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sonnyboy

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Alle Inhalte von sonnyboy

  1. Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.01.2021 https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche Anfragen/18_0014369.pdf Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 22.02.2021
  2. Das ist nicht richtig! Ich habe den letzten B- Schrank 2002 gekauft. Der hatte damals schon ein mechanisches Zahlenschloss LaGard 3330.
  3. Schau mal auf die Home Page und Du wirst sehen, dass Du NICHTS siehst... leider.
  4. Hast Du auch 100 LW und 200 KW?
  5. @steven genauso ist das. Und wenn Du während der Kontrolle ein menschliches Bedürfnis habe solltest, (kann ja sein, dass man in die Befreiungshalle muss) dann bitte die Kontrollpersonen Dein (Haus) für ein paar Minuten zu verlassen! Danach kann das Prozedere weitergehen..... bis Du eben wieder einmal musst.....
  6. Ich habe zwei, einen in Deutschland und einen in Eaton / Ohio US of A
  7. Vor der Wahl wird gebuhlt. Nach der Wahl (amtliches Wahlergebnis). "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern"
  8. Ja, wenn sie in der Jungjägerausbildung gewesen wäre.
  9. Natürlich darf der Kontrolleur auch die Waffen kontrollieren. Nur durch die Nachschau vor Ort kann sichergestellt werden, dass Waffen, Dokumente und Person zusammenpassen. Andernfalls würde die Kontrolle keinerlei Sinn machen. Dies stellt der Kommentar zum Waffenrecht wie folgt dar: Die Überprüfung durch die Polizei oder andere zur Personenkontrolle Befugte umfasst die Echtheit der Dokumente sowie den Abgleich der Waffen mit den Eintragungen in den vorgelegten Dokumenten, z.B. die Überprüfung der Waffennummern. Das bedeutet, dass die zur Kontrolle Befugten die mitgeführten Sachen in Augenschein nehmen und dazu diese auch öffnen lassen darf, was in der Vergangenheit nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Waffenbesitzern und Polizisten geführt hat. Es ist zu berücksichtigen, dass Du die Behältnisse (Taschen/Koffer u.s.w.) nicht selbst öffnest. Lass das von den Beamten machen. Nimm Abstand zum KFZ und weise die Beamten darauf hin, sie sollen nach Möglichkeit Handschuhe tragen. (Mich hat bei einer Kontrolle ein POK einmal gefragt warum er Handschuhe tragen soll) Antwort: Na, wenn die Waffe gestohlen wird und damit eine Straftat verübt wird oder wurde, sind Ihre Fingerabdrücke darauf) Kontrolle beendet,.......... und tschüß...
  10. @busse In meinem Stadt / Landkreis geht das nur mit einer Überlassungsanzeige und anschließender Erwerbsanzeige. Du gehst zum Büxer Deines Vertrauens, (Verkaufst die Waffe /überlässt sie) dann erwirbst Du die Waffe vom Büxer auf Deine Sportschützen WBK. Meldung an die Behörde innerhalb von 14 Tagen. Also Überlassung / Erwerb.
  11. Das neue BKA Bundeslagebild würde veröffentlicht. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2022.html?nn=28062 Viel Spass beim lesen.
  12. Schaut einem "Faustmesser" gleich. Also für "normalos" verboten.
  13. Nicht ganz richtig denn: Die Beschlagnahme von Beweismitteln nach § 94 StPO ist grundsätzlich einem Richter vorbehalten (Richtervorbehalt). Bei Beschlagnahme ohne richterliche Anordnung muss diese binnen 3 Tagen richterlich bestätigt werden, § 98 Abs. 2 StPO.
  14. Dann dürfte man auf Urlaubsfahrt nicht einmal das "Rasiermesser" im Kulturbeutel dabeihaben. Dieser Stuss ist vollkommen hahnebüchen. Man sollte dem Verfasser gegenüber nachsichtig sein Er weiß nicht was er damit für einen Schmarrn verzapft hat.
  15. Na ich denke das zählt zu den Werkzeugen. Man stelle sich vor, ich fahre mit meiner Sense im Bus oder Zug zum Rasen mähen. Die Schnappatmung der "Kontrolettis" möchte ich mal sehen. Vermutlich innerhalb kürzester Zeit, die heilige "ACHT" um die Handgelenke!
  16. Na ja, dann werde ich eben die oberen zwei Messerchen nicht mehr mitführen. wobei, alle sind "Rasiermesserscharf" geschliffen.
  17. Wie es bei der BuPo ist weiß ich nicht. Es ist aber bekannt, daß die SFP9 bei der Po in Bayern einen eingebauten mechanischen/elektronischen Zähler eingebaut hat. Der zählt nicht die Menge der abgegebenen Schüsse, sondern die "Repetiervorgänge" der Waffe. Somit das täglich "laden und entladen der Waffe" und natürlich (die Anzahl der mehrfachen Repetiervorgänge beim schießen"
  18. Da hast Du recht. Es geht einzig und alleine darum, dir bei Missachtung der "Vorschriften" eine reinzuwürgen und danach alles abzunehmen.
  19. Ins "Blaue hinein" stelle ich am einmal einen Link ein. Ich weiß nicht, ob das hier irgendwo schon aufgetaucht ist. Jedenfalls ist es mMn interesant. https://www.pirsch.de/news/kommt-ein-neues-waffenrecht-ministerium-verschickt-fragenkatalog-37091
  20. Er hat doch richtig gehandelt. Freut mich für ihn. Ich habe das auch schon "durchgezogen" und nach 3 Wochen meine Ruhe!
  21. Das ist beim BDMP genauso. Es können aber "Fremdstarter" die nicht im BDMP sind an einer Veranstaltung (Wettkampf) teilnehmen. Diese werden aber namentlich erfasst. Sie sind dann auch auf den Ergebnislisten welche öffentlich einsehbar sind.
  22. Wir sind Grundbesitzer, das Schützenhaus ist unser Eigentum. Das Grundstück ist voll umschlossen (eingefriedet mit Mauern und Zaun) Zutritt nur mit Genehmigung. Gekennzeichnet als Schießanlage! Wir haben hier das Hausrecht und wer uns nicht passt, der kommt auch nicht herein auf unser Gelände oder ins SH.
  23. Ich würde mich mal mit der DSGVO auseinander setzen.
  24. @sealord37 Du kannst Dir das auch hier bestellen. https://www.beuth.de/de/norm/din-en-1143-1/152365782
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