufbewahrung: Zur Diskussion stehen höhere technische Anforderungen an die Aufbewahrung sowie Vorgaben zur Verankerung von Waffenschränken. Je nach Ausgestaltung könnten hiervon auch bestehende Schränke und Aufbewahrungslösungen betroffen sein." Aktuell kann ich noch irgendwann mal meine Waffen vererben, die zugehörigen Waffenschränke würden für die sichere Aufbewahrung nicht mehr ausreichen. Hier wären unterschiedliche Argumente vom tatsächlichen "aufbruchtechnische" Vergleiche der Normen bis zur rechtlichen Bewertung möglich? Oder zum Thema Wechselsysteme Argumente für beliebig viele Wechselsysteme je Grundwaffe ohne den Erwerb von Komplettwaffen zu diskriminieren. Cave: Die Fragen sind im Behördensprech formuliert - die Fragestellung beantworten. https://script.google.com/macros/s/AKfycby-pvfRhJRvA9XEyMKaGVLg2XRcGNDEzppq1t8kDmb5HiTcWElE-0NN5XPh_m_e2ATS/exec Ich sehe gerade, dass der Link zum Fragenkatalog auch im Thema Evaluierung des Waffengesetzes - BMI überfordert ist - gepostet wurde,.
  7. Sind in Österreich damit komplette Wechselsystemen gemeint oder wird ggf. Lauf und Schlitten einzeln gezählt Also 2 Wechselsysteme je Grundwaffe oder die Summe der in Österreich mit einer Seriennummer versehenden wesentlichen (erlaubnispflichtigen) zu der Waffe passenden Waffenteile?
  8. Warum in Technik investieren und permanent den Behörden Zugriff gewähren? Spart das Geld,, @Schwarzwälder@Schwarzwälder bringt eine monatliche Gebühr vor. In einem seiner vielen Beiträge schätzt er diese und auf ~30€/Monat. Warum etwas ändern, ist wenn es kein Problem gibt? Die, die es betrifft - überlegt euch welche Interessenvertretung für eure 360€/Jahr und die der anderen zukünftig Betroffenen entsprechende Lobbyarbeit für die Jagd, den uneingeschränkten Besitz von Jagdwaffen macht. Ein, zwei Jahre lang.Jagd als Klimaschutz, Unterstützung des Waldumbaus, Schutz von Bodenbrütern vor dem invasive Waschbär, usw. Für jede politische Position die richtige "Werbung" ähh Information. Einen Gefahrenmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle kann schon jetzt jeder für sich und seine Familie einrichten lassen. Die Bewachung der Jagdwaffen ist da einfach ein netter Nebeneffekt. Und wollt ihr wirklich dem Sicherheitsdienstleister eures geringstem Mißtrauen mitteilen, dass ihr Waffen im Haus habt? Bei quasi jedem spektakulärem Einbruch (Uhrendepot, Bankschließfächer, 100kg Goldmünze... ) der letzten Jahre war ein Insider des Sicherheitsdienstleisters beteiligt. Bei Einbrüchen scheinen Langwaffen bisher eher unerwünschter Beifang zu sein.
  9. @Bounty Tür ab sofort besser einen Spalt offen lassen? Eigentlich nicht Islamophob gedacht sondern eher die Beobachtung welche gruppendynamischen Prozesse /Exzesse bereits jetzt bei uns vor der Haustür möglich und über TikToc, Social Media leicht organisierbar sind. Bannmeile zum Parlament oder EU-Außengrenze sind da in der scheren Menschenmasse schnell überwunden.
  10. Rechts, das kann durchaus sein? Da ich aber die Exzesse der arabisch-palästinensische Bevölkerungsgruppen (inkl. deren linken Unterstützern) anlässlich des Überfalls auf Israel erleben konnte - sehe ich, dass aufgrund der Personenzahl, der verpassten Integration in ein westliches Wertesystem, als eine größere Gefahr, die ausgehend von der arabischen Community da auf uns zukommt. Damit meine ich auch nicht einzelne Terroristen aus dieser Bevölkerungsgruppe sondern einen marodieren Mob, der der tagelang auf den Straßen, die unseren Straßen und Plätzen, die "feiert". Hat aber alles nichts unmittelbar mit einer möglichen - denkbaren - Begrenzung der Langwaffen für Jäger zutun. Was noch nicht thematisiert wurde ist eine Differenzierung der möglichen Begrenzung zwischen Selbstladeflinten, - Büchsen und Mehr- bzw. Einzelladern. Etwas womit Sportschützen leider schon länger leben müssen.
  11. Auch wenn es von dem von mir erstellten Thema abschweift, gibt es ja neben der Fragestellung des Bedürfnis: Jagdschein und/oder Nachweis, dass dass tatsächlich gejagt wird oder rückwirkend gejagd wurde - noch die Diskussion über Fähigkeitsnachweise für unterschiedliche Jagdarten. Auch hier fliegt der föderale Flickenteppich. Für bestimmte Jagdarten oder einzelne Bundesländer habe ich folgendes gefunden. Allgemeine gesetzliche Pflichtübungen - Berlin: Übungsschießen alle 3 Jahre (§19 Abs. 3 LJagdG Bln) - Sachsen: jährliche Schießübung (§1 Abs. 4 SächsJagdG) In Baden-Württemberg als Beispiel gilt: Um an einer Bewegungsjagd teilnehmen zu dürfen – oder mit Schrot Flugwild zu bejagen – ist grundsätzlich ein Schießnachweis erforderlich. Jäger müssen nachweisen, dass sie innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate (gerechnet ab dem Jagdtag) ihre Schießfertigkeiten in der betreffenden Disziplin geübt und überprüft haben. Sinnvoll oder Gängelei? §19 Abs. 3 LJagdG Bln Wer die Jagd ausüben will, hat nach der Prüfung seine Schießfertigkeit zu erhalten und möglichst zu verbessern. Als Nachweis fortbestehender hinreichender Schießfertigkeit soll für die Erteilung des Jagdscheins alle drei Jahre eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Übungsschießen verlangt werden. Klingt erst einmal doch vernünftig, wenn man seine Schießfertigkeit erhalten und möglichst noch verbessern soll? §1 Abs. 4 SächsJagdG) ist schwammiger als Berlin. Soll ist ja keine Verpflichtung Wer die Jagd ausübt, soll vor Beginn der Jagdausübung im Jagdjahr an einer Übung im jagdlichen Schießen teilgenommen haben. Weiß jemand, wie das Pflichttraining in Berlin bei der Verlängerung des Jagdscheins tatsächlich berücksichtigt wird? https://www.pirsch.de/jagdwissen/jagdrecht/drueckjagd-welchem-bundesland-brauchen-schiessnachweis-39882
  12. Für deine Aussage spricht, dass verhältnismäßig mehr Abgeordnete selbst Jäger sind als in der Bevölkerung, die sie vertreten. Wenn ich darauf wetten müsste, dann würde ich eher von 10 Waffen ausgehen. + Bestandsschutz. So sehr ich allen ihre Waffen gönne, einige Jäger und Anbieter haben doch viel dafür getan - Zweifel in die Behörden zu bekommen. Die einzigen Menschen, die sich legal in der Öffentlichkeit (Wald und Feldflächen sind in Deutschland nicht einsam) zeigen dürfen, sind Jäger. Sie können dies mit Waffen, tun, die Aufgrund ihrer äußeren Erscheinung eher dem entsprechen, was der Jogger, Radfahrer, und Hundehalter sonst im Kriegsberichtsteil der Tagesschau sieht. Waffen von Sportschützen ohne gefährliche Lüftingsschlize sehen quasi nie "öffentliches" Tageslicht, die MP5 des Jägers schon. OK Niemand hat behauptet, dass er das Waffengesetz wäre logisch. Wenn man seine Privilegierung nicht versteht und übertreibt, dann wird - mit Bestandsschutz und Übergangsfrist- der Gesetzgeber diese Privilegierung einschränken (müssen). Was ich daran wirklich schade finde, ist dass die alten Jagdwaffen aus der Familie nicht mehr so einfach an die neue Generation weiter gegeben werden können. Wenn die aktiv genutzte Waffenzahl limitiert ist, dann landet das veraltete Gewehr vom Uropa nur auf der Erben - WBK oder schlimmer im Alteisen. Die "unvernünftigen" Waffen werden Jäger wahrscheinlich zukünftig über einen Schießsportverband erwerben müssen, weil die eigenen Jagdverbände hier scheinbar keinen Grund für die Verwendung bei der Jagd sehen bzw. unnötiges Konfliktpotential gegenüber dem Gesetzgeber. "unvernünftig" im Sinne von den Äußerungen zu der einzelnen Spaßwaffe, die hier vereinzelt erwähnt werden. Spaß ist weder bei Sportschützen noch bei Jägern als Bedürfnis vorgesehen. Kann mir jemand helfen und erklären, wie und wo man eine MP5 jagdlich einsetzt?
  13. Etwas zum Lesen: Titel: Waffenrechtliches Bedürfnis und Waffenanzahl bei Jägern und Sportschützen https://www.bundestag.de/resource/blob/1193718/WD-7-042-26.pdf Waffen horten bei Jägern Während die Problematik des Waffenhortens bei Sportschützen aufgrund der durch den Gesetzgeber immer enger gefassten Bedürfnisausgestaltung in § 14 WaffG, namentlich der Anforderungen an konkrete waffenbezogene Bedürfnisnachweise und der dort enthaltenen Kontingentierungen auch bei privilegierten Waffen in praxi weniger problematische Rechtsfragen aufwerfen dürfte, ist bei Inhabern von Jahresjagdscheinen insoweit die Wirkung von § 13 Absatz 2 Satz 2 WaffG fraglich: können hiernach Jäger entsprechende Waffen über das zur Jagdausübung Erforderliche hinaus faktisch „anhäufen“, ohne dass die zuständige Waffenbehörde insofern eine Handhabe zur Prüfung des Bedürfnisses nach § 13 Absatz 1 WaffG oder § 8 WaffG hätte? Von Teilen der waffenrechtlichen Literatur und vereinzelter Rechtsprechung wird in diesem Kontext die Auffassung vertreten, dass § 13 WaffG gegenüber § 8 WaffG eine „spezialgesetzliche Vorrangvorschrift“16 sei und, soweit § 13 WaffG dem Wortlaut nach einschlägig sei, kein Raum für eine ergänzende Heranziehung von § 8 WaffG und eine hierauf gestützte behördliche Bedürfnisprüfung bestehe. 17 Der gesetzlichen Konzeption liege der Ansatz zugrunde, dass die Entscheidung darüber, welche Waffe erworben wird, allein beim Jäger selbst liegen solle, weshalb das Waffenrecht grundsätzlich keine konkreten Bedürfnis- und Verwendungsnachweise von einem Jäger einfordere.18 Die Forderung für eine Glaubhaftmachung hinsichtlich des waffenrechtlichen Bedürfnisses sei jedenfalls im Rahmen des Erwerbs von Langwaffen vor dem Hintergrund des entgegenstehenden gesetzgeberischen Regelungsansatzes unzulässig.19 Die Formulierung „erfolgt keine Prüfung“ in § 13 Absatz 2 Satz 2 WaffG führe zu einer gebundenen Verwaltung, der kein 11 Vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 56 sowie oben Gliederungspunkt 2. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/31072026_wissenschaftlicher_dienst_des_bundestages_bestaetigt_aktuell_keine_begrenzung_von_langwaffe.html Falls es das Thema bereits so gibt - bitte zusammen führen.
  14. @nyota Ist dir das so selbst eingefallen? Liest sich im Vergleich zu deinen anderen Beiträgen irgendwie künstlich? Warum ist ein Revolver in deinen Augen eine Waffe der Intimität und des Verrats? In welchem Jahrhundert? In welchen historischen Fällen? Was empfindest du an einem Schwertkampf distanziert? Auf den ersten Blick ist man ja schon etwas näher dran und als bei einem Revolver? Ein Schwert war vor allem über viele Jahrhunderte sehr teuer, vielleicht das erste Single Use Gerät der Menschheit. Ein Beil, der egal ob Stein oder Bronce, kann vielfältig genutzt werden. Ein Schwert dient ausschließlich dazu Menschzu verletzen oder zu töten. Und dabei ist man weder distanziert noch ritterlich. Die Waffe Schwert ist viel älter als der Zeitraum der "Ritter" Schwertduell wahrscheinlich halbwegs authentisch Ganz verrückt wird deine Argumentation, wenn wenn man militärhistorisch auf den Zeitraum schaut, wo Sword/Säbel und Revolver gleichzeitig eingesetzt werden. War jetzt der Kavallerieangriff mit der Blankwaffe anders zu sehen als mit dem Revolver in der anderen Hand? Was ist an Erdogans 6 Zoll Revolver oder einem Colt Walker heimlicher als an einem Dutch Dagger, einem britischen Kommandodolch oder einem "Nierenstecher" KI oder hast du da ein Bild im Kopf, was nicht so ganz beim Mitleser ankommt.? Wenn du so zu dem Inhalt und den Formulierunge stehst - Bitte trotzdem beim nächsten Kopieren von Copilot auf die Schriftgröße beim Einfügen achten.
  15. Das ist doch ziemlich unwahrscheinlich, wie sein Lebenslauf zeigt. https://www.ardmediathek.de/serie/erdogan-tuerkce/staffel-1/Y3JpZDovL3dkci5kZS9lcmRvZ2FuIHR1ZXJraXNjaA/1
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