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Erste gelbe WBK beantragen mit Ordonanzg. auf grüner WBK
Kai antwortete auf Kai's Thema in Waffenrecht
Nein, ich hab noch keine gelbe, nur grüne. Angeben werden muss Art, Kaliber, Wettbewerb und Regel Nr. -
Mahlzeit, Ich zermatere mir grade den Schädel wie ich am besten vorgehe: Ich möchte morgen meinen Bedürfnisantrag im Schützenverein abgeben. Beantragen möchte ich einmal 8x57 IS für 1.58 (Ordonanz) und einen .30 (Selbstlader M1 Carbine) für Liste B. 2004 habe ich etwas ähnliches gemacht, was dazu führte, dass ich sowohl meine 9 mm Pistole als auch meine Karabiner 6,5X55 (Ordonanz, Einzellader umgebaut) auf die grüne WBK eingetragen bekam. Ich möchte eine gelbe WBK zu beantragen. Wie würdet ihr denn vorgehen? Ist es realistisch, dass der Verband (PSSB) eine zweite Ordonanzwaffe befürwortet? Manche genehmigen ja nur eine Waffe pro Disziplin, das Problem ist aber, dass ich meinen Karabiner gar nicht in 1.58 schießen kann, da es ja noch ein umgebauter Einzellader ist und nach meinem Verständnis in 1.58 nur Mehrlader geschossen werden dürfen. Alternativ könnte ich auch über die Liste B einen Unterhebelrepetierer für die gelbe WBK beantragen, das würde das Problem mit den 2 Waffen für eine Disziplin umgehen. Falls der Verband beide Einträge bestätigt, würde ich zunächst nur den 8x57 IS beantragen, um so die gelbe WBK zu bekommen. Sobald dies erledigt ist würde ich mit einem zweiten Antrag den Halbautomaten auf meine alte grüne WBK beantragen. Würdet ihr das auch so machen? Bin irgendwie grade etwas lost in space.
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Super, Danke !!! Habe mich angemeldet. Hatte schon mit meinen Vereinen gesprochen, aber keine konnte mir sagen wann und wo mal wieder ein Kurs stattfindet. Kai
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Danke, kenne ich, ist aber erst einmal abgesagt und neue Termine gibt es noch nicht. Leider ...
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Also was ich suche ist der einfache Lehrgang zur Standaufsicht und nicht als Schießleiter. Im Moment gibt es entweder keine, sind für 2017 ausgebucht oder sie sind abgesagt. Ich schieße zur Zeit in Frankreich, da kennt man das nicht. Wenn ich dann mal in Deutschland bin, scheitere ich oft daran, dass niemand auf dem Stand ist, Lust hat oder selber schießen will. Ist halt schwierig, wenn man immer auf andere angewiesen ist. Ich komme mir da immer etwas blöd vor, wenn der Kollege neben mir auf dem 100 m Stand stehen muss, sich die Finger abfriert aber selbst nichts machen kann ...
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Moin, Ich hab bei unserem Verein letztes Jahr die Lehrgänge zur Standaufsicht verpasst (berufliche Gründe). Jetzt ist der Zug für mich etwas abgefahren, weil gefühlt alle durchgeschult sind, die Vereine kaum noch Kurse anbieten und die Standaufsicht jetzt bei der Sachkunde integriert ist. Ich suche jetzt noch einen Kurs im Raum Kaiserslautern, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg. Hat jemand einen Tip für mich? Google habe ich schon durch, aber keinen Kurs in den nächsten 6 Monaten gefunden. Kai
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Ehrlich, ich glaube es gibt keine Lösung. Entweder nutzt du den EFP oder du lässt die Waffen zu Hause. Eine Erlaubnis zur Aufbewahrung der Waffen in Deutschland und in Frankreich scheint es wohl so nicht zu geben. Zumindest ist niemand hier etwas bekannt :-(
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2 Monate später und nichtmal ein wenig schlauer. Auch der Umweg über die Verbringung hat sich als Irrweg entpuppt, denn: "Einmaligkeit und Befristung der Erlaubnis Eine erteilte Verbringungserlaubnis ist in der Regel abhängig von der Befristung, welche der Empfängermitgliedsstaat in seiner vorherigen Einwilligung gesetzt hat. Achten Sie darauf, dass die Waffen innerhalb dieser Frist auch tatsächlich verbracht werden. Eine erteilte Verbringungserlaubnis gilt ferner nur für einen einmaligen Grenzübertritt der bezeichneten Waffen. Grenzübertritt Beachten Sie bitte, dass Waffen von oder nach Deutschland in der Regel nicht über die unbewachte „grüne Grenze“ transportiert werden dürfen, sondern immer über bei einem personell besetzten Zollposten angemeldet werden müssen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Zollamt Austrag der Waffen aus der Waffenbesitzkarte im Falle der Ausfuhr Sobald die Waffen aus dem Bundesgebiet ausgeführt wurden, haben Sie 14 Tage Zeit, Ihre Waffenbesitzkarte zum Austrag bei der Waffenbehörde vorzulegen. Als Tag der Waffenüberlassung gilt dabei der Tag der Ausfuhr." Der von meiner Waffenbehörde vorgeschlagene Weg hätte dazu geführt, dass meine deutschen Waffen auf eine französische Lizenz überführt worden wären. Das hätte zwar das Problem der deutschen Behörde gelöst aber eben nicht meins. Zum Glück habe ich es noch rechtzeitig bemerkt, sonst hätte ich das gleiche Problem, nur mit anderem Vorzeichen, französische Waffen in Deutschland aufbewahren. :-) Ich nehme jetzt für mich die "Hotelregelung" in Anspruch und lagere meine deutschen Waffen unter der Woche ab und zu in einem B-Schrank in meiner französischen Wohnung. Das ist zwar nicht ganz legal, aber auch irgendwie nicht illegal, da ich ja einen EFP habe. Ich brauche auch keine Einladung des Vereins, da ich Vereinsmitglied bin und eine Lizenz des französischen Verbandes habe. Ich bin mit meinem Problem irgendwie in einem rechtlichen Niemandsland gelandet. Es ist halt so in Europa einfach nicht vorgesehen. Das Waffenrecht geht total an meiner Lebenswirklichkeit vorbei. Ich lebe sowohl in Frankreich als auch in Deutschland. Zitat aus meinem französischen Verein: Weniger Fragen, mehr schießen :-)
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So, wollte euch ja auf dem laufenden Halten: Wie immer, ganz so einfach geht’s dann doch nicht. Nachdem die Präfektur mir mitgeteilt hatte, dass ich für den Antrag an den 3 tirs controles teilnehmen muss, kam dann die Ernüchterung am Samstag beim Verein. Um an diesen „tirs controles“ teilnehmen zu können, muss man ein „carnet de tirs controles“ haben. Dies wird durch den Verein ausgestellt, davor muss man aber einen Sachkundefragebogen ausfüllen. Das sind wohl so 15 bis 20 Fragen, zu denen es zur Vorbereitung auch Onlinetests gibt. Aber jetzt muss ich erstmal das französische Fachvokabular für den Test lernen. Im Prinzip durchlaufe ich das Verfahren zum Erwerb von Waffen der Kategorie B, nur dass ich sie ja bereits habe. Wenn ich dann die 3 tirs controles gemacht habe, kann ich mit dem „carnet de tirs controles“ und der Empfehlung des Vereins zur Präfektur gehen und einen Antrag auf Verwahrung meiner Waffen stellen. Auf der deutschen Seite wird es aber auch nicht einfacher. Ich hatte gestern eine Gespräch mit der Waffenbehörde, die will mich erst mal bis Ende des Jahres in Ruhe lassen, damit ich mich um das französische Verfahren kümmern kann. Damit ich meine Waffen von Deutschland nach Frankreich bringen kann, muss ich nämlich eine Erlaubnis zur Verbringung haben und nicht den EFP. Für diese Erlaubnis braucht es die Genehmigung der Präfektur. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob der mir ausgehändigte Antrag hierfür der richtige ist. Damit würde ich nämlich die Verbringung nach Frankreich genehmigt bekommen, allerdings einmalig und endgültig, so zumindest meine Interpretation. Ich will ja aber in Frankreich trainieren und trotzdem die Möglichkeit haben, in Deutschland an Wettkämpfen teilzunehmen. Und hierfür scheint es wohl keine Lösung zu geben oder ich kenne sie noch nicht. Ich habe so das Gefühlt mich in einer Regelungslücke zu begeben. Aber irgendwie muss es doch noch etwa geben zwischen EFP und Verbringung … Einfacher wäre es sicher eine weitere Waffe in Frankreich zu kaufen, aber was mache ich dann mit der, wenn ich wieder zurück nach Deutschland gehe? Egal wie, jetzt mach ich erstmal 3 Wochen Pause von dem ganzen Wahnsinn.
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wichtiges Update: Komme grade von der Präfektur und hatte ein Gespräch mit einem super netten Sachbearbeiter: hilfsbereit, geduldig und freundlich. Das war echt vorbildlich! Grundsätzlich muss ich zum dauerhaften Verwahren meiner Waffen eine Genehmigung in Frankreich beantragen. Hier für muss ich wie schon beschrieben an den 3 Trainings teilnehmen und eine Befürwortung von meinem französischen beischleifen. Das scheint aber alles nur formal zu sein und keine wirklich Hürde. Die beste Nachricht kommt jetzt aber, für die Dauer dieses Verfahrens kann ich, weil ich Mitglied in einem französischen Verein bin und wenn ich eine Einladung habe, meine Waffen auch in Frankreich verwahren. Hierfür sind auch keine besonderen Behältnisse erforderlich, lediglich ein Tresor. Zitat: "So ein Ding für 30 € aus dem Baumarkt reicht vollkommen, muss auch nicht an die Wand geschraubt sein." Also ich schleif jetzt mal einen meiner B-Schränke hierher und dann kommt der ganze Plunder da rein. So gesehen, vielleicht sollte ich doch einfach in Frankreich bleiben
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Mal wieder ein kurzes Update: Heute hatte ich ein Telefongespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter in der Präfektur. Seiner Aussage zu Folge muss ich zunächst meinen EFP bei ihm abstempeln lassen und dann kann ich mit Einladung des Vereins in Frankreich mit meinen Waffen schießen. Die Waffen muss ich aber am selben Tag wieder außer Landes bringen. Ob einzelne Einladung oder für einen Zeitraum liegt im Ermessen des Vereins. Für ein Verwahren der Waffen in Frankreich ist es zunächst erforderlich, dass ich an 3 "tirs controles" im Abstand von 2 Monaten teilnehme. Diese werden in ein "carnets de tirs controles" eingetragen. Normalerweise ist vor der Ausstellung dieses Carnets noch eine Art Sachkundeprüfung zu absolvieren. Ob ich dies auch noch machen muss wird sich zeigen. In 6 Monaten kann ich dann den Antrag bei der Präfektur stellen mit Geburtsurkunde, Gesundheitszeugnis und allem drum und dran. Von der deutschen Waffenbehörde habe ich allerdings noch keine Auskunft, ob ich meine Waffen einfach so nach Frankreich ausführen darf oder ob ich hier eine Erlaubnis zur vorübergehenden Verbringung benötige. Ganz langsam komme ich also vorwärts. Nur sind diese 3 kontrollierten Schießübungen lästig. Wenn ich niemand finde, der mir eine 9 mm zur Verfügung stellt, muss ich insgesamt fast 2.000 km für den Spaß fahren Die Waffe muss nämlich gleichartig mit meiner Waffe sein. Wie das dann mit dem karabiner aussieht muss ich auch erst noch erfragen. Ich geh jetzt mal in die Apotheke und kauf mir noch ne 100'er Packung Kopfschmerztabletten.
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Kurzes Update, am Montag bin ich mal auf eigene Initiative bei meiner Waffenbehörde zum "Vorsprechen". Wenn ich dieses Vokabular schon höre, stellen sich mir alle Nackenhaare. Ich schlage eine Besprechung vor und erhalten habe ich eine Einladung zum Vorsprechen ... Bei uns wurde schon vor Jahren der Leitfaden " Bürgernahe Verwaltungssprache " vom Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik eingeführt und wehe ich hätte bei uns jemand zum Vorsprechen eingeladen. Da hätte mich mein Vorgesetzter aber rund gemacht :-) Ich zitiere mal: Das Werk ist gar nicht schlecht und hat auch in unserer Behörde zu einer deutlich besseren Kommunikation geführt. Aber so wie ich das mittlerweile vermute, will man nur von mir, dass ich mein Bedürfnis erläutere und selber wenig zur weiteren Klärung der Sachlage beitragen. Antworten auf Fragen habe ich bisher nur wenig erhalten. Soweit zum Thema Auskunftspflicht. Ich berichte nächste Woche wie es gelaufen ist.
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Folgende Antwort habe ich heute vom BVA erhalten: Damit steht die Aussage der deutschen Behörde gegen die Aussage der französischen Behörde. Da es in Frankreich keine Meldewesen gibt, geht man dort vom tatsächlichen Wohnsitz aus, der zum Beispiel mit einer Stromrechnung nachzuweisen ist. Für die Franzosen wohne ich in Frankreich, für die deutschen in Deutschland. Ohne Worte ... So richtig weiterhelfen tut mir die Antwort jetzt gar nicht, weil ich nicht glaube, dass die örtliche Waffenbehörde für das Verfahren der Verbringung zuständig ist, aber ich habe dennoch mal den Ball an meine örtliche Behörde zurückgespielt mit der Bitte um Erläuterung des notwendigen Verfahrens. Weiterhin keine Antwort von der Präfektur. Ich denke ich gehe einfach nach der Urlaubszeit zu denen ins Büro, lege den EFP auf den Tisch und bitte um Bestötigung der Einträge. Dann werde ich ja sehen, ob die den deutschen EFP so ohne weiteres akzeptieren. Bin auch grade am überlegen mit dem Flintenkauf in Frankreich. Sinn macht das ganze ja überhaupt nicht. Irgendeinen krummen Prügel für kleines Geld zu kaufen und Munition zu verplempern. Kaufe ich mir aber auf der anderen Seite ein schönes kleines Kleinkalibergewehr habe ich in 2 Jahren genau den gleichen Stress, wenn ich nach Deutschland gehe und es mitnehmen möchte. Die Welt ist verrückt. Parallel muss ich auch wirklich darüber nachdenken, ob ich nicht mit meinem Vermieter über Möglichkeiten der Abmeldung spreche. Wenn er einverstanden wäre, was ich aber nicht glaube, dann wäre das ganze mit einer Unterschrift bei der Meldebehörde ersteinmal erledigt.
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Hi Alzi, Sehe ich genauso wie Du. Die haben meinen Austritt aus dem BDMP wohl als Anlass genommen für eine Bedürfnissprüfung, anders kann ich es mir nicht erklären. Fast zeitgleich bin ich auch nach Frankreich gegangen. Hätte es ich auch nur geahnt, wäre ich für die nächsten Jahre noch im BDMP geblieben. Hat nur wenig Sinn gemacht, da ich meistens DSB Disziplinen geschossen hatte und heute ausschließlich schieß. Ich habe am Dienstag das BVA angeschrieben und genau wie Du auch vorgeschlagen hast, um Prüfung der Zuständigkeit und um weitere Auskünfte gebeten. Mal sehen was von da jetzt kommt. Nächste Woche Mittwoch gehe ich mal wieder zu meinem Verein in Frankreich, mal sehen was es dort dann neues gibt.
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Sehe ich genauso, wenn die einen Bescheid ohne Probleme hätten machen können, dann wäre das Ding schon längst auf meinem Tisch. Aber die wissen auch, dass sie spästens im Widerspruchsverfahren bei der Prüfung der Erwägungsgründe ins straucheln kommen und selbst wenn sie das noch durchwinken, dann halt vor dem Verwaltungsrichter. Ich kann zumindest zweifelsohne darlegen, dass ich mich intensivst darum bemüht habe, aber halt faktisch gehindert bin. Ändert aber auch nix an der Tatsache, dass ich ja schießen will, nur finde ich dafür ja auch keine vernünftige Lösung. Ich verfolge jetzt mal parallel den Vorschlag meine französischen Schützenkollegen und überlege die Anschaffung eines Repetierers in Frankreich. Für die brauche ich blos eine Anmeldung und keine Genehmigung.
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Danke für den Hinweis, die Waffen sind im Haus meiner Eltern in Deutschland verwahrt, das ist also erstmal kein Problem. Das Problem ist, dass die Waffenbehörde nicht von ihrer Forderung abrückt, dass ich auch im Ausland mein Bedürfnis nachweisen muss und daher weiter aktiv schießen muss. Daher ist dein Vorschlag keine Lösung. Dies habe ich der Behörde schon vor 2 Jahren vorgeschlagen. Das mit dem Wohnsitz wird aber von der französischen Behörde anders gesehen. Für die franzöischen Behörden könnte eben die deutsche Waffenbehörde nicht zuständig sein und somit mein Europäischer Feuerwaffenpass ungültig sein. Das ist ja die Krux an der Sache. Ich habe auch noch nirgends eine gesicherte Interpretation dazu gelesen. Es wird ja auch nicht der Begriff Wohnsitz verwendet, sondern gewöhnlicher Aufenthalt, das ist etwas anderes. Wie gesagt, das Finanzamt orientiert sich nicht am Wohnsitz sondern am Aufenthalt und ähnliches steht auch im Waffengesetz. §32 (6) : Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben
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Da es langsam etwas unübersichtlich wird, fasse ich mal die aufgeworfenen Fragen zusammen: Mein Status Bin ich Auslandsdeutscher oder Deutscher? Das richtet sich ja nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Für das Finanzamt bin ich ganz klar Auslandsdeutscher, auch für die KFZ Zulassungsstelle und die Krankenkasse. Meine Waffenbehörde argumentiert, weil ich noch in der Stadt gemeldet bin, sei sie auch zuständig. Allerdings halte ich mich dort nur noch sehr selten auf, höchstens jeden Monat mal für 1 oder 2 Tage. Ich denke nicht, dass dies noch mein gewöhnlicher Aufenthalt ist. Zuständigkeit Ist die Waffenbehörde überhaupt für mich zuständig? Oder wäre es als Auslandsdeutscher dann nicht das Bundesverwaltungsamt? Wäre für die Ausstellung des europäischen Feuerwaffenpasses nicht die Behörde an meinem Wohnsitz, also die Präfektur in Frankreich zuständig? Ist der ausgestellte Europäische Feuerwaffenpass, für den Fall das die Waffenbehörde tatsächlich nicht zuständig wäre sondern die Präfektur in Frankreich, überhaupt gültig? Formalien Kann ich mit dem Europäischen Feuerwaffenpass meine Waffen in Frankreich anmelden wenn ich sie dort verwahren möchte? Benötige ich vor der Anmeldung in Frankreich nicht noch eine Genehmigung der BAFA bzw. BVA für die Verbringung (vorrübergehend) ins europäische Ausland? Kann bzw. muss die Behörde mein Schießen in Frankreich für den Nachweis des Bedüfnis anerkennen? Wie sieht es dann mit den Disziplinen aus? Das sind jetzt nur mal die Fragen, welche auf deutscher Seite zu klären sind, auf französischer Seite habe ich einen ähnlichen Berg an Fragen. Was werde ich tun: Zunächst werde ich die Präfektur bitten, mir meinen europäischen Feuerwaffenpass zu bestätigen, nicht dass dieser an der Grenze noch für ungültig erklärt wird. Ich fahre ja mit französischen Kennzeichen und nicht mit deutschen. Ich werde das Bundesverwaltungsamt anschreiben und bitten zu klären, ob ich nun Auslandsdeutscher oder Deutscher bin und welche Behörde auf deutscher Seite zuständig ist. Ich warte weiter auf die Antwort der Präfektur, unter welchen Bedingungen ich meine Waffen in Frankreich anmelden kann. Ich spreche mit der Gendarmerie wie die Abnahme des Waffenschranks vonstatten geht. Es lebe Europa. Was mich aber tatsächlich ungemein nervt ist die Tatsache, dass die Verordnung durchaus eine Pause aus beruflichen Gründen zulässt, man dies bei meiner Waffenbehörde aber grundsätzlich ablehnt, also nicht einmal annähernd in Erwägung zieht. Das ganze Theater zeigt doch, dass es eben nicht trivial ist, seinen Schießsport weiter auszuüben, wenn man aus beruflichen Gründen im Ausland ist.
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Und schon wieder was dazu gelernt fürs Leben :-) Danke für die Info. Ich bin wirklich am überlegen ob es nicht deutlich einfacher ist in Frankreich irgendwas günstiges für die nächsten 2 Jahre zu kaufen und danach in Frankreich wieder zu verkaufen als das Theater mit der Verbringung meiner Waffen nach Frankreich oder was für eine juristische Handlung das auch immer sein mag. Mittlerweile hat hier ein befreundeter französischer Polizeibeamter schon Zweifel an der Rechtmäßigkeit meines Europäischen Feuerwaffenpasses geäußert. Der müsste im zu Folge von der Präfektur in Frankreich ausgestellt werden, weil ich dort wohne und nicht in Deutschland, wo ich nur noch gemeldet bin, mich aber nicht aufhalte. Das wäre jetzt mein nächstes Schreiben an die Präfektur, bitte um Prüfung meines Europäischen Feuerwaffenpasses. Und das alles nur wegen 24 Monaten bis ich wieder in Deutschland bin, was für ein Theater. Da will man eigentlich nur noch für immer wegbleiben ...
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Mag sein, dass ich nicht auf den laufenden bin, aber müssen unsere Sportwaffen nicht über ein deutsches Beschusszeichen verfügen?
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Könnte eine Antwort sein, aber da stört mich halt das vielleicht. Lieber wäre mir es zu wissen. Das habe ich von der BAFA Seite: Lieferungen von Feuerwaffen, Bestandteilen und Munition im Sinne des Anhangs I der Feuerwaffen-Verordnung nach Island, Norwegen und in die Schweiz bedürfen keiner Ausfuhrgenehmigung nach Art. 4 der Feuerwaffen-Verordnung. Wie sich aus Erwägungsgrund 9 dieser Verordnung ergibt, hat die Feuerwaffen-Verordnung keine Auswirkungen auf die Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Da die Länder Island, Norwegen und Schweiz die Richtlinie 91/477/EWG nebst späteren Änderungen umgesetzt haben, ist Art. 4 der Feuerwaffen-Verordnung für Lieferungen in diese Länder nicht anwendbar. Und aus einem Merkblatt der BAFA: „Ausfuhr“ beinhaltet nunmehr die Lieferung von Waren oder die Übertragung von Software und Technologie aus dem Inland in ein Drittland, Einfuhr deren Lieferung oder Übertragung aus einem Drittland in das Inland. Anders als bisherist die Verbringung nicht mehr ein Unterfall der Ausfuhr, sondern ein aliud. Überdies ist auf eine weitere Änderung hinzuweisen: Während der Verbringungsbegriff bislang nur Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der EU umfasste, gelten nun alle Lieferungen in das (übrige) Zollgebiet der Europäischen Union, wie es in Art. 3 des Zollkodex definiert ist, als Verbringung. Grade bei der aktuell angespannten Situation würde ich gerne jeden Fehler vermeiden. Für mich ist es keine Ausfuhr sondern möglicherweise eine Verbringung, wenn ich die Waffe die nächsten 2 Jahre zeitweise in Frankrich aufbewahren möchte. das würde bedeuten, dass ich zunächst die Genehmigung bei der Präfektur in Straßburg beantragen müsste und dann eine Erlaubnis zur Verbringung (vorrübergeghend) nach Frankreich beantragen müsste. Oder wäre dieser Fall durch den Europäischen Feuerwaffenpass gedeckt? Da ich aber weder im Hauptberuf noch im Hobby Jurist bin, entwickelt sich das irgendwie alles immer mehr zu einer großen Stolperfalle, in der niemand die Verantwortung übernehmen will. Das was es so besonders schwer macht ist die Sache, dass die Behörden einem auch nicht weiterhelfen können/wollen und man sich alle selbst ergoogeln muss. daher bin ich auch erstmal wirklich dankbar für den Hinweis auf die BAFA. Letztendlich werde ich wohl nicht drumherum kommen, mal beim Bundesverwaltungsamt um Klärung zu bitten. Die haben nämlich auch einige Hinweise auf ihrer Seite: http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Einzelerlaubnisse/einzelerlaubnisse-node.html Gruß Kai
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Hallo Schwarzwälder, Dein Beitrag bringt jetzt eine weitere Behörde ins Spiel. So langsam bin ich echt am verzweifeln. Das heißt Du hast beim BAFA noch einen Antrag für die Ausfuhr der Waffe stellen müssen und dann in Norwegen die Waffen registriert? Warum weist mich dann meine deutsche Waffenbehörde nicht auf solche wichtigen Fakten hin? Das macht mich auch langsam wahnsinnig. Null Info von dort, immer nur die gleiche Phrase "Nachweis des bedürfnisses". Ich dachte der europäische Feuerwaffenpass würde ausreichen bzw. eine zusätzliche Anmeldung im Ausland oder ist das ein Norwegen Special? Ich bin auch weiter im deutschen Verein aktiv, aber 12 bis 18 Termine ist halt manchmal leichter gesagt als getan wenn man nicht in Dutschland ist. Und dann kommen ja auch noch Standsperrungen wegen defekt, wegen Rundenkampf, Mannschaftstraining oder keine Standaufsicht da dazu. Dann wird es nämlich ganz eng. Aber auch das ist natürlich kein Grund für die Waffenbehörde den man in die Erwägung mit einbeziehen müsste. Ich bin jetzt am Überlegen mir in Frankreich einen Repetierer der Kat. C zuzulegen. Dann geht aber auch gleich der Tanz mit der Gendarmerie weiter, die ja den Schrank erstmal abnemen muss und schon sind wieder Wochen vergangen. Zudem könnte ich den Repetierer auch nicht in Deutschland schießen, da er ja nicht amtliche Beschossen ist. Manchmal könnte man an der Welt verzweifeln. Ich kauf mir glaube ich ne Steinschleuder, in welcher Disziplin geht das nochmal gleich? Gruß Kai
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Moin, zum Thema Club, ich bin ja MItglied in einem französischen Club, aber die haben damit keine Erfahrung, weiterhin von der Präfektur keine Antwort und Leihwaffen bzw. Vereinswaffen gibt es so in Frankreich nicht. Man fängt dort mit ball-trap an und das ist jetzt nicht wirklich meine Disziplin. Die Vereinskollegen meinten, ich solle das lassen und mir in Frankreich neue Waffen kaufen aber ich möchte ja mit meinen trainieren und nicht schon wieder neues Material haben.
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Danke Peter, ich dachte in Giessen wäre diese Behörde. Ich kann das ja mal bei meiner Behörde erwähnen, dass sie doch noch mal grundsätzlich ihre Zuständigkeit prüfen. Ich denke aber dein Kollege hatte sich vielleicht doch in Deutschland abgemeldet. Kai
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Meine Behörde sieht das so, wenn ich nicht schieße habe ich auch kein Bedürfnis und ohne Bedürfnisnachweis erfolgt der Widerruf. Die Begründung des Auslandsaufenthaltes lassen sie nicht gelten, weil ich mir das ja hätte vorher überlegen müssen und weil sie es grundsätzlich nicht als Grund anerkennen wollen. Ich habe es schriftlich bekommen, dass ein Auslandsaufenthalt kein Grund darstellt, schließlich könne man ja auch im Ausland schießen. Und im übrigen sei ich ja auch in Deutschland noch polizeilich gemeldet. Ich bin da echt in einer Zwickmühle. Ich wollte an sich in einen deutschen Verein direkt nach der deutschen Grenze aber dort hat man mir gesagt, dass ich meine Waffen nicht im Vereinsschrank lagern kann. Dies sei nach aktuellem Waffenrecht schlicht nicht mehr möglich.
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Moin, Ich habe hier ein Problem, welches ich versuche von möglichst vielen Seiten gleichzeitig anzugehen. Angefangen hat alles damit, dass ich 2014 aus beruflichen Gründen für 4 Jahre nach Frankreich gezogen bin/musste. Da ich 2018 wieder nach Deutschland zurück komme, habe ich meine Wohnung in Deutschland für diesen Zeitraum untervermietet und bin daher in DE immer noch polizeilich gemeldet. Eine Abmeldung ist wegen Information des Vermieters kein gangbarer Weg für mich, da ich dann meine Wohnung verlieren würde. Die Waffenbehörde meines ehemaligen Wohnsitzes diskutiert mit mir seit 2014 über das Vorliegen eines Bedürfnisses. Man beabsichtigt mir dies zu entziehen, da ich nicht aktiv schieße. Ich verwahre meine Waffen zurzeit im elterlichen Haus, nicht unbedingt in der Nähe zu Frankreich. Mein alter Verein in Deutschland will mir kein Bedürfnis mehr attestieren, da ich ja im Ausland bin. Kann ich auch nachvollziehen. Im bin jetzt einem Schützenverein in Frankreich beigetreten mit der Absicht, hier in Frankreich zu schießen, dies würde die Waffenbehörde für ein Bedürfnis anerkennen. Welche Dokumente erforderlich werden, konnte mir aber noch nicht genannt werden. Auch gibt es hier keine Vereinswaffen mit denen ich ersatzweise schießen könnte. Ich hatte mir zunächst überlegt, mit meinen auf meinem europäischen Feuerwaffenpass eingetragenen Waffen im französischen Schützenverein zu schießen. Doch so einfach ist das nicht, denn ich brauche für jeden Tag eine Einladung vom Verein und ich darf die Waffen in Frankreich nur transportieren aber nicht in meiner Wohnung lagern. Praktisch ist dies also keine Lösung. Ich müsste daher die Waffen in meiner Wohnung in Frankreich lagern. Ich möchte die Waffen aber nicht in Frankreich anmelden, also keine Austragung aus meiner deutschen WBK. Ich befürchte nämlich, dass ich diese nicht wieder eingetragen bekomme. Auch müsste ich hierfür 12 bis 24 Monate warten, dann bin ich auch schon wieder zurück in Deutschland. Gibt es eine Möglichkeit meine in Deutschland registrierten Waffen in meiner Wohnung in Frankreich zu lagern? Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen sammeln können? Die deutsche Waffenbehörde kann mir dazu keine Auskunft geben und von der Präfektur habe ich auch noch nichts gehört. Im Verein gibt man sich auch ratlos. Danke schon mal!!!