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Hallo, wo kann man diese Rede einsehen? Mich würde interessieren was er denn so gesagt hat. Danke für den Link wenn vorhanden.
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Ich habe immer "allimentierter Staatsbürger a.D." angegeben
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Gibt es schon irgendwo eine Stellungnahme vom FWR?
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Link markieren und dann Link in neuer Seite öfnen. Oder Link markieren, kopieren, im Brwoser einfügen und dann aufrufen.
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Hier die Stellungnahme vom BDMP https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/termine/2019/februar/Stellungnahme_Refentw_BDMP.pdf
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Und auf die Stellungnahmen der anderen Dachverbände BDMP e.V. VdRBW (RAG) usw.
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Ja so ist das im Leben. Meine 4. "Grüne" WBK ausgestellt am 09.05.2018 mit 2 Voreinträgen plus Mun. Erwerb hat mich 196,00€ gekostet. Bei der 5. "Grünen" WBK wurde ich gefragt ob ich noch freie Einträge hätte (Wechselsystem für eine Glock 17 Gen.4) sagte ich Ja. Es wurde eine neue 6. "Grüne" WBK ausgestellt, welche nur 56,00€ gekostet hat. Da soll mir mal einer erklären wie in Bayern die WaffKostV umgesetzt wird. Egal, ich habe in der 5. noch 4 Einträge frei, und in der 6. noch 7 Einträge frei. Für den nächsten Waffenerwerb (ca. Oktober werde ich dann die 5. Sportschützen WBK ausgestellt bekommen)
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Von billiger kann keine Rede sein. In meiner zuständigen Behörde (Stadt in Nord- Ost Oberfranken) Eintrag in die WBK 15,00€ Austrag 10,00€, jeweils ohne Mun. Erwerb. Stand: 07.01.2019 (Eintrag einer halbautomatischen Kurzwaffe Katerogie B) Im Jahre des Herrn 2003 kostete das 7,50€ pro Eintrag oder Austrag aus der WBK.
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Da hast du wohl Recht. Langsam kommt mir immer mehr der Gedanke an: SI VIS PACEM PARA BELLUM
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Ganz einfach. Wenn wir alle keine Waffen mehr haben oder in der Grube liegen
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Mal davon abgesehen, dass bei Magazinen melden "frei" macht. Das hier kann auch noch teuer werden, je nach Anzahl der Teile. Das ist so. Die WaffKosV sieht für jedes einzutragende Teil 12,78€ vor.
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Hallo, ich suche den LINK in der eine Aufstellung über die Waffenbehörden in Deutschland mit den Städten, Landratsämtern und Polizeibehörden aufgeschlüsselt dargestellt wird wieviele WBK Inhaber und Waffen es gibt. Kann mir jemand helfen? Danke
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Siehe WaffKostV Abschnitt II. Feste Gebühren lfd Nr 11
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Hallo Tyr13 ich lese das etwas anders und kann mich natürlich irren. Es geht um folgendes: Magazine und Schusswaffen mit hoher Ladekapazität Eines der zentralen Anliegen der Richtlinie (EU) 2017/853 ist die Beschränkung der Magazinkapazität für Schusswaffen für Zentralfeuermunition. Die Richtlinie gibt vor, dass Schusswaffen mit fest verbauten Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen (Langwaffen) bzw. mehr als 20 Patronen (Kurzwaffen) zu verbotenen Gegenständen erklärt werden müssen. Ferner verlangt die Richtlinie, dass Personen, die Wechselmagazine mit hoher Kapazität besitzen, keine waffenrechtliche Genehmigung zum Besitz der zu diesen Magazinen passenden Schusswaffen besitzen dürfen. Diese Vorgaben werden in deutsches Recht umgesetzt, indem die genannten Waffen mit eingebauten großen Magazinen sowie die betroffenen Wechselmagazine mit hoher Kapazität zu verbotenen Gegenständen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 zum WaffG erklärt werden. Um unzumutbare Härten für die Besitzer solcher Waffen bzw. Magazine zu vermeiden, wird allerdings eine weitgehende Besitzstandsregelung geschaffen, wobei an den in der Richtlinie vorgegebenen Stichtag (13. Juni 2017) angeknüpft wird: Schusswaffen mit fest verbauten Magazinen mit hoher Kapazität, die vor diesem Stichtag legal besessen wurden, dürfen weiterhin behalten werden. Auch die vor dem Stichtag besessenen großen Magazine müssen nicht abgegeben werden, sofern der Besitzstand ordnungsgemäß bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt wird. Hier wird nicht zwischen HA und Rep. Waffen unterschieden. Nun denn, die Waffe habe ich letzte Woche in die WBK eintragen lassen.
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Hab ich auch nicht vor. Aber es heißt hier ja, die kleinste Patrone im entsprechenden Kaliber. Schau mer mal wie es nach dem 08.02.2019 weitergeht wenn die angeschriebenen "Dachverbände" ihre Stellungnahmen abgegeben haben.
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Aber es geht um die Röhrenmagazine bei verschiedenen UHR/LAR in .357Mag. Bei meiner Marlin 1894C gehen 10 Patronen .357Mag, oder 11Patronen .38Spez. oder 13 Patonen .38 Wadcutter rein. Und das macht mir zur Zeit Kopschmerzen.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
sonnyboy antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Bisher wurde nichts darüber auf den Pages der bekanntesten Dachverbände veröffentlicht und bekannt gemacht. Ich frage mich: Warum nicht. -
Was mir bisher ufgefallen ist, ist das bei keinem "Dachverband" wie DSB, BSSB, DSU, BDMP und auch nicht beim FWR in irgend einer Form eine Info zu lesen ist. Der Entwurf isz ja oimmerhin schon ein paar Tage im WWW.
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Stellt Euch mal folgendes vor: Ich gebe alle meine 30M1 Magazine (61 Stück) mit mehr als 10 Patronen Faßungsvermögen (Zitat Referenten Entwurf)gem: „§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften“. Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, so wird das Verbot ihm gegen-über in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz bis zum [Datum einsetzen: Inkrafttreten der Novelle + 1 Jahr] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt. Hat jemand nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem [Datum Inkrafttreten Gesetz] ein bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbo-tenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse be-sessen, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum [Einsetzen: Datum Inkrafttreten des Gesetzes + 1 Jahr] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen An-trag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entspre-chend Anwendung. Bei der Behörde ab. Und zwar wie folgt: Jedes Magazin wird in einen Betonklotz (20x20x30cm oder größer) eingegossen (so weit dass es immer noch in die Waffe eingeführt werden kann und die Funktion gewährleistet ist) und ich fahre jeden Tag zur Behörde, zur Polizeidienststelle, oder einem Berechtigten und gebe an, dass ich diese Magazine nach oben genaten § nicht mehr benötige und mich laut Gesetz dazu verpflichtigt fühle es abzugeben. Wie groß wären die Augen der entgegennehmenden Personen? Es steht ja nicht geschrieben, (wenn es denn soweit käme), in welchem Zustand die Magazine sein müssen. Sorry, "Grün" kann ich nicht schreiben.
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Steht wo? WaffG? AWaffV?
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Munitions Erwerb mittels preiswerter Einsteckläufe
sonnyboy antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Dann beantrage einen Minitionserwerbsschein mit der Begründung: "Ich schieße mit mit Vereinswaffen wobei der Verein nicht immer die entsprechende Munition aus (Kostengründen? oder wie auch immer) vorhalten kann oder will." Ich habe einen MES für Muniton, für die ich im persönlichen Besitz keine Waffe habe, von der Behörde genehmigt bekommen. Die da sind: Kal. .40S&W, .44RemMag, .45Auto, .45Colt, .454Casull, .50AE, .223Rem. Der Stand ist für diese Kaliber zugelassen, die Vereinswaffen sind vorhanden. Die Mun.-Preise vom Verein doppelt so teuer wie auf dem freien Markt. Die 40.00€ kann man investieren. -
Wohin mit dem Schlüssel vom Waffenschrank....
sonnyboy antwortete auf Maxe1981's Thema in Waffenrecht
Wenn es ein normaler WS ist,er also ein Riegelwerk hat,dann ist ein auswechseln der Schlosses kein Problem. Diese MZKs gibt es im einschlägigen Fachhandel für ca. 100 Euronen (LaGard 3330 mit Spindel 120mmLänge) Der Umbau erfordert aber etwas an Geschick -
Das geht in dem Verband in dem ich Mitglied bin sogar soweit, dass auch alle erworbenen Waffen die man über das "Grüne Abitur" erworben hat aufgelistet sein MÜSSEN.
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Hallo, wörtlich steht hier: ist berechtigt, Munition folgender Art zu erwerben und zu besitzen. Gültig bis 20.02.2020 Erlaubnis zum Besitz: unbefristet.
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- munitionserwerbschein
- auflagen
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Hallo Forenmitglieder, einen MES kann man auch für Munition beantragen, für Waffen die man nicht in seinen eigenen WBKs stehen hat. Mein MES hat folgenden Eintrag: Munitionserwerbsschein Nr. I/2014 Name gebeoren am in ist berechtigt, Munition folgender Art zu erwerben: und zu besitzen: Kal, .40S&W, .44 RemMag, .45 Auto, .45Colt, .454Casull, .50AE, .223Rem Gültig bis: Erlaubnis zum Besitz unbefristet.
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