

JoergS
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Du darfst Messer in Zukunft nur zum Transport von einem Ort zu einem anderen Ort mitnehmen, wenn Du in einer Waffenverbotszone nach dem (zukünftigen) Waffengesetz bist und NUR, wenn das Messer (oder die Waffe) NICHT zugriffsbereit ist. Dabei gilt: Das Messer darf nicht innerhalb von drei Handgriffen einsatzbereit sein. Ein generelles Mitführen ist auch in einem entsprechenden Behältnis (z.B. Bauchtasche mit Zahlenschloss) nicht erlaubt, nur für einen zielgerichteten Transport. Ein Beil, das NICHT als Waffe gilt, darf man dagegen in Waffenverbotszonen, die sich NUR auf das Waffengesetz berufen, erlaubnisfrei mitführen. Aber Vorsicht, es gibt auch noch einige der "alten" Verbotszonen (z.B. die Reeperbahn), die sich auf Polizeigesetze stützen. In solchen Zonen gilt meist ein Verbot sämtlicher gefährlicher Gegenstände - Schraubendreher, Beile und Hämmer zum Beispiel. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Führen darf man ein solches Messer nach wie vor NUR, wenn man nicht nur ein anerkanntes Bedürfnis zur Nutzung eines Messers hat (§42a WaffG), sondern konkret ein berechtigtes Interesse zur Nutzung eines Springmessers (einhändige Benutzung). Es geht eigentlich um den reinen Besitz eines Springmessers, nicht um das Führen. Also Zufallsfunde bei einer HD oder Aufbewahrungskontrolle zum Beispiel. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Kleine Information zu den Springmessern: Ich habe mich gestern mit anderen gewerblichen Anbietern von Springmessern ausgetauscht, weil Unklarheit besteht, wie dort nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu verfahren ist. Zunächst mal sind die Verbände in Kommunikation mit dem BMI und habe dort eine Reihe von Fragen gestellt. Dabei geht es in erster Linie um die umfangreichen Ausnahmen bezüglich der Springmesser. Derzeit gehen wir davon aus, dass alle gewerblichen Anbieter unter eine solche Ausnahme fallen. Ebenso Inhaber von Jagdscheinen, Angelscheinen, Bootsführerscheinen etc. etc.. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nur eine Hand zur Arbeit mit einem Messer einsetzen können, fallen ganz sicher unter diese Ausnahmen. Wir gehen weiter davon aus, dass die gewerblichen Anbieter Springmesser (natürlich nur Seitenspringer bis 8,5cm) weiterhin anbieten und verkaufen können. Natürlich nur mit dem klaren Hinweis, dass der Erwerb nur bei Vorliegen eines anerkannten Interesses legal ist. Eine Pflicht, dieses Interesse zu überprüfen, sehen wir NICHT, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Waffenhändler müssen schließlich auch nicht überprüfen, ob ein Kunde eventuell ein Waffenverbot im Einzelfall auferlegt bekommen hat. Das muss jeder Kunde selbst beachten und mit den etwaigen Konsequenzen rechnen. Ebenso gehen wir derzeit davon aus, dass solche Springmesser bei Vorliegen eines berechtigten Interesses NICHT in einem Waffentresor gelagert werden müssen. Es handelt sich aus Sicht der betroffenen Besitzer NICHT um verbotene Gegenstände, da ein berechtigtes Interesse vorliegt. Alle diese Punkte und einige mehr sind Teil der Anfragen beim BMI und wir warten mit Spannung auf die Rückantworten. -
„Selbstverteidigung und Notwehr“ von Jörg Sprave
JoergS antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Übrigens ist das Buch nun fertig, das Lektorat ist durch und die Gastautoren haben allesamt grünes Licht gegeben. Der Druck beginnt, der Releasetermin in einem Monat kann gehalten werden. -
„Selbstverteidigung und Notwehr“ von Jörg Sprave
JoergS antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
"Dieser Typ" ist hier ebenfalls Mitglied, liest hier mit und freut sich immer über respektvolle Erwähnungen. Niemand muss mich mögen und jedem steht es frei, meine Produkte zu kaufen oder nicht. Erfreulicherweise entscheiden sich genug Leute FÜR einen Kauf, so dass meine Familie nicht hungern muss. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Teil, der NICHT gestoppt wurde, KONNTE nicht gestoppt werden, weil er NICHT zustimmungspflichtig war. Genau deshalb hat die Ampel das Gesetz aufgeteilt, weil die Ampel im Bundesrat keine Mehrheit hat. Dieses Gesetz ist nicht nur schlecht gemacht, extrem übergriffig und in keiner Weise zielführend, sondern es basiert auf Tricksereien, die einer Demokratie komplett unwürdig sind. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Naja, die Nancy will das ändern mit den "keiner muss eine Durchsuchung über sich ergehen lassen". https://www.derstandard.de/story/3000000241414/deutsche-ministerin-k252ndigt-strenge-kontrollen-f252r-messerverbot-an?fbclid=IwY2xjawGBtwpleHRuA2FlbQIxMAABHTt5iMjrDtVsEWBoID1b28kV5kqQ2zUky6W5EoGAl61DJX8F1foUVYFSRQ_aem_KZz5bc7Ym2DluhGUzcOVzg -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wie ich oben ausgeführt habe: Das "Sicherheitspaket" wird auch für Nicht-LWBs negative Konsequenzen haben. Das sind dann schon ein paar Wählerstimmen mehr. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das Sicherheitsgesetz und was es bedeutet Für WBK-Besitzer: Für Euch habe ich keine gute Message. Ihr steht nun unter einer Komplett-Überwachung. Von jetzt an reicht es NICHT mehr aus, wenn Ihr eine "weiße Weste" bewahrt und Euch nicht strafbar macht. Es reicht auch nicht aus, bestimmten Parteien nicht beizutreten oder Geld zu spenden. Nein, jetzt dürft Ihr auch keine "Likes" zu Beiträgen mehr vergeben, die von der Regierung nicht ebenfalls "geliked" werden. Keinerlei Regierungskritik, auch nicht in der Stammkneipe - denn wenn da jemand NICHT Eurer Meinung ist, dann muss er nur kurz anonym beim Amt anrufen und zack, weg sind die Waffen. Blöderweise kann so jemand auch einfach nur Übles über Euch erfinden, das reicht dann auch schon, zumindest für sechs Monate. Ihr solltet also darauf achten, NIEMANDEN zu verärgern. Geht ansonsten jederzeit davon aus, das man Eure Wohnung durchsucht. Besorgt Euch schon mal einen Anwalt, der eine "Notrufnummer" hat, damit Ihr dann morgens um Sechs nicht ganz allein dasteht, wenn die Waffenbehörde mit Amtshilfe des Staatsschutzes Eure Haustür eintritt, ohne richterlichen Beschluss natürlich. Weiterhin: Nehmt KEIN Messer mehr mit, egal wohin Ihr geht. Denn die Ampel hat es geschafft, dass Ihr JEDERZEIT versehentlich in eine Waffenverbotszone geraten könnt. Da genügt schon der Wochenmarkt in Eurer Kleinstadt, das ist nämlich eine Veranstaltung. Erwischt man Euch mit dem Schweizer Messer oder dem Multitool, dann ist die WBK mal eben so weg für immer. Für Messerfreunde: Verabschiedet Euch von Euren Springmessern. Die Ampel hat die "Ausnahmen" bewusst so gestaltet, dass NIEMAND versteht, wann und wer genau ein "anerkanntes Interesse" am Besitz eines solchen Messers hat. Im Zweifelsfall werden die Gerichte gegen Euch entscheiden. Das ist dann keine Kleinigkeit, sondern eine Straftat mit allen Konsequenzen. Dummerweise bleibt Euch KEINE Zeit, auf eine Klärung zu warten, denn das Gesetz wird in wenigen Tagen in Kraft treten und eine "Schonfrist" gibt es nicht. Packt also Eure Springer zusammen und schleppt sie zur Behörde. Sofort. Sonst kommt Ihr ruck-zuck in den Ampel-Knast. Für "Normalbürger": Rechnet von nun an damit, dass man Euch ständig grundlos "filzen" wird. Denn die Innenstädte werden zunehmend zu Waffenverbotszonen, das ist für die Städte jetzt supereinfach und in diesen Zonen wird die Polizei gnadenlos Leuten die Taschen leermachen und beim Abklopfen in den Schritt fassen. Nancy hat's fest versprochen und SOLCHE Versprechungen hält sie. Je "normaler" Ihr Euch kleidet und verhaltet, umso wahrscheinlicher sind solche Durchsuchungen. Denn das Gesetz zwingt die Polizei, jede Form des "Racial Profiling" zu vermeiden. Das bedeutet: Nur wenn die Beamten pure "Normalos" filzen sind sie über diesen Verdacht erhaben. Also, übt schon mal das Beine breit machen, mit den Handflächen an der Wand. Das wird jetzt hochgradig praxisrelevant für Euch. Für "Talahons": Bleibt ganz entspannt. Diese neuen Regeln betreffen nur die "Kartoffeln". Ihr dagegen könnt ruhig weiter die beim Kaufland versehentlich mitgenommenen 25 cm Küchenmesser in die Fake-Gucci-Taschen packen. Wenn ein "Potato" in Uniform auf Euch zukommt, dann schreit einfach laut "Rassismus!" und Ihr werdet sehen, er macht einen Bogen um Euch. Für die "FDP": Ihr seid fast am Ziel, die außerparlamentarische Opposition ruft. Vielleicht solltet Ihr Euch mit der Tierschutzpartei verbünden, dann kommt Ihr zusammen vielleicht noch auf 2%. Das wäre schon mal was, oder? Für die CDU/CSU: Jetzt kommt Eure Chance. Versprecht, dieses unsägliche Gesetz zurückzunehmen, und HALTET DANN dieses Versprechen. Wenn Ihr das nicht macht, ratet mal, wer DANN die Stimmen der Waffenbesitzer und auch die der gefrusteten, von Ampel-Schergen mannigfaltig grundlos gefilzten "Normalos" bekommen wird. Und sagt hinterher nicht, ich hätte Euch nicht gewarnt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nein, im Nahverkehr (ÖPNV) gilt das Verbot nicht. Nur im Fernverkehr. Fährt der Bus durch eine Waffenverbotszone sieht es wieder anders aus. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Verboten sind streng genommen nicht die Waffen an sich, sondern der Umgang mit diesen Waffen. Jäger etc. dürfen abweichend vom generellen Umgangsverbot eben DOCH Umgang mit diesen Waffen haben. Für sie gilt das Verbot also nicht, solange sie die jeweilige Tätigkeit ausüben. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich habe ja geschrieben, dass dies in der Praxis natürlich so nicht gehandhabt wird. Aber wer sich als Jäger ein Faustmesser "gönnt", der ist gut beraten es in den Tresor zu legen. So ein Zufallsfund bei einer Aufbewahrungskontrolle kann sonst nämlich unangenehme Folgen haben. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gern. Nehmen wir doch den Gade ("Kommentar zum Waffengesetz"), 3. Auflage, zu §40 WaffG, Rn. 5. Wie gesagt, im Steindorf wird das identisch beurteilt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In der Tat ist das KEIN neuer Waffenstatus, denn solche Sachverhalte gab es auch schon früher. Faustmesser zum Beispiel sind für Jäger und Kürschner erlaubt, wenn sie für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit benötigt werden. Streng genommen bedeutet das: Immer, wenn ein solcher Jäger oder Kürschner das Faustmesser NICHT gerade benötigt - zum Beispiel weil er in der Badewanne sitzt - begeht er eine Straftat, denn der Umgang mit dem Faustmesser umfasst auch den bloßen Besitz des verbotenen Faustmessers (§1 Abs. 3 WaffG). Da dies natürlich völlig idiotisch ist und dem Sinn der Ausnahme zuwiderlaufen würde wird dies in der Praxis natürlich anders gehandhabt. Findet man bei einem Jäger oder Kürschner - etwa im Rahmen einer Hausdurchsuchung - ein Faustmesser im zertifizierten Waffentresor, dann wird rein gar nichts passieren. Denn natürlich muss der Jäger oder Kürschner ein Faustmesser, das er gelegentlich benötigt, besitzen. Er muss es nur vorschriftsmäßig aufbewahren (AwaffV §13 Abs. 1). Bei den Springmessern ist es nun dasselbe. Wer ein berechtigtes Interesse hat, ein solches Springmesser zu verwenden, der darf es besitzen. Wenn zum Beispiel klar ist, dass ich mich in der Zukunft einer Hand-Operation unterziehen muss, die mich für einige Zeit daran hindert, mit beiden Händen zu arbeiten, dann darf ich mein Springmesser behalten. Bis zum Eintritt dieser OP und immer dann, wenn ich das Messer nicht (einhändig) benutze, muss es aber im Waffentresor liegen. Ein WBK-Besitzer hat natürlich so einen Tresor. Ein "Normalo" eher nicht, es kommt also eine heftige Investition auf ihn zu. Sehr problematisch ist das in keiner Weise ausreichend definierte "berechtigtes Interesse". Ich gehe mal davon aus, dass Messerhändler IMMER ein berechtigtes Interesse am Besitz eines Springmessers haben, weil sie solche Messer ja an Kunden verkaufen wollen, die ein solches "berechtigtes Interesse" haben. Natürlich muss der Messerhändler einen Waffentresor anschaffen, in der Glasvitrine dürfen diese Messer nicht mehr liegen. Wie ist es nun mit jemandem, der beruflich oft Kartons öffnen muss, die er mit einer Hand festhalten muss? Da ist ein Springmesser eine große Erleichterung, weil er zum Öffnen das Paket nicht weglegen muss. Genügt das als "berechtigtes Interesse"? Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern im Versand also morgens je ein Springmesser aus dem Tresor überreichen, wenn er es Abends wieder einschließt? Hat ein Jäger generell ein solches "berechtigtes Interesse"? Fragen über Fragen. Das müsste eigentlich in einer Verwaltungsrichtlinie geklärt werden, aber da habe ich wenig Hoffnung. Die aktuelle Richtlinie hat noch nicht einmal die Neuerungen der 2019er Gesetzesänderung abgebildet. Also werden wohl erst die Richter für eine gewisse Klarheit sorgen. In einigen Jahren wissen wir mehr. Dieses Gesetz ist eine Frechheit und eine Zumutung für die Bürger. Es ist ein echtes Armutszeugnis für die Juristen beim BMI und BMJ. Schämt Euch was, Ihr Stümper. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In der Anlage 2 findet sich die Liste der verbotenen Gegenstände. Diese Liste wurde jetzt geändert. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das reicht, aber nur wenn Du „I love Nancy“ auf die Klinge laserst. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge - höchstens 8,5 cm lang ist und - nicht zweiseitig geschliffen ist, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt; Der fett gedruckte Teil wurde durch die Änderung angefügt. Früher waren diese Springmesser vom Verbot ausgenommen. Jetzt sind sie nur dann ausgenommen, wenn man ein berechtigtes Interesse hat. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich habe NICHT gesagt, dass wir nah am Ziel sind. Wir sind aber eindeutig NÄHER dran als jemals zuvor. Einen Entschließungsantrag seitens der derzeit in Umfragen stärksten Partei, der die klare Forderung nach einer "mit den Verbänden" abgestimmten Neuaufstellung des Waffengesetzes beinhaltet, hat es niemals zuvor gegeben. Das ist kein Optimismus sondern Fakt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Fakt: Der Drops ist gelutscht. Das Gesetz kommt, und zwar jetzt. Niemand sollte sich hier irgendwelche Hoffnungen machen. Deshalb muss JETZT die Arbeit mit der Union weitergeführt werden. Nüchtern betrachtet haben wir einen Teilerfolg erzielt, immerhin! Was alles NICHT gekommen ist: Nancy-Forderungen - Armbrust-Erlaubnispflicht - SRS-Waffen-Erlaubnispflicht - MPU für WBK-Besitzer - Gesundheitsamt-Meldungen - Halbautomaten-Verbot ... Bundesrat-Forderungen - 6cm Klingenbegrenzung - Verbot von Dolchen und Kampfmessern Was gekommen ist: - Hausdurchsuchungen schon bei Verdacht auf Unzuverlässigkeit - Messer-Komplettverbot in Waffenverbotszonen, Veranstaltungen, Fernverkehr - Erweiterte Zuverlässigkeitsprüfungen - Springmesser-Verbot Machen wir uns nichts vor - OHNE die bisher größte Widerstandsbewegung seitens der LWBs (Briefgenerator, Petitition) wären wahrscheinlich ALLE Forderungen umgesetzt worden. Jetzt besteht die Chance auf eine komplette Neugestaltung des Waffenrechts und das geht NUR mit der nächsten Regierung unter Friedrich Merz. Einfach wird es nicht, denn er wird koalieren müssen - mit der SPD, oder im schlimmsten Fall mit der SPD UND den Grünen. Die werden Jaulen bei einer Liberalisierung des Waffengesetzes. Die Verbände werden sehr hart arbeiten müssen um unsere Ziele zu erreichen. Aber wir sind NÄHER am Ziel als jemals zuvor. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wie gesagt, es gibt dann jetzt VIER verschiedene Sorten von Waffenverbotszonen mit unterschiedlichen Regeln. 1. Waffenverbotszonen nach den jeweiligen Polizeigesetzen - oft sind da ALLE gefährlichen Gegenstände (Schraubendreher etc.) verboten. 2. Waffenverbotszonen nach dem §42 WaffG - keine Messer. Schraubenzieher etc. und Pfefferspray sind OK. CS-Gas nur für WBK-Besitzer. 3. Veranstaltungen wie Weihnachtsmarkt etc. - auch WBK-Besitzer dürfen da kein CS-Gas führen. Viel weniger Ausnahmen als 2. 4. Fernbahnhöfe, Fernzüge etc. - wie 3., nur verstärkt durch das jeweilige "Hausrecht". Wer bitte soll denn DA noch die Übersicht behalten? Zumal man ja schnell unbeabsichtigt in eine "Veranstaltung" geraten kann. Der Weg zum Buchhandel führt über den Wochenmarkt? Taschenmesser dabei? Zack, WBK weg. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein paar Dinge werden sich schon ändern. Aufgrund der neuen Behörden, die bei einer Zuverlässigkeitsprüfung abgefragt werden müssen, werden die Wartezeiten auf neue Erlaubnisse massiv ansteigen. Bis zur Einrichtung der entsprechenden Datenaustausch-Systeme (Datenschutz!) werden mindestens 6 Monate vergehen. Innerhalb dieser Zeit werden viele Waffenbehörden GAR KEINE WBKs etc. ausstellen. Auf die Waffenbehörden kommt aber nicht nur initial, sondern auch dauerhaft eine große Menge an zusätzlicher Arbeit zu. Laufende Meldungen bezüglich der Zuverlässigkeit, die Pflicht zur Überwachung der Erlaubnisinhaber auf den sozialen Medien, ggf. Hausdurchsuchungen etc.. Da für mehr Personal kein Geld da ist werden die ohnehin bereits stark ausgelasteten SBs nun vollends zusammenbrechen. LWBs werden ebenfalls erhebliche persönliche Konsequenzen hinnehmen müssen. Aufgrund der LAUFENDEN Meldepflicht (anstelle des dreijährigen Turnus) wird JEDES eingeleitete Verfahren möglicherweise zum Entzug der WBK und der Waffen führen, auch wenn der Ausgang des Verfahrens unsicher ist. Eine Anzeige eines Nachbarn kann da schon ausreichen, auch wenn die Vorwürfe haltlos sind. Erstmal sind die Waffen weg, nach der Einstellung des Verfahrens bekommt man sie dann irgendwann zurück. LWBs müssen ab jetzt sehr aufpassen, was in den sozialen Medien so passiert. Keine "Likes" unter den "falschen" Posts und erst recht keine regierungskritischen Kommentare. Man muss ständig kontrollieren, ob jemand einen Account unter seinem Namen aufgemacht hat und den mit ein paar geklauten Bildern aufgehübscht hat. Denn der arme SB bei der Behörde fällt dann schnell auf den falschen Account rein und wenn da was "Böses" steht... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ab dem Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes sind ALLE Springmesser verboten. Wer sich innerhalb eines Jahres nach dem Beginn des Verbots entschließt, das Ding abzugeben, wird dann NICHT bestraft - gewissermaßen wird dann die Straftat des unerlaubten Besitzes "geheilt" durch die Abgabe. -
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JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die meisten Waffenverbotszonen berufen sich mittlerweile auf den §42 WaffG und der sieht die Ausnahmen zwingend vor. Die wenigen Verbotszonen, die sich NICHT auf den 42 berufen, stammen noch aus der Zeit vor der Einführung des 42. Sie stützen sich auf Polizeigesetze und wurden bereits erfolgreich angefochten, weil sie viel zu weit gehen. Außerdem geht es hier ja um die NEUERUNGEN durch das Sicherheitspaket. Im Wesentlichen ändert sich bezüglich des Führens von Waffen und Messern: In Waffenverbotszonen durften bisher Messer bis 4cm geführt werden. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Bisher reichte der KWS zum Führen in Verbotszonen, das ist jetzt nicht mehr der Fall. Messer durften bisher von Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse (WBK, KWS etc.) in Verbotszonen geführt werden. Das ist nicht mehr der Fall. Auf Veranstaltungen sind Messer und alle Arten von Waffen nicht mehr führbar, auch nicht mit Waffenschein oder WBK. Bislang durften Gebrauchsmesser (42a kompatibel) dort geführt werden. Häufig galt aber auch ein Hausrecht mit totalem Waffenverbot. Dasselbe gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln (Fernverkehr) und Bahnhöfen etc. - bislang meist durch Hausordnungen ohnehin waffenfreie Zonen, nun per Gesetz geregelt. Interessanterweise gilt dies NICHT für den öffentlichen Nahverkehr. In Linienbussen und Straßenbahnen dürfen Messer nach wie vor dabei sein (42a beachten). Bei den Springmessern ist jetzt die totale Konfusion ausgebrochen. Die bisher erlaubten Seitenspringer bis 8,5cm sind nun verboten, aber WENIGER verboten als die anderen verbotenen Gegenstände. Denn für Wurfsterne, Nun-Chakus etc. benötigt man eine Ausnahmegenehmigung seitens des BKA. Bei den Springmesserchen genügt es, ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen zu können. Einarmige Personen, Mitarbeiter von Paketdiensten, Jäger etc. können solche Nachweise vorbringen. Interessanterweise werden aber ALLE Besitzer dieser Messerchen, die KEIN Bedürfnis nachweisen können, am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes zu Straftätern - eine Gnadenfrist gibt es nicht. Wer seine Springerchen abgibt, zum Beispiel bei der Polizei oder beim Waffenhandel, der wird zwar nicht belangt - wird aber ein solches Messer bei ihm gefunden, eine Sekunde nach dem Inkrafttreten, dann blüht ihm eine Strafe. Ach ja, der Handel - aus dem Text des Gesetzes ergibt sich, dass der Waffenhandel weiter Springerchen besitzen und auch verkaufen darf. Es gibt ja genug Menschen mit einem Bedürfnis. Ob und ggf,. wie der Waffenhandel nun prüfen muss, ob ein Käufer wirklich ein Bedürfnis hat, steht in den Sternen. Ebenso gibt es KEINE Vorschriften zur besonderen Aufbewahrung der Springerchen. Sie sind erlaubnisfrei, wenn auch nur für Menschen mit einem Bedürfnis. Also müsste im Prinzip eine abgeschlossene Schublade genügen. Das ist sowas von hingepfuscht und schlecht gemacht... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Habe mir den neuen Text mal durchgelesen. Jetzt wird es völlig verrückt. In den Waffenverbotszonen hilft einem der KWS nicht mehr, es sei denn, man hat ZUSÄTZLICH eine WBK o.ä. Das bedeutet für Waffenverbotszonen: "Normalos": Führen von Messern und ALLEN Waffen verboten. Werkzeuge wie Beile, Schraubendreher, Hämmer oder Baseballschläger sind weiter erlaubt. Pfefferspray ist erlaubt, CS-Gas nicht. KWS-Inhaber OHNE WBK: Gelten als "Normalos", die SRS-Waffe darf NICHT geführt werden. WBK-Inhaber: Messer dürfen NICHT geführt werden, aber Waffen, die vom generellen Führverbot ausgenommen sind. Also Armbrüste, Steinschlosswaffen (auch mehrschüssig), CS-Gas - alles erlaubt. WBK UND KWS: Hat man BEIDES, dann darf man auch eine SRS-Waffe führen. Das ist der einzige Unterschied. WBK und GROSSER Waffenschein: Die jeweilige Schusswaffe darf geführt werden. Messer jedoch NICHT. In öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen hilft einem eine WBK bzw. ein KWS NICHT. Macht extrem viel Sinn, nicht wahr? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
JoergS antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich hoffe und glaube, dass die SPD und die Grünen im Gegenteil noch weiter abschmieren werden. Die Migrationsproblematik wird sich verschärfen, es wird weitere Messermorde geben. Die Wirtschaft wird noch tiefer in die Rezession rutschen. Die SPD will Migration und Kriege ausklammern aus ihrem Wahlkampf und das wird sich rächen. Eine Koalition mit dem BSW könnte es HÖCHSTENS mit der AfD geben, denn nie im Leben wird die SPD zustimmen, die Ukraine nicht weiter zu unterstützen. Die Grünen erst recht nicht. Deshalb kann man ein SPD/Grüne/BSW Koalition ausschließen. Selbst wenn die SPD ein paar Punkte wieder gutmachen könnte - die Union werden sie nicht überholen können. 2021 war Scholz beliebter als die SPD, jetzt ist es umgekehrt. Selbst ein "Umstieg" auf Pistorius wird nicht reichen, denn der Mann ist kein charismatischer Anführer. Er würde den Weg von Martin Scholz gehen - ein lahmer Wahlkampf, der niemanden mitreißen kann. Ich bleibe bei meiner Prognose - die nächste Regierung wird eine CDU/CSU/SPD Koalition werden.