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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch

Last_Bullet

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  1. Achtung, gefährlich, Alarm, Alarm!! Die Entwaffnung kann weiter gehen. Ich habe gerade wegen Reiseabsichten mich mal mit dem Messerecht in der EU befasst, gibt es eine schöne Übersicht auf dem Knifeblog. Wir in D sind nicht die schlimmsten Spinner, was Einschränkungen angeht. Das geht noch besser schlechter.
  2. Also erstmal vielen Dank an Mausebaer für sein Engagement! Dass die vom BKA auch so "schlau" sind wie die meisten Waffenbesitzer, was das neue Waffenrecht angeht, läßt mir graue Haare wachsen. Wenn die es nicht wissen, wer denn dann? Was kommt da auf den Berechtigten zu? Muss ich demnächst, wenn ich ein Messer oder eine Gaspistole kaufen möchte mir erstmal eine Beratungsmarke im Waffengeschäft ziehen und auf den Aufruf warten? Benötige ich einen Psychotest für den Erwerb eines Kartoffelschälers? Werden demnächst Sylvesterböller nur noch gegen Vorlage einer Erlaubnis ausgehändigt, für die man einen Antrag beim zuständigen Amt stellen muss? Könnte nicht etwa fast das gesamte Werkzeug im örtlichen Baumarkt demnächst unter das Waffengesetz fallen (dort soll es fürchterliche Äxte, Schneidbrenner, scharfe Schraubendreher und schwere Hämmer geben) Was ist hier eigentlich los in Deutschland??? Hilfe, ich will weg hier!
  3. Hallo Leute! Ähm, jetzt bin ich aber ein wenig irritiert. Man kann seinen Messeraltbestand beim BKA "anmelden", bzw. um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen? Wie geht denn das? Tausend Formulare und wenn es nicht genehmigt wird automatisch eine demokratische Hausdurchsuchung nach dem Motto: "Irgendwo muss er ja das Ding versteckt haben und vielleicht finden wir auch noch was anderes" ? Ist ja beliebt, um einen Eintrag im Strafregister zu bekommen, schon hat sich das mit dem zukünftigen Waffenbesitz erledigt. Tolle Wurst. Aber zurück zum Thema: Formloses Schreiben ans BKA? Wer ist dort der Ansprechpartner, welche Begründungen fruchten, ausser die "Historische Waffensammlung"? Und warum muss man eigentlich immer eine Sammlung haben und kann nicht einfach das Messer besitzen und benutzen ? Ich verstehe sowieso nicht denn Sinn dieses Verbotes. Wann wurde der letzte mit einem Wurfstern überfallen? Nie was darüber gelesen. Oder haben die zuviel Ninjafilme geschaut? Jede anständige Fleischmesser aus der Küche ist in den falschen Händen ein fürchterliches Instrument. Und nur weil bei einem Raubüberfall ein Auto einer bestimten Marke bensutzt wurde, wird diese ja auch nicht gleich verboten . Aber das scheint typisch Deutsch zu sein, immer schnell verbieten, ist ja am billigsten. Und wenn irgendwann einmal uralte Messerbestände ans Tageslicht kommen, die schon längst verboten sind, ohne dass das der Besitzer zu Kenntnis nehmen konnte (oder wird jetzt jeder Bürger von Otto angeschrieben???), schon ist man illegaler Waffenbesitzer und die Kriminalstatistik hüpft vor Freude Na dann Prost und schon mal danke für die Antwort!!! Übrigens: Frohes neues Jahr bzw. guten Rutsch!!
  4. Danke für die schnelle Antwort . Komisch, macht für mich irgendwie keinen Sinn, da diese Messer in den Kriminalitätsstatistiken kaum eine Rolle spielen (genau wie Wurfsterne ). Ich kann mit jedem anderen vernünftigen Messer (z. B. Tanto) eine derartige Krafteinwirkung entwickeln, dass dieses einen großen "Schaden" verursacht. Damit soll ja wohl ein Verbot begründet werden, dass man genau dies mit dieser Bauart von Messer vollbringen kann (Stichverletzung). Gut zu wissen, das z. B. Jäger / Kirschner ausschließlich zu den "guten" Menschen gehören und somit ein solches Messer nach dem 01.04.03 noch legal besitzen dürfen (... ).
  5. Hallo! Kleine Frage: Sind diese Stoßdolche bzw. Faustmesser nach dem derzeitgen Waffengesetz eigentlich in Deutschland noch erlaubt? Darf man diese z. B. aus Amerika importieren? Danke für fundierte Antworten!!
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