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Last_Bullet

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  1. Deutschland ist extrem sicher.... http://m.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-hunderte-extremisten-beantragten-asyl-a-1201565.html
  2. Bei mir hat es niemanden zum Grübeln gebracht, als ich mir hab meine 4mm eintragen lassen. Ich habe aus Interesse mal eine 4mm R lang gegen eine HW45 antreten lassen, die ja auch unter 7,5 J hat, die 4mm sieht gegen eine HW45 einfach nur schlecht aus. Wenn ich also mit einer handelsüblichen Luftdruckwaffe, frei ab 18 erwerbbar, auf meinem Grundstück schießen darf, und nein, kein SEK bisher bei mir angerückt, dann sollte das für einen SB einer Waffenbehörde auch kein Problem darstellen. Geschosse dürfen eh nicht über die Grundstücksgrenze fliegen. Beim Wert der Waffe kommt es darauf an, um was für einen Revolver es sich genau handelt. Die 4mm gehen momentan eher günstig über den Ladentisch, Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn ich rechne, was für einen Tresor, Eintragungsgebühren, die sauteure Munition, die Waffenkontrollen noch hinzu kommt, lohnt es sich wirklich nur, wenn man an der Waffe hängt, weil sie eben einem Familienmitglied gehört hat, man die Dinger sammeln will oder nebenher als „Zusatzwaffe“ besitzt, weil für eine alleine ist das nicht wirklich billig und man muss sich auf regelmäßige Waffenkontrollen einstellen. Bei mir war das alles easy going. Vorab telefonisch erkundigt bei meiner Waffenbehörde, alle erforderlichen Unterlagen mitgenommen, über das NWR hat sich mein SB die Waffe gezogen und eingetragen. Gebühren bezahlt und das war es. Lief alles sehr freundlich und entspannt ab. Keine Nachfragen wo, wie, warum ich die haben will, schießen möchte.
  3. Moment, Moment, dem muss ich deutlich widersprechen: In unserem Land geht die Justiz knallhart und ohne jegliches Federlesen brutalsmöglichst gegen z. B. Falschparker und LWB (u.a. die mit den supergefährlichen Tactical Macho Einhandmessern) vor, die werden bis zur Endstrafe gejagt und zur Verantwortung gezogen. Jawoll.....
  4. Zu 1. Genau. Keine Anrechnung auf das Kontingent, Aufbewahrung wie jede andere scharfe Kurzwaffe auch. Zu 2. Munitionserwerb wird mit der Waffe, falls nicht schon eine andere 4mm R mit Munitionserwerb eingetragen ist, gegen zusätzliche Gebühr (zumindest war es bei mir so) in die grüne WBK mit eingetragen. Ohne die Erlaubnis dazu darf man eben nur die Waffe haben und kann nicht damit schießen.
  5. Steht doch alles in meinen Links, seit wann muss man für 4mm R mit F Stempel ein Bedürfnis nachweisen? Und wenn ein Geschoss für Dich ein Diabolo ist, was kommt dann bei Waffen, die mit „heißen Gasen“ schießen vorne raus (außer Kartuschen...)??
  6. Mal auf die schnelle..... https://dejure.org/gesetze/WaffG/12.html https://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__7.html WBK mit Munitionserwerb und Eintragung der 4mm Waffe vorausgesetzt. Ohne Bedürfnis mit Sachkundelehrgang und positiver Zuverlässigkeitsprüfung ist eine grüne WBK kein Riesenproblem, aber je nach Land und Behörde mit Zusatzkosten verbunden. Wenn der Revolver die "F" Stempelung besitzt, hat er unter 7,5 J und ist auch bedürnisfrei. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html Hoffe, ich habe das so richtig gesammelt.
  7. Auch wenn er sich die Mühe machen sollte, sich das hier alles durchzulesen, wird er noch mehr den Eindruck gewinnen, entweder super provoziert zu haben oder dass seine Verbotswünsche erst recht umgesetzt werden müssen bei so viel extremistischen Widerstand der Waffenlobby....
  8. Sicherheitsstufe 1? Habe ich etwas verpasst? Als Neuanschaffung muss es doch mindestens Widerstandsgrad N sein, oder? Zudem mit einem F-Stempel auf der Waffe unter 7,5 J und man darf auf dem eigenen Grundstück schießen (Geschosse dürfen es nicht verlassen usw.), also benötigt man mit dieser bedürfnissfreie Waffe keine Mitgliedschaft in einem Schützenverein. WBK aber trotzdem. Gut 300€ kostet so ein Tresor natürlich zusätzlich noch neben den Gebühren. Die 4mm Munition ist aber arxxxschteuer. Dose mit 100 Schuß zwischen gut 20-25€, und falls man keinen Waffenhändler vor Ort hat kommen noch die hohen Versandkosten hinzu.
  9. Ziemlich krankes und perfides System, was die Welt da so treibt....
  10. Ist eines nicht etwas.... wenig?
  11. @fairlane_1 Super geschrieben, dem kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen. Es wird Zeit, dass man mal den Journalisten ihre Kugelschreiber und Tastaturen verbietet, damit sind schlimmste Straftaten möglich.... vielleicht wachen Sie dann mal auf.
  12. Wird es aber nicht, siehe den Blödsinn mit den Einhandmessern und Co. Der übereifrige Beamte wird da keinen Unterschied zulassen, sollte man Verbotenes finden, denn der steuerzahlende Michel muss im Zaum gehalten werden, wer weiß, auf was für dumme Gedanken er beim Anblick der Regierungsarbeit kommen könnte.... Zudem will man ja weniger Waffen im Land, also macht es doch Sinn zu kontrollieren, erwischt man dabei LWB dann kann man gleich deren Schrank ausräumen. Win-Win für den Staat....
  13. Meinst Du das hier? http://messer-werkzeuge.de/initiative/ Ich habe meine Meinung dazu schon im anderen Fred geschrieben. Dem Redakteur packe ich mal ein saftiges Steak hin, und das darf er dann mit zwei ausgelutschten Eisstielen aus Holz versuchen zu für seinen Mund verträglichen Portionen zu verkleinern.
  14. Nicht mal die Überprüfung des eigenen Urteils vor der nächsten Instanz zuzulassen, ist schon ein wenig - feige. Bei mir jedes Jahr. Ich habe beim letzten Waffeneintrag mal den Aufbewahrungsflyer meiner Behörde mitgenommen, da steht das auch noch genau so drin. Und den Hunderter haben die hier weit überschritten, was quasi einer Waffensteuer gleichkommt, die man vorab auch mal einführen wollte, die dann aber rechtlich nicht durchziehbar war. Nein. Genau.
  15. Keine Ahnung, wie Du aussiehst, aber das ist schon komisch, dass man Dich angesprochen hat und wie das ganze dann gelaufen sein soll - unterirdisch. Das sollen echte Cops gewesen sein? Und mit der Aussage, Du führst ein Messer zur SV, da haben die nicht mal gezuckt?? Für ein erlaubtes Messer zum Führen vermutlich egal, aber als Begründung ein Einhandmesser mitzunehmen wurde SV gerichtsseitig nicht anerkannt als sozialadäquater Grund. Und wie man hier liest, es gibt genug die diesen Paragraphen nebst Beurteilung von Waffeneigenschaften für schwammig halten, was es auch aus meiner Sicht ist. Und so lange das Beamte vor Ort zumindest vorab beurteilen und das Messer erstmal zwecks Überprüfung/ Anzeigenerstattung einsacken, so lange ist es eben nicht klar und deutlich geregelt. Ob das so gewollt ist? Eigentlich sollten Gesetze klar und deutlich sein, damit der Bürger sie verstehen und sich daran halten kann. Vielleicht sollten wir wieder zu den 10 Geboten zurück.....
  16. Gleich Beide dabei, sehr, sehr suspekt und dann noch ausgewählt zur Kontrolle, pöser Pursche! Und dass die beiden Messer nicht einbehalten wurden, ist schon fast verwunderlich, oder die Beamten waren auch Messerfreunde und hatten ein Einsehen. Oder Deine nette, freundliche Art.... wer weiß. In vielen anderen Fällen wäre das Wagner vermutlich zu 100% weg gewesen. Zum Glück hattest Du keine Massenvernichtungswaffe wie ein Multitool dabei, da hätte man Dir sonst was unterstellen können.... Die „gefräste Rinne“ soll so eine Art Blutrinne sein? Ich habe mal gelesen, dass das keinerlei Wundwirkung hat.
  17. Ist doch schön, dass Dir das alles klar ist und Du alles davon verstehst. Du kannst dann jedes Messer anhand dieser Vorgaben gleich sauber rechtlich einordnen?
  18. Dem BKA schon, dem gesunden Menschenverstand weniger. http://knife-blog.com/2017/09/multitools/
  19. Es sind nicht meine Messer und ich wurde noch nie kontrolliert. Die Messer gehören knallepeng.
  20. Bekannt und soweit klar. Aber da sind eben diese "Zweifelsfälle" und "Einzelfälle", die vielleicht gar nicht mal so ein "zweifliger Einzelfall" sind, sondern öfter vorkommen, als man denkt. Der Gesetzgeber hätte sich bei der Waffeneigenschaft auf eben typische Messer-Waffen festlegen sollen. Diese ganze Wischiwaschi hätte-hätte-Fahrradkette ist eben gerade nicht hilfreich. Dolch=Waffe, logisch, Bajonett, Schwert, alles klar, aber darauf abzustellen was für eine Farbe die Klinge aufweist, Griffart blablubb ein Messer hat, finde ich wenig hilfreich. Auch die Klingenlänge macht für mich automatisch noch keine Waffe (siehe Machete). Ich möchte auch nicht mit einem Hirschfänger abgemessert werden, der setzt im Prinzip meine Abwehrfähigkeiten auch recht tief hinab.... Wer hätte bis vor kurzem noch gedacht, dass Multitools, eigentlich für viele ganz klar ein Werkzeug, wegen einer Einhandmessereigenschaft unter das Führverbot fallen? Ist ja neuerdings die Massenvernichtungswaffe des Handwerkers.... Aber ich schweife mit großem Bogen vom Thema ab..... 'tschuldigung.
  21. Hätte ich beim zweiten Messer nicht gedacht. Aber witzig, wie ein Messer beworben wird bei gleicher Klinge.... https://www.cold-steel.de/Shop/Taschenmesser/Voyager-Serie/Taschenmesser-Thompson-Voyager::26832.html https://www.cold-steel.de/Shop/Taschenmesser/Voyager-Serie/Taschenmesser-Voyager-Vaquero-XL-Glatte-Schneide-CTS-BD1::20706.html Bei der Sache mit „aus dem Parlament wählen“ gibt es wohl auch nicht wenige, die da lieber alle rausjagen würden.....
  22. Das erst Deiner hier abgebildeten Messer hat diese typische Tantospitze. Das könnte grenzwertig sein wobei dieser Wagner irgend so ein Selbstverteidigungs-Kämpfer-Waffen-Profi ist? Bin zu faul gerade nachzusehen, sorry. Das Zweite sieht eher wie diese typischen Messer der Spanier aus, was ich nicht als Waffe betrachte. Ich nenne es Dummfug, wenn man alleine auf Grund einer Klingenbeschichtung oder eines Camogriffs versucht verzweifelt eine Waffeneigenschaft aus einem Messer zu quetschen. Wenn ein Kampfmesser eine dunkle Klinge hat um Reflexionen zu vermeiden, ist das natürlich nachvollziehbar, aber dann ist das Messer bereits eine Waffe. Bei einem Outdoormesser, bei dem man bei der Klinge wegen z. B. der guten Schärfe und Nachschärfbarkeit einen Carbonstahl verwendet, der eben rostanfällig ist und deswegen eine Schutzschicht aufgetragen wurde, wäre das aus meiner Sicht eben einfach nur dumm. Ich empfinde diesen Raum, der bestimmte Eigenschaften eines Messers von der Definition anderer, die eventuell noch nicht mal richtig Ahnung haben oder eine etwas, sagen wir intolerante Ansicht besitzen, abhängig macht ganz, ganz schlecht und lässt den eigentlich rechtstreuen Bürger dann hübsch im Regen stehen. Ich kenne genug Schützenkollegen, die aus Angst vor Verlust ihrer Zuverlässigkeit im vorauseilendem Gehorsam lieber nur noch nen Schweitzer mitnehmen..... bis zur nächsten WaffG Verschärfung.... Ich schrieb es schon mal, dass ich es gruselig finde quasi meine Beweise für ein legales Mitführen schon am Mann haben zu "müssen". Da sieht man wieder, wohin einen das Gesetz geführt hat und das es gegen jeden eingesetzt wird und nicht ausschließlich gegen die damals genannte Zielgruppe. Schön verarscht hat man den Messerträger.
  23. Tantoklinge basiert jedoch auf Waffen, wenn ich mich nicht irre, den japanischen Schwertern, die eindeutig Waffen waren. Die Spitze soll stabil genug gewesen sein Rüstungen zu durchdringen. Also darauf alleine könnte ein Richter schon die Waffeneigenschaft begründen, der Rest (schwarze Klinge, Camogriff) ist Dumfug (vom Richter).
  24. Kampfmultitools, die Massenvernichtungswaffe des kleinen Mannes.............................. nicht.
  25. Hickok45 macht klasse Videos, erklärt was es mit den Waffen, auch geschichtlich, auf sich hat, schießt damit, oh Lord, wenn ich das in dem Alter noch so gut kann, und hat Spaß dabei, ja, auch mal mit einer vollautomatischen Waffe einfach rumballern oder seine Pumpkin-Videos, schlicht mal fun. Nichts davon ist radikal, rechts, whatever, der Mann hat Ahnung in meinen Augen und teilt diese. Wer sowas löscht, bannt, zensiert trifft da den Falschen. Spaß am Schießen darf man ja bei uns nicht so wirklich haben, ist ja alles ernsthafter, oft verkniffener, deutscher Vereinssport.
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