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wahrsager

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  1. zur vollständigkeit: hier die online-veröffentlichung des neuen waffengesetzes vom bundesministerium des innern. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/
  2. mp5-vorderschaft mit lampenhalterung = illegal ab-18-softair mit lampe = illegal 0,08joule-softair = spielzeug, daher vermutlich mit lampe erlaubt. es sei denn natürlich, dass die lampe auch an eine waffe passt. und alles wegen ein paar lampen
  3. mit dem zusatz verstösst er eigentlich nicht mehr wirklich gegen das gesetz sondern nur noch gegen die ebay-regeln...
  4. ich hier in w.o. am 24.2. um 12.41 uhr: In Antwort auf: und natürlich kein wort von EWB... daraufhin: Am 24.02.04 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt: Diese Patronen sind nur für Übungs und Scheiben Schießen und nur für Schützenvereine und für Personen mit Schützenpass zum KK Schießen. Wer trotzdem interesse hat bitte melden. Es sind Harmlose Patronen. Ich habe nur diese Patronnen 639 Schuß mehr besitze ich nicht für alle 60 € Porto und Verpackung zahlt Verkäufer. ...der liest hier mit! SCHÖNE GRÜSSE! oute dich doch mal wir sind auch ganz lieb!
  5. und natürlich kein wort von EWB...
  6. ja, das ist definitiv illegal.
  7. In Antwort auf: wo steht da, dass die halterung für eine lampe/laser die die möglichkeit bietet per rail/prisma-schiene an einer waffe angebracht werden kann ein verbotener gegenstand ist??? es ist nur verboten in die halterung die lampe/laser einzubauen! denn erst dann ist es ein verbotener gegenstand!!! nein, nein, und nochmals nein! wer rechtliche tipps gibt, sollte sich vorher über den gesetzestext im klaren sein, oder seine vermutungen als vermutungen kennzeichen... oder die klappe halten!!!!!!!!! sorry, aber solches halbwissen, das mit derartiger bestimmtheit ins netz geblasen wird, bringt irgenwann nochmal einen arglosen leser in den bau! das verbot im waffg bezieeht sich nicht auf den anbau von lampen, sondern auf die vorrichtungen! und die sind verbotene gegenstände! ähnlich verhält es sich auch bei den nachtsichtgeräten, daher ist der bekannte ebay-zusatz "für die auslandsjagd" totaler quatsch. es sei denn, man bewahrt das teil im ausland auf. selbstverständlich gibt es da eine grosse grauzone... eine sogenannte "universalmontage" muss ja nicht für die waffe gedacht sein... man kann damit sicher auch seinen swiffer mit ner surefire ausstatten und auch klebeband ist weiterhin legal, obwohl man damit eine maglite an einen k98 tapen könnte. aber diese grauzone ist seeehr schwammig und ich möchte nicht in die lage geraten, einem richter erklären zu müssen, dass die "universalmontage" gar nicht das ist, wonach sie aussieht. ach ja, nachzulesen ist das z.b. hier: http://www.bdslv12.de/wg/verb_gegenst.htm edit: ups, hab gerade gemerkt dass das alles schon auf seite 1 steht... aber wiederholung kann ja nicht schaden, das thema scheint ja für manche sehr kompliziert zu sein...
  8. wahrsager

    BDS ???

    In Antwort auf: ...Aber interessant, daß ich offenbar kein Einzelfall bin elwood ist auch kein einzelfall
  9. warum lecken sich hunde die bällchen? weil's geht.
  10. ja klaaaaaar
  11. anscheinswaffe? hast du das waffneureg verschlafen? ein problem ist eher die kriegswaffeneinstufung.
  12. warum findet man in der lokalpresse eigentlich nix darüber?
  13. ich denke (hoffe) mal, die visier geht dieser sache nach. interessant wäre z.b. was der amtsmensch der polizei erzählt hat, damit die so ein brimborium veranstaltet haben, und vor allem wass der sch**** den steuerzahler gekostet hat. unglaublich. bayern ist aj ein wunderbares bundesland, mit super essen und sicher der einer schönsten landschaften. aber ich würde da NIEMALS hinziehen. war immer der meinung, dass bayern ein polizeistaat ist und so eine meldung hilft mir nicht dabei, dieses vorurteil loszuwerden.
  14. aaaach soooooooooooo in der gleichen sendung musste übrigens eine familie ihre bratzige teenagertochter per zug nach hause schicken und ohne sie abfahren... die gute hatte ihren reisepass zuhause vergssen
  15. wieso witz? der link war ernst gemeint. da sollte es auch ein kapitel über kolumbien geben. und "sehr gross" muss das messer ja nicht sein.
  16. vorsicht mit erwerb vom bva... hab neulich von einem bauern gelesen, der ein altes militärgelände gekauft hat. auf einmal kamen die behörden und erklärten ihm, er dürfe es nicht mehr betreten: die fläche war mit munitionsresten schwer belastet. er musste es einzäunen lassen und darf vielleicht sogar die entsorgung bezahlen... davor war das gelände jahrelang nicht eingezäunt und wurde von der feuerwehr für löschübungen verwendet stand das nicht sogar in der visier? ich kenn aber auch fälle, wo alles gut ging. aber trotzdem: vorsicht! prinzipiell find ich die idee auch gut. ausser dass es (naturgemäss) natürlich etwas militärisch wirkt... in der öffentlichkeit würde es den schießsport noch kriegerischer aussehen lassen.
  17. hi saxon, näheres hab ich nicht erfahren, aber diesen link hier habe ich gefunden: Come back alive / Dangerous Places
  18. hab einen waffenbesitzer aus costa rica gefragt. messer unter 12,5cm klingenlänge okay, pfefferspray auch okay.
  19. ...aber die kaschi-patrone wär ja eine prima pille dafür... und man könnte den feinden die muni wegmopsen
  20. ich hab mal irgendwo gelesen, dass ein kriterium für diese waffe ist, dass man es auf 7,62x39 umrüsten kann, da einige spezialeinheiten wohl dickere kugeln wollten... da bot sich die kaschi-kurzpatrone wohl an.... gibt es zu dem thema irgendwas neues? weiss nicht mehr, wo ich es gelesen hatte...
  21. In Antwort auf: mein zustaendiger sb nennt das neue waffg schlichtweg §$(/&$$§*+#)/% er mault darueber, dass alles nur schwieriger und sinnlos aufwendiger wird, aber das neue fuer nichts positives gut ist...aber er muss sich daran halten. hier in hamburg dito. allerdings ist er jetzt nicht mehr zuständig: die wbk-sachen wurden den ortsämtern weggenommen und bei der polizei zentralisiert.
  22. In Antwort auf: Hallo, auf dem Gebiet Waffenrecht tippe ich auf eher nein. Gruss Spa wieso? weil er dafür zuviel ahnung hat?
  23. In Antwort auf: In Antwort auf: Ein polizeiliches Führungszeugnis brauchst Du eigentlich nicht, es sei denn der Verein verlangt das (manche tun's). Es ging nicht um den Beitritt in einen Verein, sondern um die Voraussetzungen für die Ausstellung einer WBK - und dafür braucht man durchaus ein polizeiliches Führungszeugnis... Seufz.... Also... unter "man braucht ein pol- Führungszeugnis" verstehe ich, dass man sich genau so eins bentragt, dieses dann nach Wochen erhält und dann zusammen mit dem Antrag einreicht. Dies ist aber nicht der Fall! Die zuständige Behörde holt die Infos selber ein. Und diese Infos sind kein pol. Führungszeugnis sondern eine (viel tiefer gehende) Auskunft über Vorstrafen, juristische Auffälligkeiten und Verfahren. Okay? Übrigens geht es hier sehr wohl um den Beitritt in einen Verein, da dieser ja Voraussetzung für die WBK ist. Insofern ist dein Posting in sich unschlüssig (diplomatisch ausgedrückt). Will hier nicht den Oberlehrer raushängen lassen, aber ich hatte mich deutlich ausgedrückt... und wer mich korrigieren will, soll mein Posting vorher genau lesen. Gruss, W.
  24. Ein polizeiliches Führungszeugnis brauchst Du eigentlich nicht, es sei denn der Verein verlangt das (manche tun's). Die Prüfung der Zuverlässigkeit ist nämlich was anderes: da wird um einiges gründlicher geprüft. Das musst Du aber nicht veranlassen, das macht der Mann vom Ordnungsamt.
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