

JoergS
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Können sie nicht. Steht so im Gesetz.
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Warum leitest Du Deine Beleidigungen denn mit einer Entschuldigung ein? Finde ich irgendwie inkonsequent.
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Genau deshalb macht eine VDB Mitgliedschaft Sinn. Denn der VDB kann klagen, sobald irgendein Mitglied betroffen ist. Und macht das auch. Als mein Antrag gemäß IFG bzgl. des BKA SRS Waffen Gutachtens abgelehnt wurde hat der VDB übernommen und am Ende letztinstanzlich gewonnen. Im Übrigen ist meine Aktion hier ein Kampf gegen eine Verordnung. Die der Stadt Mannheim nämlich.
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Es gibt viele, die lieber weiter "Duckmäusern" und "vorauseilend gehorchen" möchten als etwas zu tun. Ich verachte diese Menschen. Es gibt auch viele Neider, denn ich bin gerade im Begriff, ernsthaft wohlhabend zu werden mit dem Waffenhandel. Das kann ja nun leider jeder nachlesen in den Bilanzen der Fa. GoGun. https://www.unternehmensregister.de/ureg/index.html Mein Erfolg ist das Ergebnis langer, harter Arbeit und ich bin nicht wenig stolz darauf - zudem ich erhebliche Risiken eingegangen bin und dies noch immer tue. Haters gonna hate. Aber mit Verlaub, meine Kritiküsse können mir den Buckel runterrutschen. Aber sowas von. PS: Eine Verordnung kann dieses "Schlupfloch" nicht schließen, denn das WaffG schreibt die Ausnahme bzgl. der Waffenverbote ausdrücklich vor. Eine Verordnung, die keine solche Ausnahme enthält, ist rechtlich mindestens wackelig und auf jeden Fall angreifbar. Es müsste schon das Gesetz geändert werden.
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Mir geht es doch gar nicht um das dämliche Picknick. Ich will lediglich der Welt zeigen, wie unfassbar dämlich und unlogisch das WaffG ist. Ich treibe sie ein wenig vor mir her, einfach weil ich das gut kann. Es wird Zeit für ein neues Waffengesetz und ich kann die Leute nur darüber informieren, wenn ich sie gleichzeitig unterhalte. Solche Absurditäten haben einen recht guten Unterhaltungswert. Würde ich eine Stadt mit entspannten Beamten anfragen, dann hätten sie vermutlich gesagt: „Na wenn Sie unbedingt wollen, scheint ja Ihr Recht zu sein. Aber schneiden Sie sich nicht mit dem Zachel und schauen Sie, dass Sie niemandem Angst machen, ok?“ Ich meine: Welche Gefahr geht von einem komplett durchleuchteten WBK-Inhaber aus, der ein Messer - egal welches - zu einem Picknick mitbringt?
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Es ist ganz einfach. Messer müssen raus aus dem Waffengesetz, weil es gar keine Waffen sind. Es sind Gebrauchsgegenstände. Verbotszonen - wenn man denn welche will - müssen mit einem eigenen Gesetz geregelt werden und müssen dann "gefährliche Gegenstände" definieren, die dort nur mit Begründung geführt werden dürfen. Es ist ein Unding, dass man dort Pfefferspray mitnehmen darf, aber kein CS-Gas, und Baseballschläger, aber keine Teleskop-Schlagstöcke. Gefährliche Gegenstände haben auf Veranstaltungen nichts zu suchen. Aber ein Gebrauchsmesser hat im Waffengesetz nichts zu suchen, auch nicht wenn die Klinge 13 cm lang ist.
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Hehe... ich würde zu gern Mäuschen spielen, wenn meine Frage in der Rechtsabteilung diskutiert wird nächste Woche.
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Ich sehe das eher als weitere Motivation für die Politik, ein ganz neues Waffengesetz zu schaffen.
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Na sicher doch.
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Naja, mit einer offiziellen Bestätigung durch die Stadt Mannheim sehe ich da keine Probleme.
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(Achtung, gilt nur für Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse mit Ausnahme des "KWS") Ein weiteres Kuriosum im neuen §42 WaffG... Nehmen wir an, Ihr wohnt in Mannheim und wollt im schönen, kleinen Larneygarten ein Picknick machen. Aber ooops, der liegt ja mitten in der Waffenverbotszone! Dürft Ihr da ein Messer mitnehmen, um die Salami zu schneiden? NEIN. Das WaffG (§42) und die Verordnung der Stadt Mannheim https://www.mannheim.de/de/file/519349/download?token=nBoj3xtG sind da völlig eindeutig. Ein Picknick fällt nicht unter die Ausnahmen bezüglich des Messerverbots in der Zone. Aber als WBK-Inhaber gilt doch eine Ausnahme? Richtig - aber nur für Waffen, NICHT für Messer. Also darf ich ein Kampfmesser (zum Beispiel einen Dolch) führen in der Zone, wenn ich eine WBK besitze? Ja, wenn nicht das generelle Führverbot des §42a WaffG greift. Aber auch der 42a kennt Ausnahmen: Das "berechtigte Interesse". Ein Picknick rechtfertigt dieses "Interesse" ganz sicher. Ich darf also den Dolch mit zum Picknick nehmen, ein Küchenmesserchen jedoch nicht. Und nein, ein Dolch ist KEIN "Messer", sondern eindeutig eine Hieb- und Stichwaffe. Diese sind explizit im Gesetz und in der Verordnung in der Ausnahme für WBK-Besitzer aufgeführt. Gut, das viele Dolche scharfe Schneiden haben - sonst müsste man wohl jeweils von der ganzen Wurst abbeißen. Zeugt nicht gerade von guten Manieren.
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Kritik ist jederzeit OK, aber Beleidigungen und unspezifische Pauschalvorwürfe mag ich nicht so sehr. Ärgere mich seit Monaten über Behauptungen auf Wikipedia, die mich in eine Schwurblerecke stellen wollen und mir Nähe zu Reichsbürgern unterstellen. Dabei habe ich mich zigmal davon distanziert. Das einzige, was ich mal gemacht habe: Ich habe mich über die Presseinzenierung bei der Verhaftung von diesen Prinz-Reuss-Reichsbürgern echauffiert, weil mir das sauer aufgestoßen ist. Wobei die Verhaftungen sicher OK waren, aber zu Hausdurchsuchungen die gesamte Presse einzuladen, trotz der Gefahr, dass da was durchsickert - das fand und finde ich typische Faeser-Schublade.
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Welches meiner Produkte wurden denn verboten, in den 16 Jahren meiner Arbeit (bis auf die Pfeilwaffen, auf die ich schon eingegangen bin)?
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Das sehe ich anders. Aber die Zukunft wird es zeigen.
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Die "Bild" hat immer noch eine enorme Reichweite, insbesondere wegen des extrem populären Webauftritts (bild.de). Die Seite liegt vor ebay.de und auch p**nhub, ist auf Platz 17 der meistbesuchten Webseiten in Deutschland. spiegel.de ist NICHT unter den Top 20. https://de.semrush.com/website/top/germany/all/ Es besteht Hoffnung auf einen Kurswechsel im Waffenrecht. Die CDU will einen Neuanfang auf Basis eines Expertenrats. Hier kann sich der VDB hoffentlich voll einbringen.
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Das ich an der Gesetzesverschärfung der Pfeilwaffen keinen entscheidenden Anteil hatte habe ich weiter oben ausführlich erklärt. Gehmann hat "schlafende Hunde" geweckt, als sie einen Feststellungsbescheid für die Dinger beantragt haben, zwei Jahre bevor ich "eingestiegen" bin. So machen sie das beim BKA - wenn sie auf eine Gesetzeslücke stoßen, dann setzen sie das Stopfen der Lücke auf die Liste für die nächste Gesetzesverschärfung. Politische Entscheider schauen keine YouTube-Videos. Sie lesen die BILD und sie reagieren auf schreckliche Vorfälle, wenn es einen öffentlichen "Aufschrei" gibt. Seit fünf Jahren zeige ich sehr provokant, wie gefährlich moderne Repetierarmbrüste sind und NICHTS ist passiert. Ich biete F-Luftgewehre an und zeige in Videos, die Hundertausende Male geklickt werden, welchen Schaden diese Waffen im "offenen" Zustand anrichten können. Ich mache das seit Jahren und NICHTS ist passiert. Wenn dagegen mal wieder ein Küchenmesser als Mordwerkzeug verwendet wird, dann verbietet man Teppichmesser und nimmt alten Omis ihr Taschenmesser aus der Handtasche.
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Ein "Fanclub" hier im Forum? Wow, zuviel der Ehre. Es stimmt, ich bin provokant unterwegs (wartet nur auf das Video über den "SixNeedler" Co2 Revolver, das ich gerade hochlade). Aber bislang gibt es noch KEIN "Lex Sprave". Auch die WBK-Pflicht für die Pfeilabschussgeräte ist nicht auf meine Tätigkeiten zurückzuführen, obwohl das oft behauptet wird. In Wirklichkeit war es die Fa. Gehmann, die bereits zwei Jahre vor "meiner Zeit" einen BKA-Bescheid für den "Verminator" beantragt und erhalten hat. Damals hat das BKA diese Waffen sofort auf die Änderungsliste gesetzt, weil es sich ganz klar um eine Gesetzeslücke handelte. Das BKA hat diese Waffe bestimmt nicht gern als "Spielzeugwaffe" eingestuft, aber das Gesetz gab nichts anderes her. Als ich den Vertrieb dafür übernahm, da war der Bescheid längst "in der Welt" und mir war klar: Das Fenster für einen Verkauf ist klein. So kam es dann auch.
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BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
JoergS antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Also, ich habe höchstpersönlich bereits mehrere Feststellungsbescheide beantragt und bekommen. Derzeit bin ich als Geschäftsführer Kläger vor dem Verwaltungsgericht in zwei Feststellungsverfahren. Ich kann also durchaus einiges beisteuern hier. Zunächst mal: Das BKA stuft nicht jeden Gegenstand ein, den jemand prüfen lassen möchte. Das machen sie nur dann, wenn man im Antrag genau erläutert, WARUM überhaupt Zweifel an der Einstufung bestehen. Man beschreibt also erst, warum das Ding möglicherweise verboten bzw. erlaubnispflichtig sein könnte, und dann entkräftet man diese Verdachtsmomente wieder. Man gibt dem BKA sozusagen eine argumentative "Blaupause". Wenn das BKA dem Antrag folgt und ein Feststellungsverfahren einleitet, dann wird man sich die Argumente durchaus zu Gemüte führen und eine Entscheidung treffen. Die wird dann erstmal mit den 16 LKAs diskutiert ("Länderanhörung") und wenn Einigkeit besteht, dann ergeht der Bescheid. Gegen den Bescheid kann man natürlich Widerspruch einlegen und auch klagen, wenn der Widerspruch erfolglos bleibt. Ein Bescheid wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wenn er von Amts wegen erstellt wurde (also durch Staatsanwälte, Behörden oder Gerichte). Dann haben alle möglicherweise Betroffenen Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Erfolgt der Bescheid auf Antrag einer Person oder eines Unternehmens, dann wird der Bescheid erstmal nur dem Antragsteller zugestellt. Ist ein Bescheid rechtskräftig, dann wird der jeweilige Gegenstand zunächst mal so eingestuft, wie der Bescheid es besagt. Behörden sind an ihn gebunden. Dabei ist es egal, wer den Antrag gestellt hat - es ist ein genereller Bescheid ergangen und der erstreckt sich auf alle identischen Gegenstände, egal wem sie gehören. Ein Bescheid ist aber für einen Richter nicht zwingend. Ein Richter kann einen Bescheid jederzeit zu Fall bringen und das ist bereits vorgekommen. Völlige Rechtssicherheit hat man NUR mit einem höchstricherlichen Urteil. So ein Bescheid erstreckt sich formal immer nur auf GENAU den geprüften Gegenstand. Allerdings sind die im Bescheid zitierten Grundsätze auf andere Gegenstände übertragbar. Hat das BKA zum Beispiel entschieden, dass ein Fahrradritzel kein Wurfstern ist, weil er nicht als Wurfstern zweckbestimmt ist, dann kann man das auch auf ein Kreissägeblatt übertragen. Denn das BKA kann nicht einfach von Grundsätzen wie der "Zweckbestimmung" grundlos abweichen. Von daher kommt einem Feststellungsbescheid ganz klar immer auch eine Allgemeingültigkeit zu. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich habe dem VDB mal vorgeschlagen, mittels "Schwarmintelligenz" (immerhin >20.000 Mitglieder) eine dynamische Datenbank aller Waffenverbotszonen in Deutschland aufzubauen, inklusive aller "Sonderregeln". Das könnte man sogar als Google Maps Plugin realisieren und auch eine Warn-App ("Sie betreten gerade eine Waffenverbotszone") wäre denkbar. Sie wollen das mal intern diskutieren. Ich fände das super. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Man kann schließlich nie wissen, ob man nicht doch mal jemanden aus einem Unfallwagen retten muss, oder? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also, die Axt und der Rettungshammer sind ganz klar weder Messer noch Waffe und dürfen daher auch in Verbotszonen und auf Veranstaltungen geführt werden. Lediglich die (wenigen) "alten" Verbotszonen wie zum Beispiel die Reeperbahn verbieten alle "gefährlichen Gegenstände". Das Waffengesetz regelt nur Waffen und andere Objekte, die im WaffG genannt sind - Messer zum Beispiel. Rettungswerkzeuge und Äxte entziehen sich den Regelungen des Waffengesetzes und daher sind sie in Waffenverbotszonen, die sich auf das Waffengesetz stützen, auch nicht verboten. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, so funktioniert mein Geschäft. Ich spüre Lücken im Waffengesetz auf und entwerfe Produkte, um diese Lücken auszunutzen. Von daher bin ich eigentlich ein Vollidiot, gleichzeitig für ein liberales, klares Waffengesetz zu kämpfen - denn so ein Gesetz würde mein Geschäftsmodell gefährden. Aber ich kann nicht anders.