

Raiden
WO Silber-
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Oh, du bist also unserem User Ekel Alfred begegnet, der hat es doch mit Kostümen
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Danke für den Hinweis, nur leider bekomme ich auch da keine Auskunft
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Ein Bestellformular ist da, aber ich brauch die Montage ohne die mitangebotenen Montageringe oder Zielfernrohre. Deswegen wollte ich erst einmal abklären per mail abklären, ob sie auch ohne erhältlich wäre, für's Telefonieren langt mein Französisch nicht Ich bin gespannt, ob, ich eine Antwort bekomme. Obwohl ich mich interkulturell freundlich zeige und "freundliche Grüße" in Mails extra mit "ss" schreibe, bekomme ich generell bei 9 von 10 schweizer Händlern keine Antwort
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Ich versuch da mal mein Glück mit meinem Schulfranzösisch! Private Angebote sind trotzdem nach wie vor gern gesehen!
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Vom Porzellan-Thron aus? Das würde so manchen Erguss erklären!
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Tag zusammen, ich suche den SIG-Zielfernrohrträger mit Schnellspannung, der auch bei der schweizer Armee in Verwendung ist. Gerne auch im Paket mit einem FERO Z24. Danke für jede Hilfe!
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Raiden antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Liegst falsch! -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Raiden antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Geht doch! Auch das Anscheinsverbot wird als nichtsnützig beschrieben. Von daher braucht sich auch niemand mit einem AK-Verbot anbiedern. -
Das überleg dir nochmal. S-AEGs sind..ziemlich langweilig. Es sei denn man steht auf elektrisches "wui wui wui wui wui"
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Aber eben 18x über das ganze Jahr verteilt. Jedenfalls verlangen beispielsweise BDMP und BDS die Termine innerhalb der letzten 12 Monate, was auch meinem Verständnis entspricht.
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Ich mag dir gerne glauben, aber ich habe trotzdem noch ein Verständnisproblem. Wie ist dann 18x über das ganze Jahr verteilt zu verstehen? Die Alternative wäre ja 12x, und zwar einmal im Monat, was sich auch über ein ganzes Jahr erstreckt. Somit wäre der Schütze, der nur einmal im Monat schießt, gegenüber dem, der in 5 Monaten 25x schießt benachteiligt (wenn man davon ausgeht, dass beide meinem Beispiel folgen und 1991 und 2011 je 1x geschossen haben, also nicht komplett neu anfangen).
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Ich hab es halt so verstanden, dass er irgendwann, vor Jahren mal unregelmäßig geschossen hat (also nach dem Motto: vor 6 Jahren 3x o.ä.) und jetzt erst in den letzten 5 Monaten wirklich aktiv war. Ich muss zugeben, das ist eine Mutmaßung, aber für mehr ist das Eingangsposting auch nicht eindeutig genug. Meine Lesart ist des Weiteren, dass das regelmäßige Schießen sich auf die letzten 12 Monate bezieht. Wenn dem nicht so ist und ich falsch liege, kann ich damit auch leben. Sonst wäre es ja theoretisch möglich: -1990 in Verein/Verband eintreten -1991 1x schießen -2011 1x schießen -2015 innerhalb von 3 Wochen 18x schießen und Waffen abholen, da er ja schon über 20 Jahre Schießsport betreibt und genug Termine hat. Kann das richtig sein?
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Der Threadstarter ist seit vielen Jahren im BSSB. Den Schießsport betrieben hat er nach eigener Aussage nur 5 Monate.
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@HBM Das mit dem 'seit mehreren Jahren dabei' habe ich tatsächlich überlesen. Nichtsdestotrotz muss der Schießsport als solcher 12 Monate betrieben werden. Mitgliedschaft =/= betreiben. Verwaltungsvorschrift: 14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); Die reine Mitgliedschaft reicht also nicht aus. Man muss Mitglied sein und den Schießsport mindestens 12 Monate betreiben. Sonst kann ich auch mich auch in einem Verein anmelden, erstmal nichts machen und irgendwann 3 Wochen, nachdem ich das erste Mal überhaupt als Sportschütze eine Waffe in der Hand hatte, meine eigenen in den Schrank stellen. Das ist nicht die Intention des Gesetzgebers.
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Das Waffengesetz fordert: § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und [...] Die Verwaltungsvorschrift definiert 'regelmäßig' als 1x im Monat oder 18x über das ganze Jahr verteilt. So, nun ist unser Threadersteller seit 5 Monaten dabei und hat dabei 25 Termine absolviert. Damit ist er der Meinung, dass er die Bedingungen erfüllt hat, da er ja mehr als 18 Termine nachweisen kann. Dies ist aber falsch, da diese Termine nicht innerhalb von 12 Monaten zustande kamen. Ein Waffenerwerb als Sportschütze ist grundsätzlich erst nach 12 Monaten möglich - egal welcher Regelmäßigkeit man folgt. Sonst könnte man auch innerhalb von 3 Wochen die Termine erfüllen. Deshalb ist ein Formular des BSSB in dieser Hinsicht wurscht, da der Threadersteller die Bedingungen gemäß §14 schlicht nicht erfüllt.
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So ein tolles Formular vom BSSB setzt natürlich das Waffenrecht außer Kraft.
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KWS beantragen. drohen verdachtsunabhängige Kontrollen?
Raiden antwortete auf RSantiago's Thema in Frei ab 18
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Die Antwort auf deine Frage lautet also: nein -
FAZ bezieht klare Stellung auf Seiten der Freiheitsgegner
Raiden antwortete auf Thema in Waffenlobby
Ich bin Spieler und Waffenbesitzer - implodiere ich jetzt?- 84 Antworten
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Es heißt:18x über das ganze Jahr verteilt.
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Hallo Manfred, schau in Anlage 1 Waffengesetz, dort sind die Maßnahmen beschrieben. Meiner Meinung nach kompakt und ausreichend. Für die Richtlinie für Kriegswaffendekos muss man Google bemühen, diese habe ich gerade nicht parat.
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Im Waffengesetz. Mal als Beispiel für eine Deko-PPSh (Verkaufsschlager weil günstig): Neu: 6. AUTOMATIK 6.2. Verschlussstück entweder entfernen, durch ein Stahlbauteil ersetzen und verschweißen oder um mindestens 50 % verkleinern und verschweißen, wobei die Verriegelungselemente vom Verschlusskopf abzutrennen sind. 6.3. Abzugsmechanismus wenn möglich mit dem Rahmen verschweißen. Ist ein Verschweißen im Rahmen nicht möglich, so ist der Schlussauslösemechanismus zu entfernen und die dabei freiwerdende Stelle entsprechend aufzufüllen (z. B. durch Einkleben eines passenden Teils oder Auffüllen mit Epoxidharz) 8. MAGAZIN (wenn vorhanden) 8.1. Durch Punktverschweißung des Magazins am Rahmen oder am Griff (je nach Waffentyp) Entfernen des Magazins verhindern. 8.2. Bei fehlendem Magazin an dieser Stelle Schweißpunkte setzen oder das Einführen eines Magazins durch fixes Anbringen einer Sperre dauerhaft verhindern. 8.3. Gehärteten Stahlstift durch Magazin, Patronenlager und Rahmen treiben. Durch Verschweißen sichern. Bisher ist Magazin wechseln (Magazine 'müssen' (wenn man nach der Kriegswaffen-Dekorichtlinie) bisher nur bei Kriegswaffendekos fest geschweißt werden) möglich, die Bedienelemente sind benutzbar und sie lässt sich abschlagen und zerlegen Und du nennst die Änderungen "nichts"?!
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Siehe: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2015.333.01.0062.01.DEU&toc=OJ:L:2015:333:TOC Vorderlader: VORDERLADERWAFFEN 9.1. Piston(s) entfernen oder verschweißen, Bohrung(en) verschweißen. EU, please... In dem Schriftstück heißt es, Waffen sind entweder zu kennzeichnen und zu registrieren o d e r zu deaktivieren. Vorderlader nach WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Nr. 1.7 bis 1.9 also nicht mehr erlaubnisfrei zu besitzen?
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Suche AR15 Takedown pin detent + spring
Raiden antwortete auf Raiden's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Extrem herzlichen Dank an Kingshot! : ) -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Raiden antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Welche Sitzung?