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sonnyboy

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Alle Inhalte von sonnyboy

  1. Das ist ein gutes Argument. Danke werde ich weitergeben. Andererseits, gabs da auch schon Sachen wie: Boden und Decke zusammengeklebt. ?
  2. Frage an die Spezialisten. Ein Vereinskollege hat mittlerweile auch den „Knall“ gehört und fragt nun ob bei ihm alles „konform“ ist. Die Lage wie folgt. In 3 kleinen B-Schränken befinden sich insgesamt zehn Kurzwaffen. 3 / 4/ 3 und (ein Wechsel- system cal. .22 nicht mitgerechnet). Im A-Schrank sind 3 Langwaffen. Alles Schlüsselschlösser. Alle Tresore sind mit Dübeln (Abrissgewicht 300 KG an einer Betonwand befestigt. Ein zusätzlicher "B – Würfel / Schlüsselschrank" mZK Schloss ist mit Dübeln s.0. an der Wand verankert. Die 4 B - Würfel stehen alle aufeinander, sind jeweils miteinander rundum an den „Stößen“ verschweißt. Der A- Schrank steht neben den B – Würfeln und ist an diesen angeschweißt. Das Gesamtgewicht (4 B – Würfel plus der A Schrank) liegt bei 211Kg. Die Schlüssel der 4 Tresore sind alle im B – Würfel mit dem mZK Schloss. Frage: Gesetzeskonform oder nicht? Mir ist klar, dass keiner eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann. Ich würde gerne wissen wie ihr über diese Situation denkt. Danke
  3. Diese "Gute Frau" sollte ersteinmal verhindern das solche Werbung unterbunden wird. https://www.norma-online.de/de/angebote/ab-montag,-26.02.24/gartenzeit-t-264184/outdoor-messer-i-264667/# Verkauf ohne Kontrolle der Legitimation, ohne Hinweis auf das WaffG (Führverbot) Wenn die Klinge läger wie 12 cm......
  4. Kann doch nicht angehen. Verein hat Grad I Schränke. Ich soll mir dann wohl für den Schlüssel den ich als Berechtigter zu Hause bei mir habe einen Grad I Tresor besorgen? Kann gar nicht sein. Kein Sch.... weiß wo ich wohne!
  5. Ich spinne den Faden mal weiter. Wie wird das wohl in Schützenhäusern geregelt werden? Angenommen der Verein e.V. hat Vereinswaffen Summe X in entsprechenden Behältnissen aufbewahrt. Das Schützenhaus hat eine EMA mit Aufschaltung zur Polizei. Wenn die Behältnisse noch mit Schlüsseln verschlossen werden aber die Schlüssel immer am "Mann" der berechtigten Personen sind also außerhalb vom SH wohnen. Was werden die sich da wohl überlegen?
  6. Ich möchte mal sehen, wie die das bei mir bewerkstelligen wollten. Alle meine gesetzeskonformen Aufbewahrungsbehältnisse haben Mechanische Zahlen Kombinationsschlösser. LaGard 3033 / 1947 also 3 / 4 Scheiben. Ob die Behörde überhaupt die Funktionsweise dieser Schlössen kennt, wage ich zu bezweifeln. Bei uns in Bayern gilt dieses Urteil bzw. dieses ominösche Schreiben (noch) nicht. Ich sehe daher dieser Schlüsselaufbewahrung gelassen entgegen. iCH BRAUCHE UND HABE FÜR MEINE BEHÄLNISSE KEINE SCHLÜSSEL.
  7. Ich traue mich fast zu Wetten, dass keine Person von denen jemals eine Waffe in der Hand hatte die eine Erwerbserlaubnis voraussetzt!
  8. Da gibt es noch einen...... "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." Quelle: Jean-Claude Juncker Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999.
  9. Bei einer Glock mit Trommelmagazin hat sich die Frage erübrigt.
  10. ... und Du hättest den Vorteil, eine Waffe zum Selbstschuss zu erwerben.
  11. Weil heute Faschingsausklang ist mach mal einen Vorschlag. Wir gründen einen "Abmahnverein" und mahnen alle ........... ab die wissentlich falsche Behauptungen öffentlich in Word und Schrift verbreiten.
  12. ... erwarten kannst Du vieles, ich erwarte mir das eigentlich schon länger. Dein Wort in ......... Gehörgang.
  13. Ich sehe das genau so. Und "Persilscheine" gibt es bei mir nicht.
  14. Habe ich da was versäumt? Registrierung von solchen "Dingern" Besitzerlaubnis?
  15. So soll es sein. Mia san mia und schreim uns Uns
  16. Danke für diese Info. Hier ist der original Text vom BMI Bayern. https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/häufig_gestellte_fragen_zum_dritten_waffenänderungsgesetz.pdf
  17. Das ist so nicht ganz richtig. Bei allen Waffenbehörden musst Du ja für eine einzutragende Waffe ein Bedürfnis abgeben. Auf diesem Bedürfnis steht für welche Disziplin du die Waffe erworben hast. Dies wird natürlich in der Behörde in deiner Akte so abgelegt und im EDV System auch so hinterlegt. Die Behörde weiß wohl, welche Waffen Du zuerst erworben hast. alles darüber zählt somit zum Überkontingend. Wenn Du die ersten zwei Kurzwaffen verkauft haben solltest, rücken die nächsten zwei nach. Analog zu Ha. Langwaffen, hier erst ab der vierten.
  18. Kannste mir mal bitte die Quelle nennen wo das steht? Danke
  19. Die einzige Angst die ich habe: Hoffentlich fällt mir der Himmel nicht auf den Kopf.
  20. Die Gelder gehen allesamt in die FORUM Service- GmbH siehe hier: Was dann damit geschieht ????????? siehe auch hier: NW-Düsseldorf_HRB_62611+AD-20240125144410.pdf NW-Düsseldorf_HRB_62611+CD-20240125144928.pdf
  21. Wer Zugang zu Creditreform hat, kann sich die Daten wie Bilanzen u.s.w abrufen.
  22. Es geht hier auch nicht um den BDS sondern um das FWR.
  23. Es steht sogar in der Satzung: Angemessene Wechselseitige Information der Mitglieder bzw. des Vorstandes über Fakten, Hintergründe und Tendenzen aller im Zusammenhang mit dem Waffenrecht stehenden Fragen. Ich habe bisher weder eine Rundbrief noch eine Mail erhalten.Die Mitteilungen auf der Home Page sind auch von "anno dazumal" Sehr schwache Leistung seitens des "Vereins"
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