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sonnyboy

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Alle Inhalte von sonnyboy

  1. Dagegen haben wir schon vor 11 Jahren etwas gemacht. Unsere SLG schreibt jedes Jahr einen Vergleichswettkampf aus, meistens in der letzten April Woche. Ab 2023 werden wir 2 Wettkämpfe ausschreiben einen im April einen im Oktober. Wenn Du näheres wissen willst, dann bitte PN.
  2. Du solltest das folgende mal durchlesen. https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_efp.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Es geht nicht nur um die 50 Euronen, sondern auch um eine "Einladung"
  3. Ich habe hier eine Datei die zwar schon etwas älter ist. Leider kommt man an die neuen Daten nicht mehr ran. 17_0021237Statistik Bayern.pdf
  4. oder einen BDMP Aufsichts- / Schießleiterstempel (ohne Unterschrift, da personenbezogen vergeben und numerisch zuordenbar)
  5. Woher kommt Deine Aussage? Ich bin seit 18 Jahren Schießleiter im BDMP LV Bayern, mir ist davon nichts bekannt.
  6. @ Faust. Leere mal Dein Postfach, ich haben Dir eine Nachricht gesendet.
  7. Wahrscheinlich an der vom Gesetzgeber (Politiker) geforderten. So wenig wie möglich Waffen, in privater Hand.
  8. Nein, sind sie nicht. Siehe hier: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/Dienstwaffenliste_06_.pdf
  9. Was spricht denn gegen eine PN? Wer ernsthaft Interesse zeigt, den kannst Du eine solche Nachricht zukommen lassen.
  10. Frage: Einzel oder Mannschaft
  11. Nun denn, ich will hier nicht schulmeisterlich werden. Jedoch, wie will ein Vorstand seinen Pflichten nach WaffG §15 Abs.1 Nr.7 a bis c nachkommen?
  12. Aus einem gegebenen Anlaß vor Jahren wurde das so beschlossen. "Persilscheine" sind somit ausgeschlossen. Es gilt immer noch das alte Sprichwort: "Vertrauen ist gut aber Kontrolle ist besser"
  13. Das ist bei uns nicht möglich. Jeder mit "Schlüsselgewalt" der alleine auf dem Stand schießt trägt sich in die Kladde ein. Die beschossenen Scheiben ( Spiegel) werden mit Name, Datum und Disziplin versehen und zur Kontrolle durch den Vorstand aufbewahrt. Eimal pro Monat wird dann vom Vorstand abgezeichnet. Also geht alles in Ordnung.
  14. Kauf Dir so ein Schloss mit Drehknopf, Schrauben, Splint u.s.w. dann kannst Du üben und bei Bedarf das Ding auch für einen Tresor verwenden. Ich habe die an/in 5 Schränken eingebaut und seit zwanzig Jahren keine Probleme. PS: Gibt bei eBxx Kleinanzeigen für wenige Euronen.
  15. Jo, ohne Werbung Lx Gxrd 3330 drei Scheiben und 1947 vier Scheiben. Die Vereins "B" Schränke habe ich auch umgerüstet. Alle die Zugangsberechtigt sind, sind zufrieden. Keine verlorenen Schlüssel mehr!!!
  16. Ich habe 3 "B" Schränke entsorgt, und dafür einen neuen VDS I Schrank angeschafft, das eine Schloss wurde umgebaut und der Schrank neu zertifiziert. "Funtzt" einwandfrei
  17. Es geht eben nix über ein gutes mechanisches Zahlenschloss. In meinen Behältnissen sind die seit mehr als 30 Jahren und funtionieren noch heute ohne "Macken"
  18. Es wird hier nicht von neuem, sondern von einem passenden Schloß geschrieben.
  19. Hi, ich würde den sofort nehmen, anschließend ein LaGard 1947 mechanisches ZK Schloss einbauenlassen, das ganze dann vom "Verschenker" zertifizieren lassen. Über den Abholungsort weiß ich bescheid. Den Transport würde ich selbst organisieren wobei ich aber Hilfe bei der Verladung bräuchte. MFG
  20. Früher hatten die Germanen in der "REGEL" rote Bärte...
  21. Das mit der SSR Waffe war gemeint, dass ich als LWB und Inhaber eines Kl.WS mir zur Not auch so helfen könne. Ich stellte den Antrag damals mit der Begründung: Waffenwart im Verein, eingetragen als Berechtigte Person in den Vereins WBK/n 4 mal pro Monat mit den Vereinswafen einen Transport zum GK Langwaffen- Stand (35 KM außerhalb des eigenen Schützenhauses) Also jedesmal ca. 5-7 GK Langwaffen mit Munition von Bayern nach Sachsen, in unmittelbarer Nähe der Grenze zu CZ. Wi ich ich bei fühle, welche Verantwortung ich dabei trage, ist für den SB überhaupt nicht von Interesse. WS ist nicht drin........
  22. Auf meine Anfrage bezüglich WS bekam ich vor ca. 2 Jahren eine mehr oder weniger gut gemeinte Nachricht meines Sachbearbeiters. Waffengesetz (WaffG) § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen (1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht, 1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und 2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. (2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen. Wer wird als bedürftige gefährdete Person gemäß § 19 WaffG behandelt? Für ein Bedürfnis aufgrund einer besonderen Gefährdung der Person müssen im Einzelfall bereits realisierte gefährliche Umstände glaubhaft gemacht werden, eine reine abstrakte Gefahr reicht nicht aus. So kann nach der Rechtsprechung auch bei Geldtransportern sowie Transportern von anderen vermeintlich begehrenswerten Waren wie Waffen, Munition oder Rauschmittel ein Bedürfnis verneint werden, wenn in den letzten Jahren sich keinerlei Verbrechen im Sinne eines Überfalles oder Ähnliches ereignet haben. Geeignet für den Fall der Verteidigung sind in der Regel nur großkalibrige Waffen, sofern der Angegriffene das 25. Lebensjahr abgeschlossen hat. Grundsätzlich gilt, dass die betreffende Person glaubhaft machten muss, dass sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Körper und Leben gefährdet ist und der Erwerb von Schusswaffe und Munition daher geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Diese Gefährdungslage muss auch außerhalb der eigenen Privaträume bestehen. Durch die Würdigung der einzelnen individuellen Umstände wird ermittelt, ob im Einzelfall nach einem objektiven Maßstab die Person gefährdeter ist als der Durchschnitt. Dies wäre zu bejahen, wenn die Person einem grundsätzlich gefährdeten Personenkreis angehört und in der Person liegende Gefährdungsmomente hinzutreten. Nicht erforderlich ist es jedoch, dass die vermeintlich gefährdete Person bereits angegriffen wurde oder dass ein Angriff besonders wahrscheinlich ist. Liegen die oben aufgezeigten Bedingungen bei einem Antragsteller vor, so ist weiterhin festzustellen, ob eine Waffe im konkreten Fall geeignet und erforderlich ist. So kann im Einzelfall möglicherweise etwa durch die Installierung von Alarmanlagen oder Einstellung entsprechenden Wachpersonals der Gefahr schon ebenbürtig und in zumutbarer Weise begegnet werden. In einem nächsten Schritt wäre dann das mildere Mittel einer Schreckschusswaffe zu prüfen. In der Praxis wird indes eine solche Gefährdungsgenehmigung in der Regel nicht erteilt, stattdessen wird auf die oben genannten Alternativmaßnahmen verwiesen. Dies ist jedoch bedenklich und zuweilen wenig effektiv, wenn etwa der außerhalb der Ortschaft lebende Bauer zur Einbruchsbekämpfung auf Alarmanlagen verwiesen wird, wenn keine Polizeiwache in der Nähe ist, sodass im Notfall ohnehin nicht mit einem rechtzeitigen Eintreffen der Polizei zu rechnen wäre. Versagt werden Waffen auch Antragstellern, die permanent potentiellen Überraschungsangriffen ausgesetzt sind, zum Beispiel Taxifahrer. Der Gedanke dahinter ist, dass im Falle eines Überfalls der Täter derart gezielt, unerwartet und schnell agieren wird, dass eine Verteidigung mit der Waffe durch den Taxifahrer nicht mehr möglich sein wird. Ferner kann die Verteidigungsfähigkeit des Antragstellers auch alters- oder anlagenbedingt reduziert sein, sodass schon aus diesem Grunde die Geeignetheit bzgl. der Waffenverteidigung verneint wird. Auch eine Sportschützenerlaubnis schließt eine derartige Feststellung nicht aus, da Sportschützen keinen Lehrgang im Verteidigungsschießen absolvieren. Insbesondere Personen, die wegen ihrer exponierten Stellung im öffentlichen Leben mit Angriffen zu rechnen haben, kann ein Bedürfnis zugesprochen werden, wenn in der Einzelfallbetrachtung eine Erforderlichkeit festgestellt werden kann. Dies geschieht oft anhand von entsprechenden Gefährdungsanalysen der örtlichen Polizeidienststelle. In aller Regel ist das Bedürfnis jedoch auf eine Waffe zu begrenzen, wenn bereits eine Schusswaffe im Besitz der gefährdeten Person ist, werden weitere Waffen nicht gestattet. Das Bedürfnis kann auch auf bestimmte Tätigkeiten oder Örtlichkeiten beschränkt werden. Gefährdeten Personen wird die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe durch die „grüne“ Waffenbesitzkarte, zum Führen einer Schusswaffe durch den Waffenschein erteilt. Möchten gefährdete Personen ihre Waffe außerhalb Deutschlands etwa im Rahmen einer Tätigkeit als Geschäftsmann, Ingenieur oder Entwicklungshelfer bei sich führen, so ist eine Stellungnahme der im Ausland ansässigen deutschen Auslandsvertretung oder der in Deutschland befindlichen Vertretung des in Rede stehenden Auslands einzuholen. Im Einzelfall können auch andere Beweismittel zur Glaubhaftmachung der Gefährdungslage im Ausland beigebracht werden. Fazit: Ich bin keine Person die den geforderten Kriterien entspricht un brauche deshalb keinen WS. Schönen Sonntag noch.....
  23. Tu Dir keinen Zwang an... Mach doch einfach
  24. Hallo Freunde, ich hatte heute einen Traum: Es ist ein herrlicher sonniger Tag Ende Mai 2026. Insekten schwirren über die mit Wildblumen gesprenkelte saftig grüne Wiese, lachende Kinder toben herum. Es ist angenehm warm, 25 C*. Nicht so wie im letzten Jahr, da waren es gut 10 C* mehr, das Wetter haben wir leider immer noch nicht im Griff. Es ist Spätnachmittags, die Sonne beginnt schon langsam unterzugehen und die Eltern rufen ihre Kinder zusammen. Zeit aufzubrechen, zurück in die Stadt, der Weg ist weit. Nach Sonnenuntergang sollte man nicht mehr draußen in der Natur unterwegs sein, die Wolfspopulation hat sich in den letzten beiden Jahren vervielfacht und nach dem schrecklichen Vorfall mit dem Waldkindergarten vor zwei Wochen ist man etwas vorsichtiger geworden. Man macht sich auf den Weg. Fahrräder, Lastenräder und Handwagen, in die man die Kleinen stopft, sind die gängigen Transportmittel. Es ist schon fast dunkel, als man endlich die Stadt erreicht. Das grelle Glitzern der Großstadt aus der Vergangenheit ist fast verschwunden. Strom ist zu teuer geworden als das man ihn für Beleuchtung verschwendet, aber gleich wird der Muezzin die Gläubigen zum Gebet rufen. Generell ist 2026 die Stromversorgung eins der größten Probleme. Die Grünen haben bei der letzten Bundestagswahl die absolute Mehrheit errungen und danach den sofortigen Ausstieg aus der Kohleproduktion angeordnet. Seit Strom nur noch aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, gibt es starke Schwankungen im Stromnetz. Bis diese Probleme behoben sind, gibt es für die Bevölkerung zwischen 22:00 und 05:00 Uhr keine Versorgung mehr. Jetzt aber schnell nach Hause, auch in der Stadt ist es nach Sonnenuntergang zu gefährlich, marodierende Banden ziehen durch die Straßen, ausgebrannte Autowracks zeugen davon. Macht nichts, Autos mit Benzinmotor werden sowieso nicht mehr gefahren. Zum einen ist Benzin so teuer geworden, Tankstellen mussten schließen und Treibstoff wird nur noch staatlich reguliert ausgegeben und zum anderen möchte heutzutage niemand „geächtet“ werden. Selbst die Polizei fährt nur noch „elektrisch“. Leider sind die Fahrzeuge meist zum Aufladen am Netz und das schwankende Stromnetz sorgt für weitere Verzögerung. Darum ruft man die bei einer Bedrohung meist nicht, sondern bleibt Nachts in seiner Wohnung. Zu Hause angekommen wird unter dem Schein einer Kerze - die ist zwar wegen Feinstaub verboten, aber die Solarlampe ist kaputt - die Ausbeute des heutigen Tages auf dem Tisch ausgebreitet: ein paar Kartoffeln, ein paar Möhren und ein paar Wildkräuter, die man auf der Wiese am Waldrand gepflückt hat. Nicht viel, was man beim Bauern schnorren konnte. Die Kinder hätten gerne noch etwas Milch gehabt, aber da man das V für Veganer als viertes Geschlecht im Pass und bei der Steuererklärung angeben hat (sonst wäre die Steuerlast noch höher), geht das leider nicht mehr. Seit vor zwei Jahren der Vater seinen gut bezahlten Job als Diplomingenieur bei einem ehemals großen deutschen Automobilkonzern verloren hat, muss die Mutter die Familie ernähren. Sie konnte ihren Halbtagsjob am Flughafen behalten, trotzdem das Fliegen innerhalb Europas und aus Europa heraus für Durchschnitts-Europäer unerschwinglich ist. Die Branche lebt eigentlich nur noch von den asiatischen Öko-Touristen aus China und Indien, die sich in Deutschland den erfolgreichen Umbau von einem Industrie- zu einem Agrarland anschauen möchten. Während die Mutter das Abendessen vorbereitet, zündet der Vater zwei weitere Kerzen an, aber nicht ohne vorher die Rolläden komplett zu schließen. Seit Einführung der Ökopolizei im vergangenen Jahr und die Aufforderung an die Bevölkerung, Verstöße direkt zu melden, ist dies zu gefährlich. Das Dynamo-Radio wird gekurbelt, um die Nachrichten zu hören. Bundeskanzlerin Baerbock, Umweltminister Habeck und Wirtschaftminister Hofreiter müssen eingestehen, dass die Klimaziele für 2030 leider doch nicht erreicht werden, „man sei aber auf dem richtigen Weg“! Schönes Pfingstfest wünsch ich allen.
  25. Hallo mein lieber Freund, Du solltest mit Deinen Äußerungen etwas vorsichtiger sein: Das Wort "Weichei" wurde verwendet um eine/mehrere Personen in ihrem Ehrgefühl zu verletzen, daher ist es eine Beleidigung. Ich lasse mich nicht gerne beleidigen!!!!! Siehe auch hier: Strafgesetzbuch (StGB) § 185 Beleidigung Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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