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GLÜCKWUNSCH! und denk immer daran: erst zieht man sie frech, dann werden sie gross.
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... als nichtjäger aber hundebesitzer hab ich da mal ne frage: hier wird immer nur von der friedhofsjagd als mögliches bedürfnis geschrieben. was ist denn mit den jagdhunden? kriegt so ein wauwau nach ein paar jahren nicht einen kapitalen hörschaden? wenn man mit einem hund auf die jagd geht, sollte das (rein vom tierschutzgedanken her) doch ein bedürfnis für einen sd sein, oder macht das den hunden nichts aus? wenn ich mir vorstelle, dass so eine 308 zwei meter neben einem empfindlichen hundeohr losgeht... knalltrauma?
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hmmm... ich kann frosch da zum teil schon folgen. früher war jeder sd wie eine waffe zu behandeln. also war ein sd für luftgewehre genauso pfui wie ein sd für .308 ... heute ist das davon abhängig, für welche waffe der sd bestimmt ist. sd für freie luftgewehre: frei. aaaaaber jetzt kommt der punkt, wo es knifflig wird: denn die "gleichstellung" kann ja zwei dinge bedeuten: A) - das bedürfnis für die waffe gilt automatisch für den sd oder B) - ein sd für erlaubnispflichtige waffen ist ebenfalls erlaubnispflichtig. ich persönlich tippe da eher auf B), womit man dann für einen sd ein extra bedürfnis bräuchte... das ist meine interpretation, aber ich WEISS es nicht.
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In Antwort auf: ICE Hamburg-Nürnberg für 2 Personen 202 Euro. Längerer Messeaufhalt durch kürzere Fahrzeit 4 Stunden, daurch Wegfall Übernachtung, 2x50 Euro, Gleichstand, aber 12 Stunden SMART!!! okay, du willst es nicht anders: busfahrt zum/vom hbf hh, 4x 2 euro taxi hbf nürnberg zur messe und zurück 30? euro also nix gleichstand. ätsch. ausserdem ist meine fahrtzeit "haustür zur messe" und nicht bahnhof zu bahnhof. also auch kein zeitvorteil mit der bahn. doppel-ätsch. und noch was: feines regionales abendessen in erlangen: bezahlbar und lecker. auf dem rückweg mal kurz oma in mannheim besuchen: unbezahlbar ach ja: und smart fahren macht spass. ich hab zwar noch eine us-karre mit tempomat und gerinfügig höherer vmax, aber viel entspannter komm ich mit der auch nicht an.
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Standaufsicht: Wer haftet wie bei einem Unfall?
wahrsager antwortete auf Wolli's Thema in Waffenrecht
leute, ihr müsst da was trennen: schadensersatz ist nicht das problem, wenn man eine privathaftpflicht hat. die zahlt auch bei schiessunfällen. nur die jagd ist ausgeschlossen. haftung hingegen bedeutet vor allem haftung im strafrechtlichen sinne. und wer in so einem fall haftbar ist, den erwartet z.b. ein verfahren wegen fahrlässiger körperverletzung. und das kann einem keine versicherung abnehmen. -
mit der bahn von hamburg nach nürnberg und zurück, 2 personen: 360 euro. mit dem smart von hamburg nach nürnberg und zurück, 2 personen: ca. 90 euro. keine schnarchenden omas, keine betrunkenen wehrdienstleistenden, keine nervenden kinder: unbezahlbar. ausserdem sparen wir uns diverse taxi-fahrten zwischen hotel und messe.
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wieso... das ding wird erst bei 135 elektronisch abgeriegelt, aber die schafft der smart locker, auch bergauf. man kann also non-stop vollgas fahren, auch in den 120er zonen. schlimm sind nur die hirnis (meist tdi-kombi mit jackett im seitenfenster), die es mit ihrem ärmlichen selbstbewusstsein nicht vereinbaren können, einen smart vor sich zu haben. die überholen dann (auch wenn man selbst schon zu schnell ist), werden vor einem wieder zum schleicher und treten dann aufs gas, wenn man sie überholen will. und gedrängelt wird bei einem smart natürlich viel aggressiver... was will der denn auf der linken spur. da ist es dann egal, wenn man gerade in der 100er zone mit 130 einen laster überholt... mit dem smart kann man prima lange stracken fahren, berlin, münchen, amsterdam, schweiz - alles kein problem. vor allem freut es den geldbeutel - mein anderes auto braucht 10 liter mehr
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ich fahr selber. mal sehen, ob ich es wie letztes jahr schaffe, in 5 1/2 stunden von HH zentrum bis zur messe zu brausen... ... mit dem smart bist du dann freitags auf der messe oder samstags? oder beides?
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In Antwort auf: Deshalb mein Aufruf an die Mods: macht mal eine Tabelle zu allen Punkten des WaffG die ausdiskutiert wurden, vielleicht mit einem Link auf den oder die Thread(s). ich glaube, die mods haben besseres zu tun. sowas dürfte auch eher in den aufgabenbereich von fwr und e.l.f. fallen. eine FAQ liste zum WaffG mit ausformulierten Argumentationshilfen für den Schriftverkehr ("wie sag ich's meinem Sachbearbeiter") wäre eine prima sache. hab ich bei den enstprechenden stellen schon angeregt. würde nicht schaden, wenn noch mehr leute nachfragen.
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ich denke mal, die ursache für dieses gerücht sind bestimmte "mehrwertrufnummern", die nicht im zeittakt sondern pro anruf abrechnen. bei 0190-0 nummern kann ein hoher betrag wie z.b. 10 euro / min festgesetzt werden. desweiteren kann eingestellt werden, dass pro anruf mindestens 10 min abgerechnet werden (also ein 10-minuten-takt). somit kostet ein kurzer rückruf dann 100 euro, auch wenn man gleich auflegt. so etwast war zumindest bis vor kurzem möglich (wenn auch anfechtbar). weiss nicht, ob sich da im "neuen" gesetz was getan hat. der effekt ist ähnlich wie bei dem hoax beschrieben, aber die technische begründung des "festhängens" ist quark.
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In Antwort auf: Stammt aber WIRKLICH von unserer Dorf-Kripo na und? beschäftigen die jetzt schon telekommunikationsexperten? was glaubst du, was mir das LKA schon für lustige auskünfte gegeben hat... wenn ich wissen will, wo sie mein auto hingeschleppt haben, frage ich die polizei. aber für andere fragen gibt es techniker, juristen, etc. (ist jetzt nicht böse gemeint, niemand kann alles wissen)
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Wie erkennt man ein Hoax? Ein Hoax verweist immer auf Weltfirmen wie Microsoft, IBM oder anderen wichtigen Computerfirmen. Es steht nie eine Internetadresse dabei, wo man mehr erfahren könnte. Ein Hoax ist immer "sensationell" aufgebaut und hat meist die Aufforderung: "schickt diese Warnungen allen, die Ihr kennt". quelle
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das ist ein hoax. vergleichbar mit den fake-viruswarnungen. siehe auch hier
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Aktuellste Version des Waffengesetzes ......wo???
wahrsager antwortete auf Slotsipxes's Thema in Waffenrecht
zur vollständigkeit: hier die online-veröffentlichung des neuen waffengesetzes vom bundesministerium des innern. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/ -
mp5-vorderschaft mit lampenhalterung = illegal ab-18-softair mit lampe = illegal 0,08joule-softair = spielzeug, daher vermutlich mit lampe erlaubt. es sei denn natürlich, dass die lampe auch an eine waffe passt. und alles wegen ein paar lampen
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mit dem zusatz verstösst er eigentlich nicht mehr wirklich gegen das gesetz sondern nur noch gegen die ebay-regeln...
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ich hier in w.o. am 24.2. um 12.41 uhr: In Antwort auf: und natürlich kein wort von EWB... daraufhin: Am 24.02.04 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt: Diese Patronen sind nur für Übungs und Scheiben Schießen und nur für Schützenvereine und für Personen mit Schützenpass zum KK Schießen. Wer trotzdem interesse hat bitte melden. Es sind Harmlose Patronen. Ich habe nur diese Patronnen 639 Schuß mehr besitze ich nicht für alle 60 € Porto und Verpackung zahlt Verkäufer. ...der liest hier mit! SCHÖNE GRÜSSE! oute dich doch mal wir sind auch ganz lieb!
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und natürlich kein wort von EWB...
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ja, das ist definitiv illegal.
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In Antwort auf: wo steht da, dass die halterung für eine lampe/laser die die möglichkeit bietet per rail/prisma-schiene an einer waffe angebracht werden kann ein verbotener gegenstand ist??? es ist nur verboten in die halterung die lampe/laser einzubauen! denn erst dann ist es ein verbotener gegenstand!!! nein, nein, und nochmals nein! wer rechtliche tipps gibt, sollte sich vorher über den gesetzestext im klaren sein, oder seine vermutungen als vermutungen kennzeichen... oder die klappe halten!!!!!!!!! sorry, aber solches halbwissen, das mit derartiger bestimmtheit ins netz geblasen wird, bringt irgenwann nochmal einen arglosen leser in den bau! das verbot im waffg bezieeht sich nicht auf den anbau von lampen, sondern auf die vorrichtungen! und die sind verbotene gegenstände! ähnlich verhält es sich auch bei den nachtsichtgeräten, daher ist der bekannte ebay-zusatz "für die auslandsjagd" totaler quatsch. es sei denn, man bewahrt das teil im ausland auf. selbstverständlich gibt es da eine grosse grauzone... eine sogenannte "universalmontage" muss ja nicht für die waffe gedacht sein... man kann damit sicher auch seinen swiffer mit ner surefire ausstatten und auch klebeband ist weiterhin legal, obwohl man damit eine maglite an einen k98 tapen könnte. aber diese grauzone ist seeehr schwammig und ich möchte nicht in die lage geraten, einem richter erklären zu müssen, dass die "universalmontage" gar nicht das ist, wonach sie aussieht. ach ja, nachzulesen ist das z.b. hier: http://www.bdslv12.de/wg/verb_gegenst.htm edit: ups, hab gerade gemerkt dass das alles schon auf seite 1 steht... aber wiederholung kann ja nicht schaden, das thema scheint ja für manche sehr kompliziert zu sein...
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In Antwort auf: ...Aber interessant, daß ich offenbar kein Einzelfall bin elwood ist auch kein einzelfall
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warum lecken sich hunde die bällchen? weil's geht.
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ja klaaaaaar
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anscheinswaffe? hast du das waffneureg verschlafen? ein problem ist eher die kriegswaffeneinstufung.