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Kai

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  1. Danke Peter, ich dachte in Giessen wäre diese Behörde. Ich kann das ja mal bei meiner Behörde erwähnen, dass sie doch noch mal grundsätzlich ihre Zuständigkeit prüfen. Ich denke aber dein Kollege hatte sich vielleicht doch in Deutschland abgemeldet. Kai
  2. Meine Behörde sieht das so, wenn ich nicht schieße habe ich auch kein Bedürfnis und ohne Bedürfnisnachweis erfolgt der Widerruf. Die Begründung des Auslandsaufenthaltes lassen sie nicht gelten, weil ich mir das ja hätte vorher überlegen müssen und weil sie es grundsätzlich nicht als Grund anerkennen wollen. Ich habe es schriftlich bekommen, dass ein Auslandsaufenthalt kein Grund darstellt, schließlich könne man ja auch im Ausland schießen. Und im übrigen sei ich ja auch in Deutschland noch polizeilich gemeldet. Ich bin da echt in einer Zwickmühle. Ich wollte an sich in einen deutschen Verein direkt nach der deutschen Grenze aber dort hat man mir gesagt, dass ich meine Waffen nicht im Vereinsschrank lagern kann. Dies sei nach aktuellem Waffenrecht schlicht nicht mehr möglich.
  3. Moin, Ich habe hier ein Problem, welches ich versuche von möglichst vielen Seiten gleichzeitig anzugehen. Angefangen hat alles damit, dass ich 2014 aus beruflichen Gründen für 4 Jahre nach Frankreich gezogen bin/musste. Da ich 2018 wieder nach Deutschland zurück komme, habe ich meine Wohnung in Deutschland für diesen Zeitraum untervermietet und bin daher in DE immer noch polizeilich gemeldet. Eine Abmeldung ist wegen Information des Vermieters kein gangbarer Weg für mich, da ich dann meine Wohnung verlieren würde. Die Waffenbehörde meines ehemaligen Wohnsitzes diskutiert mit mir seit 2014 über das Vorliegen eines Bedürfnisses. Man beabsichtigt mir dies zu entziehen, da ich nicht aktiv schieße. Ich verwahre meine Waffen zurzeit im elterlichen Haus, nicht unbedingt in der Nähe zu Frankreich. Mein alter Verein in Deutschland will mir kein Bedürfnis mehr attestieren, da ich ja im Ausland bin. Kann ich auch nachvollziehen. Im bin jetzt einem Schützenverein in Frankreich beigetreten mit der Absicht, hier in Frankreich zu schießen, dies würde die Waffenbehörde für ein Bedürfnis anerkennen. Welche Dokumente erforderlich werden, konnte mir aber noch nicht genannt werden. Auch gibt es hier keine Vereinswaffen mit denen ich ersatzweise schießen könnte. Ich hatte mir zunächst überlegt, mit meinen auf meinem europäischen Feuerwaffenpass eingetragenen Waffen im französischen Schützenverein zu schießen. Doch so einfach ist das nicht, denn ich brauche für jeden Tag eine Einladung vom Verein und ich darf die Waffen in Frankreich nur transportieren aber nicht in meiner Wohnung lagern. Praktisch ist dies also keine Lösung. Ich müsste daher die Waffen in meiner Wohnung in Frankreich lagern. Ich möchte die Waffen aber nicht in Frankreich anmelden, also keine Austragung aus meiner deutschen WBK. Ich befürchte nämlich, dass ich diese nicht wieder eingetragen bekomme. Auch müsste ich hierfür 12 bis 24 Monate warten, dann bin ich auch schon wieder zurück in Deutschland. Gibt es eine Möglichkeit meine in Deutschland registrierten Waffen in meiner Wohnung in Frankreich zu lagern? Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen sammeln können? Die deutsche Waffenbehörde kann mir dazu keine Auskunft geben und von der Präfektur habe ich auch noch nichts gehört. Im Verein gibt man sich auch ratlos. Danke schon mal!!!
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