

JoergS
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
1.368 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von JoergS
-
Auch so lassen sich Kritiker mundtod machen - was aber nicht immer funktioniert.
JoergS antwortete auf Ulrich Eichstädt's Thema in Waffenlobby
Der Umgang mit vollautomatischen Waffen ist in Deutschland verboten. Was ist Umgang? Hat er eines dieser Dinge getan? Ja, so wie ich das sehe hat er die tatsächliche Gewalt darüber erlangt. Somit hat er vor laufender Kamera eine verbotene Waffe erworben und besessen. Ganz schön leichtsinnig. Hätte er eigentlich besser wissen müssen. Natürlich wissen wir nicht, ob das ganze Video evtl. Fake war. Von daher gehe ich natürlich davon aus, dass es sich um eine Softair Waffe gehandelt hat. https://www.kotte-zeller.de/asg-cz-scorpion-vz61-softair-springer-6mm-bb-schwarz -
Auch so lassen sich Kritiker mundtod machen - was aber nicht immer funktioniert.
JoergS antwortete auf Ulrich Eichstädt's Thema in Waffenlobby
Lars ist sicher ein sehr guter Experte und ich mag sein Buch "Waffenrepublik Deutschland". Sein Gutachten zu den Tingle-Pistolen war wirklich erste Sahne. Aber er ist schon ein wenig unvorsichtig gewesen, nimmt vor laufender Kamera illegale (vollautomatische) Maschinenpistolen in die Hand (ich habe ihn irgendwo mit einer Scorpio gesehen). Das ist in meinen Augen rechtlich gesehen Umgang mit einer verbotenen Waffe, zumal die Waffe nach Aussage des kriminellen Waffenhändlers sogar geladen war. Ich habe bereits etliche Anzeigen wegen Kleinigkeiten kassiert, alles Dinge, die Leute in meinen Videos gesehen haben. Ich konnte bisher alles bereinigen, aber das ist teuer und kostet Nerven - zumal auch bei mir der kleinste Strafbefehl existenzgefährdend wäre. Wer mit Waffen zu tun hat und sich damit vor eine Kamera stellt, der muss extrem vorsichtig sein. So wie die Stachelschweine beim Rudelbumsen.- 45 Antworten
-
- 13
-
-
-
„Selbstverteidigung und Notwehr“ von Jörg Sprave
JoergS antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Heute kann ich stolz verkünden: Das Buch ist offiziell ein SPIEGEL-Beststeller, ich habe es auf Platz 6 geschafft. Nach 24 Rezensionen auf amazon ist das Ergebnis 4,5 von 5 Sternen und auch die ausführlichen Bewertungstexte sind ganz überwiegend positiv. Der Verlag ist jedenfalls hoch zufrieden und ich bin es auch. (Freu) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hier mal ein interessanter Artikel, bei dem meine Wenigkeit deutlich zu Wort gekommen ist. https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ueberpruefung-der-wbk-inhaber-wie-weit-gehen-die-behoerden-a4856220.html?welcomeuser=1 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
So wie bei jedem Slip Joint, ja genau. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich werde bestimmt nicht jedes Messerchen zum BKA schicken. Der Gesetzestext ist der, der er ist und der sagt eindeutig: Springmesser sidn Messer, Wenn die Klinge also NICHT durch den Knopf- oder Hebeldruck oder beim Loslassen desselben festgestellt wird, sondern ein separater Schieber zur Feststellung betätigt wird, dann ist es kein Springmesser im Sinne des Gesetzes, da beißt die Maus keinen Faden ab. Ich werde ja auch kein Brotmesser zum BKA schicken, weil ein Richter es ohne den "heiligen" Feststellungsbescheid sonst als Dolch einstufen KÖNNTE. Im übrigen haben Gerichte schon in vielen Fällen Feststellungsbescheiden widersprochen, in beiden Richtungen. Für ein Gericht sind diese Bescheide nämlich keineswegs bindend. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wir übernehmen auch die Kosten einer Scheidung, falls die Gemahlin Springmesserhasserin ist. Natürlich auch die Arztkosten, wenn man sich mit dem Messer schneidet. jk Mal im Ernst, wenn man Angst vor Strafverfolgung hat, dann sollte man sich GAR KEINE Waffe anschaffen. Auch kein langes Küchenmesser und sicher keinen Baseballschläger. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Verbände haben in der Tat einen Fragenkatalog zu diesem Thema an das BMI übermittelt. Darin geht es AUCH um das generelle Vorliegen eines "berechtigten Interesses" bei Jägern, Bootsführen, Bergsteigern und insbesondere Waffenhändlern. Es sind viele Fragen offen, zum Beispiel auch die Frage der sicheren Aufbewahrung von Springmessern bei Vorliegen eines berechtigten Interesses. Alternativ arbeite ich aber auch - gemeinsam mit der Fa. Midgards Messer - an einer Serie von ERLAUBTEN Springmessern, die nach dem Aufspringen nicht automatisch verriegeln. Es sind "Slip Joints", die erst durch die Betätigung eines eigenen Schiebers fest verriegeln. Solche Messer erfüllen NICHT die Definition eines Springmessers laut Waffengesetz. Modelle, zu deren Verriegelung die zweite Hand erforderlich ist, unterliegen sogar NICHT dem Führverbot des §42a WaffG. Für beide Modelle gilt KEINE Klingenlängenbegrenzung und auch "OTF" Konzepte sind zulässig. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Du darfst Messer in Zukunft nur zum Transport von einem Ort zu einem anderen Ort mitnehmen, wenn Du in einer Waffenverbotszone nach dem (zukünftigen) Waffengesetz bist und NUR, wenn das Messer (oder die Waffe) NICHT zugriffsbereit ist. Dabei gilt: Das Messer darf nicht innerhalb von drei Handgriffen einsatzbereit sein. Ein generelles Mitführen ist auch in einem entsprechenden Behältnis (z.B. Bauchtasche mit Zahlenschloss) nicht erlaubt, nur für einen zielgerichteten Transport. Ein Beil, das NICHT als Waffe gilt, darf man dagegen in Waffenverbotszonen, die sich NUR auf das Waffengesetz berufen, erlaubnisfrei mitführen. Aber Vorsicht, es gibt auch noch einige der "alten" Verbotszonen (z.B. die Reeperbahn), die sich auf Polizeigesetze stützen. In solchen Zonen gilt meist ein Verbot sämtlicher gefährlicher Gegenstände - Schraubendreher, Beile und Hämmer zum Beispiel. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Führen darf man ein solches Messer nach wie vor NUR, wenn man nicht nur ein anerkanntes Bedürfnis zur Nutzung eines Messers hat (§42a WaffG), sondern konkret ein berechtigtes Interesse zur Nutzung eines Springmessers (einhändige Benutzung). Es geht eigentlich um den reinen Besitz eines Springmessers, nicht um das Führen. Also Zufallsfunde bei einer HD oder Aufbewahrungskontrolle zum Beispiel. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Kleine Information zu den Springmessern: Ich habe mich gestern mit anderen gewerblichen Anbietern von Springmessern ausgetauscht, weil Unklarheit besteht, wie dort nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu verfahren ist. Zunächst mal sind die Verbände in Kommunikation mit dem BMI und habe dort eine Reihe von Fragen gestellt. Dabei geht es in erster Linie um die umfangreichen Ausnahmen bezüglich der Springmesser. Derzeit gehen wir davon aus, dass alle gewerblichen Anbieter unter eine solche Ausnahme fallen. Ebenso Inhaber von Jagdscheinen, Angelscheinen, Bootsführerscheinen etc. etc.. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nur eine Hand zur Arbeit mit einem Messer einsetzen können, fallen ganz sicher unter diese Ausnahmen. Wir gehen weiter davon aus, dass die gewerblichen Anbieter Springmesser (natürlich nur Seitenspringer bis 8,5cm) weiterhin anbieten und verkaufen können. Natürlich nur mit dem klaren Hinweis, dass der Erwerb nur bei Vorliegen eines anerkannten Interesses legal ist. Eine Pflicht, dieses Interesse zu überprüfen, sehen wir NICHT, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Waffenhändler müssen schließlich auch nicht überprüfen, ob ein Kunde eventuell ein Waffenverbot im Einzelfall auferlegt bekommen hat. Das muss jeder Kunde selbst beachten und mit den etwaigen Konsequenzen rechnen. Ebenso gehen wir derzeit davon aus, dass solche Springmesser bei Vorliegen eines berechtigten Interesses NICHT in einem Waffentresor gelagert werden müssen. Es handelt sich aus Sicht der betroffenen Besitzer NICHT um verbotene Gegenstände, da ein berechtigtes Interesse vorliegt. Alle diese Punkte und einige mehr sind Teil der Anfragen beim BMI und wir warten mit Spannung auf die Rückantworten. -
„Selbstverteidigung und Notwehr“ von Jörg Sprave
JoergS antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Übrigens ist das Buch nun fertig, das Lektorat ist durch und die Gastautoren haben allesamt grünes Licht gegeben. Der Druck beginnt, der Releasetermin in einem Monat kann gehalten werden. -
„Selbstverteidigung und Notwehr“ von Jörg Sprave
JoergS antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
"Dieser Typ" ist hier ebenfalls Mitglied, liest hier mit und freut sich immer über respektvolle Erwähnungen. Niemand muss mich mögen und jedem steht es frei, meine Produkte zu kaufen oder nicht. Erfreulicherweise entscheiden sich genug Leute FÜR einen Kauf, so dass meine Familie nicht hungern muss. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Teil, der NICHT gestoppt wurde, KONNTE nicht gestoppt werden, weil er NICHT zustimmungspflichtig war. Genau deshalb hat die Ampel das Gesetz aufgeteilt, weil die Ampel im Bundesrat keine Mehrheit hat. Dieses Gesetz ist nicht nur schlecht gemacht, extrem übergriffig und in keiner Weise zielführend, sondern es basiert auf Tricksereien, die einer Demokratie komplett unwürdig sind. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Naja, die Nancy will das ändern mit den "keiner muss eine Durchsuchung über sich ergehen lassen". https://www.derstandard.de/story/3000000241414/deutsche-ministerin-k252ndigt-strenge-kontrollen-f252r-messerverbot-an?fbclid=IwY2xjawGBtwpleHRuA2FlbQIxMAABHTt5iMjrDtVsEWBoID1b28kV5kqQ2zUky6W5EoGAl61DJX8F1foUVYFSRQ_aem_KZz5bc7Ym2DluhGUzcOVzg -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wie ich oben ausgeführt habe: Das "Sicherheitspaket" wird auch für Nicht-LWBs negative Konsequenzen haben. Das sind dann schon ein paar Wählerstimmen mehr. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das Sicherheitsgesetz und was es bedeutet Für WBK-Besitzer: Für Euch habe ich keine gute Message. Ihr steht nun unter einer Komplett-Überwachung. Von jetzt an reicht es NICHT mehr aus, wenn Ihr eine "weiße Weste" bewahrt und Euch nicht strafbar macht. Es reicht auch nicht aus, bestimmten Parteien nicht beizutreten oder Geld zu spenden. Nein, jetzt dürft Ihr auch keine "Likes" zu Beiträgen mehr vergeben, die von der Regierung nicht ebenfalls "geliked" werden. Keinerlei Regierungskritik, auch nicht in der Stammkneipe - denn wenn da jemand NICHT Eurer Meinung ist, dann muss er nur kurz anonym beim Amt anrufen und zack, weg sind die Waffen. Blöderweise kann so jemand auch einfach nur Übles über Euch erfinden, das reicht dann auch schon, zumindest für sechs Monate. Ihr solltet also darauf achten, NIEMANDEN zu verärgern. Geht ansonsten jederzeit davon aus, das man Eure Wohnung durchsucht. Besorgt Euch schon mal einen Anwalt, der eine "Notrufnummer" hat, damit Ihr dann morgens um Sechs nicht ganz allein dasteht, wenn die Waffenbehörde mit Amtshilfe des Staatsschutzes Eure Haustür eintritt, ohne richterlichen Beschluss natürlich. Weiterhin: Nehmt KEIN Messer mehr mit, egal wohin Ihr geht. Denn die Ampel hat es geschafft, dass Ihr JEDERZEIT versehentlich in eine Waffenverbotszone geraten könnt. Da genügt schon der Wochenmarkt in Eurer Kleinstadt, das ist nämlich eine Veranstaltung. Erwischt man Euch mit dem Schweizer Messer oder dem Multitool, dann ist die WBK mal eben so weg für immer. Für Messerfreunde: Verabschiedet Euch von Euren Springmessern. Die Ampel hat die "Ausnahmen" bewusst so gestaltet, dass NIEMAND versteht, wann und wer genau ein "anerkanntes Interesse" am Besitz eines solchen Messers hat. Im Zweifelsfall werden die Gerichte gegen Euch entscheiden. Das ist dann keine Kleinigkeit, sondern eine Straftat mit allen Konsequenzen. Dummerweise bleibt Euch KEINE Zeit, auf eine Klärung zu warten, denn das Gesetz wird in wenigen Tagen in Kraft treten und eine "Schonfrist" gibt es nicht. Packt also Eure Springer zusammen und schleppt sie zur Behörde. Sofort. Sonst kommt Ihr ruck-zuck in den Ampel-Knast. Für "Normalbürger": Rechnet von nun an damit, dass man Euch ständig grundlos "filzen" wird. Denn die Innenstädte werden zunehmend zu Waffenverbotszonen, das ist für die Städte jetzt supereinfach und in diesen Zonen wird die Polizei gnadenlos Leuten die Taschen leermachen und beim Abklopfen in den Schritt fassen. Nancy hat's fest versprochen und SOLCHE Versprechungen hält sie. Je "normaler" Ihr Euch kleidet und verhaltet, umso wahrscheinlicher sind solche Durchsuchungen. Denn das Gesetz zwingt die Polizei, jede Form des "Racial Profiling" zu vermeiden. Das bedeutet: Nur wenn die Beamten pure "Normalos" filzen sind sie über diesen Verdacht erhaben. Also, übt schon mal das Beine breit machen, mit den Handflächen an der Wand. Das wird jetzt hochgradig praxisrelevant für Euch. Für "Talahons": Bleibt ganz entspannt. Diese neuen Regeln betreffen nur die "Kartoffeln". Ihr dagegen könnt ruhig weiter die beim Kaufland versehentlich mitgenommenen 25 cm Küchenmesser in die Fake-Gucci-Taschen packen. Wenn ein "Potato" in Uniform auf Euch zukommt, dann schreit einfach laut "Rassismus!" und Ihr werdet sehen, er macht einen Bogen um Euch. Für die "FDP": Ihr seid fast am Ziel, die außerparlamentarische Opposition ruft. Vielleicht solltet Ihr Euch mit der Tierschutzpartei verbünden, dann kommt Ihr zusammen vielleicht noch auf 2%. Das wäre schon mal was, oder? Für die CDU/CSU: Jetzt kommt Eure Chance. Versprecht, dieses unsägliche Gesetz zurückzunehmen, und HALTET DANN dieses Versprechen. Wenn Ihr das nicht macht, ratet mal, wer DANN die Stimmen der Waffenbesitzer und auch die der gefrusteten, von Ampel-Schergen mannigfaltig grundlos gefilzten "Normalos" bekommen wird. Und sagt hinterher nicht, ich hätte Euch nicht gewarnt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nein, im Nahverkehr (ÖPNV) gilt das Verbot nicht. Nur im Fernverkehr. Fährt der Bus durch eine Waffenverbotszone sieht es wieder anders aus. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Verboten sind streng genommen nicht die Waffen an sich, sondern der Umgang mit diesen Waffen. Jäger etc. dürfen abweichend vom generellen Umgangsverbot eben DOCH Umgang mit diesen Waffen haben. Für sie gilt das Verbot also nicht, solange sie die jeweilige Tätigkeit ausüben. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich habe ja geschrieben, dass dies in der Praxis natürlich so nicht gehandhabt wird. Aber wer sich als Jäger ein Faustmesser "gönnt", der ist gut beraten es in den Tresor zu legen. So ein Zufallsfund bei einer Aufbewahrungskontrolle kann sonst nämlich unangenehme Folgen haben. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gern. Nehmen wir doch den Gade ("Kommentar zum Waffengesetz"), 3. Auflage, zu §40 WaffG, Rn. 5. Wie gesagt, im Steindorf wird das identisch beurteilt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In der Tat ist das KEIN neuer Waffenstatus, denn solche Sachverhalte gab es auch schon früher. Faustmesser zum Beispiel sind für Jäger und Kürschner erlaubt, wenn sie für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit benötigt werden. Streng genommen bedeutet das: Immer, wenn ein solcher Jäger oder Kürschner das Faustmesser NICHT gerade benötigt - zum Beispiel weil er in der Badewanne sitzt - begeht er eine Straftat, denn der Umgang mit dem Faustmesser umfasst auch den bloßen Besitz des verbotenen Faustmessers (§1 Abs. 3 WaffG). Da dies natürlich völlig idiotisch ist und dem Sinn der Ausnahme zuwiderlaufen würde wird dies in der Praxis natürlich anders gehandhabt. Findet man bei einem Jäger oder Kürschner - etwa im Rahmen einer Hausdurchsuchung - ein Faustmesser im zertifizierten Waffentresor, dann wird rein gar nichts passieren. Denn natürlich muss der Jäger oder Kürschner ein Faustmesser, das er gelegentlich benötigt, besitzen. Er muss es nur vorschriftsmäßig aufbewahren (AwaffV §13 Abs. 1). Bei den Springmessern ist es nun dasselbe. Wer ein berechtigtes Interesse hat, ein solches Springmesser zu verwenden, der darf es besitzen. Wenn zum Beispiel klar ist, dass ich mich in der Zukunft einer Hand-Operation unterziehen muss, die mich für einige Zeit daran hindert, mit beiden Händen zu arbeiten, dann darf ich mein Springmesser behalten. Bis zum Eintritt dieser OP und immer dann, wenn ich das Messer nicht (einhändig) benutze, muss es aber im Waffentresor liegen. Ein WBK-Besitzer hat natürlich so einen Tresor. Ein "Normalo" eher nicht, es kommt also eine heftige Investition auf ihn zu. Sehr problematisch ist das in keiner Weise ausreichend definierte "berechtigtes Interesse". Ich gehe mal davon aus, dass Messerhändler IMMER ein berechtigtes Interesse am Besitz eines Springmessers haben, weil sie solche Messer ja an Kunden verkaufen wollen, die ein solches "berechtigtes Interesse" haben. Natürlich muss der Messerhändler einen Waffentresor anschaffen, in der Glasvitrine dürfen diese Messer nicht mehr liegen. Wie ist es nun mit jemandem, der beruflich oft Kartons öffnen muss, die er mit einer Hand festhalten muss? Da ist ein Springmesser eine große Erleichterung, weil er zum Öffnen das Paket nicht weglegen muss. Genügt das als "berechtigtes Interesse"? Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern im Versand also morgens je ein Springmesser aus dem Tresor überreichen, wenn er es Abends wieder einschließt? Hat ein Jäger generell ein solches "berechtigtes Interesse"? Fragen über Fragen. Das müsste eigentlich in einer Verwaltungsrichtlinie geklärt werden, aber da habe ich wenig Hoffnung. Die aktuelle Richtlinie hat noch nicht einmal die Neuerungen der 2019er Gesetzesänderung abgebildet. Also werden wohl erst die Richter für eine gewisse Klarheit sorgen. In einigen Jahren wissen wir mehr. Dieses Gesetz ist eine Frechheit und eine Zumutung für die Bürger. Es ist ein echtes Armutszeugnis für die Juristen beim BMI und BMJ. Schämt Euch was, Ihr Stümper. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In der Anlage 2 findet sich die Liste der verbotenen Gegenstände. Diese Liste wurde jetzt geändert. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das reicht, aber nur wenn Du „I love Nancy“ auf die Klinge laserst. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge - höchstens 8,5 cm lang ist und - nicht zweiseitig geschliffen ist, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt; Der fett gedruckte Teil wurde durch die Änderung angefügt. Früher waren diese Springmesser vom Verbot ausgenommen. Jetzt sind sie nur dann ausgenommen, wenn man ein berechtigtes Interesse hat.