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Alle Inhalte von sonnyboy
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Es gibt einen Händler in der Oberpfalz, der verkauft neue 10er Mags.
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Ich bin LWB und 60+ und habe diese Partei noch nie gewählt!!!!!!! Das werde ich auch nie tun!!!!!!!
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Hilf mir auf die Sprünge, wo muss ich nachlesen?
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
sonnyboy antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Und schon sind wir dabei. Der Slogan der Obrigkeit lautet: So weninge Waffen wie möglich in der Bevölkerung!!! Wenn das Urteil sich durchsetzt, haben sie bald erreicht was sie wollen.- 222 Antworten
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Genau. Die die Du zahlst und auch ich - und viele Millionen andere Deutschen Bundesbürger. Und dann wird dass von diesen Haubentauchern für vollkommen sinnlose Ausgaben verwendet. Wenn ich genug Geld hätte, würde ich alle (in verantwortlicher Regierungsüosition) wegen "Meineid" verklagen.
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Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
sonnyboy antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Erledigt und an alle meine Vereinsmitglieder weitergeleitet. -
Könntest Du freundlicherweise diese Infomail zur Verfügung stellen. Bin leider kein BDS Mitglied.
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Er schießt in der offenen Klasse mit seiner Waffe, wenn er sie vor dem 01.03.2005 erworben hat und wenn dafür Wettkämpfe ausgeschrieben werden. Wenn keine Wettbewerbe stattfinden, kann er immer noch diese Disziplin trainieren.
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Sorry, die Brille nicht geputzt.
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Nein gibt es nicht. Ohne Mitglietschaft in einer SLG hast Du keine Möglichkeit ein Bedürfnis für eine KW zu bekommen. Der SLG Leiter muss Deinen Bedürfnisantrag bescheinigen. Du musst mindestens 2 Monate Mitglied im BDMP (in einer SLG) sein und dann mindestens 2 Trainingstermine mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen, nach der Sportordnung des BDMP geschossen haben. Die Schießnachweise der anderen Vereine, in denen Du geschossen hast ( 12 oder 18 mal innerhalb eines Jahres) können anerkannt werden. Da Du aber schon ausreichend mit KW versorgt bist (relativ gesehen) wirst Du schon glaubhaft machen müssen, dass eine weitere Kurzwaffe notwendig ist für eine Disziplin beim BDMP. Nachtrag: sieh hier:https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/termine/2019/Register_5.pdf
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Nun denn, die Mitgliedschaft im BDMP sollte kein Problem sein. Führunszeugnis nicht älter als 6 Monate. Als Einzelmitglied keine Bedürfnisse für grüne WBK nur gelbe WBK. Aufnahmegebühr 75.00€, Jahresbeitrag 75.00€. Dann solltest Du folgendes mal lesen: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/termine/2019/januar/Dienstwaffenliste.01-2019__1_.pdf Selbstverständlich ist auch folgendes zu beachten: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/Register_8.pdf Hier ein Link zur Sportordnung: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/Sportordnung_BDMP.pdf Ich hoffe es hilft Die bei Deiner Endscheidung.r
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Damit kann ich nicht dienen. Villeicht hilft die Das Schreiben das ich heute per mail erhalten habe bei Deiner Argumentation weiter. Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März dieses Jahres. In meiner Funktion als Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU im Bundestag antworte ich Ihnen gerne auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der CSU im Bundestag, die Sie ebenfalls angeschrieben haben. Lassen Sie mich vorausschicken, dass die CSU im Bundestag seit jeher den Standpunkt vertritt, dass ungerechtfertigte Belastungen von Besitzern legaler Waffen, die sich oftmals zu Unrecht einem Generalverdacht ausgesetzt sehen, nicht hinnehmbar sind. Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten als auch zur Tradition unseres Landes und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Bei jeder neuen Regelung im Waffenrecht prüft die CSU im Bundestag deshalb genau und kritisch, ob sie zu einem substantiellen Sicherheitsgewinn führt oder – gerade mit Blick auf die unbescholtenen Jäger, Schützen und Sammler – nur einen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erreichten Sicherheitsertrag steht. Maßgeblich ist für uns dabei zudem die Überzeugung, dass aufgrund unserer bereits bestehenden hohen nationalen Standards die eigentliche Gefahr nicht von Schusswaffen im legalen Besitz und schon gar nicht von unseren Schützen und Jägern ausgeht, sondern vom illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz, gerade auch in Zeiten des zunehmenden illegalen Handels über das Internet. Aktuell steht nun die Überarbeitung des nationalen Waffenrechts an, um die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie umzusetzen. Die Änderungen dienen hauptsächlich drei Zielen: Der Zugang zu illegalen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, das heißt von der Herstellung oder dem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder der Verbringung aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können. Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll. Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern konnten wir erreichen, dass etliche der ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder zumindest wesentlich geändert wurden. So sollen die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiterverfolgt werden. Darüber hinaus können Museen und Sammler auch in Zukunft Waffen der Kategorien B und C problemlos sammeln und ausstellen. Gewisse Regelungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie müssen jedoch als geltendes europäisches Recht umgesetzt werden. Dazu gehören die strengeren Regelungen zu Salutwaffen, wie sie bei dem Anschlag auf die Redaktion der Zeitschrift Charlie Hebdo verwendet wurden, die Regelungen zu großen Magazinen, die bei den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris Verwendung fanden sowie zur elektronischen Registrierung von Waffen in nationalen Registern; letzteres ist in Deutschland zum allergrößten Teil bereits mit dem Nationalen Waffenregister erfüllt. Im Übrigen kann ich Ihnen mitteilen, dass der Gesetzentwurf noch einmal – unter Berücksichtigung der insbesondere von den Verbänden im Rahmen ihrer Anhörung mitgeteilten Kritikpunkte – überarbeitet werden wird und kann Ihnen versichern, dass wir keine überzogene Umsetzung der Richtlinie tolerieren werden. Ich hoffe, dass ich mit meinen obigen Ausführungen zur Erläuterung des Hintergrunds beitragen konnte. Abschließend darf ich Ihnen nochmals versichern, dass sich die CSU im Bundestag für einen maßvollen Umgang mit den Besitzern legaler Waffen in unserem Land einsetzen und sich auch in diesem Sinne in die noch anstehenden Beratungen einbringen wird. Über Ihre Unterstützung unserer Politik würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Müller MdB Stefan Müller MdB Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU im Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon: 030-227 70212 Internet: www.csu-landesgruppe.de Hinweise zum Datenschutz: Die im Rahmen Ihrer Anfrage gemachten Angaben, insbesondere die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten, werden zum Zweck der Bearbeitung und Weiterverfolgung Ihres Anliegens und für den Fall von Anschlussfragen bei uns verarbeitet und gespeichert. Falls dies zur Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlich ist, wird Ihr Anliegen gegebenenfalls an fachlich zuständige Abgeordnete innerhalb der CSU-Landesgruppe oder an Mitarbeiter der CSU-Landesgruppe weitergeleitet. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 lit. a und e DSGVO. Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und der Löschung keine vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihre Betroffenenrechte finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.csu-landesgruppe.de/datenschutz
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Da hast Du Recht. Da hast Du nicht Recht. Ich, im Herbst des Lebens angekommen werde weiterhin um mein Recht kämpfen. Ich hoffe, dass es viele genauso sehen und die "Obrigkeit" entsprechend mit Anfragen, Änderungsvorschlägen usw. täglich per Mail oder schriftlich konfrontieren. Meine Tätigkeit besteht dahingehend, dass ich immer als Sportschütze und Sprecher von Sportschützen argumentiere und deren Meining vertrete. Alles mit dem Hinweis, dass die anstehende Europawahl von der Argumentatiopn der Behörde für ein "Pro" für Sportschüzen abhänig sein wird. Wir, in meinem Stadt - Landkreis, sind zwar nur wenige ( 493 LWB Stadt und 1400 LWB im Landkreis) geben aber Kund und zu Wissen, dass auch bei der nächsten Komunal Wahl mit unseren Stimmen zu rechnen sein wird.
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Du hast Recht. Diese "Messe" ist bereits gelesen. Mittlerweile habe ich ein Schreiben / Bayerisches Staatsminesterium des Innern, für Sport und Integration/ vom 28.03.2019 erhalten. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass alles so umgesetzt wird wie im Referentenentwurf vorgesehen. Ich werde mich nicht mehr erdreisten, solche Schreiben oder Mails hier zu veröffentlichen.
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Du hast Recht. Die anderen Antworten (36 an der Zahl) teilweise beleidigent mir gegenüber, werde ich auch nicht veröffentlichen. Ich habe daher beschlossen genauso wie Du zu handeln. Nicht, dass ich mich als "Einzelkämpfer" betrachte, ich kämpfe um mein Recht als LWB.
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Nachtrag: Dieser Zahlen- und Buchstaben WIRR-WAR ist vermutlich das Synonym füe der Bundesalder in der original Mail an mich
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Hallo Forum, hier wieder eine Antwort eines MdB, auf weitere Antworten bin ich gespannt vor allem ob ich eine vom BMI "HORST" bekomme. Ich wüsste gerne, ob andere Forumsmitglieder auch anfragen geschrieben haben und darauf eine Antwort erhalten haben. Sehr geehrter Herr XXXXXXX, vielen Dank für Ihre Mail vom 14.03.2019 zur Umsetzung der neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht. Auch ich bin Mitglied der Zimmerstutzen-Schützengesellschaft in Nürnberg-Katzwang e.V. (ZZSG Nürnberg e.V.) und werde mich selbstverständlich für alle Sportkameraden immer mit Nachdruck einsetzen. Gerade Sportschützen und Jäger gehen eben mit aller Sorgfalt mit ihrem anvertrauten Sportgerät und Arbeitsgerät um, dieses gilt es bei allen Diskussionen immer zu berücksichtigen. Deshalb ist Ihr Einwand absolut richtig und notwendig und muss auch immer wieder betont werden. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich noch ganz am Anfang. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung werden die vorgebrachten Kritikpunkte beraten und abgewogen. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht nicht zu darüber hinausgehenden Verschärfungen führen sollte. Das ist im Waffenrecht so, das ist aber auch im Steuerrecht und anderen Rechtsgebieten so. Gegen eine Kriminalisierung von Sportschützen habe ich mich immer eingesetzt und werde das auch weiterhin mit allem Nachdruck tun. Ich werde daher das anstehende Gesetzgebungsverfahren verfolgen und mich bei meinen fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen, dass den Sportschützen in unserem Land nicht unverhältnismäßige Einschränkungen drohen. Gerne stehe ich für weitere Rückfragen zur Verfügung. Herzliche Grüße Sebastian Brehm, MdB Dipl.-Kfm., Steuerberater Sebastian Brehm, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: +49 (0)30 227-74074 Fax: +49 (0)30 227-70072 sebastian.brehm@bundestag.de www.sebastianbrehm.de
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Und genau das ist meine Absicht, bin bereits dabei den entsprechenden Text zu formulieren.
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Genau so ist das. Man sieht es an einer Antwort wie folgt: Sehr geehrter Herr XXXXXXXX, für Ihr Schreiben vom 14. März 2019, in dem Sie die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht kritisieren, danke ich Ihnen. Ich möchte Ihnen versichern, dass ich als Bundestagsabgeordnete meiner Heimat, einem Wahlkreis im ländlichen Raum, die besondere Bedeutung von Sportschützen und Jägern für das Ehrenamt und die Vereinskultur sehr hoch schätze. Deshalb kann ich Ihre Verunsicherung und Empörung im Hinblick auf die Umsetzung der von der EU verschärften Feuerschutzrichtlinie 91/477/EWG gut nachvollziehen. Wegen einer konkreten Antwort habe ich mich an die zuständige Arbeitsgruppe „Innen und Heimat“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewandt. Ich habe folgende Antwort erhalten, die ich Ihnen gern weitergeben möchte: Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung die mit der EU-Änderungsrichtlinie (EU) 2017/853 verbundene Harmonisierung des Feuerwaffenrechts innerhalb der EU. Die Bundesregierung ist allerdings auch verpflichtet, Richtlinien der EU in nationales Recht umzusetzen. Eine Verschärfung der ursprünglichen Richtlinie (91/477/EWG vom 18. Juni 1991 hatte sich infolge der verheerenden terroristischen Anschläge in Berlin, Paris und London als absolut notwendig erwiesen. Die Bundesregierung verspricht sich durch die neuen Regelungen eine positive Wirkung für unsere innere Sicherheit durch die Schließung von Schutzlücken, die durch uneinheitliche Standards z.B. bei der Rückverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen im europäischen Binnenmarkt entstanden ist. Dies ist eine Folge des Wegfalls der Grenzkontrollen. Ziel ist die konsequente Verfolgung illegalen Waffenbesitzes. Derzeit bereitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor. Es muss geprüft werden, inwieweit das deutsche Waffengesetz und weitere Gesetze geändert werden müssen. Dabei ist der Bundesregierung sehr daran gelegen, die Interessen von Sport-schützen und Jägern zu wahren. Minister Seehofer hat in der Öffentlichen Anhörung am 8.2.2019 versprochen, die bürokratischen und technischen Bedingungen so gering wie möglich zu halten, damit zusätzliche Belastungen für Besitzer legaler Waffen vermieden werden. Ich sichere Ihnen zu, das Gesetzgebungsverfahren intensiv zu begleiten. Ich bin gern bereit, Ihre weiteren Änderungswünsche sowohl an den Minister als auch an die Arbeitsgruppe weiter-zuleiten. Mit freundlichen Grüßen Marlene Mortler __________________________________ Marlene Mortler MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin T. 030 - 22772337 F. 030 - 22776637 E-Mail: marlene.mortler@bundestag.de
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Richtig. Vorallem werden sie heulen, wenn die Waffen an die Partei die "Grünen" vererbt werden mit der Auflage, sie einem gemeinnützigen Schützen Verein weiter zu geben.
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Zur Sache, ich habe das Problem wie folgt gelöst: 1. Person meines Vertrauens hat die Kombination (EINS) des Tresores 2. Person meines Vertauens hat die Kombination (ZWEI) des Tresores Beide Personen können nur dann den Trsor öffnen, wenn eine Sterbeurkunde vorliegt und beide beim öffnen des Tresores anwesend sind. Jeder muss unabhängig vom anderen die richtige Kombination eingeben. Wenn beide richtig eingegeben haben kann der Tresor geöffnet werden. Im inneren liegt mein Testament.
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Ich bin auch nicht davon überzeugt. Es ist aber immer noch besser eine Waffe mit 6 veschiedenen Patronen als 6 verschiedene Waffen rumzuschleppen.
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Ich werde ja regelmäßig durch die Behörde kontrolliert. Bei der letzten "KFZ" Kontolle wurde ich direkt mit folgendem begrüßt. "Guten Tag Herr XXXXXXXX, allgemeine KFZ Kontrolle, bitte der Führerschein, KFZ- Schein und Ihren Personalausweis" "Führen Sie Waffen mit sich?" Perplex auf diese Frage wollte ich wissen, woher diese Erkentniss kommt. "Wir haben eine Halterabfrage gemacht, und der Kollege auf der Wache hat uns per Funk mitgeteilt, das Sie Waffenrechtliche Erlaubnisse haben" Nein war meine Antwort. Nach der allgemeinen Kontolle wünschten sie mir noch einen schönen Tag und fuhren wieder weg. Soweit zum NRW und den "Kontrolletis"
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Nein, danke für das Angebot. Wenns nicht so viel wert ist, gelesen zu werden, dann muss es auch nicht sein. Danke für die Antwort. War nicht böse gemeint.
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Danke für diese Info. Das hätte mir der Metzger in Nürnberg auf der Fleischbank auch gesagt. Ich habe gesucht, aber wahrscheinlich nicht die richtigen "Begriffe" eingegeben. Also, bitte ich hiermit höflich um einen Hinweis!