JoergS
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Armbrustschiessen: Wo, wo nicht und was ist überhaupt der aktuelle Stand?
JoergS antwortete auf Traugott's Thema in Bogensport
Der Deutsche weiß, was er weiß. Daran können auch neue Erkenntnisse nichts ändern… Laienjuristen sind schon eine Plage. Seufz. -
Armbrustschiessen: Wo, wo nicht und was ist überhaupt der aktuelle Stand?
JoergS antwortete auf Traugott's Thema in Bogensport
Also, die WaffVwV - an die Waffenbehörden, Ordnungsämter und Staatsanwaltschaften gebunden sind - ist hier völlig eindeutig. Eine gewerbliche und/oder fest installierte Schießstätte ist erlaubnispflichtig. Von dieser Erlaubnispflicht gibt es jedoch Ausnahmen. Diese finden sich in der WaffVwV. Armbrüste sind hier explizit erwähnt und somit darf man auf so einem "Sonntag Nachmittag Hobbystand" mit der Armbrust üben. Ich weiß, manche hier zweifeln an, ob dies denn wirklich so gehandhabt wird. Wird es. Wir verkaufen jedes Jahr allein in Deutschland ca. 20.000 Armbrüste und das seit Jahren. Viele dieser deutschen Armbrustbesitzer üben im Garten und es kommt immer wieder zu Anzeigen durch die Nachbarn. Oft wenden sich die Kunden dann an uns. Wir haben zu diesem Zweck natürlich die Meinung unseres Rechtsanwalts, Herrn Michael Winkler, eingeholt. Dieser hat auch (glaube ich) im Auftrag des VDB zum Thema sehr umfangreich recherchiert und ist zum Ergebnis gekommen, dass eine solche provisorische Einrichtung NICHT erlaubnispflichtig ist, auch dann nicht, wenn die Armbrust mehr als 7,5 Joule Energie erreicht. Dieser Argumentation sind die zuständigen Staatsanwaltschaften in bisher ALLEN Fällen, von denen wir Kenntnis haben, gefolgt. Sämtliche Verfahren wurden eingestellt, weshalb es auch KEINE einschlägigen Urteile gibt, mangels Anklageerhebung. Wir raten aber unseren Kunden, möglichst die Nachbarn einzubeziehen - denn die Polizei stellt in der Regel erstmal die Waffen sicher und es kann Monate dauern, bis sie den Besitzern zurück übereignet werden. Übrigens stellt die WaffVwV auch klar: Mit Armbrüsten wird im Sinne des Gesetzes NICHT geschossen. Können wir also diese Diskussion hier beenden? -
Ich will ja nicht mehr angeben als sowieso schon, aber wenn ich die "Augenzeuginnen" in der Vergangenheit "danach" gefragt habe, was sie zuerst dachten als sie die ganze Pracht zu sehen bekamen, war die typische Antwort "Ich sagte mir selbst: Mädel, Du musst jetzt tapfer sein" jk
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Ich war schon so oft in Las Vegas, dass ich es nicht mehr zählen kann. Vor ein paar Jahren hatte ich die Stadt dermaßen satt, dass ich nie mehr hinwollte. Aber letztes Jahr war ich mal wieder auf der Shot und hatte Spaß. Kommt halt immer drauf an wer sonst noch dabei ist.
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Ich kenne viele Amerikaner, die hier leben bzw. eine Zeit hier gelebt haben. Sie alle lieben das Gesundheitssystem und die kostenlose Ausbildung. Die Angestellten unter ihnen finden die vielen Urlaubstage toll und sind begeistert vom unendlichen bezahlten Krankschreiben. Sie freuen sich über den Kündigungsschutz. Die Arbeitgeber unter ihnen sehen das genau andersherum. Alle beklagen sich über unfreundlichen Service, Stress pur beim Einpacken an der Supermarktkasse und unmöblierte Mietwohnungen. Generell ist die deutsche Sprache ein Problem. Anders als Deutsche, die in die USA auswandern, haben Amerikaner in der Regel NULL Deutschkenntnisse und das ist vielerorts schwierig. Dafür wird Deutschland als extrem sicheres Land wahrgenommen. Amerikaner können oft kaum fassen, wie solide man in Deutschland baut. Unfassbar für die Amerikaner sind unsere Saunen - gemischt und unbekleidet, dass schockiert die Amis.
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Fentanyltode gelten aber nicht als Selbstmord, es sind ja unbeabsichtigte Überdosierungen.
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Naja, wir haben ca. 10.000 Selbstmorde in Deutschland, davon natürlich die meisten NICHT mit Schusswaffen. Da in den USA viermal soviele Menschen leben wie in Deutschland ist die Selbstmordquote in beiden Ländern ähnlich. Die Deutschen hängen sich auf oder verwenden Schlaftabletten. Die Amerikaner nehmen Schusswaffen. Wären hier Schusswaffen leicht zugänglich wäre das bei uns auch so - was die Zahl der Selbstmorde aber nicht erhöhen würde.
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Ich habe viele Freunde und Geschäftspartner in den USA, einige davon sind ausgewandert (und zum Teil wieder zurückgekommen). Ich selbst bin wirklich oft in den USA, mein ganzes Berufsleben schon. Ich kenne das Land recht gut. Ja, man ist freier dort. Das trifft nicht nur auf die Waffengesetze zu. Es gibt keine Meldepflicht, zum Beispiel. Aber es gibt auch echte Nachteile gegenüber Deutschland und Europa. Das Leben ist teuer, vor allem in den Gegenden, in denen man auch als Ausländer gute Jobs bekommen kann. Einkommensteuer ist niedriger, aber dafür wird man als Eigenheimbesitzer bis zum Lebensende geschröpft - die "Property Tax" ist ähnlich hoch wie die anfänglichen Kreditraten. Das Gesundheitssystem ist eine Katastrophe, selbst wenn man eine (sauteure) Versicherung hat. Viele Amerikaner müssen im Alter das abgezahlte Haus verkaufen, um die dann notwendigen medizinischen Eingriffe zu bezahlen. Wer Kinder hat, der kann bei der Geburt schon mal anfangen zu sparen ODER er muss damit leben, dass die Blagen eine Karriere an der Supermarktkasse erwartet. Urlaub sind 2 Wochen im Jahr und wer krank ist bekommt keinen Lohn. Soo rosig ist es nicht "drüben".
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Jetzt hast Du's. Wobei Du bei Dir zu Hause die Waffe streng genommen gar nicht führen KANNST, denn das Tragen einer Waffe auf Deinem eigenen befriedeten Grundstück ist kein Führen im Sinne des Gesetzes. Es ist bloßer Waffenbesitz und zu dem berechtigt Dich die WBK. Natürlich ist das Blödsinn. Aber es kommt noch besser. Dein Kumpel mit WBK darf zwar die von Dir übergebene erlaubnispflichtige Schusswaffe führen, mit Deiner Genehmigung - aber eine Attrappe derselben Waffe (nicht schussfähig) NICHT. Denn solche Anscheinswaffen dürfen GRUNDSÄTZLICH nicht geführt werden, es gibt KEINE Erlaubnis dafür. Aber Du kannst das leicht umgehen, denn hier MUSST Du Deinen Kumpel beim Führen fotografieren oder filmen - denn dann und nur dann greift die Ausnahme nach $42a Abs. 2 Nr. 1.
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Ich habe den Eindruck, dass Du der Meinung bist, dass das (erlaubte) Führen einer Waffe die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz inkludiert. Das ist aber definitiv NICHT der Fall. Deshalb müssen Inhaber eines Waffenscheins ZUSÄTZLICH eine Waffenbesitzkarte vorweisen können für die Waffe, die sie führen. NUR der Waffenschein berechtigt NICHT zum Erwerb und Besitz. Deshalb zielt das (erlaubte) Führen einer Waffe auf fremden Grund NUR auf Waffen, zu deren Besitz man berechtigt ist. Druckluftwaffen, Armbrüste etc. erfordern Volljährigkeit, erlaubnispflichtige Schusswaffen eine Besitzerlaubnis.
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Genau gesagt ist das so: Im Sinne des WaffG: „führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt“ An dieser Definition kann man übrigens erkennen, dass „Führen“ den „Erwerb“ und „Besitz“ eben NICHT inkludiert. Sonst dürfte sich ja jeder beliebige Schusswaffen nach Hause liefern lassen, ohne WBK. Die Ehefrau im vorliegenden Fall hat die Waffe also illegal erworben und besessen, in jedem Fall.
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Ich habe dazu alles gesagt und möchte hier nur jeden warnen. Gebt Eure Waffen nicht in die Hände von unberechtigten Personen, jedenfalls nicht außerhalb eines Schießstands. Ihr riskiert Eure WBK.
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Das ist ja gerade das Problem mit unserem aktuellen Waffenrecht. Eine nüchterne Analyse von Außenstehenden würde wahrscheinlich zur Erkenntnis kommen, dass das deutsche Waffengesetz darauf abzielt, den illegalen Waffenbesitz zu fördern und deshalb selbst berechtigten und zuverlässigen Personen so viele Steine in den Weg legt wie möglich. DAS ist derzeit die einzige erkennbare "Intention" und im Sinne dieser Auslegung machen Regelungen wie diese leider Sinn. Bilder vom "Spielen" mit scharfen Waffen hochzuladen, auf denen auch noch Kinder zu sehen sind, zeugt aber auch nicht gerade vom "gesunden Menschenverstand".
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Ich werde dazu jedenfalls nichts mehr sagen.
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Seufz. Du musst den GANZEN Text beachten. Es muss ein Bedürfnis vorliegen, und zwar ein Bedürfnis im Sinne des WaffG. Dieses Bedürfnis können nur Inhaber einer WBK geltend machen, denn nur dann ist das Bedürfnis anerkannt worden. Aber wenn Du dir wirklich so sicher bist, dann nur zu, gib Deine Waffen jedem in die Hand, der sie mal abchecken will in Deinem Wohnzimmer. Egal ob es nun ein Nachbarbengel ist oder einfach nur der Pizzabote. Wer weiß, vielleicht hat man sich ja eine Minute zuvor entschlossen, Sportschütze werden zu wollen und hat dann das entsprechende Bedürfnis. Aber ich rate Dir, das NICHT zu fotografieren, denn ich garantiere Dir: Mit dieser Meinung wirst Du dich nicht durchsetzen später vor Gericht.
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Das Training der Sportschützen gehört natürlich zum Bedürfnis. Diejenigen Sportschützen, die eine WBK besitzen, dürfen Trochentraining auch außerhalb einer Schießstätte (mit Zustimmung des Besitzers der jeweiligen Liegenschaft) durchführen. Sportschützen OHNE WBK dürfen dies nur mit erlaubnisfreien Waffen, es sei denn auf einer Schießstätte. Mag sein, dass Du das anders siehst. Aber so ist nun mal die gut nachvollziehbare Sicht der Waffengesetz-Kommentare und offensichtlich auch die der Waffenbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte (zumindest im vorliegenden Fall).
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Du scheinst den umgangssprachlichen Begriff des Bedürfnisses mit dem legaldefinierten Begriff des waffenrechtlichen Bedürfnisses zu verwechseln. Der waffenrechtliche Begriff ist in §8 WaffG genau definiert. Ein anderes "Bedürfnis" kennt das Waffenrecht nicht und auch die im Gesetz genannten "Interessen" müssen zuvor glaubhaft gemacht werden. Die Anerkennung findet in Form der Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis statt. Der Wunsch, innerhalb der Räume eines berechtigten Waffenbesitzers mit einer erlaubnispflichtigen Waffe Trockentraining zu betreiben, ohne selbst eine WBK zu besitzen, ist KEIN solches Bedürfnis. Dieses Training kann nur auf zugelassenen Schießständen erfolgen, hier hat das Gesetz eigens eine Ausnahme definiert. Der Wunsch eines Sportschützen und WBK-Besitzers, vor dem Kauf einer Waffe, für deren Erwerb er eine Erlaubnis hat, diese persönlich zu prüfen, etwa in den Geschäftsräumen eines Waffenhändlers oder in der Wohnung eines privaten Verkäufers, ist dagegen in Ordnung. Die Zustimmung liegt vor und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe findet im Rahmen des Bedürfnisses statt.
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Der Rest der Menschheit außer der zuständigen Staatsanwaltschaft, der Waffenbehörde, Gade, Steindorff und wohl auch dem hohen Gericht.
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Das Bedürfnis bezieht sich auf eine WBK o.ä.. Wer eine solche Erlaubnis nicht besitzt, der kann NUR erlaubnisfrei zu besitzende Waffen mit Erlaubnis des Hausrechtsinhabers führen. Auch die Waffenrechtskommentare sehen das so. Nur "Schussw.,, die ab Vollendung des 18. Lebensj. ohne Erlaubnis erworben und besessen werden dürfen, setzen ein solches Bedürfnis... nicht voraus". (Gade, WaffR, S. 130 Rdnr. 69). Eine erlaubnispflichtige Waffe darf eben NICHT in die Hand einer nicht berechtigten Person übergeben werden, auch nicht mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers. Gade führt als legitimes Beispiel einen Sportschützen an, der einem (berechtigten) Vereinskollegen seine Sportwaffe als Kaufinteressenten mitbringt. Bei Bewachungsunternehmen ist das wieder anders. Hier hat der Unternehmer die WBK und darf die Waffe an seine Angestellten zum Zweck der Berufsausübung (und NUR dafür) aushändigen. Soll die Waffe geführt werden, dann benötigt das Bewachungsunternehmen einen Waffenschein, nicht jeder Angestellte. Die Angestellten müssen jedoch die erweiterte Sachkundeprüfung absolvieren und natürlich zuverlässig sein. In KEINEM Fall ist es außerhalb von zugelassenen Schießständen legal, einer unberechtigten Person eine erlaubnispflichtige Waffe in die Hand zu geben.
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Nein. Führen darf man eine Waffe zwar mit Erlaubnis des Besitzers einer Liegenschaft, aber natürlich nur dann, wenn man die Waffe legal besitzen darf. Bei erlaubnispflichtigen Waffen wäre das in der Regel auf WBK-Inhaber begrenzt. Personen ohne WBK o.ä. dürfen NUR auf zugelassenen Schießstätten die tatsächliche Gewalt über erlaubnispflichtige Waffen ausüben.
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Ich finde diese überbordenden Regeln auch nicht gut, aber sie sind die, die sie sind. Wir können für eine Veränderung kämpfen - ich persönlich engagiere mich entsprechend - aber bis dahin müssen wir uns nunmal damit arrangieren. Ziviler Ungehorsam oder auch nur bloße Unachtsamkeit ist derzeit für LWBs eine schlechte Strategie.
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Zeigen darf man seine Waffen wem man will. Unberechtigten Personen außerhalb eines Schießstands in die Hand geben nicht. Denn dann übt diese Person die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus. Wenn man das trotzdem macht und dann auch noch Bilder darüber postet....
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Warum hat dieser Vollidiot offenbar etwas naive Waffenposer sich nicht einfach dieselben Waffen als Softair gekauft und Dummy-Patronen und dann nachher behauptet, dass es DIESE Waffen waren, mit denen Frau und Kinder fotografiert wurden? Wie ich an anderer Stelle schon sagte, als LWB muss man mit öffentlichen Posts aufpassen wie ein Schießhund (im wahrsten Sinne des Wortes).
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Ich glaube Du hast nicht verstanden, wie ich auf den Dolch komme. Dieses dämliche Gesetz VERBIETET mir, ein Taschenmesser oder ein kleines Küchenmesser mitzunehmen in den Larneypark, zum Picknick. Aber ein Dolch ist mir gestattet. So steht es im Gesetz. Das macht doch wirklich NULL Sinn.
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Ich benötige zigmal am Tag mein Taschenmesser und ich habe IMMER eines dabei. Selbst meine Frau findet das toll. Pakete, Bindfäden, alles mögliche. Ich empfinde es als massive Einschränkung, dass ich mein einfaches Taschenmesser jetzt zu Hause lassen muss, wenn ich mal einen Besucher vom Bahnhof abholen möchte, weil ein paar Kriminelle mit Jagdmessern und Macheten Amokläufe begehen.