@ fa454:
vollautos sind gemäss internationalem IPSC-reglement nicht zugelassen.
ich bin mir aber sicher, dass dir IPSC-langwaffe auch in semi spass machen würde.
zu der verständlichkeit: mit solchen forderungen als kernaussage würde man viele leute auf seiner seite haben: die polizei, behörden,... etc.
sowas in der art:
das deutsche waffengesetz muss hinsichtlich seiner ursprünglichen zweckbestimmung, nämlich der erhöhung der inneren sicherheit durch die verhinderung von waffenmissbrauch, sowie seiner anwendbarkeit für behörden und waffenbesitzer reformiert und optimiert werden. ziel dieser massnahme ist ein effektiveres, weil schlankeres waffengesetz, das die verwaltungen entlastet und damit zum alllgemein geforderten bürokratieabbau beiträgt. dabei sollen die bisherigen vorschriften in den bereichen zuverlässigkeitsnachweis, bedürfnispflicht, sachkunde und aufbewahrung beibehalten werden, während regelungen, die nicht durch erwiesenermassen positive wirkung im bereich der missbrauchsverhinderung begründet sind, abgeschafft werden sollen.