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Alle Inhalte von wahrsager
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... also im Katalog 03/04 sehe ich: eine two-tone-waffe "cz 75 standard ipsc" mit kleinem magazintrichter für 1399,- und eine schwarze cz75 team edition II mit chom-bedienteilen, grösserem jetfunnel, höherer magazinkapazität, anderem checkering etc. für 1599,- falls du letztere gebraucht willst, kostet sie dich wahrscheinlich dann auch 1000 oder mehr... haben sich die preise so verändert?
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also, da stimme ich dir mal ganz ausnahmsweise zu, mouche. aber nur gaaaanz ausnahmsweise... trotz früheren querelen.
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hermes, das muss ja kein orden oder "rang" sein. ein lob und ein "danke" tun es auch.
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Schlangenführerschein, unsere Regierung, Möllemann, ... mehr fällt mir jetzt gerade nicht ein.
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hm... alte behördenfahrzeuge werden auch immer ohne gewährleistung versteigert...
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...spass! mal im ernst: ich weiss nicht, wozu das nötig ist? die hilfsbereiten helfen hier doch nicht um eine belohnung zu kassieren...? dieses forum ist ein geben und nehmen (in jeder hinsicht) und es funktioniert meiner meinung nach ganz gut. also warum was ändern? allerdings bin ich erstens eh schon sponsor und zweitens sowieso kein kandidat, da meine hilfreichen posts in meinem offtopic-haufen nur schwer zu finden sind also sollte man die "betroffenen" dazu selber anhören. ich hege nur die befürchtung, dass es ein neuer ausgangspunkt für ärger werden könnte... "warum der und nicht der", forderungen nach wieder-aberkennung, etc... wie wäre es damit: wer durch einen tipp eines users eine menge geld gespart hat oder wem sonstwie geholfen wurde, schenkt dem ratgeber einfach ein jahr beitrag...
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Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
wahrsager antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
änderbar, ja... aber wann? ich bin lieber in einen zweiten BDS-verein eingetreten, vielleicht kommt ja 2006 der BDMP dazu... ansonsten könnte ich noch den VdRBW empfehlen. da kann man schön langwaffen schiessen (und kw natürlich auch). -
Guns unlimited - unbegrenzter legaler Waffenerwerb
wahrsager antwortete auf therealsilencer's Thema in Allgemein
meine güte! -
Gründung und Anerkennung eines Schiesssportverband
wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
nee, bier! -
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wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
"Bei der Verpflegung auf Wettkämpfen ist darauf zu achten, mindestens ein vegetarisches Gericht anzubieten." sowas in der art? -
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wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
wir müssen aber vereine finden, die geschlossen eintreten. sollte eigentlich kein problem sein... wir sind ja bestimmt nicht teuer. -
hallo rolex, demnächst gibt es was neues auf dem deutschen markt, spätestens mitte april ist es soweit. mehr kann ich dazu aber nicht sagen.
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wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
die standaufsicht darf während des schiessens nicht an deckungen teilnehmen. bei deckungen mit gastschützInnen ist die sicherheit zu beachten, bei deckungen mit ehe- und lebenspartnern kann die sicherheit zugunsten der nachwuchsgewinnung vernachlässigt werden. mannschaftsrundendeckungen sind den mitgliedern durch eine rechtzeitige ausschreibung anzuzeigen. -
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wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
der verband ist nicht primär(!) dazu gedacht, der hauptverband eines schützen zu sein, über den dann waffen beantragt werden... er soll doch ergänzung sein zu den schiessdisziplinen der bereits etablierten verbände. dh. jeder DSB, BDS, oder wasauchimmer-verein soll durch die mitgliedschaft in dem verband in der lage sein, auf selbstgestaltete scheiben oder luftballons, kegel, südfrüchte etc. turniere auszurichten oder z.b. disziplinen auf die eigenen möglichkeiten und bedürfnisse anzupassen (z.b. GK-gewehr-wettkampf auf 50m, weil kein 100m stand verfügbar ist.) oder? @ mausebär: wozu die abgrenzungen mit joule oder kaliber? wer mit einer "benachteiligten waffe" antritt, ist selber schuld. schliesslich kann man auch in der ipsc open class mit einem 6-schuss-magazin antreten, wenn man unbedingt will. das hat das bva nicht zu interessieren. ind die satzung kann man ja schreiben, dass es auch sinn der sportordnung ist, dass die technik nur eine nebenrolle spielt und es erwünscht ist, dass kleine turniere um sachpreise (z.b. flüssige) mit verschiedenen kalibern ausgeschossen werden (22lfb gegen 30-06 auf 100m oder so). du hast aber recht, die SpO könnte man ruhig noch präziser und amtlicher ausformulieren, gerade der ausschluss aller verbotenen schiessübungen und deren merkmale sowie der zweidutzendfache hinweis, dass das waffg eingehalten werden muss, ist für das bva sicher wichtig, auch wenn das für einen legalwaffenbesitzer selbstverständlich ist. -
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wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
erst 10000, dann bva. ausserdem: überleg mal, was viele vereine davon abhält, einem weiteren verband beizutreten... bürokratie, hohe kosten pro mitglied, papierkram, konkurrenz ver verbände... das gäbe es bei uns ja nicht. günstiger beitrag pro verein, dann zusendung der SpO, auf deren Basis dann geschossen werden kann. -
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wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
weil die andere sportordnung geändert werden könnte und theoretisch mal nicht mehr genehmigt sein könnte... und dann ist alles im dutt. ich glaube 6 disziplinen sind nicht zuviel. und danke für das amt mach ich gerne. jetzt müsste man nur noch hinkriegen, dass ganze vereine eintreten... -
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wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
neee. es kann sicherlich keine sportordnung genehmigt werden, die auf andere verweist. ich hab das mit dem antrag nochmal umformuliert. -
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wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
soweit ich das sehe, sind gelatinegefüllte behältnisse und luftballons nicht ausgeschlossen. sie machen halt überhaupt keinen sinn und sinnloses schiessen ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, eine anwesende sachkundige person erlaubt es. @gromit: nein, diese disziplinen werden nicht gestrichen. sie sind besonders dazu geeignet, anfängern eine saubere schiesstechnik beizubringen. die regelmässige und ausschliessliche ausübung der disziplinen 1 und 2 ist daher für alle neumitglieder innerhalb der ersten 36 monate grundsätzlich pflicht. das neumitglied kann schriftlich oder mündlich beim verband beantragen, von dieser pflicht befreit zu werden, diesem antrag ist stattzugeben. -
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wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
ich hab's nochmal editiert -
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wahrsager antwortete auf Mausebaer's Thema in Waffenrecht
Disziplin 1: Sportgewehr Die DSB-Wettkampfscheibe für Kleinkaliber wird auf 50m mit 5 Schuss beschossen. Anschlag: Stehend freihändig. Positionswechsel während des Schiessens sind ausdrücklich verboten. Zugelassen sind ausschliesslich Einzellader-Langwaffen im Kaliber .22lfb. Disziplin 2: Sportpistole Die DSB-Wettkampfscheibe für Kleinkaliber wird auf 25m mit 5 Schuss beschossen. Anschlag: Stehend einhändig. Positionswechsel während des Schiessens sind ausdrücklich verboten. Zugelassen sind ausschliesslich Kurzwaffen im Kaliber .22lfb. Disziplin 3: Freie Klasse Gewehr Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 10, maximal 1500m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt. Die Anschlagsart ist frei wählbar. Positions- und Distanzveränderungen während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt. Das Schiessen im deutlich erkennbaren Laufen ist untersagt. Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen. Zugelassen sind ausschliesslich Langwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung. Schalldämpfer sind nicht zugelassen. Disziplin 4: Freie Klasse Kurzwaffe Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 7, maximal 300m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt. Die Anschlagsart ist frei wählbar. Positions- und Distanzveränderungen während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt. Das Schiessen im deutlich erkennbaren Laufen ist untersagt. Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen. Zugelassen sind ausschliesslich Kurzwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung. Schalldämpfer sind nicht zugelassen. Disziplin 5: Offene Klasse Gewehr Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 10, maximal 1500m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt. Die Anschlagsart ist frei wählbar. Positions- und Distanzveränderungen während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt. Das Schiessen im deutlich erkennbaren Laufen ist untersagt. Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen. Zugelassen sind ausschliesslich Langwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung, die in der Disziplin 3 nicht zugelassen sind. Disziplin 6: Offene Klasse Kurzwaffe Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 7, maximal 300m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt. Die Anschlagsart ist frei wählbar. Positions- und Distanzveränderungen während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt. Das Schiessen im deutlich erkennbaren Laufen ist untersagt. Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen. Zugelassen sind ausschliesslich Kurzwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung, die in der Disziplin 4 nicht zugelassen sind. -
ja, aber was macht er dann? dann hat er den büma geärgert und darf sich erstmal einen anderen suchen, der das teil so günstig anbietet...
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mal andersherum gefragt: ist der kauf für 1500 denn ein schlechter kauf, nur weil jemand anders weniger zahlt? wenn karl-heiz auf dem weg zum büma vom bus überfahren wird und deshalb die waffe nicht kaufen kann, hat mk23-socom dann etwas davon? es gibt kein grundrecht auf rabatt. wenn jemand anders weniger zahlt, dann hat er halt glück gehabt und/oder besser gehandelt... oder er ist stammkunde oder ein guter kumpel oder er hat schlimmen körpergeruch, so dass der händler ihm rabatt gab, um ihn schnell loszuwerden. was auch immer. aber wir leben in einer freien marktwirtschaft und das (irgendwie sozialistische) rabattgesetz ist vergangenheit. in einem anderen thread wurde neulich der höhere preis eines händlers als "abzocke" bezeichnet. warum? es zwingt einen doch keiner... abzocke hat immer was mit zwang oder ausnutzen zu tun. das kann bei gebühren der fall sein, oder wenn die mineralölkonzerne alle gleichzeitig den preis zu ferienbeginn anheben. wenn ich aber für ein steak in einem restaurant 5 euro mehr bezahle als in einem anderen lokal, dann ist das zum beispiel keine abzocke, sondern einfach nur teurer. sorry für's abschweifen, aber das blödzeitungsvokabular geht mir auf den keks. @ mouche: ein telefonisch getätigter kauf mit preisverhandlung ist und bleibt ein ferngeschäft. zumindest wenn am telefon die kaufabsicht klar geäussert wurde (okay, den nehm ich) und z.b. die abholung vereinbart wurde.