

JoergS
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Tactical Dad und meine Wenigkeit sind jedenfalls derzeit wohl in der "Spitzengruppe" der reichweitenstärksten Waffen-YouTuber und Blogger. Meine Veröffentlichungsliste war nur ein Teil meines mehrseitigen Antrags. Andere Teile waren die Empfehlungsschreiben, meine ausführliche Begründung für mein Bedürfnis und eine Beschreibung meiner künftigen Vorhaben. Dazu zählte natürlich auch mein Buch, das mittlerweile ganz offiziell ein Spiegel-Beststeller ist. Du hast schon recht, DEINE Definition eines SV ist gänzlich irrelevant.
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"Sachverständiger" ist überhaupt keine geschützte Berufsbezeichnung. JEDER darf sich so nennen. Aber ich möchte an dieser Stelle den "Tactical Dad" zitieren, der meiner Meinung nach den besten Text zum Thema verfasst hat. https://www.tactical-dad.com/waffen/scharfe-waffen/waffensammler-waffensachverständiger-werden/ Eine aktuelle Veröffentlichungsliste habe ich nicht parat. Aber hier der entsprechende Passus aus meinem Antrag auf Erteilung der SV-WBK. Seither ist natürlich einiges hinzugekommen. Auszug Veröffentlichungen WBK Antrag.pdf
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Ich habe nicht gesagt, dass ich "ohne die Unterstützung des VDB meine SV WBK nicht bekommen hätte". Ja, der VDB hat mir auf meine Bitte hin schriftlich bestätigt, dass ich aus Sicht des VDB die für einen Sachverständigen notwendigen Qualifikationen besitze. Dasselbe haben mehrere Unternehmen getan, für die ich regelmäßig beratend tätig war und bin. Aber ich habe auch eine umfangreiche Liste mit meinen vielen Publikationen zu waffentechnischen und waffenrechtlichen Themen eingereicht sowie meinen damals bereits unterzeichneten Buchvertrag. Ich wage also zu behaupten, dass ich auch OHNE das Empfehlungsschreiben des VDB meine WBK bekommen hätte. Dass ich mit erlaubnisfreien Waffen, die Gesetzeslücken ausnutzen, Geld verdiene und es eigentlich dämlich von mir ist, mich für ein liberales Waffenrecht einzusetzen, das ist einfach nur die Wahrheit, sonst gar nichts. Ob ich Dir nun zuwider bin oder nicht, das ist mir auch ohne "Verlaub" piepegal. Andere öffentlich zu beleidigen (und "Du bist ein riesengroßer Angeber" ist in meinen Augen eine Beleidigung) zeugt jedenfalls nicht von "Anstand und Zurückhaltung", auch nicht, wenn man die Beleidigung mit einem "Sorry" einleitet.
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Wie ich sagte, eine Mitgliedschaft im VDB kann hier sehr hilfreich sein. Der VDB mit seinem "Kader" aus den vielleicht besten Juristen in Sachen Waffenrecht kann eine Menge bewirken, bereits im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens. So ein knallharter Schriftsatz seitens eines reputablen Branchenverbandes hat schon so manchen Bürokraten aufgeben lassen.
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Natürlich können wir verlagern, unsere Räumlichkeiten sind gemietet mit einer überschaubaren Kündigungsfrist. Das macht Sinn bei einem wachsenden Unternehmen. Aber eine solche Verlagerung ist immer schmerzhaft, vor allem wenn man sich weit vom alten Standort entfernt. Vielfach ist das Personal regional gebunden und steht dann nicht mehr zur Verfügung. Ins Ausland zu gehen macht wenig Sinn, wegen der Wegzugsbesteuerung. Aber es gibt GoGun UK und GoGun USA. Wir können unsere Aktivitäten also international in gewissen Umfang international fokussieren.
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Können sie nicht. Steht so im Gesetz.
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Warum leitest Du Deine Beleidigungen denn mit einer Entschuldigung ein? Finde ich irgendwie inkonsequent.
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Genau deshalb macht eine VDB Mitgliedschaft Sinn. Denn der VDB kann klagen, sobald irgendein Mitglied betroffen ist. Und macht das auch. Als mein Antrag gemäß IFG bzgl. des BKA SRS Waffen Gutachtens abgelehnt wurde hat der VDB übernommen und am Ende letztinstanzlich gewonnen. Im Übrigen ist meine Aktion hier ein Kampf gegen eine Verordnung. Die der Stadt Mannheim nämlich.
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Es gibt viele, die lieber weiter "Duckmäusern" und "vorauseilend gehorchen" möchten als etwas zu tun. Ich verachte diese Menschen. Es gibt auch viele Neider, denn ich bin gerade im Begriff, ernsthaft wohlhabend zu werden mit dem Waffenhandel. Das kann ja nun leider jeder nachlesen in den Bilanzen der Fa. GoGun. https://www.unternehmensregister.de/ureg/index.html Mein Erfolg ist das Ergebnis langer, harter Arbeit und ich bin nicht wenig stolz darauf - zudem ich erhebliche Risiken eingegangen bin und dies noch immer tue. Haters gonna hate. Aber mit Verlaub, meine Kritiküsse können mir den Buckel runterrutschen. Aber sowas von. PS: Eine Verordnung kann dieses "Schlupfloch" nicht schließen, denn das WaffG schreibt die Ausnahme bzgl. der Waffenverbote ausdrücklich vor. Eine Verordnung, die keine solche Ausnahme enthält, ist rechtlich mindestens wackelig und auf jeden Fall angreifbar. Es müsste schon das Gesetz geändert werden.
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Mir geht es doch gar nicht um das dämliche Picknick. Ich will lediglich der Welt zeigen, wie unfassbar dämlich und unlogisch das WaffG ist. Ich treibe sie ein wenig vor mir her, einfach weil ich das gut kann. Es wird Zeit für ein neues Waffengesetz und ich kann die Leute nur darüber informieren, wenn ich sie gleichzeitig unterhalte. Solche Absurditäten haben einen recht guten Unterhaltungswert. Würde ich eine Stadt mit entspannten Beamten anfragen, dann hätten sie vermutlich gesagt: „Na wenn Sie unbedingt wollen, scheint ja Ihr Recht zu sein. Aber schneiden Sie sich nicht mit dem Zachel und schauen Sie, dass Sie niemandem Angst machen, ok?“ Ich meine: Welche Gefahr geht von einem komplett durchleuchteten WBK-Inhaber aus, der ein Messer - egal welches - zu einem Picknick mitbringt?
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Es ist ganz einfach. Messer müssen raus aus dem Waffengesetz, weil es gar keine Waffen sind. Es sind Gebrauchsgegenstände. Verbotszonen - wenn man denn welche will - müssen mit einem eigenen Gesetz geregelt werden und müssen dann "gefährliche Gegenstände" definieren, die dort nur mit Begründung geführt werden dürfen. Es ist ein Unding, dass man dort Pfefferspray mitnehmen darf, aber kein CS-Gas, und Baseballschläger, aber keine Teleskop-Schlagstöcke. Gefährliche Gegenstände haben auf Veranstaltungen nichts zu suchen. Aber ein Gebrauchsmesser hat im Waffengesetz nichts zu suchen, auch nicht wenn die Klinge 13 cm lang ist.
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Hehe... ich würde zu gern Mäuschen spielen, wenn meine Frage in der Rechtsabteilung diskutiert wird nächste Woche.
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Ich sehe das eher als weitere Motivation für die Politik, ein ganz neues Waffengesetz zu schaffen.
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Na sicher doch.
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Naja, mit einer offiziellen Bestätigung durch die Stadt Mannheim sehe ich da keine Probleme.
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(Achtung, gilt nur für Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse mit Ausnahme des "KWS") Ein weiteres Kuriosum im neuen §42 WaffG... Nehmen wir an, Ihr wohnt in Mannheim und wollt im schönen, kleinen Larneygarten ein Picknick machen. Aber ooops, der liegt ja mitten in der Waffenverbotszone! Dürft Ihr da ein Messer mitnehmen, um die Salami zu schneiden? NEIN. Das WaffG (§42) und die Verordnung der Stadt Mannheim https://www.mannheim.de/de/file/519349/download?token=nBoj3xtG sind da völlig eindeutig. Ein Picknick fällt nicht unter die Ausnahmen bezüglich des Messerverbots in der Zone. Aber als WBK-Inhaber gilt doch eine Ausnahme? Richtig - aber nur für Waffen, NICHT für Messer. Also darf ich ein Kampfmesser (zum Beispiel einen Dolch) führen in der Zone, wenn ich eine WBK besitze? Ja, wenn nicht das generelle Führverbot des §42a WaffG greift. Aber auch der 42a kennt Ausnahmen: Das "berechtigte Interesse". Ein Picknick rechtfertigt dieses "Interesse" ganz sicher. Ich darf also den Dolch mit zum Picknick nehmen, ein Küchenmesserchen jedoch nicht. Und nein, ein Dolch ist KEIN "Messer", sondern eindeutig eine Hieb- und Stichwaffe. Diese sind explizit im Gesetz und in der Verordnung in der Ausnahme für WBK-Besitzer aufgeführt. Gut, das viele Dolche scharfe Schneiden haben - sonst müsste man wohl jeweils von der ganzen Wurst abbeißen. Zeugt nicht gerade von guten Manieren.
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Kritik ist jederzeit OK, aber Beleidigungen und unspezifische Pauschalvorwürfe mag ich nicht so sehr. Ärgere mich seit Monaten über Behauptungen auf Wikipedia, die mich in eine Schwurblerecke stellen wollen und mir Nähe zu Reichsbürgern unterstellen. Dabei habe ich mich zigmal davon distanziert. Das einzige, was ich mal gemacht habe: Ich habe mich über die Presseinzenierung bei der Verhaftung von diesen Prinz-Reuss-Reichsbürgern echauffiert, weil mir das sauer aufgestoßen ist. Wobei die Verhaftungen sicher OK waren, aber zu Hausdurchsuchungen die gesamte Presse einzuladen, trotz der Gefahr, dass da was durchsickert - das fand und finde ich typische Faeser-Schublade.
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Welches meiner Produkte wurden denn verboten, in den 16 Jahren meiner Arbeit (bis auf die Pfeilwaffen, auf die ich schon eingegangen bin)?
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Das sehe ich anders. Aber die Zukunft wird es zeigen.
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Die "Bild" hat immer noch eine enorme Reichweite, insbesondere wegen des extrem populären Webauftritts (bild.de). Die Seite liegt vor ebay.de und auch p**nhub, ist auf Platz 17 der meistbesuchten Webseiten in Deutschland. spiegel.de ist NICHT unter den Top 20. https://de.semrush.com/website/top/germany/all/ Es besteht Hoffnung auf einen Kurswechsel im Waffenrecht. Die CDU will einen Neuanfang auf Basis eines Expertenrats. Hier kann sich der VDB hoffentlich voll einbringen.
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Das ich an der Gesetzesverschärfung der Pfeilwaffen keinen entscheidenden Anteil hatte habe ich weiter oben ausführlich erklärt. Gehmann hat "schlafende Hunde" geweckt, als sie einen Feststellungsbescheid für die Dinger beantragt haben, zwei Jahre bevor ich "eingestiegen" bin. So machen sie das beim BKA - wenn sie auf eine Gesetzeslücke stoßen, dann setzen sie das Stopfen der Lücke auf die Liste für die nächste Gesetzesverschärfung. Politische Entscheider schauen keine YouTube-Videos. Sie lesen die BILD und sie reagieren auf schreckliche Vorfälle, wenn es einen öffentlichen "Aufschrei" gibt. Seit fünf Jahren zeige ich sehr provokant, wie gefährlich moderne Repetierarmbrüste sind und NICHTS ist passiert. Ich biete F-Luftgewehre an und zeige in Videos, die Hundertausende Male geklickt werden, welchen Schaden diese Waffen im "offenen" Zustand anrichten können. Ich mache das seit Jahren und NICHTS ist passiert. Wenn dagegen mal wieder ein Küchenmesser als Mordwerkzeug verwendet wird, dann verbietet man Teppichmesser und nimmt alten Omis ihr Taschenmesser aus der Handtasche.
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Ein "Fanclub" hier im Forum? Wow, zuviel der Ehre. Es stimmt, ich bin provokant unterwegs (wartet nur auf das Video über den "SixNeedler" Co2 Revolver, das ich gerade hochlade). Aber bislang gibt es noch KEIN "Lex Sprave". Auch die WBK-Pflicht für die Pfeilabschussgeräte ist nicht auf meine Tätigkeiten zurückzuführen, obwohl das oft behauptet wird. In Wirklichkeit war es die Fa. Gehmann, die bereits zwei Jahre vor "meiner Zeit" einen BKA-Bescheid für den "Verminator" beantragt und erhalten hat. Damals hat das BKA diese Waffen sofort auf die Änderungsliste gesetzt, weil es sich ganz klar um eine Gesetzeslücke handelte. Das BKA hat diese Waffe bestimmt nicht gern als "Spielzeugwaffe" eingestuft, aber das Gesetz gab nichts anderes her. Als ich den Vertrieb dafür übernahm, da war der Bescheid längst "in der Welt" und mir war klar: Das Fenster für einen Verkauf ist klein. So kam es dann auch.