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Last_Bullet

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  1. Du meinst, dieses Thema geht direkt zum BMI? Dann müsste man WO schließen, wenn dem so wäre. Oder was meinst Du mit „allgemeinen Diskussionen“?
  2. Gejammert hat hier bislang noch niemand, aber Du erwähnst ebenfalls die Lobbyarbeit einer Firma. Interessant. Und tatsächlich, mein alter B-Schrank klappert kein Stück, die Luft faucht heraus, wenn ich die Tür schließe. Alle bislang von mir näher betrachteten moderneren Tresore, 0/Null, 1, 2, die Türen klappern und haben leichtes Spiel. Hersteller unterschiedlich, soweit man das herausfinden kann.
  3. Definitiv nein, so ist es nicht gemeint. Mich interessieren die Gedanken, Fakten dahinter. Warum man sich genötigt sah, nach Rückzug einer Baurichtlinie etwas zu tun, verstanden. Das von Steven habe ich bislang mit einer Quelle nicht gefunden. Unmöglich ist natürlich nichts. Das von Andor klingt erstmal logisch, obwohl es für mich gleichzeitig ambivalent aussieht. Man hätte auch zwei Schlösser vorschreiben können, die aufwendiger zu öffnen sind, als eine dickere Wandung, zusätzlich Bohr-/Schneidschutz des Schlosses, wenn man hauptsächlich den Besitzer selbst oder Familienangehörige/ Besucher abhalten will. Auch dass man einen Unterschied beim Gewicht beim 0/Nuller macht, beim Widerstandsgrad 1 wiederum kein Wort davon, irritiert mich. Was ich relativ einfach wegschleppen und irgendwo in aller Ruhe öffnen kann, ist wesentlich unsicherer, als der schwere Klotz "am Bein". Denn dort hat man alle Zeit und Werkzeuge, die man dafür benötigt. Also, hätte man z. B. gesagt, zwei verschiedene Schlösser, Minimalgewicht xxxKG, Waffenanzahl ansteigend mit dem Widerstandsgrad etc., das würde aus meiner Sicht den Sicherheitsaspekt in den Vordergrund stellen. Und der würde alle unberechtigten Interessenten abhalten. Egal ob den Sohn oder den Einbrecher. Die Deckelung einfach auf den Widerstandsgrad 1 ohne nachvollziehbare Begründung, warum das State of the Art sein soll, erschließt sich mir bislang nicht. Das würde ich gerne verstehen. Natürlich könnte jetzt eine Kundiger sagen, dass der Widerstandsgrad 1 derart sicher ist, dass der Aufwand, den zu öffnen, sehr, sehr groß ist und das nur äußerst selten vorkäme. Ich habe dagegen gelesen, dass richtige Sicherheit erst ab Widerstandsgrad 3 beginnt, das von Leuten, die z. B. beruflicherseits mit dem Öffnen von Tresoren zu tun haben. Zumindest im unbewohnten Schützenhaus ist man seitens des Gesetzgebers recht restriktiv. Dort muss es schon der Widerstandsgrad 1 sein mit maximal 3 Langwaffen und Kurzwaffen nur nach Rücksprache. Wo? Hast Du da eine Quelle? Das von Dir verlinkte ist ein Infoblatt, wie Waffen aufzubewahren sind. Da man die technischen Vorgaben in die AWaffV transportiert hat, kann man diese wesentlich einfacher anpassen, als ein Gesetz. Deswegen ist Dein Argument so weit hergeholt nicht. Da könnte sich ruckzuck etwas ändern.
  4. Ok, wenn es nicht der übliche Einbrecher ist, macht es mit diesem Argument dahingehend für mich wenig Sinn, wenn man z. B. "nur" Familienangehörige, kurzzeitigen Besuch vom Zugriff abhalten wollte, dann hätte man alles beim Alten belassen können. Aus dem von Elo verlinkten Papier habe ich entnommen, dass man die Aufbewahrung speziell zusammen mit Munition vereinfachen und Verstöße dagegen minimieren wollte. Das würde erklären, warum man die EN 1143-1 mit definiertem Einbruchschutz gewählt hat, und nicht die S2, die nur wenig sicherer als die Schränke gem. VDMAetc. sein soll. Gut, die Richtlinien für den Bau von B-Schränken wurde zurückgezogen, somit musste man sich etwas ausdenken. Logisch. Deine Argumentation würde dann Sinn ergeben, wenn man tatsächlich nicht den Einbrecher meint und deswegen eine Obergrenze ziehen wollte. Aber wieso dann den Widerstandsgrad 1 und nicht 0/Null? Der würde völlig ausreichen, z. B. den Sohn abzuhalten, bei korrektem Verschluss an die Waffen zu kommen. Üblicherweise dürfte der Sohn nicht mit Vaters Flex an den Inhalt gelangen wollen.
  5. Ist das irgendwo belegt, dass es so war?
  6. Das mag als Intuition bei Dir so ankommen, war jedoch weder meine Absicht noch meine Frage. Dass man es uns überall schwerer machen will, ist deutlich sichtbar. Es muss jedoch einen Grund geben, hier eine Grenze gezogen zu haben, ich denke, das ist nicht ausgewürfelt worden, sondern muss einen faktischen Hintergrund haben.
  7. Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, weil ich derzeit auf der Leitung stehe. Wieso hat man sich damals darauf geeinigt, dass der Widerstandsgrad 1 im WaffG die unbegrenzte Lagerung von Waffen und Munition ermöglicht? Wieso wurden hier keine Gewichtsgrenzen eingeführt? Denn die Unterschiede innerhalb dieser Klasse sind recht groß, was nicht nur die Größe, sondern auch das Gewicht und andere Sicherheitsaspekte (z. B. zweites Schloss, Notverriegelungen) angeht. Es gibt kleine, leichte Würfel und massive Schränke, die fast an alte Zeiten erinnern. Warum hat man hier den Deckel drauf gemacht und nicht höhere Widerstandsgrade eingefordert? Die Tresorlobby soll damals mit daran gearbeitet haben, so die ein oder andere Meinung. Weiß da jemand mehr? Ist der Widerstandsgrad 1 sicherheitstechnisch derart gut, hat es soziale Komponenten, dass man dem LWB keine höheren Kosten aufbürden wollte? Danke.
  8. Weil er Angst vor dem eigenen Bürger hat? Wer die derzeitige Politik und dessen Personal beobachtet, sollte sich seine eigene Meinung bilden können. Aber "kriegstauglich" sein. Heute habe ich, leider finde ich es derzeit nicht, etwas vom Vorsitzende des Reservistenverbandes gelesen, der alle Wehrfähigen bis 65 registrieren will? Wie bitte?
  9. Nein. Das ist ehrverletzend. Wirklich. Ich schwör'...
  10. Ja, alles richtig, hier darf man nicht mal ein Messer zur Selbstverteidigung führen, ist nicht sozialadäquat. Merkwürdig dabei, diese Art der Kultur wurde und wird in unser Land hineingetragen, diese zu übernehmen wäre dann vermutlich "kulturelle Aneignung", das macht der gute Deutsche natürlich nicht. Es mag alte, weiße Männer mit rechtem Gedankengut geben, die es gut finden, wenn man unsere Gesetze den Euren dahingehend anpassen würde. Aber Nancy sagt, wir sind das sicherste Land der Welt, wer muss sich da schon verteidigen? Außerdem überlastet das später die Gerichte, Schmerzensgeld, Täter-Oper-Umkehr, naja, wer will schon einen Menschen verletzen, weil er psychisch instabil, traumatisiert ist oder der in seiner Kultur eben Streitigkeiten und Ehre mit dem Messer ausdiskutiert? Das wäre rassistisch, rechtsradikal und diskriminierend. Das machen Deutsche nicht. Wir sollten das akzeptieren und weiter die alten Parteien wählen, die uns zukünftig hervorragend durch die aufkommenden Anforderungen und Krisen führen werden. Ja, das sollten wir.. Man stelle sich vor, jeder würde eine Armbrust neben dem Bett stehen haben, fürchterlich...das tun nur Reichsbürger. Große Magazine verleiten den Schwachen zu einer Amoktat, genauso wie diese kriegswaffenähnlichen Halbautomaten. Während der traumatisierte Neukulturankömmling einfach so einreisen darf, muss der böse LWB demnächst zum Onkel Psychodoc und seine Beichte ableisten. Wieso er denn dieses Gefühl hat, auf Scheiben schießen zu müssen. Das könne man doch auch anders regeln. Der Schlüssel zum Waffenschrank wird dann bei Nancy eingelagert, die den nur herausgibt, wenn man einen guten Grund dafür nachweisen kann. Eine SRS darf man nur noch besitzen, wenn man ein Poster von Haldenwang im Wohnzimmer hängen hat. Einfach mal so ein "Schnupperschießen" in einem Schützenverein durchführen? Das nur noch, wenn eine einsatzbereite Gruppe der GSG9 anwesend ist. Und man muss belegen, dass man die letzten drei Legislaturperioden ausschließlich demokratisch gewählt hat. Ich werde schon wieder polemisch...
  11. So wie Du die Situation beschreibst, was solltest Du anderes tun? Den Täter bitten einzuhalten, um "Waffengleichheit" herzustellen, also lieber ein Messer zu holen, als die bereit liegende Schusswaffe zu nutzen? Dann bitte auch desselben Typs, Klingenlänge, feststehend oder klappbar, beidseitig schneidend oder nicht... Wer mit einem Messer zu einer Schießerei kommt, sollte es lieber sein lassen, wäre mein Motto.
  12. Und da schon muss etwas mit den Werten verkehrt laufen. Wer meint, durch das Verletzen oder Töten eines anderen mittels Messer oder anderen Mitteln seine "Ehre" wiederherstellen zu können, muss in die falsche Schule gegangen sein. Sowas gehört nicht in unser Land, wo solche "Werte" eben nicht gelebt werden, sondern eine Straftat gegen Gesundheit und das Leben darstellt.
  13. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/polizeiliche-kriminalstatistik-2023-faeser/ Die gefallene Stadt könnte Vorreiter für das Kommende sein. Schwere KV, also eine mit bleibenden Folgen für das Opfer, das ist keine Kleinigkeit mehr. Und kann der Phaser mit Zahlen belegen, dass es sich dabei um extremistische, reichsbürgerähnliche, AfD-wählende LWB handelt, oder was soll dieser Affentanz um die next Verschärfung? Eigentlich sollte jeder wissen, was kommt: Ausreden...
  14. mit legalen Schusswaffen begangen? Ich denke, das ist eher ein homöopathisches Problem. Jeder ist einer zu viel, dennoch sollte die auf dem linken Auge völlig erblindete Einwanderungsministerin sich der wahren Probleme der Kriminalität widmen. Im ÖRR kam heute auf NDR Info ein derart schnodderiger Kommentar, Ausländer, Populismus, ja, es gäbe mehr Straftaten, das seien jedoch auch "reisende Banden", die meisten Einwanderer sind nicht kriminell, Inländer tun das auch, blablubbsabbelrababer. Blind vor lauter Elefanten im Raum. Aber die nächste gebührenpflichtige Aufbewahrungskontrolle wird es richten, das psychische Gutachten, das Verbot von "kriegsähnlichen" Waffen, Armbrust nur noch mit Erlaubnis, während draußen die Küchenmesser kreisen, Eisenstangen, Fäuste, Füße, Holzlatten... https://m.focus.de/panorama/welt/bundesweite-statistik-zahl-der-straftaten-jugendlicher-auslaender-auf-rekord-hoch_id_259833923.html?poc=0.06174728504876592
  15. Ist der das nicht mit dem P*mmelgate? Soviel zu diesem... Menschen.
  16. Und das ist ein Problem bei einem Bundesgesetz, welches das WaffG nun mal ist. Das ist bei der Gebühr bei den Waffenkontrollen ähnlich, jeder macht seinen Brei. Föderalismus hin oder her, hier werden LWB mal besser, mal schlechter gestellt. Da könnte man jetzt drauf dringen, dass Phaser es einheitlich im WaffG regelt, jedoch ahne ich, dass es nicht zu unserem Vorteil sein könnte, so wie die Dame aufgestellt ist.
  17. Ja, tatsächlich, er hat zwei genannt und mit BW sind es dann drei. Glückwunsch. Aber Du und u. a. dieser Kreppel, Ihr versteht es nicht. Ich habe in meinen Posts jeweils Fundstellen Für und Wider gefunden und verlinkt. Ich versuche das Thema neutral zu beleuchten, hier scheint das Schubladendenken jedoch ziemlich en vogue zu sein. Aus meiner Sicht ist es nicht so eindeutig, leider, wie einige meinen. Sowohl als auch. Mal ein Hersteller: https://format-tresorbau.de/wp-content/uploads/WSS-Grad-N-bis-2_A8050000_DE-EN-FR-NL_2024_02_01.pdf Der schreibt, wenn man "versichern" will und verweist auf die Mindestanforderung in der EN 1143-1 dazu. Ich habe zu diesem Thema mal meine Hausrat angeschrieben und warte auf deren Antwort, also welche Vorgaben es gibt, um welche Werte versichert zu haben. Bin gespannt. Ein anderer formuliert es so: https://www.chubbsafes.com/de-de/produkte/wertschutzschranke/ "Einbruchhemmung", ok, davon geht man bei der EN 1143-1 nun auch auf jeden Fall aus... Ist also von mir nicht böse gemeint.
  18. Hm, wie ich schon mal schrieb, wäre dem so, würden ausnahmslos alle Hersteller das auf ihren Seiten so schreiben. Warum tun sie es dann nicht? Gerade aktuell, der Glaube gehört in die Kirche. Auf den gesunden Menschenverstand sollte man auf jeden Fall hören und sehr leichte Behältnisse, oder hohe absichern. Ich finde es ja löblich, dass sich Burg Wächter mit Dir überhaupt unterhält. Ich versuche gerade eine Konversation mit Format, die rühren sich aber nicht. Das nenne ich mal Service.... nicht. Wenn ich der Diskussion hier folge, erkenne ich eher Interpretationsspielräume zur Verankerung, jede Seite liest es anders. Was mich an Deiner Begründung stört, ist dieser aus meiner Sicht merkwürdige Weg. Von über nach. Typisch deutsch, könnte man sagen. Nun habe ich dies hier gefunden: https://www.tresore.eu/images/download/vds/VdS_5452_Tresore_im_Privathaus_2009_12.pdf Und weiter: "Unbedingt notwendig", ist das jetzt dieses "Muss"? https://shop.vds.de/download/vds-5012/f39570cb-da48-4357-9bf6-8cf643ec2071 Da steht "muss". Bissel albern, nicht? Natürlich sollte man es den Tätern so schwer wie möglich machen, das hat nichts damit zu tun, ob man nun der einen oder der anderen Seite "glaubt".
  19. Und das soll dann zu einer Pflicht führen? Etwas, welches der Normalo nur unter großem Aufwand beziehen kann? Klingt fast wie die RKI Files... Beim TÜV kann auch jeder nachvollziehen, was er muss. Es gibt ausländische Zertifizierungsstellen. Es wäre eine Schlechterstellung, wenn man mit einem Tresor nach VdS oder ECB-S eine Verankerungspflicht hätte und mit einem einer ausländischen Stelle eben nicht. Gem. WaffG müssen diese Zertifizierungsstellen anerkannt und akzeptiert werden. Dazu verweise ich gerne auf das Video, welches hier teils angezweifelt wurde. Dort hatte sich der Mann sehr genau mit der EN befasst und keine Verankerungspflicht abgeleitet. So könnte man das Argument auch umkehren. Gäbe es eine Pflicht, wieso steht sie dann nicht direkt im WaffG, wo doch der Gesetzgeber derart erpicht ist, für Sicherheit zu sorgen? Wieso wird diese nicht durch Faeser vorangetrieben? Und man muss sich vorstellen, eine Tonne Gewicht, was das für ein monströser Schrank ist, das ist Bankenqualität, das kann sich der normale Mensch kaum leisten geschweige denn stellen. Das ist derart oversized, dass man sowas überhaupt im Privatbereich fordern könnte. Und was nutzt das alles, wenn der Altbau das gar nicht hergibt, eine etwas längere Brechstange ausreicht, den aus der Wand oder dem Boden zu hebeln? Ich denke, Gewicht ist fast wichtiger, als zwei Schrauben in der Wand. Umso biestiger der Tresor sich wegbewegen lässt, umso größer der Aufwand ist, umso mehr müssen die Täter vorbereitet sein. Gezielt wissen, dass dort ein solcher Schrank steht und sich etwas holen lässt. Ob man das wegen ein paar Waffen macht? Der Aufwand lohnt? Das kleine B-Tresörchen von 35 Kg, geschenkt, den klemmt man sich unter den Arm, der gehört aus Vernunftgründen schon verschraubt. Aus der Wand würde man diesen trotzdem mit wenig Mühe bekommen, wenn kein Beton dahintersteckt. Ab 400Kg wird es dreckig, weil es an die Grenze von Schwerlastsackkarren geht. Wenn Einbrecher mit Profiequipment eines Tresortransporteurs anreisen, ist eh alles verloren. Die machen das Widerstandsgrad I Kuchenblech gleich vor Ort auf, der als Allheilmittel für den Waffenbesitzer angepriesen wird. Verstehe ich nicht, denn auch in diesem Bereich gibt es massive Unterschiede an Ausstattung und Gewicht. Aber im WaffG keine Vorgaben dazu, im Gegensatz zu B und 0/Null. Dass man sich auch den 300Kg Schrank für Langwaffen an die Wand schrauben sollte, alleine, damit er sicher steht, ist aus meiner Sicht vernünftig und nachvollziehbar. Mal eben von links nach rechts stellen, weil die Wand gestrichen werden soll, äh, eher nicht. Solange Waffenbehörden (ich verallgemeinere jetzt mal) nicht daran interessiert sind, dass man alte B-Schränkchen gegen (auch alte) C2F und höher auswechselt, weil die so nicht im Gesetz stehen und man sich schwertut, trotz aller Dokumente, dort sein "Go" zu geben, können die mir nicht wirklich damit kommen, dass es ihnen bei der Aufbewahrung ausschließlich um Sicherheit geht. Und wer von 1-Tonnen-Schränken spricht und dann der Widerstandsgrad I im WaffG steht, also ich weiß nicht, das passt nicht zusammen. Im Übrigen kritisiere ich dabei, dass die Masse der Schränke ausschließlich eine Bodenbefestigung vorsieht. Das kann den Aufstellort stark einschränken. Der hyperschwere Schrank passt nicht auf das Parkett, der leichtere kann dort nicht vernünftig befestigt werden. Halbwegs stabile Wände findet man hingegen fast überall.
  20. Und der Werkzeugkasten im Kofferraum? Radkreuz, Wagenheber, Feuerlöscher?
  21. Daraus: Es ist einfach nur noch lächerlich. Stiefel, Gehstöcke, Flaschen, Hände, Füße, Stirn, Bleistift, Gürtelschnalle, Fahrradschloss, Stühle, Tische, Mülleimer, Gläser, Schlüsselbund, Kleingeldbörse, Ringe, irgendwie kann man sehr vieles nutzen, um andere Menschen zu verletzen. Alleine was sich in einem solchen Bahnhof alles an Gegenständen befindet - ist das nur noch die pure Hilflosigkeit, oder glauben die selbst an die Wirksamkeit? Davon lässt sich doch nur Otto-Normalbpürger abschrecken, der geht i.d.R. nicht in einen Bahnhof, um andere zu verletzen.
  22. Ich traue Herrn Sprave als Waffenhändler, der immer wieder innovative Ideen hat, um den ein oder anderen Punkt zu umtanzen, mehr Wissen in der Praxis zu, als jemand aus einem Verein, der schon mal mit Autotests geschummelt hat. Ob man das gut findet oder nicht.
  23. Das denke ich nicht. Es steht eben so geschrieben und auch Verwaltungsrichter sind nicht dumm. Auch dort würde man den Sicherheitsgewinn sehen. Nicht mal ein Widerstandsgrad I kommt an einen C2F heran. Und im Ersteren Darf man unbegrenzt Waffen und Munition aufbewahren. Im Prinzip reden wir gerade über ungelegte Eier. Eine Entscheidung pro/kontra liegt derzeit nicht vor, ich warte also weiter ab.
  24. Mag alles sein, begründen müssen sie es trotzdem. Und das dürfte in meinem Szenario äußerst schwierig werden. Wie man einen alten B-Schrank besser hinstellen will, als einen C2F.
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