Man sollte sich mal folgendes überlegen. Testament......
Für die Hinterlegung eines Testaments bei Gericht fällt eine Gebühr in Höhe von 75,00 EUR an. Die Gebühr der Bundesnotarkammer für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister beläuft sich auf 12,50 EUR. Wird die Gebühr unmittelbar durch die Registerbehörde vom Kostenschuldner erhoben, beträgt sie 15,50 EUR.
In meinem, sind die Zahlenkombinationen für die Tresorschlösser in 10 einzelnen Briefumschlägen die mein Siegel tragen. Zugriff hat nur wer im Testament als begünstigter eingetragen ist. Dazu ist auch eine Verfügung, wer bei der Öffnung alles anwesend sein muss. Einer von meinen "Freunden" die WBK Inhaber sind, hat die Verfügung bereits im Vorfeld erhalten. Er weiß was er zu tun hat, wenn ich einmal die Augen zugemacht habe.
Schönes WE wünsche ich noch.