Hallo Leute!
Ähm, jetzt bin ich aber ein wenig irritiert. Man kann seinen Messeraltbestand beim BKA "anmelden", bzw. um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen? Wie geht denn das? Tausend Formulare und wenn es nicht genehmigt wird automatisch eine demokratische Hausdurchsuchung nach dem Motto: "Irgendwo muss er ja das Ding versteckt haben und vielleicht finden wir auch noch was anderes" ? Ist ja beliebt, um einen Eintrag im Strafregister zu bekommen, schon hat sich das mit dem zukünftigen Waffenbesitz erledigt. Tolle Wurst. Aber zurück zum Thema: Formloses Schreiben ans BKA? Wer ist dort der Ansprechpartner, welche Begründungen fruchten, ausser die "Historische Waffensammlung"? Und warum muss man eigentlich immer eine Sammlung haben und kann nicht einfach das Messer besitzen und benutzen ?
Ich verstehe sowieso nicht denn Sinn dieses Verbotes. Wann wurde der letzte mit einem Wurfstern überfallen? Nie was darüber gelesen. Oder haben die zuviel Ninjafilme geschaut?
Jede anständige Fleischmesser aus der Küche ist in den falschen Händen ein fürchterliches Instrument. Und nur weil bei einem Raubüberfall ein Auto einer bestimten Marke bensutzt wurde, wird diese ja auch nicht gleich verboten .
Aber das scheint typisch Deutsch zu sein, immer schnell verbieten, ist ja am billigsten. Und wenn irgendwann einmal uralte Messerbestände ans Tageslicht kommen, die schon längst verboten sind, ohne dass das der Besitzer zu Kenntnis nehmen konnte (oder wird jetzt jeder Bürger von Otto angeschrieben???), schon ist man illegaler Waffenbesitzer und die Kriminalstatistik hüpft vor Freude
Na dann Prost und schon mal danke für die Antwort!!!
Übrigens: Frohes neues Jahr bzw. guten Rutsch!!