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Last_Bullet

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  1. Wenn die Polizei wirklich eine Anzeige schreibt wegen Verstoß WaffG, dann sollte dies spätestens seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, da vor Gericht eben keine Erfolgschancen auf eine Verurteilung bestehen.
  2. Kann man damit sauber zerteilen.... Und wenn der Kioskbesitzer nicht so aussah.. ist doch alles gut....
  3. Soweit auch mein Wissensstand, eventuell weiß man da schon mehr und die Machete ist das nächste, böse Schnitzwerkzeug, was nur noch versiegelt und verschlossen aufbewahrt werden darf....
  4. Das ist ja auch gaaanz böse, denn in Afrika wird die ganz oft zweckentfremdet.... also voll Waffe....
  5. Wie, keine Einhandmesser??? Machete und Verstoß Waffengesetz? Welcher Paragraph doch gleich? Waffe oder Werkzeug? Ist das Innere eine Kiosks öffentlich oder befriedetes Besitztum? https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum Fragen über Fragen....
  6. Deswegen lehne ich diese verdachts- bzw. anlasslosen Kontrollen ab. Telefonisch ist meine Behörde sehr schwer zu erreichen, weil eben wenig Personal.
  7. Ich empfinde das auch gegenüber dem LWB als eine Frechheit, denn es gibt genügend Beispiele, dass sich Leute versuchen Zugang zu verschaffen um z. B. zu stehlen oder zu betrügen. Dann sollte jede Behörde ein Interesse daran haben, dass die Mitarbeiter eindeutig als solche zu identifizieren sind. Bei einer Kontrolle der Gasgeräte wegen Umstellung wurde hier ein schriftlicher Aufwand betrieben, wie die Mitarbeiter aussehen, was sie dabei haben, blabla, etc. Bei den Waffenkontrollen kommen diese Leute in einen absolut sensiblen Bereich, da muss ich als LWB 100%tig sicher sein, dass das Leute von der Behörde sind.
  8. Bei uns haben die Ausweise, das habe ich denen auch schon mal gesagt, die ich mir innerhalb von ner Viertel Stunde selbst erstelle. Nicht mal etwas, was wie ein Dienstausweis auszusehen versucht. Bei mir nur noch mit Termin und vorheriger namentlicher Bekanntgabe der beiden Kontrolleure.
  9. Noch jemand im Haus ohne Berechtigung zum Zugriff auf die Waffen und man selbst an der Tür und hat diese aus den Augen gelassen? Dann ist hier schon Ende....
  10. War klar wie Kloßbrühe. Ob sich unsere Neubürger dann daran halten werden, steht auf einem anderen Blatt. Etliche interessieren sich ja eh schon recht wenig für unsere Gesetze, Gepflogenheiten und Kultur. Aber dem arbeitenden Normalbürger kann man dann wieder bei irgendwelchen Kontrollen demnächst noch sein Schweizer aus der Tasche ziehen und eine Owi schreiben. Und die LWB zittern wieder vor dem Verlust ihrer Zuverlässigkeit....
  11. Irgendwie komischer Film, scheint aber egal mit einer Überwachungskamera aufgenommen worden zu sein. Der Täter greift sogar unter den Tresen, wo sich zwei Revolver befinden und findet die nicht? Natürlich weiß niemand, inwiefern die beiden Frauen mit Schußwaffen ausgebildet sind. Dafür sind die Lichtverhältnisse sehr gut. Und unter richtigem Stress zu schießen ist nicht einfach, das sollte man nicht unterschätzen. Nicht jeder Sportschütze, zumindest in D, hat daheim mannstoppende Kaliber und Munition, fürs Scheibenschießen braucht man die auch nicht. Mit Masse treffen Einbrecher, wenn überhaupt, auf unbewaffnete Bewohner, weil die wenigsten in D über Schußwaffen verfügen. Da ergibt sich diese Option überhaupt nicht. Dann schon eher auf einen Hund, je nach Größe und Rasse mehr oder weniger effektiv.
  12. Einfach mal ein paar Urteile lesen, da sind zumeist die Gebühren von den Behörden vorgerechnet und wie sie sich zusammen setzen. Ist ganz interessant, was man mit ein paar Minuten Arbeit vor Ort (bei mir), der Anfahrt und dem Ausdrucken von Standardbriefen nebst Versand mit vorgegebenen Texten so alles verdienen kann.... komisch immer noch, es soll Kontrollen geben, tatsächlich, für die die LWB nichts bezahlen müssen....
  13. Das war kein Versehen, das war Absicht. Nur was dahinter steckte, weiß ausschließlich er. Ich war zu jung um damals nen dicken Fisch draus zu machen....
  14. Ja, einmal, wobei ich nicht wusste, ob der Typ aus der Grundausbildung wusste, was er tat. Aber bei schummeliger bzw. kaum vorhandener Beleuchtung muss es für das unerwünschte Gegenüber im eigenen Heim schon schwieriger sein, die Mündung als solche zu erkennen. Ich empfehle SAA Revolver, die haben so einen schönen, ganz eigenen Schloßgang beim Spannen, das dürfte jeder verstehen....
  15. Schon klar, sonst wären die Gebühren ja einheitlich geregelt.
  16. Bitte laden sie sich dazu den aktuellen PDF Flyer mit den vorgeschlagenen Sätzen in den 7 meist verwendeten außereuropäischen Sprachen bei ihrer zuständigen Polizeibehörde herunter.....
  17. Das ist der Punkt. Und wenn dann "nebenbei" noch Geld fließt, win-win, nicht für den LWB natürlich.
  18. Hmmm, also wenn ich im Augenblick des Eintreffens der Kontrolleure meine Waffen nicht in den Schränken aufbewahre, ob nun zum Putzen, Posen oder was weiß ich gerade, dann muss ich sie also nach dem Urteil zur Folge abweisen, was ja den Sinn dieser Kontrollen ad absurdum führt. Denn so kann es nur die Dümmsten der Dummen erwischen, wenn sie einen Termin machen und dann die Waffen überall im Haus herumliegen haben bzw. sofort Einlass gewähren und die Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt werden. Dann sind diese Kontrollen in Teilen des Landes nur noch Kohlemacherei und Gängelung der LWB. Aber schreit man als LWB zu laut, dann kommen sie noch auf die Idee von zentralen Aufbewahrungsorten mit jederzeitigem Zutritt der Waffenbehörden (eigener Schlüssel...). Und das darf man dann bestimmt auch noch selbst bezahlen.
  19. Bei uns machen sie dann Termine mit einem aus. Natürlich muss der LWB zu üblichen Bürozeiten, in denen auch die Kontrollen stattfinden, nicht daheim sein, denn er geht ja i.d.R. arbeiten. Das unterläuft aber meiner Ansicht nach den Punkt des Anlasslosen, denn wenn ich einen Termin habe, sind meine Waffen etc. auch immer richtig verwahrt. So macht das Gesetz keinen Sinn und ist für mich nur Gebührentreiberei, was bei Kontrollen 1 x jährlich schon fast einer Steuer gleichkommt. Aber bei uns argumentiert man ja auch offen, dass man weniger Waffen will. Sogar das Abgeben bei der Behörde ist völlig kostenfrei, auch das Austragen aus der WBK. Genau so kenne ich das, Zettel im Briefkasten mit der Bitte um Terminvereinbarung. Der Rubel muss doch rollen. Wenn man in anderen Fällen ebenfalls so schnell reagieren würde und gegensteuert, wie man das nach dem Amoklauf mit Papas Waffe gemacht hat.... aber LWB sind Gesetzsgebers Liebling, da kann man drücken, gängeln und Geld rausholen. Für mich findet das Ganze im Rahmen der öffentlichen Sicherheit statt und hat somit aus Steuermitteln finanziert zu werden. Leider war mein OVG anderer Meinung und somit sind die Hosen heute kürzer.
  20. Es ist ein Honeypot für viele Fingerabdrücke....
  21. Genau so sehe ich das auch. Man hat als LWB das Gefühl, Behörde und Gericht arbeiten Hand in Hand. Alleine wie man das in diesem Urteil des OVG begründet hat, diese Wahl und Stellung der Wörter, ich habe nur noch den Kopf geschüttelt. Wer sich sowas ausdenkt.... naja, lassen wir das. Aber die Richter müssen in diesem Fall schon über eine, sagen wir, interessante Art der Ansicht und Denkweise verfügen, wenn sie aus einer Geraden eine Kurve machen.
  22. Schlechte Nachrichten für Einbrecher. Kuscheln gehört nicht zu seinen Stärken...
  23. Weil ich dann weiß, wie ich Deine Aussage gewichten muss. Nur wenn es heute nicht gespeichert ist, dann vielleicht morgen....
  24. Tjaaaa, bisher bei mir einmal jährlich Waffenkontrolle ohne Beanstandungen. Dann kam es wegen der Gebühren zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren, in dem die Behörde recht bekam. Gebührenerhebung sowie Gebührenhöhe i. O. und das Gericht hat es sogar geschafft den LWB zum „Auftraggeber“ der Kontrolle zu machen.....
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