

Steinpilz
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Dann wird es also ein neues Register geben, in dem dann auch die ganzen Nichtlegalwaffenbesitzer mit verbotenen Magazinen registriert sind. Also ehrlich gesagt hab ich über diesen Aspekt noch nie nachgedacht und da stellen sich mir gleich noch mehr Fragen. Wird da regelmäßig abgefragt, ob die Magazine noch vorhanden sind bzw. wie die gegen Abhandenkommen gesichert werden? Sollten die Magazine mal bei nem Umzug oder so verschütt gehen, wird man dann belangt? Das wird sicher noch lustig...
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Ich glaube nicht, daß viele von denen sowas anmelden. Wie sollten sie sowas mitkriegen, wenn sie nicht grad eine Informationsquelle dazu im Bekanntenkreis haben?
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Er hätte natürlich nicht verkaufen müssen. Ihm wurde das Thema aber zu dumm. Ständig muss man damit rechnen, daß bestimmte Dekos demnächst verboten, meldepflichtig oder sonst was werden. Je nachdem was unseren Gesetzgeber grad einfällt. Gekauft als Briefbeschwerer und morgen vielleicht eine illegale Waffe daheim... Ich kann ihn absolut verstehen. Zu den Magazinen. Kann tatsächlich auch jeder ohne WBK ein Magazin anmelden? Wo und wie sollte denn sowas registriert werden? Wird wegen ein paar Tischbeinen dann extra ein Eintrag im NWR angelegt? Wenn der Bereffende irgendwann mal Scheiße baut, wird ihm aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit dann der Tisch weggenommen? Solche Fragen sind fast noch lächerlicher, als die Tatsache, daß man darüber überhaupt nachdenken muss.
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Es wird immer absurder.... Gestern hatte ich Besuch. Ein langjähriger Freund, der mal Dekowaffen gesammelt, mittlerweile aber fast alles wieder verkauft hat. Da ich mich hobbybedingt etwas mehr im Waffenrecht auskenne als er, hat er mich schon öfter mal was gefragt, wenn er sich rechtlich nicht sicher war. So auch diesmal. Er hatte mal eine Deko STEN MP, dazu ein paar Magazine. Die Dinger haben 30 Schuss. Die MP hat er verkauft, weil das mit dem Deko-Kram immer undurchsichtiger wurde und die Zeichen der Zeit auf Probleme hindeuten, wenn man irgendwann sowas noch hat. Die STEN ist also nicht mehr in seinem Besitz, 10 Magazine hat er aber behalten. Sind ja nur Magazine... Mittlerweile hat er sich aus den Magazinen einen kleinen Beistelltisch gebaut. Also Magazine im Kreis unten an einen Metallrahmen geschweißt, Glasplatte rein , Dekopatronen in die Magazine und alles etwas auf alt gemacht. Sieht durchaus ganz nett aus. Jetzt hat er das mit den Magazinen mitgekriegt und wusste nicht, wie nun sein Tischchen eingestuft wird. Zählen die Beine von seinem Tisch nun als verbotene Magazinkörper, oder nicht.. Ehrlich gesagt, ich wusste im ersten Moment nicht, ob ich jetzt in Gelächter ausbrechen oder weinen soll. Man muss sich Gedanken machen, ob ein paar Blechteile an einem Tisch unter das Waffenrecht fallen... Ich wusste auch nicht recht, was ich da für eine Auskunft geben soll. Einerseits sind die Dinger ja fest angeschweißt und so nicht nutzbar. Andererseits sind es nach wie vor Magazinkörper. Ich hab mich jetzt entschieden, ich werde weinen...
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Klar hätte es auch noch schlimmer kommen können und die Anstrengungen waren sicher gerechtfertigt und sollten honoriert werden. Was aber Manche anscheinend vergessen ist, daß das Ziel der gegenseite immer noch das Selbe ist und sie keine Ruhe geben werden. Was jetzt noch nicht verboten ist, wird beim nächsten Mal halt wieder versucht. Und wieder und wieder. Und beim derzeitigen Trend hat jeder Versuch gute Chancen, daß zumindest jedes Mal ein Teil der Forderungen durchkommt. Wir hingegen weichen immer weiter zurück und stellen nicht mal Forderungen, sondern freuen uns ein Loch in den Bauch, wenn wenigstens nicht alle Verbote auf einmal durchgekommen sind...
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Hab das Formular wieder gefunden. Seltsamerweise nur dieses Eine und auch nur von dieser Behörde bzw. diesem Kreisamt. https://www.lk-starnberg.de/media/custom/613_2780_1.PDF?1481267865 Kommando zurück, wenn ich den genauen Text des Formulars eingebe, kommt zumindest noch ein ähnliches Formular einer anderen Kreisbehörde. https://www.landkreis-lindau.de/media/custom/1188_4213_1.PDF?1432737012
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Warum erlaubnispflichtig? Ich dachte, zerstören von eigenen Waffen ist noch erlaubt?
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Hm, analog zum Zerstören von eingetragenen, erlaubnispflichtigen Waffen, wäre ja dann auch das Zerstören von angemeldeten Magazinen anzeigepflichtig. Anders als bei den Waffen wäre es da aber nicht möglich, die Überreste anhand einer Nummer zu identifizieren.
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Ist eigentlich die Zerstörung eigener Waffen noch erlaubt oder ist das jetzt auch schon verboten? Ich meine nicht die Unbrauchbarmachung als "Dekowaffe", sondern komplett zerstückeln, zerschneiden, Lauf der Länge nach in zwei Teile sägen, etc. Irgendwann vor Jahren hab ich da mal ein Formular im Netz gesehen, das irgendwie "Meldung über die Vernichtung einer Waffe" oder so geheißen hat und das war anscheinend für Privatleute gedacht. Die Waffenteile mussten laut Formular mit an die Behörde zur "Sichtprüfung" übergeben werden und es war darauf zu achten, daß die Nummern, Stempel etc. noch lesbar sind.
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Was bei einer Anmeldung anders ist? Manche sehen darin den ersten Schritt um die Dinger irgendwann ganz kassieren zu können. Nur was bekannt ist, kann bei Bedarf auch weggenommen werden. Und der Trend geht in diesem Bereich nun mal ganz klar in Richtung Totalverbot. Da kann man jetzt unterstellen, daß die Schützen schon 30 Jahre über ein Totalverbot unken, aber fasst man den gesamten Weg der Gesetzgebung zusammen und betrachtet das große Ganze, ist es durchaus realistisch. Freilich passiert es nicht auf einmal, sondern langsam und Stück für Stück, aber es geht stetig auf den Abgrund zu. Und dank EU beschleunigt sich das in den letzte Jahren und per Formulierung im Gesetz sind ja die nächsten Verschärfungen schon geplant bzw. vorgesehen. Oder glaubt irgendwer, daß bei der nächsten "Überarbeitung" des Waffenrechts irgendwas besser wird?
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Steht den irgendwo schon was man tun muss, wenn das angemeldete Magazin kaputt geht und in die Tonne wandert? Oder muss man die Überreste aufbewahren? Darf man es einfach wegwerfen, oder muss man den Körper zerschneiden? Wie muss man ihn zerschneiden, daß er rechtlich gesehen kein verbotener Magazinkörper mehr ist? Woher weiß die Behörde, daß es genau das Magazin war, was man angemeldet hat? Je mehr man darüber nachdenkt, desto mehr wird einem der Blödsinn der ganzen Sache bewusst..
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Und das mit den wesentlichen Waffenteilen hat nichts mit der Funktion einer Waffe zu tun. Natürlich schießt eine Waffe ohne Schlagbolzen nicht, deshalb vermutlich auch die Annahme, daß er für die Schusswaffe selber und für ihre Funktion als wesentlicher Bestandteil angesehen werden kann. Die rechtliche Definition ist aber eine Andere und wurde durch den Gesetzgeber festgelegt. Die ist auch nicht überall gleich. In den USA können z.B. in vielen Staaten Läufe etc. frei gekauft werden, das Gehäuse, das bei uns (noch) frei erwerbbar ist, gilt aber als wesentliches Waffenteil (Übersetzung kenne ich leider nicht) und darf daher nur mit Erlaubnis oder als nicht einbaufertiges Teil erworben werden. Bekannt sind da hauptsächlich die AR-15 Teile.
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Ich erhebe keinen Anspruch darauf, daß mein Gedankengang er einzig richtige ist. Aber die Erfahrung hat mich gelehrt, daß im Bereich Waffenrecht immer oder meistens irgendwelche Regelungen eher strenger als lockerer ausgelegt werden. Und ich persönlich glaube eben nicht, daß ein Behälter, der so kompakt um die betreffende Schlagwaffe geformt ist, daß die Eigenschaften der Schlagwaffe nicht beeinträchtigt werden, als zulässig eingestuft würde. Es sei denn, das Behältnis ist nochmal irgendwo befestigt, daß es eben nicht durch schnellen Zugriff eingesetzt werden kann. Der letzte Satz bietet schon einige Möglichkeiten, die sich relativ einfach umsetzen ließen.
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Ist doch egal, ob Plastiktüte oder schlagstockförmiges Behältnis. Mein Beispiel sollte lediglich aufzeigen, daß ein Schlagstock in einem Behältnis, das zwar den Schlagstock umschließt, dessen Eigenschaft als Schlagwaffe nicht mindert, in der Realität sicher nicht als vorschriftsmäßiges Behältnis eingestuft würde. Wär dem so, hätten wir gerade eine Marktlücke entdeckt. Dann würde ich sofort aufklappbare Schlagstockschatullen in Auftrag geben, die aus dünnem Kunststoff bestehen, eine Öse für ein kleines Vorhängeschloss haben und genau die Form des Schlagstocks abbilden. Dann hätte man theoretisch den Schlagstock in einem verschlossenen Behältnis, aber praktisch kann man damit genauso zuschlagen. Dürfte jedem einleuchten warum das in der Praxis vor dem Gesetz nicht funktionieren wird.
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Auch wenn überall Steine und Äste rumliegen, oder man auch mit der Faust jemandem verletzten kann, gelten trotzdem alle waffenrechtlichen Regeln. Mit diesem Argument könnte man ja alles aushebeln was es an Verboten oder Führverboten gibt. Letztendlich wird es darauf ankommen, wie die Regelungen ausgelegt werden und da würde ich immer von der restriktivsten Handhabung ausgehen. Ein Tonfa-Schlagstock, der so mit einer zugeklebten Plastiktüte umwickelt ist, daß man ihn auch mit der Tüte zum Schlagen benutzen kann, dürfte jedenfalls schwer mit den Regeln zum "verschlossenen Transport" zu vereinbaren sein.
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Was mir grad noch einfällt.. Ein Ausweg aus dieser Argumentation könnte sein, das Behältnis irgendwo festzumachen, wo es nicht ohne Weiteres entfernt und selber als Schlagwaffe benutzt werden kann. Etwa mit Gürtelschlaufe am Gürtel oder mit was auch immer an Rucksack oder Jacke.
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Es könnte meiner Meinung nach durchaus passieren, daß bei zu kompaktem Behältnis damit argumentiert wird, daß das Behältnis selber zum Schlagen benutzt werden kann. Ein Schlagstock mit Seitengriff ist zum Beispiel theoretisch in einer zugeklebten Plastiktüte auch "verschlossen" im Sinne des Gesetzes, aber wenn die Plastiktüte so eng um den Schlagstock gewickelt wird, daß die Konturen wieder die Form des Schlagstocks wiedergeben und er so auch benutzt werden kann, dürfte eine Einstufung als "verschlossen transportiert" unrealistisch sein.
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Auf dieses Niveau lass ich mich nicht herab. Ein Forum ist immer noch eine Diskussionsplattform und sollte ohne Beleidigungen und Beschimpfungen auskommen. Ich schreibe hier genauso, wie ich im realen Leben mit Leuten rede. Und wenn einer aus heiterem Himmel während einer Diskussion mit "Halts Maul" daherkommt, lass ich den Jenigen normalerweise ohne weitere Worte stehen.
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Unternehmen ist schwierig. Ausser klagen bleibt da nicht viel und darauf setze ich meine Hoffnung. Wird ja gerade vorbereitet. Aber nur weil es relativ aussichtslos ist, braucht man nicht ständig alles schönreden oder verdrängen. Manchmal hab ich das Gefühl, einige denken, wenn sie dem Gesetzgeber nach dem Mund reden, dürfen sie ihre Spielsachen länger behalten...
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Irgendwie hat das sowohl was Tragisches, als auch was Lustiges, daß bei jeder Verschärfung der letzten Jahre und Jahrzehnte die selben Sätze zu hören und zu lesen waren. Egal um was es ging, was wieder Neues verboten oder strenger reguliert wurde, es war immer zu hören: Ist doch egal, es hätte schlimmer kommen können. Wegen dieser Kleinigkeit sollte man nicht so rum jammern Wir dürfen ja schließlich noch Dieses und Jenes Ich finds richtig daß XXX verboten wird, braucht doch eh niemand Wegen XXX meine Zuverlässigkeit riskieren wäre doch dumm, da geb ich es lieber ab Ist das Alles wirklich die Meinung der Jenigen, oder trauen die Betreffenden sich nur nicht auszusprechen was sie wirklich denken? Natürlich ist jede "Kleinigkeit" für sich genommen nicht so wichtig, aber wer das Gesamtbild betrachtet, muss doch feststellen, daß Point Zero immer näher rückt. Daß uns der Gesetzgeber generell nicht als Zuverlässig ansieht, zeigen doch ganz klar die letzten Verschärfungen. Uns ist nicht zu trauen, das ist die eindeutige Botschaft. Und was macht man, wenn man jemandem nicht traut? Man macht genau das, was man die letzten Jahre gemacht hat und die nächsten Jahre noch weiter machen wird. Der vorgeschobene Grund der Terrorismusbekämpfung wurde ja nun hinreichend widerlegt, auch von Experten. Ich habe noch die vage Hoffnung auf einige Klagen, denn der oft zitierte "Wille des Gesetzgebers" lässt sich meiner Meinung nach schon lange nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbaren. Wir müssen uns entscheiden. Wollen wir in einer freien Gesellschaft leben, in dem es möglichst viele Freiheiten für den Einzelnen gibt, oder wollen wir das nicht und wollen möglichst viele Verbote um eine Scheinsicherheit zu kreieren. Wenn Letzteres der Fall ist, dann ist es eben so, aber dann sollten wir uns nicht auf die Fahnen schreiben, eine freie Gesellschaft zu sein. In anderen Bereichen werden Minderheiten geschützt wo es nur geht. Bei Legalwaffenbesitzern scheint dieser Grundsatz aber nicht zu gelten.
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Warum muss es immer der selbe Polizist sein, wenn sie halt vielleicht ungewöhnlich aussieht bzw. optisch auffällt und deswegen oft aufgehalten wird? Wenn allgemein mehr Schwarze kontrolliert werden, ist es ja auch nicht immer nur ein Polizist, sondern ein generelles Problem. Im Übrigen hab ich extra gesagt, daß ich das nicht auf die Dame hier beziehe, da wir die Vorgeschichte nicht kennen und es da tatsächlich was geben kann, das sowas rechtfertigt. Aber diese Aussagen (nicht nur von dir) waren mir zu pauschal. Ich selber kenne das ,wenn man ein eher ungewöhnliches Auto fährt. Das sticht halt heraus und wird überdurchschnittlich oft angehalten. Und da hat auch weder das Auto noch der Fahrer was falsch gemacht.
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Äh.. wegen der "Wurfkarten-Flaschenöffner-Dingsbumsdinger.. Warum zum Geier sollten das Wurfsterne im Sinne des Gesetzes sein? Die sind NICHT Sternförmig (wie im Gesetz gefordert). Aus diesem Grund geht sowas zum Beispiel auch ohne Probleme: Oder das: https://www.amazon.de/Cold-Steel-80TEMPZ-Karbonstahl-Mittelalter/dp/B019RSXNFY/ref=sr_1_7?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&dchild=1&keywords=wurfaxt&qid=1591964638&sr=8-7 Abgesehen davon, daß diese Wurfkarten eben nicht sternförmig sind, dürfte das Tödlichkeits bzw. Verletzungspotential ziemlich gering sein, im Vergleich zu anderen Gegenständen. Bei allem Verbotsirrsinn, übertreiben muss man es auch nicht mit den selbstdefinierten Verbotsvermutungen. Ach ja.. Die Aussage "Ich bin noch nie kontrolliert / nicht so oft kontrolliert / noch nie durchsucht / etc. worden, also musst DU irgendwas falsch machen", finde ich wirklich dämlich und undifferenziert. Es gibt nicht nur gute Polizisten und es gibt Menschen, die sehen ungewöhnlich / verdächtig aus und werden dementsprechend öfter kontrolliert. Das ist die gleiche Sache wie man derzeit in den Medien verfolgen kann, wo ständig bemängelt wird, daß schwarze Menschen öfter kontrolliert werden aufgrund ihres Erscheinungsbildes. Nur anders bzw. auffällig aussehende Menschen, die nicht schwarz sind, haben genau das selbe Problem und sie trifft daran ebenfalls keinerlei Schuld! Die Vorgeschichte der Dame mal aussen vor, denn die kennen wir alle nicht, aber diese pauschalen Aussagen find ich zum Kotzen. Man muss heutzutage nichts falsch gemacht haben, um in irgendeinen Fokus zu geraten und/oder ungerecht behandelt zu werden. Gerade hier sollte man das wissen! Und daß auch Polizisten nicht immer ganz korrekt handeln, sollte man auch nicht erst seit dem jüngsten Fall in den USA wissen.
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Magazine, die begrenzt sind, funktionieren immer noch als Magazine. Wenn oben zugeschweißt, ist es weder noch ein Magazin, noch ein Magazinkörper. Und bei einer Dekowaffe stört das auch nicht. Gleiches würde meiner Meinung nach gelten, wenn du das Magazin in gesamter Länge in zwei Hälften trennst. Keine Magazinfunktion, kein Magazin mehr
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Da es bei Dekowaffen egal ist, dürfte es zulässig sein, die Zubringeröffnung oben zuzuschweißen. Somit ist es eigentlich kein Magazin und auch kein Magazinkörper mehr, da die Funktion nicht mehr gegeben ist.
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Wie war das.. Bärtige Männer mit mundschutz sehen aus wie Bademodenwerbung aus den 50ern XD