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JoergS

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  1. Hier sind die zehn Fragen rund um das Thema "Notwehr", die der Rechtsanwalt Michael Winkler in meinem Buch umfangreich beantwortet. Es sind Fragen, die JEDEN betreffen, der auch nur in Erwägung zieht, sich bei einem Angriff zu wehren. Natürlich lassen sich alle diese Fragen nicht mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" beantworten. Michael Winkler liefert gründliche Erklärungen und untermauert diese mit "echten" Urteilen. 1. Wenn ich mich wehre, stehe ich dann nicht selbst schon mit einem Bein im Gefängnis? 2. Darf ich mich auch bei weniger intensiven Angriffen mit einer Waffe wehren bzw. ab wann darf ich mich überhaupt mit einer Waffe verteidigen? 3. Darf ich mich auch mit einer illegalen Waffe verteidigen? 4. Darf ich kein Pfefferspray gegen Menschen einsetzen, sondern nur CS-Gas? 5. Muss ich immer erst mit der Waffe drohen und einen Warnschuss abgeben? 6. Werden an Sportschützen und Jäger höhere Anforderungen beim Schusswaffengebrauch gestellt? 7. Darf ich auf einen flüchtenden Einbrecher schießen? 8. Muss ich einem verletzten Gegner Erste Hilfe leisten? 9. Was passiert, wenn ich mich zu stark oder zu lange wehre? 10. Wie verhalte ich mich nach einer beendeten Notwehrsituation? Vorbestellbar bei: https://amzn.to/3MJ6VeG (affiliate link, ich kriege ein paar Kröten extra ab wenn Ihr darüber ordert) Thalia: https://tidd.ly/4gg9rqv Schweiz: https://tidd.ly/4d9ykkF
  2. Was genau fehlt Dir denn?
  3. Ich kann Euch aber schonmal das Inhaltsverzeichnis (90% final) leaken.
  4. Das Buch erscheint erst im November.
  5. Also ich persönlich bin mit dem "Anecken" bisher exzellent gefahren.
  6. Leider hat mir das Büro Kuhle abgesagt, er "gibt im Moment keine Interviews in Sachen Sicherheitspaket". Schade. EDIT: Jetzt kam die zweite Absage von einer weiteren Mitarbeiterin. Es scheint schlecht zu stehen um die Koordination im Büro Kuhle. Die zweite Absage lautet: "Leider wird Herr Kuhle aufgrund fehlender zeitlicher Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen können." Ich habe mir eine Rückfrage erlaubt. "Kann er nicht oder will er nicht?"
  7. Ich habe Konstatin Kuhle um ein Interview gebeten. Mal sehen was er sagt.
  8. Immerhin habe ich die "Community" stark erweitert. Sehr viele meiner Kunden haben zum ersten Mal in ihrem Leben eine Waffe gekauft, meist eine Armbrust oder ein "Big Bore" Druckluftgewehr. Von der sehr signifikanten Zahl der von mir angeworbenen Fördermitglieder für den VDB ganz zu schweigen.
  9. Das Buch beschäftigt sich auch mit dem Gesichtspunkt der mentalen Vorbereitung. Für die Wahl der richtigen Waffe ist die Frage entscheidend: Kann ich im Fall der Fälle damit auf einen Angreifer schießen, wissend, dass dieser dadurch sterben könnte? Wenn man nicht sicher ist, dann empfehlen sich die "weniger tödlichen" Alternativen.
  10. Bis jetzt sieht es gar nicht schlecht aus.
  11. Also, mir genügt allein schon diese Diskussion hier als Bestätigung der Sinnhaftigkeit eines Buchs über die Selbstverteidigung in Deutschland.
  12. Mit Verlaub, sehr geehrter Herr Gepperth, aber Ihre Zeit ist vorbei und das ist gut so. Ich werde nun sehen, ob mit Herrn Klotz jetzt endlich jemand das BZL anführt, der Mut und Verstand statt Zaghaftigkeit und Untätigkeit an den Tag legt. Ich hege da durchaus Hoffnung. Sollte das so sein, dann werde ich ihn mit meinem nicht ganz unwesentlichen Einfluss unterstützen. Ihnen wünsche ich jedenfalls einen schönen Ruhestand, der sich hoffentlich durch würdevolle Zurückhaltung auszeichnen wird. Sie wollen doch sicher die Aufgabe Ihres Nachfolgers durch das Säen von Zwietracht nicht schwerer machen als sie ohnehin schon ist, nicht wahr?
  13. Wenn Du das denkst, dann empfehle ich Dir den Kauf des Buchs zu 100%. Insbesondere die Urteilssammlung wird Dich interessieren.
  14. Das möchte ich so nicht stehen lassen. Es ist ein Ratgeber für diejenigen, die sich mit dem Gedanken tragen, sich auf eine Selbstverteidigungssituation vorzubereiten. Dazu gehört die rechtliche Situation, aber auch mentales Training und ja, auch die Waffenbeschaffung. Gerade bei letzterem kann ich durchaus wertvolle Tipps geben, zumal es sich in der Regel dann um erlaubnisfreien Waffen handeln muss.
  15. Haters gonna hate.
  16. Die Petition von Tactical Dad und meiner Wenigkeit hat offensichtlich - entgegen vielen Unkenrufen - DOCH etwas bewirkt. Immerhin ist die "alte Riege" beim BZL zurückgetreten und hat einem neuen Boss Platz gemacht, Matthias Klotz. Ich hatte schon zuvor einen losen Kontakt zu ihm aufgebaut, inhaltlich hatten wir uns aber bislang nicht ausgetauscht. Umso mehr überraschte mich sein Anruf mit dem Angebot einer Zusammenarbeit. Es ist klar: Das BZL ist nicht mehr dasselbe wie zuvor. Die Strategie "wir warten auf einen Entwurf, dann werden wir angehört und können verhandeln" ist krachend gescheitert, wie man jetzt eindeutig erkennen kann. Der "Winkelzug" über die "Formulierungshilfe" überspringt sämtliche dieser förmlichen Schritte und der Entwurf kann im Turbo-Modus durchgepeitscht werden. Ja, die FDP ist (teilweise) eingeknickt - aber ohne die starke Lobbyarbeit des VDB und der ganzen Aktionen der Vergangenheit wäre das wohl eher ein Niederknien statt ein Einknicken geworden und wir bekämen jetzt Halbautomatenverbot sowie Erlaubnispflichten für Armbrüste, 6cm Klingen etc. Ich habe Herrn Klotz fünf klare Fragen gestellt und hoffe auf seine baldige Antwort. Sollten diese ausfallen wie ich hoffe, dann glaube ich, dass wir schon bald wieder eine Zusammenarbeit zwischen VDB und BZL sehen werden. Aber - und das ist sicher teilweise auch der Verdienst von Tactical Dad und mir - mit der kämpferischen Strategie und Taktik des VDB, NICHT der früheren passiven Haltung des FWR/BZL. DAS ist es, das wir erreichen wollten. Diesem Ziel sind wir gerade ein ganzes Stück näher gekommen.
  17. Danke fürs Teilen meines geplanten Buchs! Es war in der Tat der Eulogia Verlag, der auf mich zugekommen ist und mir vorgeschlagen hat, so ein Buch zu schreiben. Dieser Verlag arbeitet mit umfangreichen Suchmaschinen-Auswertungen. Das Prinzip: Nach welchen Büchern suchen die Menschen, werden aber NICHT fündig? Richtig, Selbstverteidigung und Waffen. Ich habe recherchiert und es stimmt, es gibt wenig und noch weniger Gutes. Mein Problem dabei: Ich bin ebenfalls kein "Allround" Experte in Sachen Selbstverteidigung. Womit ich mich leidlich auskenne sind freie Waffen. Zwillen, Bögen, Armbrüste, Messer und Druckluftwaffen. Ich kenne auch die in diesem Zusammenhang wichtigen Gesetze recht genau, denn ich habe die letzten 15 Jahre damit verbracht, diese Waffengattungen besser zu machen. "Besser" heißt insbesondere auch die Verwendungsfähigkeit für den Selbstschutz. Jaja, schon klar, hier sind die allermeisten der Meinung: Alles Quatsch, zum Selbstschutz sind NUR WBK-pflichtige Waffen geeignet. Das mag auch nicht falsch sein. Aber das meine aktuellen Waffen BESSER für den SV geeignet sind als die Modelle, die es vor meinen Entwicklungen gab, das ist nun mal ein Fakt und ich lade JEDEN ein, mir das Gegenteil zu beweisen (in einem friedlichen Wettstreit natürlich). Ich will auch nicht abstreiten, dass die allermeisten Menschen trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage in Deutschland NIE in eine SV-Situation kommen werden. Aber darauf kommt es nicht an. Es kommt NUR darauf an, dass viele Menschen sich gern vorbereiten wollen und wissen möchten, wie (und womit) das geht. Ich habe dem Verlag gesagt, dass ich das Buch zwar sinnvoll finde, es ohne Experten für die anderen Fachgebiete nicht schreiben kann. Meine Kenntnisse des Waffenrechts sind nicht schlecht, aber ein Jurist bin ich NICHT. Ich habe in meiner Jugend zwar ein paar Jahre recht erfolgreich an Judo-Turnieren teilgenommen, aber das ist 40 Jahre her und heute ich bin ebensowenig Kampfsportler wie Dressurreiter. Ich sehe jeden Tag Nachrichten über Kriege, wurde aber selbst ausgemustert und meine Kenntnisse über das Militär stammen aus Hollywood. Prepping und Survival finde ich spannend und habe damals Rüdiger Nehbergs "Überleben" Buch verschlungen. Aber auf die Idee, mein warmes Bettchen gegen eine undichte Luftmatraze auf einem Ameisenhaufen im Regen zu tauschen, bin ich deshalb nicht gekommen. Also brauchte ich Gastautoren. Das ist insoweit gar nicht einfach, weil es zwar viele (größtenteils selbsternannte) "Experten" in allen diesen Sparten gibt - aber nur sehr wenige können einen sinnvollen Text zu Papier bringen. Vanessa Blank kenne ich seit vielen Jahren persönlich und uns verbindet eine echte Freundschaft. Den Rechtsanwalt und Waffenrechtsexperten Michael Winkler kenne ich allein schon deshalb, weil er meine ständige Rechtsvertretung ist (die ich wirklich dringend brauche, ich habe viele Hater auch bei den Behörden). Jochen Wiebe habe ich durch eine Web-Recherche gefunden. Thomas Gast wurde vom Verlag angesprochen. Alle diese Gastautoren haben ihre Schreibtalente umfangreich bewiesen. Thomas Gast ist sicher eine kontroverse Figur und auch ich lehne einige seiner (kolportierten) politischen Meinungen ab. Aber ich habe ihn nie persönlich kennengelernt und ich HASSE "Cancel Culture". Mir ist seine politische Meinung egal, auch weil sie im Kontext des Buches keine Rolle spielt. Dass dieses "Cancelling" nun auch hier, in diesem eindeutig eher "unwoken" Forum, auch schon tief verwurzelt ist, das erschüttert mich. "Ich kann dieses Buch nicht lesen, weil einer der Gastautoren eine andere politische Meinung hat als ich"? Sorry, aber genau DAS ist Cancel Culture pur. Das Buch richtet sich eher nicht an WBK-Besitzer, obwohl ich sicher bin, dass man trotzdem etwas lernen und Spaß beim Lesen haben kann - obwohl man eine WBK besitzt. Es schildert aber sehr genau, was man denn eigentlich tun bzw. erfüllen muss, um in den Besitz einer WBK zu kommen und was das dann kostet. Denn das weiß kaum jemand, der sich bislang nicht mit dem Thema beschäftigt hat. Ein großer und wichtiger Teil des Buches stammt vom Waffenrechtsexperten Michael Winkler, der übrigens jüngst in den exklusiven Kreis der VDB-Juristen aufgenommen wurde. Denn die juristische Situation rund um das Thema "Notwehr" ist extrem komplex und unübersichtlich. Deshalb werden nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen dargestellt, sondern auch die wichtigsten Fragen beantwortet. Es gibt weiter eine Sammlung an relevanten Gerichtsurteilen, die einem ein gutes Gefühl dafür geben, wie Gerichte denn in der Realität entscheiden. DIESEN Teil kann ich jedem Waffenbesitzer - ganz gleich ob das nun erlaubnisfreie oder WBK-pflichtige Waffen sind - nur wärmstens ans Herz legen. Thomas Gast schreibt über seine Erfahrungen im Gefecht und das hört sich alles relativ schrecklich an. Ich hoffe, dass dieser Teil des Buchs auch in Zukunft eher zum Unterhaltungsteil als zum Leitfaden zählen wird. Wie gesagt, dank der Gastautoren ist das Buch aus meiner Sicht recht vollständig. Natürlich wird es auch (jede Menge) Kritiküsse geben. Aber ehrlich gesagt freue ich mich auch darauf. Denn ich bin Entertainer und nur EINES darf ein Entertainer nicht machen: Seine Zuschauer langweilen.
  18. Ich habe mir erlaubt, mal den "Springmesser" Passus mit dem neuen Text zusammenzubauen. Die ganze Vorschrift lautet ja dann: Anders als bei der "Kürschner" Ausnahme bzgl. der Faustmesser hat man hier die Ausnahme nicht in den §40, sondern in die Anlage 2 geschrieben. Das ist redaktionell dermaßen schlecht gemacht, dass einem übel wird. Denn eigentlich bedeutet das, dass die Springmesser gar keine "normalen" verbotenen Gegenstände sind, sondern gewissermaßen schwebend legal. Wenn ich zum Beispiel damit rechne, dass ich mich bald an einer Hand verletzte und dann ein Einhand-Springmesser brauchen werde, dann MUSS das Messer in der Schublade eigentlich legal sein. Es ist natürlich NICHT definiert, was ein "berechtigtes Interesse" sein könnte. Auf die Berufsausübung - wie bei den Faustmessern - will man dieses "berechtigte Interesse" jedenfalls NICHT beschränken. Man muss eigentlich auf die Definition im §42a WaffG zurückgreifen. Demzufolge wäre auch Camping etc. legal, weil auch da eine einhändige Bedienung sinnvoll sein kann. Was wir hier präsentiert bekommen ist eine weitere Eskalation eines unklaren, vermurksten Gesetzes. Es wird Jahre dauern, bis die Rechtsprechung einigermaßen Klarheit schaffen wird.
  19. Es geht um die Neubeantragungen - weil dann eine Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen muss. Diese muss nun auch die Informationen dreier neu dazukommender Behörden umfassen. Diese sind aber in keiner Weise darauf vorbereitet. Es fehlt an definierten Prozessen, Software, rechtlichen Prüfungen (Datenschutz etc.). Das wird mächtig dauern, bis diese Dinge aufgebaut worden sind. Bis dahin kann KEINE Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen werden.
  20. Das Gesetz soll ja am Tag nach der Verkündung (also sehr sehr bald) inkrafttreten. Das bedeutet: Mindestens für sechs Monate liegen alle Erlaubnisanträge auf Eis, bis die neuen Informationskanäle errichtet sind. Das betrifft auch alle laufenden Anträge.
  21. Ich habe mich mal an einer Schätzung bezüglich der Zahl und des Werts der im Umlauf befindlichen, bisher legalen Springmesser versucht. Mein Ergebnis: 7,5 Mio. Messer im Wert von 450 Mio. €. Anzahl und Wert der Springmesser in Deutschland.pdf
  22. Im Moment hat der VDB alles getan was möglich ist. Nun warten wir alle auf den Referentenentwurf. Ich könnte wetten, dass die Nancy da noch jede Menge "mehr" reinschreiben lässt als vereinbart. Dann geht es gerade bei den Springmessern auch um die Altbesitzregelung, denn die Dinger sind so weit verbreitet, dass ein Komplettverbot zur Kriminalisierung breiter Teile der Bevölkerung führen würde. Wenn der Referentenentwurf vorliegt wird der VDB mit den Maßnahmen starten, da bin ich sicher. Briefaktion, Petition, das ganze Programm. Jetzt scheint es mir zu früh dafür zu sein.
  23. Was der Herr Klotz hier sagt klingt in der Tat anders als früher beim Buzl. Vielleicht hat unsere Petition tatsächlich gewirkt!
  24. Nach dem nochmaligen Studium der nun von der "Ampel" beschlossenen Liste der Waffenrechtsverschärfungen bin ich über die erweiterte Abfrage im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung gestoßen. Jede Zuverlässigkeitsprüfung umfasst bereits heute schon die Abfrage des "Zentralen Staatsanwalt­schaftlichen Verfahrens­registers (ZStV)", indem JEDES Strafverfahren - ganz gleich ob laufend, eingestellt oder durch Verurteilung abgeschlossen - viele Jahre (im Schnitt sind es fünf) gespeichert werden. Neue Erkenntnisse können die zusätzlichen Abfragen also NUR bringen, wenn es sich um Vorgänge "unterhalb der Strafbarkeitsgrenze" handelt. Welche Vorgänge können das sein? Nehmen wir mal das Zollkriminalamt. Dessen Aufgabe ist, logischerweise, die Bekämpfung von Kriminalität. Diese widerum definiert man so: Wen sich also das ZKA mit einem Fall befasst, dann wird es ENTWEDER ein strafrechtliches Verfahren geben ODER man wird feststellen, dass eben KEIN ausreichender Anfangsverdacht besteht und deshalb die Sache NICHT an die Staatsanwaltschaft übergeben werden muss. Im ersteren Fall wird das Verfahren sofort in der ZStV sichtbar. Es kann sich also NUR um Fälle handeln, in denen sich ein Verdacht NICHT erhärtet hat. Wenn ich mir also einen Katzenlaser aus China schicken lasse, der Zoll den Verdacht hat, es könnte sich um einen Waffenlaser handeln und sich bei näherer Betrachtung des Lasers dessen Legalität herausgestellt hat - welchen Einfluss hat DAS auf meine Zuverlässigkeit? Gleiches gilt für ALLE anderen Behörden. Es geht um die schon an anderen Stellen von Faeser geforderten Verfolgung von Taten "unterhalb der Strafbarkeitsgrenze", sprich: von ganz legalen Dingen. Man soll auch dann keine Waffen haben dürfen, wenn die Behörden nur einen vagen VERDACHT haben, dass man unerwünscht handelt oder denkt. Das ist Stasi reloaded, ohne Witz. Ein NOCH größeres Problem habe ich damit: Wenn ich mir vorstelle, dass mein zuständiger SB bei der Waffenbehörde in der Kreisstadt mich in Zukunft auf Facebook und anderswo bespitzeln soll, dann wird mir flau im Magen. Dafür ist der Mann weder ausgebildet noch qualifiziert. Ich habe jede Menge "Impostors", die einfach meine Bilder geklaut haben und sich auf allen möglichen Plattformen als "Jörg Sprave" und "Slingshot Channel" registriert haben. Der Versuch, solche Accounts löschen zu lassen, ist sehr mühsam und selten erfolgreich. Da schreiben diese Leute alles mögliche an Zeugs, das meiste natürlich extremistisch. Es gibt auch Fake Accounts von Hatern, meist aus dem Lager der Waffengegner, die mich in einem (gelinde gesagt) sehr schlechten Licht dastehen lassen. Wie bitte soll denn der arme Herr U. aus E. von seinem Behördenschreibtisch aus erkennen, welche Beiträge von mir sind und welche von irgendwelchen Nachahmern? Es läuft auch hier auf eine Beweislastumkehr hinaus. Man wird in Zukunft BEWEISEN müssen, dass man "zuverlässig" ist. Ein Unding. Dass die FDP zugestimmt hat enttäuscht mich zutiefst.
  25. Aus meiner Sicht ist die Sicherheitslage in Deutschland jetzt leider so, dass etwas passieren MUSS. Ich will jetzt nicht darüber reden, ob man das hätte verhindern können (na klar) oder wie man die Gefährder wieder los wird - fest steht, unsere Städte sind wesentlich unsicherer geworden und das wird mindestens noch einige Jahre so bleiben. Meine Idee wäre: Die gesetzestreuen Bürger bewaffnen und die Straftäter sowie sämtliche Nicht-EU-Staatsbürger komplett entwaffnen. Dann das ganze gut kontrollieren und fertig. Natürlich müsste man an der "Zuverlässigkeit" arbeiten - eine Bagatellstrafe sollte nicht automatisch zur Unzuverlässigkeit führen. Nur Verbrechen sollten zählen.
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