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Kai

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  1. Kai

    Bedürfnis verlieren

    Fast, Man kann etwas diskutieren, ich hatte für mich 12/18 ausgehandelt, unabhängig davon wo. Also auch im Ausland. Ins Ausland gehen ist immer mit großen Problemen verbunden. Ermessensspielraum wird oft nicht ausgeübt.
  2. Solche Urteile bedeuten doch den nichts anderes als den Tod des Sportschießens als Breitensport. Das jahr hat nur 56 Wochen, wenn man davon mal Dienstreisen, Auslandseinsätze und Urlaub abzieht, bleibt nicht mehr viel übrig. Dann kommen da noch Thekendienst, Standaufsicht und Arbeitsdienst im Verein dazu. Dann muss noch wiedergeladen und auch mal trocken trainiert werden. Aber all das scheint nicht mehr zu zählen. Und Vorderladerschießen dann wohl auch nicht. Ich kann jetzt jeden verstehen der nur noch kommt um zu schießen und sich nicht mehr beteiligt. Aber dann können wir den Verein zu machen und es wird zukünftig nur noch kommerzielle Stände geben oder eben gar nichts mehr. Ich denke mein nächsten Gewehr wird noch ein Vorderlader ...
  3. Ich schmeiß noch mal ein Stichwort in die Runde,langsame Sandfiltration.
  4. Lade Dir mal ein Siedlungswasserwirtschaftsskript runter. Damit bekommst Du alle Fragen zur Wasseraufbereitung beantwortet. Aktivkohle hat ja nicht nur Vorteile, wenn man sie einsetzt muss man schon Wissen, wann sie getauscht werden muss.
  5. Du hast es verstanden ? Mal geht es aber halt nur für einen Übergangszeitraum. Deshalb habe ich nach einem Jahr eine andere Lösung gesucht.
  6. Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt ausgebuht werde, weil ich mich mal wieder auf Frankreich und meine Erlebnisse beziehe. Ähnlicher Sachverhalt: Waffen auf einer deutschen WBK, Wohnsitz in DE und FR - mit EFP und "Einladung" bzw. Vereinsmitglied in FR, Waffe nach Frankreich mitgenommen - von Montag bis Freitag in Frankreich gearbeitet und Mittwochs geschossen - dann wieder zurück mit Waffe übers Wochenende nach Deutschland Schon allein die Zuständigkeitsfrage habe ich nie geklärt bekommen. Die deutsche Behörde sah sich zuständig, da ich auch in DE gemeldet war, die französische aber auch, weil ich in FR arbeite und wohne. Es wurde sogar angezweifelt, ob die deutsche Behörde überhaupt den EFP hätte ausstellen dürfen. Die Aussage der französischen Behörde war dann, dass ich mal vorrübergehend meine deutsche Waffe unter der Woche in meiner französischen Wohnung aufbewahren kann. Regelmäßig darf ich sie nur in meiner französischen Wohnung aufbewahren, wenn ich sie auch auf einer französischen Lizenz habe. Die deutschen Waffen auf dem EFP darf ich nur transportieren bzw. bei einer Hotelübernachtung in Verbindung mit einem Training oder Wettkampf zwischenlagern. Ich habe dann den Transport wieder eingestellt. Da die Sache aber wohl verbindlich geklärt werden soll, schreib die zuständige Behörde an. Alles andere bringt nix. Aber erwarte nicht zu viel ?
  7. Schön für dich, dass Du so eine gute work/life Balance hast. Beneide dich da echt drum. Ich hab meine WBKs vor 25 Jahren beantragt. Nur hat sich mein Leben deutlich verändert. Ich bin kein Student mehr sondern arbeite und muss mich auch um die Familie kümmern. Ich arbeite unter der Woche im Ausland und bin dazu auch noch oft auf Dienstreise, Sonntag Anreise und Freitag späte Rückkehr. Da bleiben fast nur noch Samstage übrig, aber Klamotten und Essen will auch eingekauft werden. Wenn man dann mal krank wird, dann wird's eng. Bis jetzt habe ich immer so 25 bis 30 mal geschafft. Glücklich ist die Familie damit aber nicht. Sportschießen ist Breitensport. Ich bin kein olympischer Leistungsschütze. Lange Rede kurzer Sinn, die einzelne Situation ist auch zu betrachten. Wir kennen die persönliche Situation des Klägers nicht. Wir sollten daher auch nicht vorschnell urteilen. Wenn ich in 2 bis 3 Jahren wieder in Deutschland bin freue ich mich schon drauf, wieder öfters Zeit auf dem Stand verbringen zu dürfen.
  8. Ja, da hast Du recht. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen. Dir knallt jemand auf der Autobahn von hinten in dein Auto und schon hast Du möglicherweise darüber hinaus ein Problem. Wenn Du dann an einen übermotivierten Polizisten kommst, wird es unentspannt. Der macht dann vielleicht das volle Programm, auch wenn keine Kontrolle in Bezug auf eine Veranstaltung vorgesehen war. Ich persönlich habe zu viel zu verlieren, ich kann mir keine Verfahren erlauben. Daher mache ich nur Dinge, von denen ich weiß, dass sie einigermaßen legal sind. Bei Waffen hört allerdings in vielen Ländern insbesondere in Zeiten des Terros der Spaß auf. Da wird es schnell sehr ungemütlich. Ich denke, das ist aber auch noch ein Teil meiner typisch deutschen Denkweise. Meine französischen Kollegen nehem das Leben irgendwie etwas leichter und Regelungen oder verbote sowieso.?
  9. Genau aus diesem Grund habe ich auch aufgehört in Frankreich zu schießen. Du fragst bei Zoll, Botschaft und Präfektur an und bekommst 4 verschiedene Antworten. Letztendlich kommst Du nicht daran vorbei, dich auch mit dem französischen Waffenrecht auseinanderzusetzen. Ich habe dies schon getan und bin auch an den Unklarheiten verzweifelt, z.B. bei Repliken von Vorderladerwaffen, welche bei uns ab 18 frei verkäuflich sind. Da wird hinsichtlich Kriterien von A nach B und C und wieder zurück auf A verwiesen. Schlauer bin ich dadurch auch nicht geworden, der Sachbearbeiter in meiner Präfektur telit das Schicksal mit mir. Deswegen schieße ich nicht mehr in Frankreich. Was ich bei meinem Verein zu Kurzwaffen in Erfahrung bringen konnte: Anmeldung der Waffe beim Zoll. Unbesetzte Grenzübergänge wie in Straßburg sind daher tabu. Eventuell über die Autobahn bei Saarbrücken. In Deutschland im verschlossenen Koffer im Kofferraum, für Frankreich zusätzlich mit Abzugsschloss im Koffer. Trotzdem waren sie bei uns sehr unentspannt, wenn gleichzeitig die Gendarmerie trainiert hat. Dann musste ich mich immer irgendwo verstecken. Auch in die Schießkladde wurde ich nie eingetragen Für Schwarzpulver ist es genauso unklar: Nach etwas Recherche bin ich der Auffassung, dass meine Bondini Foster auch in Frankreich frei ist. Schwarzpulver kann in Frankreich frei erworben werden. Allerdings habe ich aktuell keine französische Lizenz und bekomme daher ein Problem mit dem Transport. Denn ich darf die Waffe nur im Rahmen des Bedürfnisses transportieren. Da ich aber in Frankreich wohne und gleichzeitig keine französische Lizenz habe, habe ich auch kein Bedürfnis die Waffe zu transportieren. Bei einer Kontrolle gäbe es daher Probleme, obwohl beides "frei" ist. Aufbewahrung einer deutschen Waffe in Frankreich: Konnte ich tatsächlich nie wirklich klären. Bei der Präfektur wollte man mir die deutsche Waffe auf die französische Lizenz eintragen. Hätte dann regelmäßig an den Tir controlle teilnehmen müssen um die Lizenz zu verlängern. Allerdings konnte mir wiederum meine Stadtverwaltung nicht erklären, wie das dann mit der vorrübergehenden Verbringung und dem Eintrag in eine französische WBK funktioniert, bzw. welche rechtlichen Auswirkungen das haben könnte (Streichung aus der deutschen WBK z.B.). Kurioserweise waren sich dann die beiden Dienststellen nicht einig, wer für mich überhaupt zuständig sei. Die Präfektur war der Auffassung, dass sie den EFP ausstellen müsse, da ich in Frankreich wohne und arbeite und die Stadtverwaltung war der Auffassung, dass sie zuständig sei, da ich noch polizeilich gemeldet bin. Aber zur Beruhigung, mit meinem internationalen Tauchschein darf ich in Frankreich auch nicht ohne französische Begleitung tauchen gehen. Auich dort gibt es von den internationalen Regelungen nationale Abweichungen ...
  10. Man darf auch nicht vergessen, dass es auch in anderen europäischen Staaten einiges an Unsicherheit gibt hinsichtlich der Bestimmungen zum EFP. Selbst die Auslegung in Frankreich, dass eine Vereinsmitgliedschaft die Einladung ersetzt, gibt es meines Wissens nach nicht offiziell bestätigt. Dann die Frage, anhalten beim Grenzübertritt oder nicht. Wie lange kann es aufbewahrt werden und wo unter welchen Regelungen. Belastbare Auskünfte habe ich von den Behörden keine bekommen aber viele sich widersprechende Hinweise. Aktuell nehme ich nichts mehr mit ins Ausland, auch Teilnahme an Wettbewerben sind gestrichen. Mir ist das Risiko aus Unwissenheit was falsch zu machen zu groß.
  11. Nur der Vollständigkeit halber, ich hatte ein paar Gespräche mit der für mich zuständigen Präfektur. Gestempelt wurde da nix. Entweder auf Einladung oder Mitgliedschaft im französischen Verein. Also mit einer französischen Lizenz, diese wird auch wie eine Einladung behandelt. Waffen zerlegen betrifft die Aufbewahrung zu Hause. Aus Karabiner Verschluss entnommen und Schlitten von der Pistole abgenommen. Die Aufbewahrung meiner deutschen Waffen in meiner Wohnung in Frankreich konnte ich aber nie rechtssicher klären. Beim Transport von Waffen müssen diese durch ein Abzugsschloss gesichert sein. Verschlossener Koffer reicht nicht aus. Die Federation de Tir hat auf ihrer Webseite recht gute Informationen hierzu.
  12. Kai

    Umzug Ausland

    Nein, ich zitiere meine erste Zeile meines ersten Posts in diesem Thread: " Aus eigener Erfahrung in Frankreich: " Einfach mal alles lesen.
  13. Kai

    Umzug Ausland

    Ich hab doch jetzt schon mehrmals geschrieben, dass das für FR gilt, was soll der Hinweis auf §32? In welchem französischen Gesetzt? Und die zustädnige Stelle in Frankreich ist die Präfektur und was die sagt zählt.
  14. Kai

    Umzug Ausland

    Genau aus dem Grund habe ich einen Wohnsitz in DE beibehalten. Da shat aber auch Nebenwirtkungen. So ist aber zumindest nicht das BVA sondern meine örtliche Behörde zuständig. das ist mir hundert mal lieber. Das mit dem EFP kann ich wie gesagt nur für Frankreich berichten, dort wird nichts eingetragen und nicht genehmight. Ohne Einladung oder Mitgliedschaft im Verein geht mit EFP schon mal gar nichts. Die vorrübergehende Aufbewahrung ist eine Grauzone. man hat mir zugestanden, die Waffen auch mal vorrübergehend in meiner Wohnung zu lagern aber schriftlich gabs das nicht.
  15. Kai

    Umzug Ausland

    Es gibt ganz gute Expat-Netzwerke, die nichts kosten aber unbezahlbare Hinweise liefern. Hat mich in Frankreich auch gerettet. Man sollte auch das Bankwesen nicht unterschätzen ?
  16. Kai

    Umzug Ausland

    Ist für mich auch ein Problem, aber man kann es organisieren. Wenn ich mal ein Wochenende zu Hause bin, dann schaue ich, dass ich 2 bis 3 mal trainieren kann. Dann braucht es nur 6 bis 7 Wochenenden. Zusätzlich kann man auch mal mit Schwarzpulver dazwichen trainieren wenn es eng werden sollte. Vielleicht erkennt deine Behörde die Auslandsttigkeit aber auch an. So weit ich die Diskussion hierzu in den letzten Jahre verfolgt habe, ist das kaum noch der Fall. In den meisten Fällen haben die Behörden gefordert, dass ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Meine behörde erkennt hierzu auch Trainings im Ausland an. Also wenn Du dort eine Waffe ausleihen kannst, sollte das doch kein Problem sein. Zumindest Wien sollte klappen, Brüssel könnte vielleicht etwas schwieriger werden. Aber in Belgien kenne ich mich nicht aus. Wie gesagt in Frankreich mit Schwarzpulver gar kein Problem, aber eigene Waffe ausbewahren ist rechtlich nicht abschließend geklärt.
  17. Kai

    Umzug Ausland

    Was gilt sagt dir deine Behörde. Und wenn die mir sagt, ich muss 18 Stempel pro Jahr nachweisen, dann seheich zu, dass ich diese in meinem Heft habe. Du kannst das ja gerne für dich dann vor gericht durchprozessieren, wie sowas nachher ausgeht, dafür gibt es ja genug Beispiele. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Wenn ich mit den 18 Stempeln meine Ruhe habe, bitte. Dann diskutiere ich erst nicht lang rum.
  18. Kai

    Umzug Ausland

    Aus eigener Erfahrung in Frankreich: Mir hat man damit gedroht das Bedürfnis abzuerkennen. Meine Tätigkeit im Auisland wurde nicht anerkannt mit der Begründung ich könne ja auch im Ausland schießen. Auf den Hinweis, dass ich dazu eine waffe bräuchte und ich meine nicht einführen darf erhielt ich die Antwort, dass ich mir imn Verein ja eine Waffe leihen könnte. Auf meinen erneuten Hinweis, dass das in Frankreich so nicht üblich sei erfolgte die Antwort, dass das mein Problem sei. Waffen kannst Du mit dem EFP nichts ins Ausland verbringen, damit kannst Du sie für einen Wettkampf transportieren. Die französischen Behörden hatten mir angeboten, die Waffen in eine französische Lizenz zu übertragen. Hierfür hätten sie in Deutschland aber ausgetragen werden müssen. Klar, dass ich die niemals mehr nach Deutschland hätte einführen können, siehe 2/6. Ich habe jetzt meine Waffen im elterlichen Haus und schieße dort ab und zu. An einem weiteren Ort habe ich noch Vorderladerwaffen, die sind ganz nett, weil man sie auch in Frankreich ohne weiteres schießen kann. Aber ich muss schauen, dass ich in meinem Schießbuch meine 18 Stempel pro Jahr habe.
  19. Die Biathleten bekommen das irgednwie besser hin. Selten dass da jemand über Waffen spricht. Ich habe ja auch nichts gegen den Begriff "Waffe" als solches, aber das muss in einen Kontext gestellt werden. Das habe ich gemeint. Es braucht ein Narrativ, welches den Leuten erklärt, was mir mit den Waffen machen, dass es für Dinge sind, mit denen wir unseren Sport ausüben und dass davon keine gefahr ausgeht. Dafür brauchen wir die Verbände um das verloren gegangene narrativ neu zu entwickeln und an die Zeit anzupassen.
  20. Merkt ihr was? Ich lese hier immer nur ich, ich, ich. Wollen wir uns so nach außen verkaufen? Wirklich? Dann werden wir in 20 Jahren nur noch mit Luftgewehren schießen, wenn überhaupt. Wie gesagt, Jäger habe ich hier bewusst mal ausgeklammert. Das ist etwas anders gelagert.
  21. Weil ein überwiegender Teil der deutschen Bevölkerung aus Sicherheitsüberlegungen heraus keine Waffen in der Nachbarschaft möchte. Muss man nicht nachvollziehen, ist einfach so. Das Verhältnis zu Waffen hat sich verändert und damit muss man sich einfach auseinandersetzen. Die eigene Position zu Vertreten ist ja gut aber man die Botschaft muss auch vom gegenüber akzeptiert werden. Und der Gegenüber akzeptiert halt eher Sportgeräte als Waffen. LKWs werden ja auch als Transportmittel angesehen und nicht als Massenvernichtungswaffen.
  22. Wir als Sportschützen sollten und doch mal über eines im Klaren sein, wir haben kaum Rückhalt in der Bevölkerung. Jäger klammern wir an der Stelle mal aus. Erstens, egal mit wem ich spreche, kaum jemand befürwortet Waffen als Sportgeräte. Zweitens, wenn ich etwas im politischen System verändern will, braucht es Lobbyarbeit. Gute Lobbyarbeit sieht nun mal so aus, dass man ein gutes Verhältnis zu den Leuten pflegt, die die Texte verfassen und zu den Leuten, die den Texten zustimmen müssen. In der Regel ist es ein angenehmes zusammenarbeiten von dem am Ende beide Seiten profitieren sollten. Zum Beispiel weil dadurch der Gesetzgeber realitätsnahe Vorschriften erarbeiten und die Industrie diese auch ohne große Herausforderung umsetzen kann. Es kommt nämlich schon mal vor, dass z.B. Abgasnormen entwickelt werden, für die in der Realität noch gar keine Motoren entwickelt wurden. Bei der Industrie ist das einfach, jeder Ministeriale und jeder MDB versteht, dass man nicht gegen sondern mit der Industrie arbeitet. Diese Zusammenarbeit geschieht mittels Lobbyisten. Das Problem bei uns Sportschützen ist, wir haben zwar Lobbyisten aber warum sollte die Politik auf uns hören. Wir brauchen ein ganz neues Narrativ. Früher waren die Schützen im Zentrum der Gesellschaft und Schützenfeste der Höhepunkt im Dorfleben. Heute in Zeiten des Terrorismus werden unsere Sportgeräte als Waffen gesehen und man hat Angst. Wir sind nicht mehr im Zentrum der Gesellschaft, wir sind am Rand. Wie früher Computerfreaks, die auf keine Party eingeladen wurden. Wir müssen mit unseren Verbänden ein neues Narrativ entwickeln. Wo sehen wir uns 2030 oder 2050 in der Gesellschaft? Wir bräuchten mal eine Zukunftskonferenz, wo genau sowas mal besprochen werden kann, Strategien ausgearbeitet werden können. In den USA haben sie es da einfacher. Das narrativ ist, wir verteidigen den zweiten Verfassungszusatz. Was ich sehe sind elitäre Kleingrüppchen, die sich gegenseitig anfeinden, Jäger, KKler, GKler, IPSCler, BDMPler, Vorderlader, usw. So wird das nix. So manövrieren wir uns weiter ins Abseits.
  23. Du weisst aber schon, dass die Gesetze im Bundestag verabschiedet werden und lediglich Verwaltungsvorschriften und ggf. falls delegiert auch Verordnungen in den Ministerien erarbeitet werden. Mit den Beamten hat das genau gar nichts zu tun. Könnte ja auch ein Angestellter im öffentlichen Dienst sein. Auch Beamte können Sportschützen sein und fallen unter die gleichen Regelungen. Wenn einem was nicht passt muss man sich halt engagieren und nicht nur posten. Ich für meinen Teil verändere im politischen Bereich. Nicht im Waffenrecht, sondern in einem anderen Sektor. Aber wenn man Änderung will, muss man dafür mit Gleichgesinnten die Ärmel hoch krempeln. Ja, das funktioniert.
  24. So, ich habe mir mal die verfügbaren Informationen auf den Webseiten einiger Berater angeschaut und bin doch nun eher wieder ernüchtert. Beabsichtigt ist wohl nur eine Verschiebung von ITAR nach EAR. Das hat vor allem für die amerkanischen Hersteller Vorteile, denn diese müssen sich nicht mehr nach ITAR registrieren. Es bedeutet meinem Verständis nach nicht, dass wir als Privatleute jetzt uns wieder den Koffer vollmachen dürfen. Für EAR sind neue ECCN's geplant, die die aus ITAR herausfallenden Produkte auffangen. Was nicht wegfällt ist die Registrieugspflicht. Diese ist zwar kostenfrei, das bedeutet aber nicht, dass sie auch ohne weiteres Privatpersonen möglich ist. Meiner Ansicht nach bleibt es daher auch in Zukunft weiterhin eine Gradwanderung beim Mitbringen von Teilen, insbesondere Optiken. Denn nach militärischen Spezifikationen gebaute Gläser bleiben wohl auch weiterhin unter EAR reglementiert. Statt ITAR muss ich dann also nach EAR nachweisen, dass mein Glas für den zivilen Markt konzipiert ist.
  25. Gibt's die noch? Ich warte seit einem Jahr auf eine Antwort in eigener Sache ...
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