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JoergS

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Alle Inhalte von JoergS

  1. Ich habe dazu alles gesagt und möchte hier nur jeden warnen. Gebt Eure Waffen nicht in die Hände von unberechtigten Personen, jedenfalls nicht außerhalb eines Schießstands. Ihr riskiert Eure WBK.
  2. Das ist ja gerade das Problem mit unserem aktuellen Waffenrecht. Eine nüchterne Analyse von Außenstehenden würde wahrscheinlich zur Erkenntnis kommen, dass das deutsche Waffengesetz darauf abzielt, den illegalen Waffenbesitz zu fördern und deshalb selbst berechtigten und zuverlässigen Personen so viele Steine in den Weg legt wie möglich. DAS ist derzeit die einzige erkennbare "Intention" und im Sinne dieser Auslegung machen Regelungen wie diese leider Sinn. Bilder vom "Spielen" mit scharfen Waffen hochzuladen, auf denen auch noch Kinder zu sehen sind, zeugt aber auch nicht gerade vom "gesunden Menschenverstand".
  3. Ich werde dazu jedenfalls nichts mehr sagen.
  4. Seufz. Du musst den GANZEN Text beachten. Es muss ein Bedürfnis vorliegen, und zwar ein Bedürfnis im Sinne des WaffG. Dieses Bedürfnis können nur Inhaber einer WBK geltend machen, denn nur dann ist das Bedürfnis anerkannt worden. Aber wenn Du dir wirklich so sicher bist, dann nur zu, gib Deine Waffen jedem in die Hand, der sie mal abchecken will in Deinem Wohnzimmer. Egal ob es nun ein Nachbarbengel ist oder einfach nur der Pizzabote. Wer weiß, vielleicht hat man sich ja eine Minute zuvor entschlossen, Sportschütze werden zu wollen und hat dann das entsprechende Bedürfnis. Aber ich rate Dir, das NICHT zu fotografieren, denn ich garantiere Dir: Mit dieser Meinung wirst Du dich nicht durchsetzen später vor Gericht.
  5. Das Training der Sportschützen gehört natürlich zum Bedürfnis. Diejenigen Sportschützen, die eine WBK besitzen, dürfen Trochentraining auch außerhalb einer Schießstätte (mit Zustimmung des Besitzers der jeweiligen Liegenschaft) durchführen. Sportschützen OHNE WBK dürfen dies nur mit erlaubnisfreien Waffen, es sei denn auf einer Schießstätte. Mag sein, dass Du das anders siehst. Aber so ist nun mal die gut nachvollziehbare Sicht der Waffengesetz-Kommentare und offensichtlich auch die der Waffenbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte (zumindest im vorliegenden Fall).
  6. Du scheinst den umgangssprachlichen Begriff des Bedürfnisses mit dem legaldefinierten Begriff des waffenrechtlichen Bedürfnisses zu verwechseln. Der waffenrechtliche Begriff ist in §8 WaffG genau definiert. Ein anderes "Bedürfnis" kennt das Waffenrecht nicht und auch die im Gesetz genannten "Interessen" müssen zuvor glaubhaft gemacht werden. Die Anerkennung findet in Form der Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis statt. Der Wunsch, innerhalb der Räume eines berechtigten Waffenbesitzers mit einer erlaubnispflichtigen Waffe Trockentraining zu betreiben, ohne selbst eine WBK zu besitzen, ist KEIN solches Bedürfnis. Dieses Training kann nur auf zugelassenen Schießständen erfolgen, hier hat das Gesetz eigens eine Ausnahme definiert. Der Wunsch eines Sportschützen und WBK-Besitzers, vor dem Kauf einer Waffe, für deren Erwerb er eine Erlaubnis hat, diese persönlich zu prüfen, etwa in den Geschäftsräumen eines Waffenhändlers oder in der Wohnung eines privaten Verkäufers, ist dagegen in Ordnung. Die Zustimmung liegt vor und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe findet im Rahmen des Bedürfnisses statt.
  7. Der Rest der Menschheit außer der zuständigen Staatsanwaltschaft, der Waffenbehörde, Gade, Steindorff und wohl auch dem hohen Gericht.
  8. Das Bedürfnis bezieht sich auf eine WBK o.ä.. Wer eine solche Erlaubnis nicht besitzt, der kann NUR erlaubnisfrei zu besitzende Waffen mit Erlaubnis des Hausrechtsinhabers führen. Auch die Waffenrechtskommentare sehen das so. Nur "Schussw.,, die ab Vollendung des 18. Lebensj. ohne Erlaubnis erworben und besessen werden dürfen, setzen ein solches Bedürfnis... nicht voraus". (Gade, WaffR, S. 130 Rdnr. 69). Eine erlaubnispflichtige Waffe darf eben NICHT in die Hand einer nicht berechtigten Person übergeben werden, auch nicht mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers. Gade führt als legitimes Beispiel einen Sportschützen an, der einem (berechtigten) Vereinskollegen seine Sportwaffe als Kaufinteressenten mitbringt. Bei Bewachungsunternehmen ist das wieder anders. Hier hat der Unternehmer die WBK und darf die Waffe an seine Angestellten zum Zweck der Berufsausübung (und NUR dafür) aushändigen. Soll die Waffe geführt werden, dann benötigt das Bewachungsunternehmen einen Waffenschein, nicht jeder Angestellte. Die Angestellten müssen jedoch die erweiterte Sachkundeprüfung absolvieren und natürlich zuverlässig sein. In KEINEM Fall ist es außerhalb von zugelassenen Schießständen legal, einer unberechtigten Person eine erlaubnispflichtige Waffe in die Hand zu geben.
  9. Nein. Führen darf man eine Waffe zwar mit Erlaubnis des Besitzers einer Liegenschaft, aber natürlich nur dann, wenn man die Waffe legal besitzen darf. Bei erlaubnispflichtigen Waffen wäre das in der Regel auf WBK-Inhaber begrenzt. Personen ohne WBK o.ä. dürfen NUR auf zugelassenen Schießstätten die tatsächliche Gewalt über erlaubnispflichtige Waffen ausüben.
  10. Ich finde diese überbordenden Regeln auch nicht gut, aber sie sind die, die sie sind. Wir können für eine Veränderung kämpfen - ich persönlich engagiere mich entsprechend - aber bis dahin müssen wir uns nunmal damit arrangieren. Ziviler Ungehorsam oder auch nur bloße Unachtsamkeit ist derzeit für LWBs eine schlechte Strategie.
  11. Zeigen darf man seine Waffen wem man will. Unberechtigten Personen außerhalb eines Schießstands in die Hand geben nicht. Denn dann übt diese Person die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus. Wenn man das trotzdem macht und dann auch noch Bilder darüber postet....
  12. Warum hat dieser Vollidiot offenbar etwas naive Waffenposer sich nicht einfach dieselben Waffen als Softair gekauft und Dummy-Patronen und dann nachher behauptet, dass es DIESE Waffen waren, mit denen Frau und Kinder fotografiert wurden? Wie ich an anderer Stelle schon sagte, als LWB muss man mit öffentlichen Posts aufpassen wie ein Schießhund (im wahrsten Sinne des Wortes).
  13. Ich glaube Du hast nicht verstanden, wie ich auf den Dolch komme. Dieses dämliche Gesetz VERBIETET mir, ein Taschenmesser oder ein kleines Küchenmesser mitzunehmen in den Larneypark, zum Picknick. Aber ein Dolch ist mir gestattet. So steht es im Gesetz. Das macht doch wirklich NULL Sinn.
  14. Ich benötige zigmal am Tag mein Taschenmesser und ich habe IMMER eines dabei. Selbst meine Frau findet das toll. Pakete, Bindfäden, alles mögliche. Ich empfinde es als massive Einschränkung, dass ich mein einfaches Taschenmesser jetzt zu Hause lassen muss, wenn ich mal einen Besucher vom Bahnhof abholen möchte, weil ein paar Kriminelle mit Jagdmessern und Macheten Amokläufe begehen.
  15. Mir ist das nicht bekannt, daher bitte ich um Quellen.
  16. Du denkst… unsere Politiker lesen in diesem kleinen Forum mit? Wovon träumst Du Nachts? Die Politik interessiert sich nicht für uns. Das ist ja das Problem.
  17. Das ist auch nötig, denn wie man sieht ist die Rechtslage im Moment so unklar, dass man als LWB eigentlich GAR NICHT mit irgendwelchen waffenähnlichen Gegenständen durch die Innenstädte laufen kann. Niemand weiß so genau wo die Zonen sind und schwupps, Markttag und man ist in einer Veranstaltung.
  18. Ich habe kein Problem damit, Fragen zu beantworten. Für mich ist es nichts Neues gehatet zu werden. Aber bei Beleidigungen ziehe ich die Grenze.
  19. Es ist mein Recht, diesen Dolch zu meinem Picknick mitzunehmen und ich werde das durchsetzen. Nennt es Eulenspiegelei. Macht jedenfalls viel Spaß.
  20. Wäre doch schade, wenn Ihr nicht erfahren würdet, ob ich am Ende meinen Dolch in die Waffenverbotszone mitnehmen darf?
  21. Du meinst sicher "Intention", oder? Meine Intention bei der Eröffnung dieses Threats war jedenfalls NICHT, irgendjemanden zu beleidigen. Ich wollte die Teilnehmer lediglich unterhalten. Was man von Deiner Beteiligung hier wohl nicht behaupten kann. Ich verfechte zwar meine Meinung, aber ich zwinge sie niemandem auf. Sonst müsste ich mir wohl nicht so viel Mühe geben meine Waffen zu bewerben, oder?
  22. DEINE Ausscheidungen riechen sicher nach Rosen, nicht wahr?
  23. Natürlich hast Du ein Recht auf eine eigene Meinung. Nur interessiert sie mich nicht.
  24. Wie soll denn so eine „Eignungsprüfung“ Deiner Meinung nach aussehen? Ein Tribunal mit meinen Hatern als Richter? Wie jeder andere LWB muss ich mich regelmäßig einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen und bisher war das stets erfolgreich.
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