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na, so 10 minuten, dachte ich... oder kürzer?
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ach, das war ne korrektur? da hättest du aber noch das eigentliche posting editieren können. egal. wollte dir nicht auf die füsse treten, aber falsche darstellungen müssen meiner meinung nach deutlich klargestellt werden, sonst verbreiten sie sich als "wahrheit". gruss, w.
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Antwort auf: Antwort auf: ...(d.h. kein Führen auf dem Grundstück) jetzt ausschließlich auf ein Privatgrundstück eines Dritten (Freund, Diskobesitzer etc.) bezogen oder auch auf das Tragen der Waffe auf dem eigenen Hausgrundstück des Legalwaffenbesitzers (wäre in diesem Sinne auch kein Führen) ?Gruß karlyman egal ob auf dem befriedeten Besitz eines Dritten mit dessen Zustimmung oder auf dem "Eigenen" , den vom Bedürfnis umfassten Zweck erfüllst du nur auf einem zugelassenen Schießstand und sonst nirgendwo QUATSCH!!!!! sorry für die grossbuschtaben, aber sie sind immer dann nötig, wenn leute ihr juristisches halbwissen mit fettschrift proklamieren. schiessen darf ich nur auf einer genehmigten schiessstätte. aber alle anderen übungen (z.b. anschlagübungen, trockentraining mit pufferpatrone oder ziehübungen) darf ich natürlich auf einem umfriedeten privatgrundstück machen. ich darf auch meine waffe quer über's grundstück zum schuppen tragen um sie dort zu putzen. wenn der gesetzgeber gewollt hätte, dass ich die waffe NUR auf dem stand führen darf, dann hätte er es so in's gesetz geschrieben. a propos gesetz, hier nochmal der text: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; WIE kommst du bitte darauf, dass damit NUR ein schiessstand gemeint sein soll??? ausserdem: Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, d.h. im eigenen garten ist es kein führen, daher wird auch nicht der "vom bedürfnis umfasste zweck" gefordert. alles klar?
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also zunächst mal liegt es meinem verständnis einer demokratie näher, wenn man nach dem sinn von verboten fragt und nicht "warum ist das erlaubt". erlaubt ist, was nicht verboten ist. und verbote sollten einen sinn haben. (soviel zur theorie) denk mal darüber nach, ist aber jetzt nicht böse gemeint. wozu das gut sein sollte? du darfst die waffe auch beim büchsenmacher aus dem koffer nehmen und du darfst damit in deinem garten (oder bei einem kumpel) trockenübungen machen. mittlerweile gibt es im gesetz auch die einschränkung, dass dieses führen im rahmen des "vom bedürfnis umfassten zweck" erfolgen muss, d.h. du darfst mit einer sportwaffe nicht als nachtwächter auf einem privatgrundstück arbeiten.
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general a.d.? dann sollten wir sportschützen im vdrbw uns mal an den halten.
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ich frage mich, ob die ehemaligen DDR-bürgerrechtler das so gewollt haben, dass sich das "bündnis 90" derart gegen die freiheit des einzelnen engagiert. und da ich weiss, dass ihr mitlest: ihr lieben grünen: privater waffenbesitz war in der DDR verboten, im 3. reich ebenfalls und im heutigen china ist es nicht anders. in der bundesrepublik hingegen war der waffenbesitz bis 1976 sehr liberal geregelt, bis die damalige bundesregierung aus angst vor der RAF im rahmen zahlreicher (von euch kritisierten) einschränkungen der bürgerrechte auch das waffengesetz verschärfte. und in dieses horn wollt ihr also blasen... es sind wohl nicht nur die braunen oder dunkelroten, die aus der geschichte nichts lernen.
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also... da wo es viele glatzen gibt keine börsen veranstalten, damit keiner was schlimmes denkt? was hast du denn nachher von deinem guten ruf, wenn du dir alles schon selbst verboten hast?
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Antwort auf: Antwort auf: Nur auf der anderen Seite ist es gerade im Osten der Republik nicht ganz von der Hand zu weisen, das Bevölkerungsgruppen, die den legalen Erwerbern nur schaden können von solchen Börsen informiert und für Waffenbeschaffungen (Die dann meist nicht legal erfolgen oder Hieb und Stich und sonst was für aufs....)animiert werden. Das mußt du mir kleinem dummen Ossi mal erklären... mir doofwessi auch. wer soll das denn sein, der sich da illegal mit waffen versorgt? genau das wird von gegnern der börsen immer behauptet, aber es gibt keinen dokumentierten fall. die letzten illegalen verkäufe durch händler, von denen ich gehört habe, wurden in einem laden durchgeführt. auf börsen passiert sowas eher nicht.
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was ist denn das für ein beamter? weil es ein verbot ist, hätte die ausnahme nicht erteilt werden dürfen? oder wie? wenn es nicht verboten wäre, dann bräuchte man keine ausnahmen. und "sozialschädlich"...?!!?!!! da wartet man ja nur darauf, wann irgendwann mal der begriff "entarteter sport" fällt.
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Antwort auf: Wenn ich als Bieter oder Höchstbieter erfahre, wie mit meinem Geld manipuliert wird, natürlich ist das preise hochtreiben eine sauerei, aber mit DEINEM geld wird da nicht manipuliert. du bestimmst ja, wieviel dir eine waffe wert ist, und dann bekommst du sie eben zu dem preis oder nicht. übrigens würd ich ja gerne mal wissen, ob du nicht zufällig ein konkurrent der diversen büchsenmacher bist, die du hier regelmässig aufs korn nimmst. scheinst ja kaum ein anderes thema zu haben.
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Antwort auf: [Z...welches mittels Bewegungsmelder einen Raum mit CS-Gas fluten kann. äääh... schläfst du mit gasmaske?
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Antwort auf: Netter Scherz Aber mal im ernst. Einen Hund in einer ein Zimmerwohnung und dann auch noch den halben Tag alleine? Ich muß ja schließlich für mein Geld arbeiten. wie wäre es dann mit einem guten schloss, ordentlicher verriegelung (schliessblech) und einem zusätzlichen querriegel? sollte insgesamt billiger sein als eine gebraucte 45er
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Eine Stadt? In Nordbayern?
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Antwort auf: Soll das heisen das ich meine .45 jetzt immer griffbereit halten muß? kauf dir'n hund. ist wirklich das beste gegen unerwünschte besucher, wenn man alle vor- und nachteile abwägt. heute ist ein briefträger einfach bei mir in die wohnung gelatscht, weil die tür nur angelehnt war. kam aber nur 2 meter weit. aus, brav.
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hier mal zwei fälle aus hamburg, geschehen in den letzten wochen. kein anspruch auf vollständigkeit. Rentner-Paar gefesselt, 11.10.04 Angst vor den Masken-Männern, 01.11.04 aber an meiner tür beissen sie sich die zähne aus
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und warum werden trolle gefüttert. fragen über fragen.
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thanks.
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Antwort auf: Ich bekam heute nach Reparaturarbeit im Werk eine Waffe per UPS zugestellt. Scheint also auch zu gehen. dann frag ich die auch mal an. danke für den tipp!
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Antwort auf: You're already on my list...
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danke... braucht ihr noch einen mitarbeiter, z.b. für "VISIER TV" ?
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Antwort auf: aber zum Suche-Problem, das gestern schon jemand anders ansprach, das kann ich nicht nachvollziehen: ich hab mal probehalber VISIER-Themen gesucht, die bewußt "älter als 7 Monate" sein sollten und kriegte auf Anhieb jede Menge Threads aus Februar 2004 und früher angezeigt. Neuer Test: "Versand" in Betreff oder Text, "älter als sechs Monate" (man muß aber oben die "neuer als X Wochen" etc ausschalten, also hochschieben, bis das Leerfeld kommt!) brachte 180 Treffer. Z.B. http://foren.waffen-online.dehttp://foren....2&Number=172928 oder http://foren.waffen-online.dehttp://foren....1&Number=203578 danke, uli! hab es halt immer mit "neuer als 9 monate" versucht, weil da irgendeine gesetzesänderung am jahresanfang war (glaub ich) und das geht nicht. und warum das nicht geht, weiss ich immer noch nicht. ich hab mir die links durchgelesen, also ist der versand nun doch per post möglich... war die änderung nun nur bei munition oder gab es gar keine änderung?
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Antwort auf: Die Frage ist halt, wer sich dran hält. Egun selbst wird es nicht jucken, weil man die Waffen ja auch persönlich abholen oder über einen Händler versenden kann @Wahrsager: letzteres würde ich Dir empfehlen, wenn Du ganz sicher gehen möchtest. der händler darf aber auch nur über GO... und da kommt das transitland belgien wieder ins spiel. brauch ich da dann nicht eine verbringungserlaubnis nach belgien und dann eine von belgien nach F (oder wie auch immer sowas in belgien geregelt ist) ??? ich hab neulich ein bei egun gekauftes gewehr per post erhalten, da war ein grosses loch in der pappe und man konnte unschwer erkennen, dass es ein gewehr war. hat keinen gestört aber gruselig war es schon.
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nun heisst es ja, die post dürfe/wolle eigentlich keine waffen mehr versenden. irgendwann machte dann der tipp die runde, dass GO (general overnight) die einzige alternative wäre. leider aber habe ich gerade erfahren, dass die nur waffen verschicken, wenn der absender mitglied im VDB ist da sind ja nicht mal alle händler drin. ich weiss dass weiterhin fleissig per post verschickt wird, und wenn man es dem paket nicht ansieht... naja... aber eine bekannte von mir muss eine flinte nach frankreich schicken und da wollte ich schon den 100% hasenreinen weg empfehlen... leider scheint es den nicht zu geben. ein weiteres problem bei GO ist übrigens, dass sie alle frankreich-sendungen über belgien verschicken... also ein weiteres transit-land, das die sache sicher nicht einfacher macht. es gab hier übrigens mal einen längeren thread zum thema, aber die neue suchfunktion funktioniert nur für die letzten 6 monate warum eigentlich?
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Antwort auf: Ich hätt da mal ne Frage: wenn du vorhast WO zu schließen, warum dann noch dieses UpDate? Verstehe ich nicht...
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Antwort auf: Antwort auf: Antwort auf: Waaah... jetzt wo ihr es so direkt ansprecht: WO ist wirklich voll von den verschiedensten komischen Existenzen ja, zb wahrsager und hunnenkönige Ich eine komische Existenz ?? Gehts Dir noch gut ? Attila also... ich existiere und ich kann auch ganz schön komisch sein. aber vielleicht bist du ja auch "virtuell ernst", das wäre das gegenteil von "komische existenz"