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Kai

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  1. Meine Waffenbehörde hat mir dies trotz umfangreicher Argumentation meinerseits nicht zugestanden. Ich muss in Frankreich schiessen.
  2. Ich mach mir ja vor allem Sorgen wegen der zweiten Formulierung: "Es dürfen nur Schusswaffen erworben werden, die nach der Sportordnung eines durch das Bundesverwaltungsamtes anerkannten Schießsportvereins zum sportlichen Schießen zugelassen sind." Demnach dürfte ich mir gar keine Waffen auf diese WBK kaufen. Mein Verein ist nicht vom BVA anerkannt, auch hat er keine eigene Sportordnung, da er dem DSB angehört. Ich habe gestern der Behörde formlos geschrieben. Mal sehen wir sie reagieren.
  3. Ich habe grade noch mal den Bescheid geprüft. Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich nur auf die Gebührenfestsetzung. Soviel hierzu. Zur Erteilung der Erlaubnis [...] habe ich keine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, aber gut, ich will heute mal nicht so streng sein. Ich halte euch auf dem Laufenden. Vielen Dank schon mal für die vielen nützlichen Hinweise. Ich denke das wird auch anderen helfen die nach mir eine WBK beantragen. Kai
  4. Hab mich da wohl nicht präzise genug ausgedrückt: Ich wollte der Behörde per Mail anschreiben und bis Freitag Zeit geben, vielleicht ziehen sie es ja diese Passagen auch zurück. Falls ich bis Freitag nichts von der Behörde höre, werde ich per Schreiben formell Widerspruch einlegen, aber ohne Begründung. Ich vermerke, dass ich diese nachreichen werde. Dann Kontakt zur Rechtsschutzversicherung und einen Anwalt suchen. Den werde ich den Anwalt mit der Begründung des Widerspruchs beauftragen. Vielleicht hat die Behörde ja aber auch einsehen und es geht ganz ohne Rechtsanwalt. Kai
  5. Mein Tipp, versuch erst gar nicht deine Waffen nach Schottland zu bekommen. Ich kämpfe mich seit 3 Jahren mit deutschen und französischen Behörden ab. So was (vorübergehender Aufenthalt) ist irgendwie gesetzlich nicht vorgesehen. Du solltest aber versuchen vor Ort weiter zu schießen und dir das hier anerkennen zu lassen. So habe ich es auch gemacht letztendlich gemacht, denn man wollte mir hier das Bedürfnis aberkennen und die WBK entziehen. In Frankreich ist das gar nicht so einfach, da die Vereine keine eigenen Waffen haben. Mittlerweile habe ich einen Leitzordner mit Schriftverkehr gefüllt und bin auch nicht wesentlich schlauer. Was ich dir aber sagen kann, wenn Du noch polizeilich in einer Stadt in DE gemeldet bist, dann ist die dortige Behörde zuständig auch wenn Du tatsächlich in Schottland bist. das interessiert in DE die Behörde nicht. Wenn Du dich komplett abgemeldet hast und im Perso auch "kein Wohnsitz in DE" steht, dann ist das BVA für dich zuständig. Das muss aber kein Vorteil sein. Mit denen kann man noch schlechter sprechen. Deine Waffen kannst Du bei deinen Eltern lagern, wenn Du dort einen Waffenschrank hast. Mache ich auch so. Kai
  6. Also, Ich schreibe die Behörde heute Abend mal per Email an und lege ihr nahe, sämtliche "Auflagen" aus der WBK zu streichen und gebe ihr Zeit um Antwort bis Freitag. Am Freitag werde ich dann formell Wiederspruch einlegen, wenn von der Behörde selbst nicht auf kurzem Dienstweg abgeholfen werden kann. Die Begründung für den Widerspruch werde ich nachreichen und diese von einem Rechtsanwalt formulieren lassen. Ich denke das sollte ein solides aber immer noch kooperatives Vorgehen sein. Kai
  7. Bundesland ist Baden-Württemberg. Ich tendiere auch dazu jetzt erst einmal diesen 2 Auflagen zu widersprechen, dann sieht man weiter. Ich kann es ja dann immer der Rechtsschutzversicherung vorlegen. Kai
  8. Und die zweite nette Auflage: "Es dürfen nur Schusswaffen erworben werden, die nach der Sportordnung eines durch das Bundesverwaltungsamtes anerkannten Schießsportvereins zum sportlichen Schießen zugelassen sind." Muss jetzt mein Verein sich beim Bundesverwaltungsamt anerkennen lassen und eine Sportordnung aufstellen? :-)
  9. Moin, Ich brauche mal etwas Schwarmwissen: Ich habe letzte Woche meine gelbe WBK erhalten. Mein SB hat anscheinend an einem Wettbewerb teilgenommen, wer am meisten in die Amtlichen Eintragungen reinformulieren kann. Die ganze Seite ist dich bedruckt. Kurios, der Text von Seite 1 wurde hinten fast wortgleich (mit Ausnahme der Begriffs "Perkussionswaffen") in die Eintragungen übernommen. Jedoch steht da auch folgende Auflage: "Die Gültigkeit der Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Waffen und Munition erlischt bei Austritt aus der schießsportlichen Vereinigung." Ich frage mich, was ist damit gemeint und auf welcher rechtlichen Grundflage wurde diese Eintragung vorgenommen. Mein Verständnis war immer, dass so lange ich ein Bedürfnis habe, mir die WBK nicht entzogen werden kann. Ich habe die gelbe WBK über den DSB beantragt. Diese Auflage würde bedeuten, dass bei Austritt aus dem DSB die WBK erlischt. Es kann ja trotzdem ein Bedürfnis weiter bestehen, über BDS, BDMP usw. Oder ist damit nur gemeint, dass die Erlaubnis zum weiteren Erwerb von Waffen und Munition erlischt? Ist aber genauso daneben, denn ohne Munition, kein Wettbewerb, kein Bedürfnis für die Waffe. Irgendwie will es für mich keinen Sinn ergeben. Das sind doch alles Sachverhalte, die schon gesetzlich oder in der Verordnung geregelt sind. Ich überlege mir, gegen diese Auflage widerspruch einzulegen. Ich will aber auch keinen Sturm im Wasserglas machen. Deshalb würde ich gerne mal eure Meinung dazu hören. Kai
  10. Das lese ich immer wieder, aber was sollen denn diese 200 kg Abrissgewicht sein? Ich kenne nur Kräfte (oder ggf. Spannungen) bei entsprechenden Nachweisen wie nach ETAG 001 zum Beispiel. Es gibt doch hierfür gar keine Nachweisnorm, oder irre ich hier? Ich habe den Eindruck, dass das einfach mal so reinformuliert wurde, ohne sich weiter Gedanken darüber zu machen. Bei einer 3 Punkt Verankerung, wie weise ich das nach? 3 Seiten mit jeweils 2 Bohrungen, also 200 kg durch 6 und dann noch die Umrechnung von Masse auf Kraft? Wie wird gezogen, jeder Verankerungspunkt einzeln oder alle zusammen? In welchem Winkel wird gezogen? Wir müssen die Verankerungspunkte angeordnet sein? Das darf man mir dann gerne mal erklären ... Ich liebe solche Gesetze. Vielleicht sollte man in Deutschland mal Policy Advisor einführen, die könnten dann wenigstens in den Ministerien das schlimmste verhindern ...
  11. Ich lese da immer nur was von Neuanschaffung in den Stellungnahmen der Verbände, habe jetzt aber den tatsächlichen Wortlaut der Begründung nicht vorliegen. Meine ganz eigene, alleinige Befürchtung ist, dass man sich später auf den Standpunkt stellt, Neuanschafungen im Rahmen des Bedürfnisses (gelbe WBK) genießen Bestandsschutz, jedoch bei Beantragung z.B. einer neuen gelben WBK erlicht dieser. Ich würde mich auch freuen, wenn es nicht so wäre, denn dann könnte ich noch 7 Waffen auf meine hoffenltich bald eintreffende neue gelbe WBK kaufen und in meinen alten Schrank stellen. Wie gesagt, ich wil hier niemand mit Panik anstecken. Es war meine eigene persönliche Abwägung.
  12. Das hat nichts mit böser Behörde zu tun, da würde ich mir ja selber ans Bein pinkeln. Das hat einfach was mit der Auslegung zu tun. Und so lange ich das nicht sicher weiß, stelle ich mir nicht noch so einen 100 kg Trümmer auf Verdacht in den Keller. Später heißt es dann ggf, Bestandsschutz gilt nur für den Bestand und nicht für neu beantragte Bedürfnisse. Dann hab ich so einen Klotz im Keller und kann nichts damit anfangen. Das ist eine ganz persönliche Risikoabwägung. Letztendlich muss das in der jetzigen Situation jeder für sich selbst entscheiden. es ging ja auch darum, kann ich zurückgeben wenn ich jetzt kaufe. Ja, kann man innerhalb der vom Händler oder vom Gesetz zugestandenen Konditionen.
  13. Ich hab meinen neuen A-Schrank dann doch wieder zurück gebracht, hab aber noch Platz in meinem alten Schrank für 7 Langwaffen und jede Menge Platz für Kurzwaffen. Mir war es am Schluß nicht mehr klar, ob ich neu beantragte Waffen in einem alten Schrank verwahren kann oder ob das alles in einen neuen muss. Da meine Behörde alles sehr restriktiv auslegt, befürchte ich, dass bei Neuerwerb von Waffen, diese in den nach dem neuen Gesetzt erforderlichen Behältnissen aufbewahrt werden müssen. Wie gesagt, keine Ahnung was da auf uns zu kommt. Und ich denke den armen Sachbearbeitern wird es teils auch nicht anders gehen. Aber das 300 € Risiko wollte ich dann doch nicht eingehen. Immerhn hab ich ja noch Platz.
  14. Nur der Vollständigkeit halber, ich habe jetzt gestern noch mal nachgelesen, was da 2004 bei der Beantragung schief gelaufen ist. Ich hatte damals eine Bedürfnis vom Verband für eine Kurzwaffe und einen Langwaffe als Repetierer (Disziplin Ordonanzgewehr). Mit diesem Bedürfnis habe ich einen Eintrag in meiner grünen WBK und eine gelbe WBK beantragt. Ich erhielt kurze Zeit später die Mitteilung, dass ich zusätzlich noch ein Bedürfnis für die gelbe WBK vorlegen müsse. Dies obwohl der Verband mir das Bedürfnis für den Repetierer bescheinigte. Bevor ich richtig reagieren konnte, erhielt ich die grüne WBK mit 2 Voreinträgen. Ich habe damals dem ganzen nicht mehr Widersprochen und halt den Repetierer auf die grüne gekauft, da er sonst anderweitig verkauft worden wäre. Somit hätte ich nochmal ein Bedürfnis für gelb beantragen müssen. Deswegen werde ich jetzt die Vorgänge sicherheitshalber trennen.
  15. Willkommen im Club :-) Ich bin da grade in einer ähnlichen Situation. 2004 bin ich schon mal mit den Formularen des PSSB bei der Beantragung einer gelben WBK gestrauchelt. Seitdem sammelt es sich bei mir auf der Grünen. Da es da jetzt eng wird, bin ich auch grade dabei eine gelbe WBk zu beantragen und habe vor ähnlichen Problemen gestanden. Bist also nicht allein :-) Erste gelbe WBK mit Ordonanz auf grüner WBK Ich habe jetzt einen Antrag mein PSSB eingereicht mit einem Unterhebelrepetierer in Disziplin 1.66. Damit will ich ausschließen, dass wieder etwas auf meiner grünen WBK als Eintrag landet. Bei meiner Behörde muss ich auch für die gelbe WBK eine Waffe und Dosziplin angeben. Es wird sich zeigen, ob ich dann dort auch diesen Voreintrag bekommen oder eine leere ausgestellt wird. Ich hoffe, dass ich bis Juli alles durchlaufen habe und ich dann meine "Holzgewehre" (Ich mag keine Plastikgewehre) endlich auf die Gelbe nehmen kann.
  16. Ich sag da jetzt nix weiter zu, nur schau dir mal die PSSB Formulare an. Ist jetzt eh erledigt. Antrag ist abgegeben. Sachkunde hin oder her. Das muss ich mir hier nicht bestätigen lassen.
  17. Zum Thema Sachkunde sage ich jetzt mal nix. Das hat nämlich gar nichts mit der Sache hier zu tun. Und der Verband bekommt schon mit, für was ich die Gelbe beantrage. Ich muss es ja in das Formular eintragen. Und die Behörde macht es aus kommunalpolitischen Gründen auch nicht einfacher als unbedingt notwendig. Rein nach Sachkunde hätte ich seit 2004 eine gelbe WBK und keinen Einzellader auf der Grünen.
  18. Also, einfach so zur Behörde geht nicht. Die will davon nix wissen. Ohne Bedürfnis keine gelbe WBK. Auch mein Hinweis, dass das Bedürfnis 2004 nachgewiesen wurde und de4r Karabiner auf die falsche WBK eingetragen wurde half nicht. Für die Ausstellung einer neuen gelben WBK braucht es ein aktuelles Bedürfnis. Eine zweite Waffe in der gleichen Disziplin 1.58 (ich habe ja bereits einen Schweden) könnte beim Verband Probleme machen. Das brauche ich jetzt auch nicht. Ich habe heute folgendes gemacht; ich habe den Bedürfnisantrag neu geschrieben und jetzt einen Unterhebler nach Liste B beantragt. Mit dem beantrage ich dann die gelbe WBK (dafür gibts bei unserer Behörde ein separates Formular). Dann gibts zuerst einen Unterhebler. Danach mache ich einen zweiten Bedürfnisantrag beim Verband für den M1 Carbine. Wenn der dann im Schrank steht, gibts den K98. Mühsam, aber das scheint dann der wasserdichte Weg zu sein.
  19. P22, Das ist aber ein Einzellader und der ging 2004 normalerweise auf die gelbe. Soweit ich mich recht erinnere
  20. Das wäre auf jeden Fall das wasserdichte vorgehen. Ich bin mittlerweile umgezogen, aber die neue Behörde ist auch nicht viel sympathischer. Dann mach ich wohl am besten 2 Anträge beim Verband: Unterhebler nach Liste B Und Halbautomaten nach Liste B Mal sehen was der Verein dazu sagt.
  21. Ah Nein, ich bin mit dem PSSB echt zufrieden. Der Murks ist in der Behörde passiert. Dort hat man mier den Repetierer auf Grün eingetragen und sich geweigert eine gelbe auszustellen. Ist jetzt aber schon 13 Jahre her ... Ich möchte jetzt nur direkt ans Ziel und nicht wieder irgendwelche Umwege einlegen.
  22. P22, beim PSSB gibt es nur einen Antrag "Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. § 14 WaffG und §8 WaffG)". Bei gelb und grün wäre es einfach und ich könnte die Probleme trennen. Vielleicht gehe ich auf die sichere Seite und beantrage beim Verband statt einer Wafffe auf gelb und einer auf grün nur eine auf gelb und warte mit dem Halbautomaten noch etwas. Dann würde ich einen Unterhebel beantragen, das würde sich dann nicht mit dem Schweden auf der grünen (gleiche Disziplin 6x55 und 8x57 IS) beissen.
  23. Ich hatte 2004 schon mal die gelbe beantragt. Aber dann wurde keine gelbe ausgestellt sondern der Karabiner in die grüne WBK eingetragen. Das möchte ich jetzt vermeiden. Also besser nur eine Waffe beantragen? Könnte ja statt 1.58 auch einen Unterhebler beantragen. Der geht ja auch auf gelb.
  24. Nein, ich hab noch keine gelbe, nur grüne. Angeben werden muss Art, Kaliber, Wettbewerb und Regel Nr.
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