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wahrsager

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  1. steht doch alles oben! wenn's für ne flinte zutrifft...
  2. glitzersterne? dann ist der verkauf dieser dinger in deutschland echt unsinn. vielleicht werden sie für frankreich hergestellt... von einem schießstand aus müsstest du damit schiessen dürfen... ich würde aber einen offenen empfehlen...
  3. das thema hatten wir jetzt jedes jahr, es ist eindeutig verboten. knackpunkt ist eben (wie von dir richtig erkannt) das wort "können". es spielt keine rolle, ob die munition nur signalmuni ist. wenn die waffe scharf ist, ist es verboten. die böllerpatronen sind eigentlich zur vogelabwehr gedacht und die leuchtkugeln hätten vielleicht als notsignal für jäger einen sinn. der händler weiss es nicht besser, oder er lügt bewusst um seinen umsatz zu sichern. gut, dass du auf nummer sicher gehst.
  4. hat karneval auch was sachliches zu den hinweisen zur verwaltungsvorschrift zu sagen? wenn hier alle so falsch liegen, dann kann man da doch bestimmt ganz einfach gegen argumentieren...? oder beisst hier ein getretener hund? ich bin nicht im bdmp sondern im bds und ich bin auch kein funktionär irgendeines verbandes. ich wollte in den bdmp schon immer eintreten (als zweitverband), aber aufgrund der stimmung im verband und dem verhalten der "führung" hab ich es mir immer wieder anders überlegt. in meinem freundeskreis gibt es mindestens 5 leute, denen es auch so geht. und wenn ich im verein herumfragen würde, dann wären es sicher noch mehr. zweitens (was eben schon angesprochen wurde) beschränken sich die idiotischen hinweise zur vv ja nicht nur auf bdmp-mitglieder sondern auf alle schützen. und wenn ein schützenfuktionär allen deutschen schützen hinterrücks in den a.... tritt, dann bekommt er auch von allen seiten gegenwind. einfach lächerlich, diesen thread als propaganda von konkurrenzverbänden anzusehen. ist auch gar nicht nötig... wenn der bdmp so weiter macht, dann wird er in ein paar jahren selber an der 10000er-grenze zu knabbern haben. ich hoffe, die bdmp-mitglieder können das verhindern.
  5. wissen die vom BDMP eigentlich, dass sie einige tausend mitglieder mehr haben könnten, wenn sie nicht ständig so einen schei** veranstalten würden?
  6. ich glaube, wenn es um körperhaltung oder pacoursaufbau geht, dann ist die farbe doch auch relativ egal, oder?
  7. wahrsager

    Waffenbörse(n)

    na, nichts los? bist du sicher, dass draussen nicht gerade ein paar terroristen vorbeigelaufen sind? MASSAFAGGAH!!! noch was zur unterhaltung gibt's hier: es ist troll-saison
  8. wahrsager

    Waffenbörse(n)

    Antwort auf: ich möchte nicht wissen wieviele von euch Kritikern unregistrierte Waffen besitzen. keine einzige, frau nolte-berndel
  9. wahrsager

    Waffenbörse(n)

    damit du auch bald über 4000 postings hast...
  10. schreib' einfach luxemburg in dein profil, dann wird es schon keiner falsch einordnen, wenn du mal einen anderen ausdruck verwendest. ein etwas weniger anonymes auftreten ist sowieso für newbies ratsam,dann ist auch die hilfsbereitschaft der anderen user grösser. zum thema "dominantes auge" kann ich dir leider nicht weiterhelfen...
  11. wahrsager

    Waffenbörse(n)

    am 25.11. hast du noch behauptet: Antwort auf: Lol ich war sogar auf Waffenbörsen in Frankreich und Belgien also prall hier net so rum.!! THX Ozzy wenn ich eins mehr hasse als schwätzer, dann sind es schlechte lügner
  12. 5,30 war nur ein sonderangebot... mein overnightkurier nimmt übrigens 7,70 plus steuer für "letter gross", bis 1 kg, haustür/haustür, deutschlandweit (ohne inseln), zustellung nächster werktag.
  13. Antwort auf: Sch...e! Die Post erhöht zum 1.1.05 die Paketgebühren . . . . na und? dann kaufst du halt die freeway-marken jetzt schon. die bleiben ja gültig. vor ein paar wochen gab es mal ein sonderangebot: 3er-pack für 15,90... also nur 5,30 pro paketsendung statt 6,70 bei normalem porto. sehr nützlich für ebay die kunden freuen sich, dass sie "nur" das tatsächliche porto in höhe von 6,70 bezahlen müssen.
  14. Antwort auf: Ich gebe Attilla recht, man sollte bei der Wortwahl aufpassen: eine Routinekontrolle gibt es tatsächlich nicht! arrrgh
  15. warum musst du dich immer in "was wäre wenn"-einzelfallhypothesen verlieren? naja, warte mal die anderen meinungen ab.
  16. Antwort auf: Auch da wird die Behörde schon präzisere Informationen brauchen, denn ich glaube nicht, daß eine bloße Behauptung eines Dritten schon ausreichen kann. attila, im gesetz heisst es "bei begründetem verdacht". das ist sprachlich relativ eindeutig: es reicht ein VERDACHT, dieser muss aber begründet sein. d.h. die behörde darf es nicht auswürfeln. dorftratsch über nicht ordnungsgemäss gesicherte waffen wird reichen, um einen verdacht zu begründen, gezieltes denunzieren sowieso (leider).
  17. im gesetz steht nur "befriedet" oder "geschäftsräume", nicht "betreten verboten".
  18. trooper, vergiss es. genau diese diskussion hatten wir mit sachbearbeiter schonmal. "Betrachten wir doch mal das Waffenbedürfnis ganz nüchtern. Wenn der Räuber Röntgenaugen hat und die Waffe unter dem Tresen sieht oder der Tankstellenbesitzer die Patronen verkehrtrum reingesteckt hat oder ein plötzliches Erdbeben einen 5-Liter-Kanister 0W40 vom Regal auf den Kopf des Räubers schleudert und eh gar kein Geld in der Kasse ist weil die Tanke Betriebsferien hat stellt sich doch die Frage, ob eine Waffe gegeignet und erforderlich ist, den Tankstellenbesitzer zu schützen."
  19. Antwort auf: Moin, ich frag noch weiter: Wie viele Überfälle gab es z.B. auf Politiker oder Staatsanwälte usw. Haben die auch ein Risiko von 1:16 ? Ich glaube nicht, schätze eher mal so 1:1000 oder 1:10.000.... tja, hier wären ein paar klagen mal angebracht...
  20. Antwort auf: Ich bin mir aber sicher das der Gesetzgeber nicht im Sinne hatte allen Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben ihre Waffen zur Verteidigung einzusetzen.Dann hätte er es bestimmt anders formuliert und es wäre im neuen Waffengesetz nicht mit dem Bedürfniss verbunden worden.Das heißt also Sportwaffen sind in erster Linie zum Sportschießen da. Waffen die in einem Waffenschein eingetragen sind in erster Linie zur Verteidigung. Es gibt Fälle wo das Gericht das unerlaubte Führen gebilligt hat da es dazu beitrug einen rechtswiedrigen Angriff abzuwehren. punkt eins: es geht hier aber nicht um unerlaubtes führen, genauer gesagt geht es nicht einmal um führen, da es sich um seine geschäftsräume handelt. und wenn es sich nicht um führen handelt, dann ist auch das bedürfnis egal. punkt zwei: deine interpretationen in allen ehren, aber wenn der gesetzgeber sich ausdrücklich raushält, wenn es um die eigene wohnung und die eigenen geschäftsräume geht, dann sieht er da vielleicht keinen regulierungsbedarf...? (oh wunder) was nicht verboten ist, ist erlaubt. punkt. natürlich darf ich nachts mit der waffe in der hand nachsehen gehen. die polizei rät bekanntlicherweise davon ab, aber verboten ist es nicht. da ist die vernunft des einzelnen gefragt. ich persönlich würde es nur in eeinem extremfall tun, wenn ich das gefühl hätte, dass sich einschliessen, hund rausschicken, polizei rufen etc. aus irgendwelchen gründen nicht ausreicht (hilfeschreie aus der nachbarwohnung o.ä.). wie gesagt, muss jeder selber wissen.
  21. na, so 10 minuten, dachte ich... oder kürzer?
  22. ach, das war ne korrektur? da hättest du aber noch das eigentliche posting editieren können. egal. wollte dir nicht auf die füsse treten, aber falsche darstellungen müssen meiner meinung nach deutlich klargestellt werden, sonst verbreiten sie sich als "wahrheit". gruss, w.
  23. Antwort auf: Antwort auf: ...(d.h. kein Führen auf dem Grundstück) jetzt ausschließlich auf ein Privatgrundstück eines Dritten (Freund, Diskobesitzer etc.) bezogen oder auch auf das Tragen der Waffe auf dem eigenen Hausgrundstück des Legalwaffenbesitzers (wäre in diesem Sinne auch kein Führen) ?Gruß karlyman egal ob auf dem befriedeten Besitz eines Dritten mit dessen Zustimmung oder auf dem "Eigenen" , den vom Bedürfnis umfassten Zweck erfüllst du nur auf einem zugelassenen Schießstand und sonst nirgendwo QUATSCH!!!!! sorry für die grossbuschtaben, aber sie sind immer dann nötig, wenn leute ihr juristisches halbwissen mit fettschrift proklamieren. schiessen darf ich nur auf einer genehmigten schiessstätte. aber alle anderen übungen (z.b. anschlagübungen, trockentraining mit pufferpatrone oder ziehübungen) darf ich natürlich auf einem umfriedeten privatgrundstück machen. ich darf auch meine waffe quer über's grundstück zum schuppen tragen um sie dort zu putzen. wenn der gesetzgeber gewollt hätte, dass ich die waffe NUR auf dem stand führen darf, dann hätte er es so in's gesetz geschrieben. a propos gesetz, hier nochmal der text: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; WIE kommst du bitte darauf, dass damit NUR ein schiessstand gemeint sein soll??? ausserdem: Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, d.h. im eigenen garten ist es kein führen, daher wird auch nicht der "vom bedürfnis umfasste zweck" gefordert. alles klar?
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