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Kai

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  1. Du setzt aber voraus, dass bei der Kommission Leute am Werk sind, die Ahnung von der Materie haben. Aus eigener beruflicher Erfahrung kann ich dir sagen, das ist nicht so. Das sind Bürokraten. 3 Jahre hier, dann 3 Jahre woanders und der Sachverstand wird eingekauft. Gutes Geschäft für Berater ?
  2. Ich sichere den Reißverschluss meiner Koffer immer nur mit einem Stück Draht.
  3. Wenn dann entsprechend die EAR mit angepasst werden, nicht schlecht. (https://www.bis.doc.gov/index.php/regulations/export-administration-regulations-ear) Mit ITAR hatte ich nämlich keine Probleme. EAR ist eher etwas tricky, aber wenn die Lizensierungsgebühren wegfallen, wäre das schon interessant. Im übrigen ist das nur Förderungen des US Exports und nicht Unterstützung des deutschen Sportschützen. Begrüßen tue ich es trotzdem ?
  4. Also die WBK habe ich ja, sonst würde ich ja die Auflagen nicht haben ? Den Auflagen wurde widersprochen aber so viel ich weiß liegt noch kein Bescheid hierzu vor. Das Ministerium hatte auch noch mal eine andere Interpretation der Zeilen. Wegen der Grundsätzlichkeit sollte das FWR im Boot sein, aber dort ist meines Wissens nach auch seit einem Jahr Funkstille. Von meinem Analt gab es auch seit 6 Monaten nichts neues. Solche Sache brauchen einfach Geduld und einen langen Atem. Mein Verhältnis mit der Behörde ist abgesehen von dieser Sache dem Grunde nach sehr gut zur Zeit, also warten wir mal ab wie es sich weiter entwickelt.
  5. Also ich weiß nicht wie es auf den anderen Flughäfen ist, aber in SeaTac (Seattle) gibt es nur eine Kontrolle und das waren TSA Leute. Dort wird auch gleich der Pass gecheckt. Nicht so wie bei uns üblich, dass die Kontrollen geteilt sind. SeaTac trennt auch nicht nach national oder international, die Kontrollen sind die gleichen für alle. Eine separate Kontrolle des Zolls oder Grenzschutzes gab es nicht. Der Inhalt des Koffers wurde durch die TSA kontrolliert und festgestellt, dass die Artikel nach Deutschland exportiert werden dürfen. Gut möglich, dass die wirklich nicht in der Materie zu Hause sind. Die Papiere lagen direkt bei den Sachen, ob es anders gelaufen wäre, wenn sie dort nicht gewesen wären weiß ich nicht. Ich kann nur sagen, es ging alles problemlos.
  6. So, habe heute meine Sachen gut durch die TSA gebracht. Koffer wurde geöffnet aber nichts beanstandet. Im Koffer war eine Presse, automatischer Füller sowie diverses Kleinzeug zur Hülsenbearbeitung. Hatte Auszüge aus ITAR, die ECCN und eine Antwort von RCBS dabei.
  7. Nein, es zieht sich. Das Forum Waffenrecht ist beteiligt und noch andere Antworten stehen aus.
  8. Wir dürfen doch Waffen besitzen. Ich bin froh, dass wir keine Zustände wie in Brasilien haben und Waffen besitzen müssen. Sicher liegt in Deutschland und Europa waffenrechtlich einiges im Argen. Angefangen mit dem teils geringen behördlichen Fachverstand. Aber ein Führen von Waffen, soweit würde ich dann doch nicht gehen. Liberaleres Waffenrecht aber schon.
  9. Da kann ich mich nur anschließen, habe mal eine Zeit lang in Brasilien gearbeitet. Um solche Verhältnisse nicht in Deutschland zu bekommen, würde ich auf vieles verzichten.
  10. Da haste dann mal Glück gehabt. Wäre die ECCN verbunden mit einer Registrierungspflicht, hättest Du möglicherweise in Schwierigkeiten gesteckt. Deswegen versuche ich so viel wie möglich über die Verfahren in Erfahrung zu bringen und dies zu teilen. Wie oben geschrieben, ist Wiederladeausrüstung im EAR nicht registrierungspflichtig. Einzelne andere Dinge können es aber durchaus sein. Deswegen macht es durchaus Sinn, den Hersteller nach der ECCN zu fragen.
  11. Moin, gute Nachricht. RCBS als Hersteller hat die ECN für den Artikel bstätigt: "Yes, the RCBS Rock Chucker manual ammunition reloading press has an ECCN of 0B986. No license required to Germany. " Ich denke, man muss hier keine Angst haben. Wenn man alles gründlich vorbereitet und sich mit dem Hesteller austauscht, dann kann man auch legal das ein oder andere sich in den Koffer legen. Es kann dann natürlich nicht schaden, auch den entsprechenden Schriftverkehr griffbereit zu haben, falls es bei den Kontrollen doch mal zu Fragen kommt. Somit ist man dann doch auf einer eher sicheren Seite. Keine Frage, am sichersten ist es sowieso zu Hause auf der Couch ...
  12. Nunja, ich mache dann wohl tagtäglich einzigartige Arbeiten. Wir haben am 1. Dezember die neue Verordnung für den Transport gefährlicher Güter auf der Wasserstraße (ADN) veröffentlicht. Dort haben wir zum Beispiel jede Menge an "gilt nicht für", zum Beispiel: d) Die Güter müssen innerhalb der Laderäume untergebracht sein. Dies gilt nicht für Güter in: - geschlossenen Containern; - gedeckten Fahrzeugen oder gedeckten Wagen. Das heißt Vorschriften kennen grundsätzlich auch diese Art der Formulierung. Mir ging es aber nicht darum, dass in der Regelung drinstehen muss "gilt nicht für Deutschland", aber dass es wie oben erwähnt eine Handreichung gibt, in der die Regelungsinhalte noch einmal verdeutlicht werden. Und danke German für die Ergänzung. Ich finde das in einer Sammlung sehr wichtig. Die absolute Rechtssicherheit scheint mal wohl nur zu haben, wenn man gar nichts mitnimmt. Es ist für mich schon interessant, dass es wohl keine Stelle gibt, die verbindliche Auskünfte erteilt, der kleine Beamte an der Grenze aber dann in der Umsetzung mehr oder weniger frei walten kann. Ich bin mal gespannt, ob mir der Hersteller auf meine Anfrage noch antworten wird.
  13. Nicht für was, sondern für wo: 0B986 Equipment “specially designed” for manufacturing shotgun shells; and ammunition hand-loading equipment for both cartridges and shotgun shells. License Requirements Reason for Control: AT, UN Control(s) AT applies to entire entry. A license is required for items controlled by this entry to North Korea for anti-terrorism reasons. The Commerce Country Chart is not designed to determine AT licensing requirements for this entry. Aus 0B986 geht ganz klar hevor, dass dies für Wiederladeausrüstung gilt. Und dann kommen die Lizenzregelungen, und genau hier geht es darum klarzustellen, was zum Beispiel N/A bei civil use bedeutet. Hierzu habe ich sogar in internen Schulungsunterlagen welche ich online fand keine Hinweise entdecken können und zweitens um Bestätigung, dass 0B986 tatsächlich nur für Nord Korea gilt und dass das Commerce Country Chart nict anwendbar ist. Für mich scheint es so zu sein, dass 0B986 nur für Nord Korea und ggf UN Sanktionsländer gilt. Oder umgekehrt dass 0B986 für Deutschland nicht angewendet wird. Diese Interpretation könnte man schon mal bestätigen. Es geht nicht unbedingt darum, die Zugehörigkeit der Wiederladeausrüstng zu 0B986 zu bestätigen.
  14. Danke für die Hinweise. Es geht mir aber nicht darum, diese Informationen aus irgendwelchen Quellen zu bekommen. Im Zweifelsfall, nämlich bei Kontrolle, muss man richtig argumentieren können. Das geht dann eben nur über ITAR und EAR und nicht über Meinungen auf Webseiten. Eben drum habe ich ja versucht, den offiziellen Weg aufzuzeigen. Nur ein Mosaikstein fehlt, wen kann man im Zweifelsfall fragen? Was macht der Beamte beim Zoll, wen konsultiert er? Mit den richtigen Unterlagen in der Tasche kann man denke ich schnell überzeugen. Mit den falschen gibt es Diskussionen und man verpasst den Flug. Darum geht es mir.
  15. Da bereits in vielen Threads das Thema Mitnahme von Gegenständen aus den USA behandelt wurde, einige noch Fragen und Zweifel haben, andere über Erfahrung verfügen, ich irgendwo dazwischen verloren bin, habe ich mir gedacht, dass wir unsere Tipps hier sammeln könnten. Bei mir ging es um eine RCBS Wiederladepresse. Schritt 1: ITAR checken, also die United States Munitions List (https://www.pmddtc.state.gov/?id=ddtc_public_portal_itar_landing). In Category III—Ammunition/Ordnance (c) Equipment and tooling specifically designed or modified for the production of defense articles controlled by this category. (f) The following explains and amplifies the terms used in this category and elsewhere in this subchapter: (3) Equipment and tooling in paragraph (c) of this category does not include equipment for hand-loading ammunition. Ergebnis, eine Wiederladepresse fällt nicht unter ITAR. Schritt 2: EAR prüfen. Am besten man bekommt diese vom Hersteller. Ich habe von RCBS aber noch keine Antwort bekommen. Also schaut man mal selbst in EAR (https://www.bis.doc.gov/index.php/licensing/commerce-control-list-classification/export-control-classification-number-eccn) . Nach meiner Interpretation ist die ECCN 0B986. Dann geht der Tanz weiter. Manche Erläuterungen sind eindeutig, manche wie hier eher weniger. Schritt 3: ECCN verstehen, und hier gibt es wenig Hilfe: 0B986 Equipment “specially designed” for manufacturing shotgun shells; and ammunition hand-loading equipment for both cartridges and shotgun shells. License Requirements Reason for Control: AT, UN Control(s) AT applies to entire entry. A license is required for items controlled by this entry to North Korea for anti-terrorism reasons. The Commerce Country Chart is not designed to determine AT licensing requirements for this entry. See §742.19 of the EAR for additional information. UN applies to entire entry. See 746.1(b) for UN controls. List Based License Exceptions (See Part 740 for a description of all license exceptions) LVS: N/A GBS: N/A CIV: N/A List of Items Controlled Related Controls : N/A Related Definitions : N/A Items: Ich interpretiere das so, das eine Ausfuhr nach Deutschland OK ist, da Deutschland nicht auf der UN Liste ist und AT also anti-terrorist nur für Nord-Korea gilt. Allerdings ist das nur eine Interpretation. Schritt 4: Nachfragen. Wer nicht fragt bleibt dumm, wer fragt manchmal auch. Ich habe alsu zuerst das U.S. Customs and Border Protection (CBP) Information Center angefragt, diese haben mich an das U.S. Census Bureau, Trade Regulations Branch verwiesen und diese wiederum an das Bureau of Industry and Security (Department of Commerce). Von keinem dieser Stellen habe ich eine Antwort auf meine Frage erhalten. Nur die Info, dass man für die Erteilung von Auskünften nicht zuständig sei. Die Verantwortung für die ECCN liege beim Exporteur, also bei mir. Wenn vielleicht noch jemand eine Info hat, wäre es gut dies zu ergänzen. Was offizielle Stellen betrifft, bin ich am Ende der Fahnenstange. Eine echte Rechtssicherheit bei der Mitnahme solcher Gegenstände scheint es wohl nicht zu geben.
  16. Nur kurz dazu, ich habe mir mal die Mühe gemacht und dort angefragt, das U.S. Customs and Border Protection (CBP) Information Center hat mich an das U.S. Census Bureau verwiesen und die an das Bureau of Industry and Security, obwohl die Wiederladepresse jetzt nicht so kompliziert sind wie Zielfernrohre. Es bestätigt allerdings die These, dass nur wenige diese exportregeln verstehen und man deswegen am Flughafen durchaus in Diskussionen kommen kann.
  17. Sorry für das spammen hier, aber ich versuche nur den Weg nachzuvollziehen. Die Gegenstände, die unter ITAR fallen sind in der USML geregelt. In der USML sind die Zielfernrohre wie folgt geregelt: Category I—Firearms, Close Assault Weapons and Combat Shotguns (f) Riflescopes manufactured to military specifications (See category XII(c) for controls on night sighting devices.) Damit wäre das Zielfernrohr aus ITAR raus, da es laut Hersteller nicht unter diese Spezifikationen fällt.. Dann würde sinngemäß die Prüfung nach EAR erfolgen, welche in Deinem speziellen Fall positiv verlaufen ist, da Du die ECCN Nummer vom Hersteller erhalten hast und Deutschland keine Beschränkung hat. So in etwa korrekt?
  18. Wer lesen kann ist eundeutig im Vorteil, hast ja geschrieben 1/3.
  19. Was hast Du denn jetzt dabei gespart? Ich will mir im Januar eine RCBS Set in den Koffer legen mit passenden Matrizen. Natürlich bleibe ich unter den magischen 430 €. Die Ersparnis beträgt etwa 50 % gegenüber den günstigsten Preisen in Deutschland. Laut meiner Recherche sind Wiederladeteile von ITAR ausgenommem. Werde mir aber den betreffenden Artikel noch ausdrucken. Ein Zielfernrohr wäre aber auch noch ein nettes Mitbringsel. Ich prüfe das auch noch mal.
  20. Also ich hatte bedingt eine ähnliche Situation. Ich wohne und arbeite grenznah in Frankreich, habe aber noch einen Wohnsitz gemeldet in Deutschland. Dadurch ist nicht das BVA sondern immer noch die Behörde bei der ich gemeldet bin zuständig. Zur Aufrechterhaltung meines Bedürfnisses hat mich die deutsche Behörde fast genötigt, in Frankreich zu trainieren. Sie hat auch angeregt, in Frankreich in einen Verein einzutreten. Es ist zwar nur zur Begründung der Aufrechterhaltung eines Bedürfnisses aber warum soll es dann nicht auch zur Begründung eines neuen Bedürfnisses anerkannt werden. Die Behörden nehmen ssich sehr viel Ermessensspielraum bei der Auslegung der waffenrechtlichen Regelungen aus, warum nicht auch mal zu Gunsten des Schützen? Kai
  21. Dann werden beide Wohnsitze von der örtliche zuständigen Behörde kontrolliert. Bericht geht dann an deinen Hauptwohnsitz. Bei mir weiß das die Behörde. Hab bei der Anmeldung schon gesagt, dass möglicherweise nicht alle Waffen da sind. War aber kein Problem. Es wurde immer nur das abgeglichen, was auch im Schrank war.
  22. Ist vorbereitet, aber zunächst wollte ich dann doch noch die Reaktion des Ministeriums abwarten.
  23. Kurzes Update: Kein neuer Sachstand. Im Moment warte ich noch auf eine Antwort des Innenministeriums. Wenn sich etwas entscheidenedes bewegen sollte, informiere ich.
  24. Also ich bestelle mir wahrscheinlich bei Midway das RCBS Rock Chucker Supreme Master kit. Da ist erstmal alles drin was man braucht und die Presse ist auch grundsolide. Dazu noch die passenden Matrizensätze und gut ist. Das Zeug bleibt dann bei der Family bis ich es im Sommer abhole. Kleinkram kann man sich auch noch in den großen Supermärkten kaufen oder beim Händler um die Ecke.
  25. Wie gesagt, Ich habe das schon mal recherchiert. Ja, bei Munition kann man sparen. Ich hatte mal für .223 so etwa 50 % ausgerechnet. Man kommt aber von hier nicht immer an alle Preise ran, viele Anbieter blocken das. Ich lasse mir dann meistens die Preisliste von der Verwandschaft zuschicken. Von allem was in ITAR aufgeführt ist lasse ich die Finger. Wiederladeausrüstung steht da zwar auch drin, aber explizit als für den Export zugelassen. Von daher kommt mir eine ganze Grundausrüstung in den Koffer (hat etwa 15 kg) und man spart etwa 300 € oder etwa 50 %. Taschen lohnen sich auch, so man sie denn irgendwie in den Koffer gefaltet bekommt. Auch anderes Zubehör, wie Stative, Gehörschutz, Putzzeug und der ganze andere Kleinkram. Nur wie gesagt bei Optiken muss man aufpassen wegen ITAR. Ob das auch für Spektive gilt muss ich auch noch rausfinden. Irgendwie ist sowieso alles mal grundsätzlich günstiger, ausser der Wein. Den bringe ich mir leider mit :-)
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