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sonnyboy

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Alle Inhalte von sonnyboy

  1. Du solltest Dich mal schlau machen. Z.B. hier: https://www.juraforum.de/news/duerfen-polizei-oder-zoll-mein-auto-durchsuchen_248117 oder allgemein im "NETZ"
  2. Bei uns in Oberfranken genügt es, wenn man Fotos vom "Schrank" außen/innen und Aufstellungsort macht. Eine Quittung vom Erwerb / Kauf mit "geschwärtzen Preisangaben" reicht im Prinzip aus.
  3. Muss nicht sein, die sind alle "eingehaust" also von außen nicht sichtbar. Die 3 großen B Schränke sind an der Rückseite oben und unten über die gesamte Breite mittels Stahlschienen verschweißt.
  4. Meine gesamten Waffen sind in A und B Schränken nach VDMA untergebracht. Derzeit wohnen bei mir 14 Kurzwaffen, 4 Ha. Büchsen und 12 Repetier- Einzelladerbüchsen. Bei keiner der seit Einführung der Aufbewahrungskontolle/n wurde jemals etwas beanstandet. LWB bin ich seit 1972.
  5. Es gibt keine gesetzliche Regelungen ob Waffenschränke verankert sein müssen oder nicht. Jedoch wird man, wenn man seine Waffen versichert, von der Versicherung dazu angewiesen.
  6. Beim Auf- oder Abbaumen Rückwärst von der Leiter gefallen, unglücklich mit dem Gewehr quer über den Rücken auf einem Baumstumpf augeschlagen und das Genick gebrochen..........
  7. Es gibt sehr viele Jagdunfälle mit ungeladenen Waffe. Es reicht ja schon, wenn man eine Jagdwaffe im Revier mit sich führt. Ich empfehle mal hier nachzulesen: https://www.jagdwirt.at/DesktopModules/ContentList/Uploads/AA_Jagdunfaelle_Boesl kompr final.pdf ab Seite 22ff.
  8. Nein! Es ist nicht verboten. Es gibt Disziplinen für Revolver unter 3" Lauflängen. Sorry, @HangMan69 was schneller und er hat RECHT
  9. Da irrst Du dich. Das sind wohl Schusswaffen mit einem Kartuschenlager.....
  10. Du hattest endweder schlecht Erfahrungen mit dem MG oder schlechte Ausbilder....
  11. Ich frage mich dann, warum es den Artikel 20 GG gibt Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Ouell: GG
  12. Ich wohne nicht weit weg von der "offenen Grenze" zu CZ. Gelegentlich fahre ich da mal auf den "ASIA" Markt... Du glaubst nicht was Du da alle zu sehen bekommst; In Bezug auf WAFFEN TRAGEN!!!!! Früher, als ich noch aktiv in Dolny Shantow (weiß nicht ob das so richtig geschrieben wird) an Wettkämpfen teilgenommen habe, mussten wir beim verlassen des PKW unsere Kurzwaffen auch am Mann tragen. Das ist dort gesetzlich vorgeschrieben. Die Waffen im Fahrzeuglassen war nicht ......
  13. Auch das Amt hat die Disziplin für die Waffe. Du musst ja die Bedürfnisbescheinigung zum Voreintrag vorlegen und abgeben, da steht dann alles drin.
  14. Na dann lest man einen Auszug aus der Schützenzeitung. 2023-02-23 14.23.41 OCR.pdf
  15. Hallo Freunde, da sieht man wieder einmal wie blödsinnig Sportordnungen geschrieben sind. Magazine werden nicht geladen oder entladen!!!!!!
  16. Ich finde es gut von dir, dass Du einen "kleinen" Zusammenhang hier eingestellt hast. Nicht jeder konnte sich anmelden und teilhaben. Super!!! Wann der "YT" mitschnitt kommt weißt Du nicht? Danke.
  17. Nein auf die Gelbe geht das nicht. Aber schau mal hier: https://www.modellbau-berlinski.de/rc-fahrzeuge-und-zubehoer/panzer-und-zubehoer/panzer/leopard-2-a6-1_16-full-option-panzer-bausatz Sorry, den Joke musste ich jetzt bringen.
  18. ... aber man kann dem Faß den Boden ausschlagen und alles was rauskommt wieder dahin zurückführen wo es hergekommen ist.
  19. Das ist jetzt 20 Jahre her. Ich habe meine Ruhe und die "Astlöcher" ihren Willen. Mittlerweile musste ich natürlich "aufrüsten" und meine 18 KW sind nebst Mun in einem dem Gesetz entsprechenden Behältnis aufbewahrt
  20. Nein, ich bin weder "DER" Sachbearbeiter noch sonst ein Sachbearbeiter. Ich bin Sportschütze wie @1913 und hatte auch schon das Vergnügen mich mit der Behörde über den § 36 WaffG zu streiten. Ich hatte mir dann einen 2. "Würfel" zugelegt und damit das Problem gelöst. (Bayern)
  21. Irrtum, Behältnisgewicht unter 200 KG nur 5 Kurzwaffen!!!
  22. Was hat denn der Kasten für ein Gewicht?
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