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Last_Bullet

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  1. War klar. Mir hat ein Anwalt mal gesagt, dass es aussichtslos wäre, gegen Gebührenbescheide zu klagen. Das haben sie drauf, sich die Einnahmeseite abzusichern, das muss man ihnen lassen. Frech dabei: Doppelt gemoppelt, aber wenn einer was findet, ist man gleich alles los. Das ist doch toll. Man wird dann also noch mehr überprüft, als es gesetzlich nötig wäre. Es lebe die Bürokratie. Und wie schon aus anderen Urteilen, "als Veranlasser", nein, ich - du - er - sie - es, wir sind keine Veranlasser, keine Auftraggeber, das ist der Gesetzgeber, der dies im Rahmen der öffentlichen Sicherheit gerne so haben möchte. Das muss steuerfinanziert werden. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle erhalte ich danach auch keine Rechnung, obwohl ich als Führerscheininhaber und Autonutzer durchaus eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen kann. Die Evaluierung hat jetzt ergeben, dass man noch weiter verschärfen muss? Really? Niemals werden sie durch einen KWS die jahrzehntelange Flut an Schreckschusswaffen eingedämmt bekommen. Und Armbrüste, was ein dummer Quatsch. Es geht nur um Kontrolle.
  2. Es kam bisher…. nichts. Habe deswegen nachgefragt, mal sehen, wann sich jemand regt und wer da „den Kopf hinhält“.
  3. Ja, könnte man auch so machen. Aber es gibt eben auch Schlüsselschlösser. Noch muss man die nicht in Tresoren mit Code wegsperren. Muss ich dann zwei Teile des Schlüssels an verschiedenen Personen übergeben?
  4. Keine Ahnung. Irgendein übereifriger SB in der Waffenbehörde? Rechtlich scheint das nicht geregelt zu sein. Einen geschlossenen Umschlag könnte man öffnen…. so, wie hier LWB „verfolgt“ werden, jeder kleine Fehler negativ ausgelegt wird, möchte man rechtlich einwandfrei agieren und nicht über einen Umweg einen Nichtberechtigten Zugang gewähren, oder das dies zumindest so gewertet werden könnte, auch wenn es realistisch keine Bewandtnis hat. Wir alle müssen sterben, eine Regelung ist also auch im Interesse der Behörden.
  5. In NRW und Sachsen. Nicht bundesweit. Der musste auch sein.
  6. Hatte nichts dazu gefunden. Hm, Konjunktiv ist so eine Sache. Kostet nicht unerheblich. So sieht das aus. Eure Behörde habt Ihr noch nicht gefragt? Die müssten eigentlich eine Lösung anbieten können, wollen die ganz sicher nicht, dass die Waffen in einem aufgebohrten Tresor lagern... Einem selbst schon, aber andere könnten sich dabei in die Hosen machen.
  7. Dazu muss bedacht werden, dass eventuell die wohnlichen Verhältnisse ein "Verteilen" der Tresore gar nicht zulassen. Dann kommen sie als Nächstes mit einer Verankerung (dann auch des Schlüsseltresors) und dann nimmt das Drama seinen Lauf.
  8. Das könnte sich ändern, wenn man diesen Schlüsseltresor bei einer Waffenkontrolle auch noch sehen möchte und man dann eine unfreiwillige Hausführung vornimmt, bei denen sich die Kontrolleure fein umsehen können….
  9. Ich möchte das Thema mal mit einer anderen Frage aufgreifen: Wie habt Ihr das geregelt, dass nach dem Ableben ein Erbe an den Tresor kommt ohne diesen zerstören zu müssen? Darf man wem den Schlüssel oder Code, z. B. einem Notar aushändigen? Dieser hätte quasi dann unberechtigten Zugriff (von Haustür etc. mal abgesehen, zu der er keinen Schlüssel hätte), oder? Muss man die Behörde beteiligen? Sollte der Tresor zerstört werden müssen, wäre dann eine sichere Aufbewahrung zumindest temporär nicht mehr gewährleistet.
  10. @Schlange89 Hier könnte Dir weiter geholfen werden: https://www.co2air.de/board/9-gas-schreckschuss/
  11. Das wird auch immer wieder durch solche Argumente, wie man es bei dem ein oder anderen Hersteller lesen kann, durchaus befeuert. Denn prinzipiell könnte man behaupten, die hätten Ahnung davon und sind vertrauenswürdig. Ob sich nun eine Behörde/ Gericht nach einem Abhandenkommen eines Tresors auf solche Angaben berufen würde....
  12. Sind Waffenschränke nicht auch Wertschutzschränke? Ist doch der gleiche Kram. Und der Hersteller schreibt deutlich: Also ist er der Meinung, dass dies zur Norm dazu gehört. Aus dem Text kann man herauslesen, dass es hier zwar eher um Versicherungen geht, jedoch hat die 1143-1 so nichts direkt mit der Versicherung zu tun, sondern beschreibt eigentlich, wie der Einbruchsschutz ist. Dass eine Verankerung im WaffG nicht vorgesehen ist, dürfte klar sein. Befürworter argumentieren jedoch, dass dies aus der 1143-1 an sich hervorginge. Hat der Hersteller das nun missverständlich ausgedrückt, oder ist er tatsächlich der Meinung, die Norm werde erst erfüllt, wenn der Schrank fachmännisch verankert ist? Schließlich schränkt er das mit seinem Satz gleich wieder ein. "Gemäß EN 1143-1" klingt jedoch so, als ob es darin enthalten wäre. Da es sich bei Einbrechern wohl des Öfteren um professionelle Banden handelt, sollen die jetzt wohl auch über akkubetriebene "Spreizer" verfügen, die man teils den Feuerwehren gestohlen hat. Dagegen dürften übliche Schränkchen A, B, 0 und 1 wohl weniger entgegenzusetzen haben. Da hilft dann auch keine Verankerung... https://www.koksa.org/viewtopic.php?f=240&t=17618&start=1300
  13. Ein weiterer Hersteller ist der Meinung: https://wertheim.at/tresore-und-schranke/ Und weiter:
  14. Ich würde eher sagen, der gesunde Menschenverstand, dass man nicht seinesgleichen tötet...
  15. Günstiger geht kaum. Prima.
  16. Siegel haben sich bei mir bereits aus Alterungsgründen oder schlechtem Kleber von selbst abgelöst.
  17. Nein, sicher nicht. Streng nach Vorgabe. Keine Millimeter nach links oder rechts.
  18. Den Witz habe ich gerade. Könnte mir nen 1ser mit 71Kg Gewicht zulegen, alles wäre schön, ein alter C2F mit knapp ner halben Tonne Gewicht "ih, ne, geht nicht... Den 1ser hebeln sie mir aus meiner Klinkerwand und klemmen sich den unter den Arm, bei dem anderen... naja, verstehe jemand Behördendenken...
  19. Wie oben schon geschrieben, Abdeckung der Fronttür abschrauben. Ich hatte das bei mir mal, da wurde nachträglich ein Zahlenschloss eingebaut und leider gepfuscht. Da hatten sich Abstandsringe gelockert und den Griff blockiert. Ansonsten verfüge ich heute über Mehrkapazitäten, sodass ich umpacken könnte.
  20. Nachdem ich auch zu den geistig minderbemittelten abgestempelt wurde, hatte ich vorher im Web bei einigen Händlern, Herstellern, Versicherungen etc. nachgeschaut. Wenn das die 1143-1 das jetzt so hergeben würde, wie hier der ein oder andere sich sicher ist, wieso findet man das nicht auf deren Webseiten? Ganz im Gegenteil taucht am häufigsten auf, dass es sich bei der Norm nur um den Widerstand des Behältnisses gegen Einbruchsversuche dreht. Nur zwei Seiten hatte ich gefunden, in denen dies so bezeichnet wurde, also Pflicht wäre. Davon ein schweizer Hersteller. Zwar kann ich jetzt nur von einer zufällig durch die Suchmaschine generierten Auswahl sprechen, dennoch erscheint es mir signifikant. Wie hier schon mehrfach geschrieben, müssten wohl viele ihre Waffen abgeben, weil deren Bausubstanz die fachgerechte Verankerung nicht hergibt bzw. das Stellen eines 1-Tonnen-Tresors nicht möglich ist. Das kann nicht lebenswirklich sein…
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